Jagdgesetze

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schwan

schwan

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Hallo!

Ich habe das im Jagdgesetz gelesen:

§ 8
Jagdausübung im befriedeten Bezirk
(zu § 6 BJagdG)
(1) Die Jagdbehörde kann eine beschränkte Ausübung der Jagd in befriedeten Bezirken gestatten.
(2) Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken darf unabhängig von jagdrechtlichen Beschränkungen Füchse, Steinmarder, Iltisse, Waschbären, Marderhunde, Minke und Kaninchen sowie Ringel- und Türkentauben fangen, töten und für sich behalten. Ein Jagdschein ist nicht erforderlich. § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Tierschutzgesetzes bleibt unberührt.

Kann ich auf meinem Grundstück also einen Fuchs fangen und töten ohne einen Jagdschein zu besitzen?
Verstehe ich das so richtig!

Grüße
 
Theoretisch ja, aber zum Fangen brauchst Du eine Falle.
Dafür ist ein Fallenlehrgang vorgeschrieben.
Zum Töten brauchst Du eine Waffe.....die Du auch führen darfst, also eine Waffenbesitzkarte.
Falls Du nicht auf die Idee kämest, das Tier mit der blanken Waffe also einem Messer abzufangen.....wovon ich dringend abrate!!! Der Fuchs macht Hackfleisch aus Deiner Hand.
Also ist das theoretisch erlaubt, praktisch ohne Waffenbesitzkarte und also Jagdschein nicht möglich.
 
Theoretisch ja, aber zum Fangen brauchst Du eine Falle.
Dafür ist ein Fallenlehrgang vorgeschrieben.
Zum Töten brauchst Du eine Waffe.....die Du auch führen darfst, also eine Waffenbesitzkarte.
Falls Du nicht auf die Idee kämest, das Tier mit der blanken Waffe also einem Messer abzufangen.....wovon ich dringend abrate!!! Der Fuchs macht Hackfleisch aus Deiner Hand.
Also ist das theoretisch erlaubt, praktisch ohne Waffenbesitzkarte und also Jagdschein nicht möglich.

In dem Gesetzblatt steht aber keine Klausel,das ich Lehrgänge besuchen muss! Das müsste doch dort mit rein oder woher soll man das wissen!

grüße
 
Nein, das steht in diesem Gesetzesauszug nicht, das ist ein seperater Teil.
Ja woher soll man das wissen?
Wenn Du einen Jagdschein machst, dann lernst Du das, oder Du fragst einfach ;)
 
Wenn man das aber so ließt,muss ich mich darauf verlassen können (ist ja ein gesetz) . Also z.B.baue ich mir eine Falle -fange und töte ihn (wie auch immer) und berufe mich auf diese zeilen! (ich brauch ja keinen Jagdschein)
 
Ich habe vor ein paar Jahren einen Marder per Hand erwischt. Wollte Sonntag Vormittag, am hellichten Tage, in den Hühnerstall wo noch vor ein Gatter mit ´ner Glucke stand und die Hühner füttern, da kamen plötzlich 2 Marder angerannt, hinter einem Kücken her. Der Eine kam mir von hinten und ist mir durch die Beine gehuscht und der Andere kam von vorne und hatte sich das Kücken gepackt. Die schienen mich garnich zu realisieren. Als ich jedoch zupacken wollte, das ging so schnell, wollten die fliehen, doch für den einen war es zu spät. Der hatt mich zwar auch ganz schön gebissen, aber loslassen wollte ich ihn auch nich, da ich einige Ausfälle durch die Kameraden hatte. Habe ihn dann erstmal eingesperrt und ´nen Jäger konsultiert, der das Tier dann abholte...Bis dahin dachte ich immer die würden nur alleine jagen und schon garnicht im eigenen Revier. Die hatten Junge bei uns auf´m Dachboden...

Gruß Kosta
 
Wenn man das aber so ließt,muss ich mich darauf verlassen können (ist ja ein gesetz) . Also z.B.baue ich mir eine Falle -fange und töte ihn (wie auch immer) und berufe mich auf diese zeilen! (ich brauch ja keinen Jagdschein)

Ok, wenn Du Dir ein Auto kaufst, dann aber vergisst das Verkehrsgesetz zu lesen, dann über die rote Ampel fährst..
ja dann kannst Du Dich darauf berufen, daß an einer Stelle im Verkehrsgesetz steht, daß man nicht gegen eine Einbahnstraße fährt...da steht nichts von der roten Ampel.
Überleg bitte mal ;)
 
Ok, wenn Du Dir ein Auto kaufst, dann aber vergisst das Verkehrsgesetz zu lesen, dann über die rote Ampel fährst..
ja dann kannst Du Dich darauf berufen, daß an einer Stelle im Verkehrsgesetz steht, daß man nicht gegen eine Einbahnstraße fährt...da steht nichts von der roten Ampel.
Überleg bitte mal ;)

Hallo buteo!
Mit einem Auto kann ich nur mit Führeschein fahren.Das setzt das Wissen der Verkehrsgesetze voraus.(Prüfung)
Aber in dem "Auszug" steht nichts vom Jagdschein oder Jagdwissen!

grüße
 
Hallo buteo!
Mit einem Auto kann ich nur mit Führeschein fahren.Das setzt das Wissen der Verkehrsgesetze voraus.(Prüfung)
Aber in dem "Auszug" steht nichts vom Jagdschein oder Jagdwissen!

grüße

Mit Fallen darfst Du nur mit Fallenlehrgang jagen.
Auch wenn das in einem anderen Gesetz nicht steht, ist es so.

Es ist nämlich verboten, mit dem Auto ohne Führerschein zu fahren, auch wenn das im Washingtoner Artenschutzabkommen nicht steht.

