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Vogelklappe
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Für Selbstverständlichkeiten sollte man eben kein Gericht bemühen.Freitag, 27. März 2009
Schwalben suchen ihr Zuhause
Frau muss Nistplatz schaffen
Schwalbennester können zum "ordnungsgemäßen Zustand" eines Hauses gehören. Darauf hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hingewiesen. Das Gericht verpflichtete eine Duisburger Hausbesitzerin zum Anbringen von künstlichen Nisthilfen, weil die Nester der geschützten Mehlschwalbe von ihrem Haus entfernt worden waren (Az.: 25 K 64/09 und 25 L 8/09).
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet das Beseitigen der Nester. Auch wenn unklar blieb, wer die Nester entfernt hatte, muss die Eigentümerin nun für schnellen Ersatz sorgen. Weil die Mehlschwalben Anfang Mai aus ihren Winterquartieren zurückkehren, ordnete das Gericht die sofortige Vollziehung an. http://www.n-tv.de/1128289.html