Schuss auf Mäusebussard

Diskutiere Schuss auf Mäusebussard im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Recht • 27.02.2009 Schuss auf Mäusebussard – Jäger zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt Gerhard S. aus Marzahna ist gestern vor dem Amtsgericht...
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Und demnach ist der Mäusebussard streng geschützt.
Das bezweifelt niemand. Steht aber auch gar nicht zur Diskussion und ist für den Sachverhalt belanglos.

Das kannst Du gerne so sehen, und das hat sogar seine Berechtigung, aber dadurch: ...wird ja die Meldung nicht falsch.
Die wird nicht falsch, nein. Aber sie bewirkt beim Bürger die Aufnahme einer anderen Information. Sie dient letztendlich dazu, den unwissenden Bürger in die Irre zu führen, und das ist vermutlich damit beabsichtigt.

Außerdem stammt der Artikel aus einer Jagdzeitschrift.
Schön, aber auch das interessiert nicht. Ich bin kein Vertreter oder Anhänger irgendeiner Jagdzeitschrift. Außerdem ist die Meinung einer Jagdzeitschrift nicht gleichzusetzen mit der Meinung der Jägerschaft im Allgemeinen und gleich zweimal nicht mir meiner persönlichen Meinung im Besonderen. Auch in Jagdzeitschriften steht jede Menge Unsinn!

VG
Pere ;)
 
Die wird nicht falsch, nein. Aber sie bewirkt beim Bürger die Aufnahme einer anderen Information. Sie dient letztendlich dazu, den unwissenden Bürger in die Irre zu führen, und das ist vermutlich damit beabsichtigt.
hmm, wieso? mir vermittelt der artikel, dass ein jagdausübungsberechigter gegen geltendes recht verstieß. der also jagdgesetze und anscheinend auch übergreifende oder ineinander oder miteinandergreifende naturschutzgesetze missachtete. für den bürger normalo, stellt sich der gesetzesverstoss eh nicht so differenziert dar. muss es doch sicher auch nicht. oder?
 
hmm, wieso? mir vermittelt der artikel, dass ein jagdausübungsberechigter gegen geltendes recht verstieß. der also jagdgesetze und anscheinend auch übergreifende oder ineinander oder miteinandergreifende naturschutzgesetze missachtete. für den bürger normalo, stellt sich der gesetzesverstoss eh nicht so differenziert dar. muss es doch sicher auch nicht. oder?

Doch, genau das sollte er!

Ich zitiere:
unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verurteilt

Der besonders geschützte Greifvogel wurde getötet.

Das Gericht ließ sich vom Landesumweltamt sachkundig beraten. Demnach steht der Mäusebussard auf der Liste der streng geschützten Greifvögel. Der „Doppelrechtler“ stehe zugleich unter Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes als auch des Bundesjagdgesetzes.

Was liest der Bürger aus diesen Worten raus?

Klar: Der Mäusebussard ist ein Greifvogel, und zwar kein „normaler“, sondern sogar ein „streng geschützter“, der unter Naturschutz steht. Somit etwas ganz Besonderes, etwas Seltenes, etwas, das ohne strenge Schutzmaßnahmen nicht überleben kann. Er „steht auf der Liste der streng geschützten Greifvögel“, heißt es. Er schließt weiter, dass am Rande noch irgendwie auch das Jagdrecht berührt ist, dass das aber keine große Bedeutung hat. Und irgendein böser Jäger hat einen dieser seltenen Vögel aus reinem Eigeninteresse kaltblütig abgeknallt und damit den Verdienst der „Naturschützer“ um Jahre zurückgeworfen. Selbst das Landesumweltamt mußte eingeschaltet werden.

Und wie ist es tatsächlich? Es gibt keine „Liste streng geschützter Greifvögel“!! Vielmehr wird er im BNatSchG in diese Kategorie eingeordnet. Es gibt bei uns keinen Greifvogel, der nicht geschützt ist. Es sind sogar ausnahmslos alle Greifvögel und Falken streng geschützt. Das weiß der Bürger aber nicht. Es wird somit eine besondere Schwere der Tat suggeriert, die zwar absolut vorhanden, im Vergleich zu anderen Vogelarten aber mitnichten gegeben ist. Zumindest aus Sicht des Artenschutzes spielt der Abschuß keine Rolle.

Man hätte auch schreiben können: „Aufgrund hoher Verluste seiner Hühner hat ein Jagdausübungsberechtigter einen Mäusebussard erlegt, weil er keinen anderen Ausweg mehr sah. Damit hat er sich eines Schonzeitvergehens nach Jagdrecht schuldig gemacht. Der Mäusebussard ist der häufigste Greifvogel Mitteleuropas. Eine Gefährdung der Art liegt durch den Abschuß nicht vor."

