Mit Schrot auf Falken geschossen (Baden-Württemberg )

Diskutiere Mit Schrot auf Falken geschossen (Baden-Württemberg ) im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Am Samstag war ich bei einem Geburtstag eingeladen. Mir erzählte ein Kollege der bei der Straßenmeisterei (Kreis Rottweil) arbeitet, das er vor...
Hervorragend erläutert, Sumpfhuhn! :zustimm:

Das stimmt, es ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Naturschutzgesetzgebung.
Hier muß ich allerdings widersprechen: Das widerrechtliche Töten der angeführten Eule ist keine Owi, sondern eine Straftat. Hinzu kommt ein Verstoß gegen das Waffenrecht.

Wir wissen ja noch nicht einmal, was für eine Falkenart es war.
Das spielt im Endeffekt keine Rolle. Oder irre ich?

VG
Pere ;)
 
Hervorragend erläutert, Sumpfhuhn! :zustimm:
...
Das spielt im Endeffekt keine Rolle. Oder irre ich?

VG
Pere ;)

Danke, auch für die Ergänzung.

Die Vogelart kann schon eine Rolle spielen. Der Vogel könnte einem Falkner entflogen sein, was bei Großfalken ja auch nicht selten vorkommt. Dann greifen noch ganz andere Gesetze. Es ist auch unklar, wie eventuelle Gefangenschaftshybriden naturschutzfachlich zu werten sind.
Ist zwar alles nur Spekulation, aber soll andeuten, wie kompliziert die Rechtslage sein kann.
 
Der Vogel könnte einem Falkner entflogen sein, was bei Großfalken ja auch nicht selten vorkommt. Dann greifen noch ganz andere Gesetze. Es ist auch unklar, wie eventuelle Gefangenschaftshybriden naturschutzfachlich zu werten sind.
Stimmt, auch das wäre noch denkbar. Soweit hab ich gar nicht gedacht.

VG
Pere ;)
 
Nur leider sind die ganzen Rechtsspitzfindigkeiten total belanglos, wenn die Sache gar nicht erst gemeldet wird.
Was den Begriff "Falke" angeht, kann das ( auch wenn ein Tierarzt den Vogel in den Händen hatte) absolut alles sein, was halbwegs ähnlich ist.
Zumindest ein Röntgenbild, könnte jedoch noch verlangt werden, um die Sachlage zu klären, was denn nun wirklich vorgefallen ist.
Ich würd beim Tierarzt vorsprechen, und mit den Röntgenbildern eine Anzeige machen. Dass der "Täter" nicht gefasst werden kann, ist schon von vornherein klar. Solch ein möglicher Schrotschuss kann praktisch nicht nachgewiesen werden bzw, zugeordnet werden.
Aber es würde zumindest das Augenmerk auf eine mögliche Täterschaft erhöhen.
 
Nur leider sind die ganzen Rechtsspitzfindigkeiten total belanglos, wenn die Sache gar nicht erst gemeldet wird.

Ja, leider wird es keinerlei Konsequenzen haben, der Thread-Eröffner hat sich ja auch nie wieder gemeldet.

Die Diskussion zur Rechtslage fand ich aber nicht überflüssig. Bei der Vielzahl an Posts zu diesem Thema im Forum ist doch klar, dass da Kenntnisbedarf besteht.
 
Ich habe letztes Jahr einen beobachteten Habichtskorbfang eines Mäusebussardes
der zuständigen Polizei und Umweltbehörde der Stadt gemeldet. Mit dem Hinweis das der Vogel in der Truhe des Täters liegt. Habe Anschrift und Name usw alles der Behörde gemeldet. Leider traute sich die Zeugin nicht auszusagen weil sie schon mit dem Messer vom Täter bedroht wurde. Dies habe ich auch der Behörde gemeldet.
Das Verfahren wurde eingestellt. Noch Fragen??
 
Ich habe letztes Jahr einen beobachteten Habichtskorbfang eines Mäusebussardes
der zuständigen Polizei und Umweltbehörde der Stadt gemeldet.
...
Noch Fragen??

Ja, was ist ein "beobachteter Habichtskorbfang eines Mäusebussards"? Heißt das, ein Mäusebussard wurde in einem Habichtskorb gefangen?