Das sind halt zwei paar verschiedene Gesetze, und darum sollte niemand jagen, der nicht über das Wissen dieser Gesetze verfügt.

Und: da steht auch nicht, daß du eine Waffenbesitzkarte brauchst, um den Fuchs zu erschießen, aber das ist Dir doch klar oder?
Ist das gleiche, wie die Vorraussetzung zum Fallenlehrgang.

Es ist nun mal so, ich hab das Gesetz nicht geschrieben.
 
Mit Fallen darfst Du nur mit Fallenlehrgang jagen.
Auch wenn das in einem anderen Gesetz nicht steht, ist es so.

Das weißt du aber auch nur ,weil du als Falkner einen Jagdschein haben musst! Ich als Laie kann so etwas garnicht wissen!


Es ist nun mal so, ich hab das Gesetz nicht geschrieben.

Das Problem ist,ich kann das dort nicht so erlesen!

grüße
 
darum hast du ja gefragt, und ich habe geantwortet.
Ist doch ganz gut so.

Ich hoffe, Du siehst davon ab, Füchse auf Deinem Grundstück zu jagen, zumal Du weder die Mittel noch die Kenntnis hast, wie dieses Tier ohne weitere Leiden zu Tode kommen soll.
Solltest Du auch nur in Erwägung ziehen, in eine Falle zu greifen, in der ein wilder Fuchs sitzt, hast Du ein gewaltiges gesundheitliches Problem.
Das würde ich auch mit Jagdpraxis nicht tun.
 
Hallo!
Wenn ich das richtig interprediere geht es dort im die Jägerschaft ! Desweiteren kann das Bundesland verschieden sein .
Ich konnte es allerdings nicht zuordnen,das ich es nicht darf.(oder ich habe es überlesen)

Grüße Schwan
 
Vielleicht noch mal anders:

Wenn Du auf Deinem Grundstück die Jagd ausüben willst, greifen mehrere Gesetze:
natürlich das Bundesjagdgesetz, aber auch das entsprechende Ländergesetz.
Verordnungen über die Fallenjagd.
Waffengesetz.
Verordnungen über die Tierkörperbeseitigung.
Wasserschutz!!
Fleischhygienegesetz.
Tierschutzgesetz (§17 zum beispiel)

und so weiter.

Nur weil in dem einen Gesetz nicht darauf hingewiesen wird, daß noch andere Gesetze und Verordnungen greifen, heißt es ja nicht, daß diese nicht zählen.

Überleg mal, ob Du auch die Jagdzeiten für den Fuchs kennst...oder besser, wann ist er geschont? : in der Brut und Setzzeit.
Wann ist diese?
Trägt nicht auch der Rüde dem Geheck Fraß zu? Kannst Du Fähe und Rüde in der Falle unterscheiden?

Warum überhaupt Füchse auf Deinem Grundstück bejagen? Kennst Du Dich mit dem Stand der Hege gut genug aus, um zu wissen, daß es im Sinne der Wildpopulation sinnvoll ist, Tiere dem Bestand zu entnehmen?
Die Hege ist des Jägers oberste Pflicht!!

Und dann denk noch mal an das Tierschutzgesetz §17 a: bist Du sicher, ein Tier töten zu können, ohne ihm Leid oder Schmerz zuzufügen?

Das alles sind Gesetze, die Dich betreffen, auch wenn in dem einen nichts über das andere steht.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
Hallo Schwan,

mal nichts für ungut, aber verschuldete Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Und wenn Du die vorhandenen Gesetze nicht kennst, dann ist die Unwissenheit verschuldet, denn die Gesetze kann jedermann lesen. So sieht es der Gesetzgeber.

Das Jagdrecht in an Grund und Boden gebunden. Ausüben darfst Du dieses Jagdrecht aber nur, wenn weitere Vorgaben erfüllt sind (z. B. Mindestgröße von 75 ha - außer in Bayern - etc.).

Mit der Falle darf man aber unter bestimmten Umständen eben doch auf seinem eigenen Grund und Boden jagen. Dazu braucht es einen Fallenlehrgang. Die Falle muß bei der Behörde registriert sein (angemeldet und plombiert).

Es ist also alles nicht so einfach, wie man glauben mag.

Auf alle Fälle war das, was buteo sagte, korrekt. Ist nunmal so. Da kannst Du Dich weder auf Unwissenheit noch auf sonstwas berufen.

VG
Pere ;)
 
Hallo!

Dann sollte das Gesetz überarbeitet werden !

Wenn dort steht...Eigentümer...unabhängg von jagdlichen Beschränkungen...Jagdschein ist nicht erforderlich...usw klingt das für mich so ,das ich es auf meinem Grundstück darf!

Grüße schwan
 
Was ist denn mit dem Fuchs? Stört er? Unserer sucht leider sofort das Weite, dabei würde ich ihn gerne mal fotografieren. Mich freut es, ihn in der Nähe zu wissen. Ich lebe gerne mit der Natur im Einklang.

Kai
 
Hallo!

Dann sollte das Gesetz überarbeitet werden !

Grüße schwan

Hallo Kollege Schwan,

warum soll das Gesetz überarbeitet werden?
Nur weil Du es nicht verstehst oder verstehen willst?
Nimm die Frage nicht übel aber, sorry hört sich fast so an.
 
Hallo Kollege Schwan,

warum soll das Gesetz überarbeitet werden?
Nur weil Du es nicht verstehst oder verstehen willst?
Nimm die Frage nicht übel aber, sorry hört sich fast so an.

Durch die Erklärungen von hier :zwinker: versteht man es sicher. Aber wenn das Gesetz so gelesen wird und fragt nicht nach,so kann es anders verstanden werden !

Grüße
 
Thema: Jagdgesetze
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