Mit Schrot auf Falken geschossen (Baden-Württemberg )

Diskutiere Mit Schrot auf Falken geschossen (Baden-Württemberg ) im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Am Samstag war ich bei einem Geburtstag eingeladen. Mir erzählte ein Kollege der bei der Straßenmeisterei (Kreis Rottweil) arbeitet, das er vor...
Junghans

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Am Samstag war ich bei einem Geburtstag eingeladen. Mir erzählte ein Kollege der bei der Straßenmeisterei (Kreis Rottweil) arbeitet, das er vor ca. 6 Wochen zwischen Bösingen und Dunningen einen verletzten Falken an der Landstraße gefunden hat. Er saß ihm sofort auf seinem Finger und ließ verletzt einen Flügel hängen.
Nach Absprache mit seinem Teamleiter fuhr er den verletzten Falken zu einem Tierarzt nach Dunningen.
Nach einer Woche hat er dort angerufen und Sie haben ihm erklärt der Falke sei gestorben und das auf ihm mit Schrot geschossen wurde, ev. von einem Wilderer oder Jäger.

So eine Schweinerei !!!!!!!

Habe mal danach gegoogelt aber nichts gefunden. Geht so ein Fall klanglos unter ?
 
Wenn das den Tatsachen entspricht, ist das ein Verbrechen im Sinne des Jagdgesetzes.
Der Wanderfalke unterliegt dem Jagdgesetz und ganzjähriger Schonung, darf also nicht geschossen werden.
Der TA sollte diesen Vorfall anzeigen, eigentlich ist er sogar verpflichtet dazu.
Ich hoffe, das geht nicht einfach unter.
 
Wenn das den Tatsachen entspricht, ist das ein Verbrechen im Sinne des Jagdgesetzes.
Der Wanderfalke unterliegt dem Jagdgesetz und ganzjähriger Schonung, darf also nicht geschossen werden.
Der TA sollte diesen Vorfall anzeigen, eigentlich ist er sogar verpflichtet dazu.
Ich hoffe, das geht nicht einfach unter.

Das ist ein Schonzeitvergehen nach § 19 BJG in einem besonders schweren Fall, da mit einer Schußwaffe begangen. Da ist immer der Staatsanwalt mit dabei.

Anzeige erstatten muss man nicht selber; es reicht, wenn die Staatsanwaltschaft Kenntnis von dieser Sache erhält.

idS Daniel
 
Das ist ein Schonzeitvergehen nach § 19 BJG in einem besonders schweren Fall, da mit einer Schußwaffe begangen. Da ist immer der Staatsanwalt mit dabei.

Anzeige erstatten muss man nicht selber; es reicht, wenn die Staatsanwaltschaft Kenntnis von dieser Sache erhält.

idS Daniel
Die Schwere der Tat liegt - jagdrechtlich betrachtet - nicht in der Verwendung einer Schußwaffe, sondern darin begründet, daß der Falke ganzjährig geschont ist. Somit bewegen wir uns im Bereich der Straftat (keine Owi mehr wie z. B. Bock in der Schonzeit geschossen).

@buteo: Verbrechen und Vergehen sind juristisch gesehen zwei paar Stiefel. In dem Fall ist es - wie Daniel schreibt - "nur" ein Vergehen. :zwinker:

VG
Pere ;)
 
von DanelG: Das ist ein Schonzeitvergehen nach § 19 BJG in einem besonders schweren Fall,
doch nur dann, wenn der täter auch nachweislich der jäger selber in seinem revier, war. war es ein fremder jäger, würde es sich um "wilderei" handeln.
 
Na Südwind...

Wo liest du denn schon wieder, dass es ein Jäger war ??? Auch wenn es (möglicherweise) Nahe liegen mag, so ist es im Moment nur eine Behauptung deinerseits und somit haltlos...

Warten wir mal ab, was dabei rum kommt...wenn denn etwas dabei rumkommt.

In diesem Sinne...Geierhirte
 
Na Südwind...

Wo liest du denn schon wieder, dass es ein Jäger war ??? Auch wenn es (möglicherweise) Nahe liegen mag, so ist es im Moment nur eine Behauptung deinerseits und somit haltlos...

