Vergiftete Greifvögel und kein Ende

Diskutiere Vergiftete Greifvögel und kein Ende im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Düren: Vergiftete Greifvögel und kein Ende - Jagdpächter unter Verdacht Komitee gegen den Vogelmord e.V. PRESSEMITTEILUNG 28.Januar 2008...
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könnt ihr ja diskutieren, ob der Antrag des Komitees auf Entzug des Jagdscheins durchgeht, oder nicht. Ich wette ja und bin dem Komitee dankbar für seinen Einsatz.
Dazu braucht es kein Kommittee und keine Diskussion. Ab 60 Tagessätzen ist der Jagdschein regelmäßig zu entziehen.

das komitee hat sich als glaubwürdig erwiesen. zu hoffen bleibt, dass das urteil abschreckend wirkt, was ich andererseits nicht glaube.
Das hoffen wir alle! :zustimm:

VG
Pere ;)
 
Hoffentlich wird ihn der Jagtschein auf Lebenszeit weggenommen, so einer dürfte nie wieder die Erlaubniss haben irgendwelchen Schaden in der Natur anzurichten, ich beobachte so gerne die Bussarde und Adler am Himmel und wenn ich daran denke, das so ein Bösewicht die einfach vergiftet, sind 4000 Euro Strafe einfach zu wenig.

Gruß Pinay
 
An alle Verschwörungstheoretiker und Dummschwätzer, die in den letzten 1,5 Jahren in diesem Thread versucht haben, mit Dreck auf das Komitee zu schmeißen: Schämt euch! Warum tut ihr nicht endlich mal was sinnvolles und entschuldigt Euch für eure unfairen Attacken und in den Haaren herbeigezogenen Beschuldigungen in dieser Sache? Wenn ihr - wie ich vermute - dazu nicht den Mumm habt, könnt ihr ja diskutieren, ob der Antrag des Komitees auf Entzug des Jagdscheins durchgeht, oder nicht. Ich wette ja und bin dem Komitee dankbar für seinen Einsatz.
Nun, Elfenbeinspecht, ich selbst fühle mich zwar nicht wirklich angesprochen, finde Deine Art, hier aufzutreten, jedoch reichlich unangebracht und fernab eines angemessenen Umgangstons. Deine Wortwahl wird der Glaubwürdigkeit des Komitees sicherlich nicht gerade förderlich sein.

Hier die Pressemeldung des Komitees von heute:
...
... Anklage wegen Tierquälerei und Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz erhoben.
Weshalb bleibt der Verstoß gegen das Jagdrecht außen vor? Das ist nämlich als allererstes mal tangiert.

... mehr als 82 streng geschützte Greifvögel, darunter seltene Rotmilane ...
Der Zusatz "streng geschützte" ist ein weißer Schimmel, da alle Greifvögel diesen Status haben. Der Verweis auf die Seltenheit des Rotmilans ist ebenfalls etwas fragwürdig. Immerhin ist er nach Mäusebussard und Sperber der regional häufigste Greifvogel.

So wichtig und befürwortenswert die Verurteilung dieses Jägers ist, so wenig hilfreich bis unangebracht ist übertriebene Polemik.

VG
Pere ;)
 
Pere - bedauerst du eigentlich die armen Opfer dieses Herrn?

Findest du es nicht auch gut, dass der verurteilt wurde?
 
Pere - bedauerst du eigentlich die armen Opfer dieses Herrn?

Findest du es nicht auch gut, dass der verurteilt wurde?
Nun, ich finde es mehr als bedauerlich, daß es in der heutigen Zeit noch viele Zeitgenossen gibt, die meinen, Greifvögel bekämpfen zu müssen. Insbesondere bei Geflügelzüchtern und Jägern findet man solche Leute.

Und ich lasse keine Gelegenheit aus, mich gegen einen solchen Unsinn zu positionieren. Verstöße müssen drakonisch bestraft werden.

Man sollte sich aber zusätzlich bemühen, den Ursachen solcher Auswüchse zu begegnen: Viele Hegeringversammlungen müßte man trefflicher im Pflegeheim denn in einem Wirtschaftssaal abhalten. Die Jägerschaft überaltert, und mit ihr das Wissen bzw. Pseudowissen. So lange aber viele Jungjäger-Ausbilder in der obersten Seniorenliga spielen, werden auch viele Jungjäger auf Bekämpfung getrimmt.