Hätte dann überhaupt ein Hahn danach gekräht? Nein, das hätte keine Sau interessiert, zumindest hätte man keine Anti-Jagd-Politik draus machen können. Der Bürger hätte gedacht: „Naja, da hat sich mal wieder einer daneben benommen. Nicht weiter dramatisch.“

VG
Pere ;)
 
Man hätte auch schreiben können: „Aufgrund hoher Verluste seiner Hühner hat ein Jagdausübungsberechtigter einen Mäusebussard erlegt, weil er keinen anderen Ausweg mehr sah. Damit hat er sich eines Schonzeitvergehens nach Jagdrecht schuldig gemacht. Der Mäusebussard ist der häufigste Greifvogel Mitteleuropas. Eine Gefährdung der Art liegt durch den Abschuß nicht vor."

Hätte dann überhaupt ein Hahn danach gekräht? Nein, das hätte keine Sau interessiert, zumindest hätte man keine Anti-Jagd-Politik draus machen können. Der Bürger hätte gedacht: „Naja, da hat sich mal wieder einer daneben benommen. Nicht weiter dramatisch.“

Der Schuh ist doch: erstens angeblicher Hühnerverlußte und zweitens egal auf welcher rechtlichen Gundlage, hier hat jemand illegal auf Vögel geschossen. Meiner Meinung nach ein Grund dem Herren die Ballerlizens (wegen fehlender sittlicher Reife) nebst Tatwaffen zu entziehen.

Gruesse,
Detlev
 
... egal auf welcher rechtlichen Gundlage, hier hat jemand illegal auf Vögel geschossen. Meiner Meinung nach ein Grund dem Herren die Ballerlizens (wegen fehlender sittlicher Reife) nebst Tatwaffen zu entziehen.
Die rechtliche Grundlage ist nicht nur "nicht egal", sondern elementare Grundlage des deutschen Rechtssystems!

Die "gefühlte" Schuld hat noch keinem Richter bei der Urteilsfindung weitergeholfen. Es ist detailliert zu prüfen, gegen was der Angeklagte verstoßen hat. Davon hängt nämlich auch das Strafmaß ab. Aufschreie wie "Ballerlizenz entziehen" sind der Klärung der Sachlage sicherlich wenig dienlich.

Und genau über diesen exakten Tatbestand diskutieren wir hier.

Zum Glück sind die Zeiten vorbei, in denen ein Landvogt nach Gutdünken und Tagesform über Leben und Tod, Kerker oder Freiheit entschied.

VG
Pere ;)
 
dem gericht traue ich jetzt einfach mal zu, dass es sich mit der rechtslage des jagdrechts und des bundesnaturschutzgesetzes vertraut gemacht hat, vor der urteilsverkündung.
 
stimmt das, dass mäusebussarde hühner schlagen?
Ja - und Pferde!

Ernsthaft: Aus eigener Erfahrung weiß ich's nicht, bei Wikipedia steht aber:

"Auch Fische sind in einigen Fällen als Nahrung nachgewiesen worden. Diese werden tot oder verendend eingesammelt. Gleiches gilt für größere Vögel, wie z. B. Tauben, die verletzt, bereits verendet oder von anderen Greifvögel schmarotzt zur Nahrung des Mäusebussards werden."

Also dürfte er sich vor allem für tote und verendende Hühner interessieren - oder aber für außergewöhnlich kleine.
 
soviel mir bekannt ist floyd, ernähren sich mäusebussarde von mäusen und nicht von hühnern.
les mal in dem speziellen hühnerinfo-forum. was die hühnerhalter erzählen in bezug auf mäusebussarde. die hühner lassen sich von dem nicht erschrecken. :zwinker:
 
ja das war schon ein langjähriger jägersmann. ein alter hase, floyd. den jagdschein wird dieser jäger wohl nicht verlieren, bei € 1000 .- geldstrafe. es müssten mindestens 60 tagessätze auferlegt werden,wenn mich mein gedächtnis nicht trügt. ;)
 
ja das war schon ein langjähriger jägersmann. ein alter hase, floyd. den jagdschein wird dieser jäger wohl nicht verlieren, bei € 1000 .- geldstrafe. es müssten mindestens 60 tagessätze auferlegt werden,wenn mich mein gedächtnis nicht trügt. ;)
Wie kommst Du darauf, daß er den Jagdschein nicht verlieren dürfte? Wieviele Tagessätze hat er denn bekommen?