Hallo Geierhirte und alle sonstigen hier Mitlesenden,

ich weiß nicht aus welchen Motiven, aber so langsam wird das teilweise herbeigeredete Jäger-Bashing hier lächerlich. Die Antwort von Südwind bezog sich explizit auf Post Nr. 3, wo DanielG von einem Schonzeitvergehen schrieb. Die "Spur" auf den Jagdausübungsberechtigten wurde also in Post 3 gelegt und nicht von Südwind.
Nachdem ich mir mit dem Lesen dieses Forums in den letzten Wochen einige vergnügliche Stunden gemacht habe, habe ich den Eindruck, dass einige Forumer hier nicht mehr versuchen, sachkonform zu antworten, sondern sich nur noch auf bestimmte Personen oder Themen stürzen, um dort ihre vorgefertigten Meinungen oder Vorurteile loszuwerden. Teilweise werden die Threads nicht einmal gelesen, wie die paranoide Reaktion eines Posters (Name ist mir entfallen) auf den Saatkrähen-Thread zeigt, wo schon kurz nach den ersten Beiträgen "wieder einmal Jagdgegner" vermutet wurden , obwohl weder in den Eingangsbeiträgen noch in den verlinkten Artikeln von Jägern oder Jagd überhaupt die Rede war. Seltsamerweise hat das niemand kommentiert.

Also bleibt mal bitte auf dem Teppich. Auch wenn es vielleicht "alte" Meinungsverschiedenheiten gibt, kann man sich wenigstens die Mühe machen, die Beiträge der anderen zu lesen, ohne sich grundlos anzugiften.

Soweit, mit sonnigen Grüßen,
Sumpfhuhn
 
@geierhirte, behauptet hab ich garnichts.
Na Südwind...

Wo liest du denn schon wieder, dass es ein Jäger war ???
hier les ich das.
von DanelG: Das ist ein Schonzeitvergehen nach § 19 BJG in einem besonders schweren Fall,
diese aussage setzt voraus, dass es der jäger im eigenen revier gewesen sein müsste. bei fremd-jägern wäre es wilderei.
als modi solltest du zumindest richtig lesen können. scheinbar ist auch das schon zuviel verlangt bei dir, denn sonst würdest du mich richtig zitieren. denn, nochmal, behauptet hab ich garnichts.
 
@geierhirte, .... [/B]

@Geierhirte: Den kürzlichen Vorwurf wegen Südwind musst Du leider auf Dich nehmen, sicher aber in paar Tagen nicht mehr so eng sehen.

Aber viel wichtiger: wo im bisherigen Thread steht denn eigentlich etwas von WANDERFALKE, ich habe im Eingangspost nur von Falke gelesen und gehe daher von einem Turmfalken aus. Foto gibt es ja nicht. Gibt es überhaupt genauere Informationen?
 
@Geierhirte: Den kürzlichen Vorwurf wegen Südwind musst Du leider auf Dich nehmen, sicher aber in paar Tagen nicht mehr so eng sehen.

Kann ich gut mit Leben :D

Und ich kann mich auch entschuldigen fürs nicht richtig lesen :zwinker:

pardon @südwind.

Gruß Geierhirte
 
Natürlich meine ich es ehrlich...wie alles, was ich sage oder schreibe. Ich stehe immer zu dem, was ich tue und habe kein Problem, mich zu entschuldigen. Und das ist Personenunabhängig :zwinker:

Gruß, Geierhirte.
 
@geierhirte, behauptet hab ich garnichts.hier les ich das. diese aussage setzt voraus, dass es der jäger im eigenen revier gewesen sein müsste. bei fremd-jägern wäre es wilderei.

An dieser Behauptung stimmt aber auch gar nichts.

Jagd- und Schonzeiten gelten bundesweit. Insofern ist es unerheblich, ob in eigenem oder fremdem Revier gegen Jagd- und Schonzeiten verstossen wird oder nicht.
Bestimmte Tierarten unterliegen bestimmten Schutzbestimmungen. EU-Vogelschutzrichtlinie, Anhang 1 bis 3. Anhang 4 umfaßt die sachlichen Verbote und entspricht weitestgehend dem § 19 des deutschen Bundesjagdgesetzes (die EU hat nur fünfzig Jahre länger gebraucht für Bestimmungen, die in Deutschland gelten. So viel zur Aktualität der deutschen Jagdgesetzgebung).

Bei Tierarten, die illegal erlegt werden, aber nicht dem Jagdrecht unterliegen (z.B. Eulen) kann es sich gar nicht um Wilderei handeln- eben, weil kein fremdes Jagdrecht verletzt wird.