Und selbst wenn man die Greifvögel außen vor läßt, wird doch immer wieder die Notwendigkeit einer scharfen Fuchsbejagung hervorgehoben. Daß sich so mancher übereifrige Waidgenosse dann denkt: "Naja, schadet sicherlich nicht, auch Bussard & Co. zu bejagen" ist ja klar.

Bei den Geflügelzüchtern (incl. Taubenzüchter) hat das Ganze eine noch stärker geprägte finanzielle Komponente, was jedoch eine Habichtsbejagung genausowenig rechtfertigt.

Das Problem ist schlicht, daß sich Otto-Normaljäger nicht mit der Biologie des Habichts auskennt. Aus dieser Unkenntnis heraus entsteht der messerscharfe Schluß: Habicht lebt = Rebhuhn tot --> Habicht tot = Rebhuhn lebt --> Rebhuhn lebt = Jäger ist Heger --> Heger = gut.

Und weil Habicht uns Bussard für Otto-Normaljäger fast gleich aussehen und man die eh nicht richtig unterscheiden kann, wird einfachmal drauf los bekämpft.

Aber, Paloma Negra: Mit pauschalen Rundumschlagsversuchen und Rufmordkampagnen gegen die Jägerschaft, dazu noch mit unangebrachter Polemik, wird man keinen Blumentopf gewinnen können!

VG
Pere ;)
 
Bin da ganz Pere`s Meinung; gut, dass dieser Jäger verurteilt wurde.
Hege schön und gut, aber irgendwo müssen auch Grenzen sein.
Habe auch den Eindruck, dass vor allem die alten Jäger so reagieren.
Viele Jäger die wissen, dass wir Falkner sind, laden uns zur Jagd mit unseren Greifen ein, weil sie das so interessiert/fasziniert.
Die erzählen uns dann auch ganz begeistert wenn sie in der Natur mal einen Habicht beispielsweise gesehen haben.
Leider gibt es wie überall solch schwarze Schafe wie der Verurteilte. :traurig:
Da kann man nur hoffen, dass sich das bald mal ändert.
 
mir gibt es auch zu denken, dass dieser jäger fast frei gesprochen worden wäre.

ausgerechnet die polizei, und noch dazu beide, als wichtige zeugen, haben merkwürdigerweise, ihr erinnerungsvermögen fast verloren zu dem hergang. da frag ich mich, wie einsatzfähig sind diese hüter des gesetzes dann überhaupt, mt derartigen gedächtnisschwächen.8o
 
Na, kapier die Justiz halt nicht so ganz. Wegen ganzen zwei Fällen wurde das Urteil gefällt? Was ist denn mit den Anderen? Mir bleibt trotz allem ein schaler Nachgeschmack. Das Meiste bleibt also weiterhin im Dunkeln. Fast keine hieb und stichfesten Beweise oder Zeugen.
Von daher ja fast ein Wunder, dass es überhaupt eine Verurteilung gab. Irgendwie alles etwas dürftig.

Da hatte ich hier schon andere Fälle.
Ein Schuss, ein Zeuge, ein vorliegendes Opfer, eine Meldung, 1 Std später Beschlagnahme Verfügung, Aufmarsch der staatlichen Jagdpolizei, Feststellung des Tatbestandes, keine grosse Wartezeit, keine lange Verhandlung = 1400 Euro Busse plus Gebühren.
 
Zwei Fälle abgeurteilt, 80 Fälle ungeklärt geblieben-

unbefriedigende Bilanz, meiner Meinung nach.

Es ist ein Urteil ergangen. Ob Recht gesprochen wurde?

Letztlich werden diese 80 Fälle ungeklärt bleiben; der Justizapparat wird dieses Thema kein zweites Mal mehr aufrollen.

idS Daniel
 
Hallo,
wieso unbefriedigend? Wenn die Jagtberechtigung weg ist, langen doch die 2 bewiesenen Vögel. Bei den restlichen 80 Tieren kann jeder denken was er möchte - ich für meinen Teil vermute es hat den richtigen erwischt und fände es schön wenn er auch noch die Waffen abgeben müßte - die braucht er ja eh nicht mehr.