VG
Pere ;)
 
...zumindest hätte man keine Anti-Jagd-Politik draus machen können.
Da bezweifle ich aber, daß dies in einem Jägermagazin beabsichtigt war.
Es wird somit eine besondere Schwere der Tat suggeriert, die zwar absolut vorhanden, im Vergleich zu anderen Vogelarten aber mitnichten gegeben ist.
Gegenüber "nur" besonders geschützten schon. Vom BNatSchG aus betrachtet.
Zumindest aus Sicht des Artenschutzes spielt der Abschuß keine Rolle.
Dann muß Du das hier genauso gelten lassen:
Steht aber auch gar nicht zur Diskussion und ist für den Sachverhalt belanglos.
 
Wie kommst Du darauf, daß er den Jagdschein nicht verlieren dürfte? Wieviele Tagessätze hat er denn bekommen?
bei € 1000.- geldstrafe, gehe ich davon aus, dass da nie 60 tagessätze zusammen kommen. so meine überlegung. ein so geringes einkommen ist bei jagdausübenden eher nicht üblich. ich lass mich auch gern eines besseren belehren.;)
 
hallo elgrin, nicht wirklich. ;) aber die geschichte lehrt, alte hasen kann es auch noch treffen.:zwinker:

Sorry für's Rumalbern - ich will's nicht wieder tun in diesem Thread
das muss doch auch mal sein dürfen.wir sind in einem forum und nicht vor gericht.
 
Zuletzt bearbeitet:
bei € 1000.- geldstrafe, gehe ich davon aus, dass da nie 60 tagessätze zusammen kommen. so meine überlegung. ein so geringes einkommen ist bei jagdausübenden eher nicht üblich. ich lass mich auch gern eines besseren belehren.;)

Nicht alle Jäger sind wohlhabend, muß ich sagen. Ich kenne viele, die dieses Klischee nicht erfüllen.
Warum auch....
Das Bild der Jäger hat sich gewaltig geändert, in den letzten Jahrzehnten.
 
Nicht alle Jäger sind wohlhabend, muß ich sagen. Ich kenne viele, die dieses Klischee nicht erfüllen.
Warum auch....
Das Bild der Jäger hat sich gewaltig geändert, in den letzten Jahrzehnten.
möglich. fragt sich, in welcher hinsicht? die pacht ist nicht billig. das zubehör auch nicht. gehen einnahmen hervor, wird dies mit einberechnet, bei der höhe der tagessatzbemessung.

1000 € durch 6o tagessätze geteilt, ergibt einen tagesatz von
nicht ganz 17.00 €. kann man bei so geringem einkommen ein jagdrevier pachten und erhalten? das darf man schon bezweifeln.

drum gehe ich davon aus, dass es sich nur um wenige tagessätze handeln kann und so der jäger seinen schein behalten darf. wohlgemerkt, meine theorie.;)
 
Die rechtliche Grundlage ist nicht nur "nicht egal", sondern elementare Grundlage des deutschen Rechtssystems!
...
Zum Glück sind die Zeiten vorbei, in denen ein Landvogt nach Gutdünken und Tagesform über Leben und Tod, Kerker oder Freiheit entschied.

In der Tat sind die vorbei. Ein Richter hat ein Urteil gesprochen und die letzten Relikte des Feudalismus, nämlich die Sonderrechte für Jagt könnten gerne dazu gehören. Zu der fürstlichen Legitimation gehörtem gehörte nun mal das Recht über Leben und Tod und die Herrschaft über die Natur. Nun ja das ist vorbei.

Gruesse,
Detlev
 
Hallo zusammen,

man muß nicht unbedingt der Jagdpächter sein um in einem Revier jagdausübungsberechtigt zu sein. Es gibt genug Revierpächter, die nicht genügend Zeit haben ihr Revier alleine richtig zu betreuen. Dies machen dann Leute, die zwar einen Jagdschein haben, aber eben kein Geld ein Revier zu pachten. Ich kenne, als Hundeführer, auch eine Menge solcher Leute und in meinen Augen sind's meist die "besseren Heger".
Also Jäger heisst nicht unbedingt "Geld" haben.
Achso... ich bin auch gegen den Abschuß jeglicher Greife, ich sehe sie lieber Ihre Kreise am Himmel ziehen. Wer aber gegen die Jagd selbst ist hat keine Ahnung von Naturschutz. Jäger sind Heger (die meisten zumindest) und ohne Hege gäbe es viel weniger Natur.
 
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