Ja, das mit der ZG ist insofern blöd, als das man sie in Nachbarländern Deutschlands (Österreich z. B. glaube ich) nicht braucht.
Da denkt man natürlich, hier vermehren sich Wellensittiche ja auch nicht "seuchenanfälliger".
Man kann natürlich einfach Brutkasten reinhängen, wo kein Kläger da kein Richter (hoffen) und die Strafen sind m. W. nicht so drakonisch (laut Buch bekommt man bei "Unwissenheit" über die Verordnung, die man ja nun vorgeben kann, eine Ausnahmegenehmigung vom Amtstierarzt, wenn kein Psittakoseverdacht vorliegt).
Andererseits ist
praktisches Grundwissen schon von Vorteil.
Wellensittiche vermehren sich leicht aber
-was machst Du, wenn die Wellensittichmutter stirbt?
- wenn ein Küken nicht selbstständig aus dem Ei kommt und die Wellensittichmutter das ignoriert?
- Wenn nicht alle Küken ausreichend gefüttert werden?
- wenn es doch 6 bis 8 Küken werden, das wären dann 8 bis 10 Wellensittiche, da gibt es möglicherweise Unterbringungsprobleme
- wenn Dein Schwarm einen Weibchenüberschuss produziert und es zu Kämpfen kommt (wegen Platzmangel und Konkurrenz um die Männchen)?
- wenn die Mutter ein Küken aus dem Nest wirft, weil sei mit der zweiten
Brut beginnen will (von so etwas habe ich mal gelesen; das verstoßene Küken war blutig gebissen und konnte noch nicht alleine fressen)
- wenn die Jungtiere sich dann, angeregt durch den Schwarm, selbstständig weiter vermehren zu versuchen?
Das werden dann sicher schnell zu viele Wellensittiche abgesehen mal von der Gefahr der Inzucht (angeborene Behinderungen?, erhöhte Kraqnkheitsanfälligkeit?)?
- Wie erkennst Du Legenot?
M. E. sind die handwerklichen Anforderungen (Küken zufüttern falls nötig, Krankheiten oder Verletzungen der Küken zu erkennen und einzugreifen) die größte Herausforderung, weil so ein kleines Küken eben sehr fragil ist.
Insofern ist eine ZG vielleicht doch sinnvoll, damit man für den Ernstfall theoretisch
und handwerklich gerüstet ist.