Insofern eine gute Nachricht.

Gruesse,
Detlev
 
der Justizapparat wird dieses Thema kein zweites Mal mehr aufrollen.
eine kühne behauptung, wenn schon der nächste fall, zu genau diesem thema, bei der staatsanwaltschaft liegt, laut Pressemeldung des Komitees.
Neuer Fall aus Münster

Bei dem Verurteiltem handelt es sich übrigens nicht um den einzigen Jäger, der vom Komitee beim Hantieren mit illegalen Vogelfallen gefilmt und danach angezeigt wurde. Am 13.01.2009 muss sich vor dem Amtsgericht Münster ein weiterer Waidmann wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Er wurde von Komitee-Aktivisten im Mai 2008 ausführlich bei der Arbeit an einer illegalen Käfigfalle für Krähen und Greifvögel im Kreis Borken gefilmt. Auch bei diesem Fall wurden in der Nähe der Falle vergiftete Greifvögel gefunden.
 
Für mich von daher unbefriedeigend: Wenn sich einer eh nicht an das geltende Jagdrecht hält, spielts für ihn auch keine grosse Rolle ob er noch einen Jagdschein hat. Auch beim nächsten Fall möcht ich einfach mal geklärt haben: hat die Falle und die in der "Nähe" gefundenen Greife was miteinander zu tun? ( Hier sind solche Käfigfallen sogar ganz legal). Zuvieles wird mir da einfach nicht geklärt! Wenn ich die Infos verwerte ,die ich öffentlich kriege, ist die Beweisaufnahme und Anklage einfach absolut dilletantisch.

Hantieren mit illegalen Vogelfallen? Ist da echt nichts handfesteres da? Hab auch ein paar illegale, alte Fallen in meiner Sammlung und hantiere manchmal damit. Bei all den Fällen nie mal was, das echt Substanz hat?

Es geht mir in keinem Fall darum , irgend etwas reinzuwaschen , sondern darum, dass ich wissen möchte, was nun wirklich passiert ist.
Wenns wirklich dermassen gravierende Fälle sind, ist eine Busse von 4000 Euro läppisch.

So im Stil: Zuerst viel Wind, und zuletzt wird einer wegen falschem Zuschnüren der Schnürsenkel zu einer kleinen Busse verurteilt und das wars. Wenn alles wirklich so extrem ist, brauchts mal ein gröberes Exempel. Sonst ists nur für einen Einzelnen ein mittleres Aregernis und das wars.

Möchte ja nur endlich mal wissen , was denn jetzt mit all den vergifteten Greifen los war!
Dies ist keine Kritik am Kommitee ( auch wenn ich es nicht gerade besonders mag) sondern am ganzen Justizapparat.
 
Für mich von daher unbefriedeigend: Wenn sich einer eh nicht an das geltende Jagdrecht hält, spielts für ihn auch keine grosse Rolle ob er noch einen Jagdschein hat.
klar ist das so. man kann solche menschen oft auch durch staatsgewalt nicht aufhalten. man kann jetzt aber nicht sagen, ach lassen wir ihn laufen, die strafen helfen eh nix.
Auch beim nächsten Fall möcht ich einfach mal geklärt haben: hat die Falle und die in der "Nähe" gefundenen Greife was miteinander zu tun?
das wird hoffentlch das gericht heausfinden.
(Hier sind solche Käfigfallen sogar ganz legal).
aber anscheinend dort nicht. abgesehen davon, finde ich fallen, abscheulich. verständnis dafür kann ich absolut nicht aufbringen.
Zuvieles wird mir da einfach nicht geklärt! Wenn ich die Infos verwerte ,die ich öffentlich kriege, ist die Beweisaufnahme und Anklage einfach absolut dilletantisch.
es wird wohl erstmal weniger an die öffentlichkeit dringen sollen, um die ermittlungen nicht zu gefährden. so ein pressebericht ersetzt schliesslich keine runduminfomation.
Es geht mir in keinem Fall darum , irgend etwas reinzuwaschen
trotzdem kommt es mir einbissl so vor.
Möchte ja nur endlich mal wissen , was denn jetzt mit all den vergifteten Greifen los war!
dazu bräuchtest du akteneinsicht. oder du setzt dich mit dem komitee in verbindung, mit dem betreffenden anzeigenerstatter. dieser kann dir sicher mehr details geben.
Dies ist keine Kritik am Kommitee ( auch wenn ich es nicht gerade besonders mag) sondern am ganzen Justizapparat.
auch die justiz ist nicht 100% perfekt. sie wird im endeffekt auch nur von fehlerhaften menschen geleitet. und je nach interessenlage findet einer so ein urteil gerecht oder auch nicht.
 