So ist es halt immer wieder- am Detail zeigt sich, wer Ahnung hat und wer bloß Angelesenes nachplappert....

idS Daniel
 
Schon wieder einer, der ohne lang zu überlegen sofort die Keule schwingen muss. Macht euch das eigentlich noch Spaß, hier mitzulesen?

@DanielG: Wer hat denn eigentlich behauptet, dass es ein Jäger war?

An dieser Behauptung stimmt aber auch gar nichts.

Jagd- und Schonzeiten gelten bundesweit. Insofern ist es unerheblich, ob in eigenem oder fremdem Revier gegen Jagd- und Schonzeiten verstossen wird oder nicht.

Jagd- und Schonzeiten werden zwar durch Rechtsverordnung vom Bund festgelegt, die Länder können sie aber abändern oder aufheben. Sie gelten also nicht bundesweit, verbindlich sind immer die Ländergesetze bzw. -verordnungen. Von den Ländern wird auch geregelt, welche Tiere als jagdbare Arten gelten.

Zum Begriff der Wilderei zitiere ich aus dem StGB:

§ 292
Jagdwilderei.

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Bestimmte Tierarten unterliegen bestimmten Schutzbestimmungen. EU-Vogelschutzrichtlinie, Anhang 1 bis 3. Anhang 4 umfaßt die sachlichen Verbote und entspricht weitestgehend dem § 19 des deutschen Bundesjagdgesetzes (die EU hat nur fünfzig Jahre länger gebraucht für Bestimmungen, die in Deutschland gelten. So viel zur Aktualität der deutschen Jagdgesetzgebung).

Die Vogelschutzrichtlinie ist keine verbindliche Schutzbestimmung, sondern nur eine Eigenverpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten. Ihre Inhalte wurden erst mit der Übernahme in das Bundesnaturschutzgesetz in Deutschland rechtswirksam.
Was die VSchRL mit dem Alter des BJagdG zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Genauso wenig, welche EU 50 Jahre gebraucht hat, um Bestimmungen zu erlassen. Wann wurde die nochmal gegründet, und wann wurde die VSchRL erlassen?

Bei Tierarten, die illegal erlegt werden, aber nicht dem Jagdrecht unterliegen (z.B. Eulen) kann es sich gar nicht um Wilderei handeln- eben, weil kein fremdes Jagdrecht verletzt wird.

Das stimmt, es ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Naturschutzgesetzgebung. Aber wer hat denn in den Eingangsposts behauptet, dass Jagdrecht verletzt wurde?

Mit sonnigen Grüßen
Sumpfhuhn
 
Jagd- und Schonzeiten werden zwar durch Rechtsverordnung vom Bund festgelegt, die Länder können sie aber abändern oder aufheben.
Hier geht es doch um Falken. Zeige mal ein Landesjagdrecht, nach dem der Falke nicht ganzjährig geschützt ist.

Ein Schonzeitvergehen war es also auf jeden Fall. Ob nun das Jagdrecht oder §292 StGB trifft, oder beides, weiß hier keiner mangels Kenntnis der näheren Umstände.
 
Hier geht es doch um Falken. Zeige mal ein Landesjagdrecht, nach dem der Falke nicht ganzjährig geschützt ist.

Das gibt es gottseidank nicht. Ich wollte nur DanielGs Behauptung richtigstellen, es gälte alles bundesweit.

Ein Schonzeitvergehen war es also auf jeden Fall. Ob nun das Jagdrecht oder §292 StGB trifft, oder beides, weiß hier keiner mangels Kenntnis der näheren Umstände.

Auch meine Meinung. Wir wissen ja noch nicht einmal, was für eine Falkenart es war. Den Begriff des Schonzeitvergehens hat ein anderer eingeworfen. Darüber belehrt, dass es auch Wilderei sein könnte, hat er sofort losgeprügelt. Und das ging mir gegen den Strich. Manche Forumer können persönliche Animositäten anscheinend nicht von der Sachlage trennen.
 
Definiert doch einfach mal "Jäger" ganz eindeutig. Dann wird vielleicht vieles leichter hier im Forum ;)
 
Definiert doch einfach mal "Jäger" ganz eindeutig. Dann wird vielleicht vieles leichter hier im Forum ;)

Naja, wir sind zwar schon lange OT, aber das würde dann doch zu weit führen. Hier ging es eigentlich um einen angeschossenen Falken. :(
 
Dann halt in einem extra-Thread ;). Jeder der auf irgendwas schießt ist ja hier gleich ein Jäger, was genau genommen ja auch stimmt, aber...
 
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