Und weshalb weißt Du, dass der Vogel in der Truhe des Täters liegt und bist dann nicht selbst als Zeuge aufgetreten?

Aber derlei Späße habe ich selbst zur Genüge erlebt: beispielsweise Meldung eines Habichtskorbes an untere Jagdbehörde. Der Korb stand nach Passantenaussagen einige Tage dort und wurde etwa 15 Minuten nach unserer Anzeige plötzlich in Eile abgebaut.
Einmal bin ich mit dem Ordnungsamt zu einem von mir gemeldeten Habichtskorb rausgefahren. Den Betreiber haben wir auf frischer Tat beim Herausnehmen seiner Taube gestellt. Es war der benachbarte Landwirt, der auch Tauben hält und einige Verluste durch den Habicht hatte. Er hatte auch reichlich Abwehrmaßnahmen gegen Habichtschlag getroffen, das muss man ihm sogar hoch anrechnen. Der Habichtkorb ging unter den Taubenzüchtern im Dorf je nach Bedarf reihum, keiner war sich darüber bewusst, dass der Betrieb strafbar sein könnte. Für den Bauern war es auch völlig unverständlich, dass er etwas Verbotenes gemacht haben könnte, schließlich werden diese Habichtkörbe in allen Geflügelzeitschriften zum freien Verkauf angeboten. Auf die Frage, was er mit dem Habicht gemacht hätte, antwortete er, dieser würde einige Kilometer weiter wieder freigelassen. So wäre das bisher immer verlaufen. Naja, wers glaubt.... ich vermute einige Kilometer jenseits des Jordan:(
Am Ende ging es in diesem Fall mit dem Konfiszieren des Habichtkorbes ab, soweit meine Information, die ich nach einiger Zeit auf Nachfrage bei der unteren Jagdbehörde erhielt.
 
Aber derlei Späße habe ich selbst zur Genüge erlebt: beispielsweise Meldung eines Habichtskorbes an untere Jagdbehörde. Der Korb stand nach Passantenaussagen einige Tage dort und wurde etwa 15 Minuten nach unserer Anzeige plötzlich in Eile abgebaut.
Einmal bin ich mit dem Ordnungsamt zu einem von mir gemeldeten Habichtskorb rausgefahren. Den Betreiber haben wir auf frischer Tat beim Herausnehmen seiner Taube gestellt. Es war der benachbarte Landwirt, der auch Tauben hält und einige Verluste durch den Habicht hatte. Er hatte auch reichlich Abwehrmaßnahmen gegen Habichtschlag getroffen, das muss man ihm sogar hoch anrechnen. Der Habichtkorb ging unter den Taubenzüchtern im Dorf je nach Bedarf reihum, keiner war sich darüber bewusst, dass der Betrieb strafbar sein könnte. Für den Bauern war es auch völlig unverständlich, dass er etwas Verbotenes gemacht haben könnte, schließlich werden diese Habichtkörbe in allen Geflügelzeitschriften zum freien Verkauf angeboten. Auf die Frage, was er mit dem Habicht gemacht hätte, antwortete er, dieser würde einige Kilometer weiter wieder freigelassen. So wäre das bisher immer verlaufen. Naja, wers glaubt.... ich vermute einige Kilometer jenseits des Jordan:(
Am Ende ging es in diesem Fall mit dem Konfiszieren des Habichtkorbes ab, soweit meine Information, die ich nach einiger Zeit auf Nachfrage bei der unteren Jagdbehörde erhielt.
Das ist sehr bedauerlich und wird sicherlich viel häufiger betrieben, als wir alle wissen.

Allerdings handelt es sich dabei um ein Offizialdelikt, welches von der Staatsanwaltschaft zwingend bearbeitet werden muß. In aller Regel ist es mit dem alleinigen Konfiszieren des Fangkorbes nicht getan.

Wundert tut es mich allerdings auch nicht. Wer glaubt, Justitia urteile mit verbundenen Augen, der dürfte irren.

VG
Pere ;)
 
Thema: Mit Schrot auf Falken geschossen (Baden-Württemberg )

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