Dies ist keine Kritik am Kommitee ( auch wenn ich es nicht gerade besonders mag) sondern am ganzen Justizapparat.

Al Capone hat man auch nur wegen Steuerhinterziehung dranbekommen. Wichtig ist doch erstmal der Mann ist aus dem Verkehr gezogen. Bei der nächsten Aktion in der Richtung dürfte der einfahren. Und wenn Jagdberechtigte wirklich ein Interesse an dem haben was in ihrem Revier passiert, besteht doch eine Chance dass sein Nachfolger ein besonderes Auge auf ihn hat oder?

Außerdem ist das vielleicht auch eine Warnung an Leute die das gleiche tun, dass sie nämlich erwischt werden können. So wie ich Jäger kenne, gibt es unter denen einen Haufen eitler Geldbonzen, denen es sichtlich peinlich wäre im Freundes- und Bekanntenkreis nicht mehr mit der Ballerei prahlen zu können. (Das trifft zumindest auf die mir persönlich bekannten Jäger zu, sicher sind nicht alle solche Deppen und noch viel weniger handeln illegal.)

Schöner wäre natürlich wenn die anderen 80 Fälle auch geklärt wären. Sie sind und werden es wohl nie werden. Das würde vermutlich auch nur besser werden wenn tatsächliche staatliche Kontrollen in den Jagdrevieren stattfänden und nicht soviel auf Vertrauensbasis liefe. Bis dahin brauchen wir wohl noch mehr Komitees.

Gruesse,
Detlev
 
dazu bräuchtest du akteneinsicht. oder du setzt dich mit dem komitee in verbindung, mit dem betreffenden anzeigenerstatter. dieser kann dir sicher mehr details geben.
Das erstaunt mich: Hat jemand vom Komitee Akteneinsicht??

Im Übrigen hat das schon seinen Sinn, daß jemand nicht nur auf bloßes, von anderen gefühltes Unrecht verurteilt wird, sondern nur aufgrund dessen, was ihm rechtlich nachgewiesen werden kann. Und wenn man dem Kerl die 80 anderen Vögel nicht ankreiden kann, dann hat er diesbezüglich juristisch eine weiße Weste. :+klugsche

VG
Pere ;)
 
von sdwind:
dazu bräuchtest du akteneinsicht. oder du setzt dich mit dem komitee in verbindung, mit dem betreffenden anzeigenerstatter. dieser kann dir sicher mehr details geben.
Das erstaunt mich: Hat jemand vom Komitee Akteneinsicht??
da brauchst du nicht erstaunt tun, pere, wieso verdrehst du meine worte? ich habe nicht geschrieben, dass das komitee akteneinsicht gibt. ich habe geschrieben, dass eric akteneinsicht bräuchte, um mehr zu wissen oder sich mit dem anzeigenerstatter in verbindung setzen, wegen details.

ansonsten zur weissen weste des verureilten jägers: die hat flecken, das steht fest, auch wenn "nur" zwei fälle, nachweisbar waren. es hat gereicht, ihn zu entlarfen und zu verurteilen.

auch wenn sie dem jäger alle 80 vergifteten vögel nachgewiesen hätten, wäre die strafe nicht recht viel höher ausgefallen. weil dann meist ein zusammenzug sämticher taten kommt. im duzent billger, halt. und der richter wird insgeheim im hinblick auf die unaufgeklärten fälle, sein urteil etwas höher angesetzt haben. den spielraum hat er schliesslich. meine meinung.
 
Den Wortlaut des Urteils habe ich (noch) nicht-

aber wenn ich die Pressemeldungen zu diesem Urteil richtig verstanden habe, wurde Hr. Schm... wegen zweier Delikte verurteilt:

1. Nachstellen streng geschützter Tierart

Dies bezieht sich wohl auf die Verwendung des Habichtsfangkorbes, der nur mit ausdrücklicher behördlicher Genehmigung benutzt werden darf. Hätte sich der Angeklagte diese Genehmigung vorher besorgt, wäre nichts daran illegal gewesen.

2. Tierquälerei

Hier ist noch nicht einmal klar (jedenfalls nicht in den Pressemeldungen zum Urteil) , worauf sich der Tatbestand der Tierquälerei bezieht - könnte sich auch auf die Locktaube im Habichtsfangkorb bezogen haben.

Die Vergiftungen sind also weiterhin ungeklärt- und ungesühnt.

Wenn der Angeklagte resp. der Verurteilte tatsächlich nicht der Täter war (bezüglich der Vergiftungen), was dann?

idS Daniel
 
Wenn der Angeklagte resp. der Verurteilte tatsächlich nicht der Täter war (bezüglich der Vergiftungen), was dann?

idS Daniel

na na, wer lesen kann, ist klar im vorteil. laut presse wurden dem jagdpächter zwei vergiftungen hieb und stichfest nachgewiesen. also keineswegs unschuldig verurteilt.
Das Urteil des Amtsgerichtes bezieht sich jedoch nur auf zwei zweifelsfrei nachweisbare Fälle aus dem Januar 2007.
also den falschen hat es ganz sicher nicht erwischt, bei der verurteilung. *ggg*
als die Vogelschützer den Jäger mit der Falle zur Rede stellten, erklärte dieser mehrfach (und vor laufender Kamera), dass er das Gerät zum Fang von Tauben benutze. Vor Gericht behauptete er allerdings, dass er die Falle an diesem Tag zum ersten Mal gesehen und dass er sie selber gerade zur Polizei bringen wollte, als die Vogelschützer „aus dem Gebüsch gestürmt kamen“.

Richter Quarch hatte jedoch erhebliche Zweifel an dieser Schilderung des Jägers und wertete dessen Verhalten als „höchst suspekt und nicht rational nachvollziehbar“. Dazu hat sicher auch beigetragen, dass der Jäger vor dem Eintreffen der Polizei mit der Falle im Kofferraum davonfuhr und die Locktaube freiließ. Mit der Taube flog auch deren Ring - und damit ein wichtiger Hinweis auf den Täter – davon. In seiner Urteilsbegründung betonte der Richter, dass es sich bei dem Problem der Greifvogelverfolgung um ein „Massendelikt“ und ein „bundesweites Problem“ handele.
http://www.komitee.de/index.php?urteil_disternich_2008

das fettgedrukte wurde von mir hervorgehoben.
 
laut presse wurden dem jagdpächter zwei vergiftungen hieb und stichfest nachgewiesen.


Laut Presse, nicht lt. Komitee?

Da ich keine Pressemeldung gefunden habe, wonach genau diese Vergiftungen hieb- und stichfest nachgewiesen worden sein sollen, bitte ich um den Link resp. um die Quelle.

idS Daniel
 
Dass sich die zwei nachweisbaren Fälle auf Vergiftungen beziehen steht dennoch nirgends. So wies aussieht ist es wirklich nur die Sache mit dem Fangkorb.

Finds ja gut, dass dies geahdet wurde!

Dennoch gehts mir halt nicht in den Schädel, dass alle anderen Fälle nichts gebracht haben sollen.
Ebenfalls für mich nach wie vor nicht einleuchtend, dass da keine Krähen, Füchse etc gefunden wurden. Wenn solche Köder in grossem Stil ausgebracht werden, müssten die doch zuhauf anfallen.

War ja selber schon mehrfach als Zeuge und Verwahrungsstelle von beschlagnahmtem Deliktgut ( gewilderte Vögel) in solche Abläufe involviert. Urteile von 1600 Euro für den versehentlichen Abschuss eines nicht jagdbaren Entenvogels ohne dieses zu melden, bis bedingter Haftstrafe bei Wilderei im Wiederholungsfalle. Sogar der versehentliche Fehlabschuss eines Hirsches ( ein paar Tage zu früh) hat hier schon Folgen bis 1400 Euro Busse (bei erfolgter Selbstanzeige!)
Da sind die Folgen und Resultate der Ermittlungen in diesem grossen Fall vergleichsweise doch sehr bescheiden.
 
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