Riesenproblem (Papagei nachmelden)

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wibbe

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Moin,

bitte nicht verhauen, wir wissen jetzt, das wir einen Riesenfehler gemacht haben. Läßt sich aber nicht mehr rückgängig machen. Zum Thema,
wir haben seit 2000 eine Edelpapageihenne, angemeldet, bei der unteren Landschaftsbehörde. Als die Henne 2004 anfing sich zu rupfen und uns geraten wurde schnellstmöglich einen Partner zu suchen, wir haben nach langer Suche einen Hahn gefunden, dem die Partnerin weggestorben ist. Der Hahn kam aus privater Haltung, ohne Papiere aber mit Ring. Als wir mit einem Züchter über die Anmeldung des zweiten Vogels sprachen, riet er uns davon ab. Es würde der Amtstierarzt rauskommen, unzählige Fragen stellen und uns evt.auch die Vögel abnehmen, wenn er der Meinung wäre, wir wären nicht in der Lage die Vögel zu halten. Also haben wir es gelassen. War ja schließlich die Meinung eines Fachmannes.
Nachdem die Vögel jetzt fast fünf Jahre zusammengelebt haben, fingen sie in den letzten Wochen an sich zu paaren. In weiser Voraussicht haben wir uns schlau gemacht, was zu tun ist. (Nistkasten ja/nein; Eier wegnehmen ja/nein etc.) Aber wie immer, man fragt 20 Leute und bekommt 20 verschiedene Antworten. Da gestern der Worst Case http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=193330 eingetreten ist, stehen wir jetzt vor einem Riesenproblem. Uns wurde dringend geraten (von einer renommierten Züchterin), das Ei bzw. die Eier nicht wegzunehmen und durch irgendwas zu ersetzen. Die Edelpapageien seien sehr schlau und würden merken, das man ihnen was untergeschoben hat. Sie würden auch merken, wenn das Ei unbefruchtet ist, die Eier evt. entfernen und dann ein neue Eier legen. Das wäre ein Teufelskreis und auch nicht gut für den Vogel.
Wir sollten sie die Eier ausbrüten lassen, dann würden die Vögel auch nur ein Gelege pro Jahr produzieren.
Wir wollen natürlich nicht züchten, sondern nur das beste für unsere Vögel. Das bedeutet aber, wir müssen die untere Landschaftsbehörde davon überzeugen, das wir 5 Jahre "vergessen" haben den zweiten Vogel anzumelden und nebenbei noch eine Zuchtgenehmigung beantragen, die man wohl auch braucht, wenn es sich um Zufallsgelege handelt. Was ist wenn wir die Genehmigung nicht bekommen (z.B. wegen fehlendem Quarantäneraum)?

Gruß
 
Wie wäre es denn, das der zuständigen Behörde genau so zu schildern?

U. U. werden die Euch dann keine ZG geben, wenn Ihr die Bedingungen nicht erfüllt, haben aber vielleicht Ideen wie man die Brut/Überanstrengung der Henne verhindert.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Euch die Vögel nicht gleich wegnehmen, wenn Ihr denen ganz offen Eure (guten) Haltungsbedingungen zeigt, demonstriert, dass Ihr nichts verbergen wollt(et), sondern nur durch die Aussage des Züchters verunsichert wart.

Kommt halt auf die Behörde an; wo seid ihr denn, evtl. kennt sich jemand mit der Behörde aus (kulant/streng)?
 
Ich weiß gar nicht mehr ob wir damals einen Kaufvertrag gemacht haben. Da müßte ich erst nochmal unsere Unterlagen durchwühlen. Der Ring war ein geschlossener Ring. Dieser mußte aber aus gesundheitlichen Gründen entfernt werden. Darüber haben wir auch eine Bescheinigung und den Ring haben wir natürlich auch noch.
 
Hallo,
Ich würde mich auch mit der unteren Landschaftsbehörde in Verbindung setzten. Zuständig ist Frau Peschkes-Kessebohm,sie ist sehr nett. Wenn ihr einen geschlossen Ring habt ist das schon mal gut,da kann man den Züchter finden und beweisen das es eine deutsche Nachzucht ist. Ansonsten könnte es sein, dass der Vogel beschlagnahmt wird.Wenn die Haltungsbedingungen in Ordnung sind, kannst Du aber den Vogel normalerweise behalten, gehört nur dann dem Kreis Mettmann.Wie gesagt, sie sind sehr nett
Die Zuchtgenehmigung erteilt der ATA, Glaube ist noch Dr.Kruse.
Ich persönlich würde es mit dem austauschen der Eier erstmal versuchen, wenn sie wirklich direkt weiterlegt, kann man weiter überlegen. Leider ist das bei meiner Grauhenne der Fall und glaube mir, es ist verdammt schwierig die richtigen Leute für die Nachzuchten zu finden.
 
Uns wurde dringend geraten (von einer renommierten Züchterin), das Ei bzw. die Eier nicht wegzunehmen und durch irgendwas zu ersetzen. Die Edelpapageien seien sehr schlau und würden merken, das man ihnen was untergeschoben hat. Sie würden auch merken, wenn das Ei unbefruchtet ist, die Eier evt. entfernen und dann neue Eier legen.
Ich persönlich würde es mit dem austauschen der Eier erstmal versuchen, wenn sie wirklich direkt weiterlegt,

Meine Erfahrung:

Unsere Rita hat nie nachgelegt, wenn wir die Kiste termingerecht verschwinden liessen. Auch wenn wir ihr "falsche" Eier unterjubelten, war es ihr egal, Hauptsache sie konnte brüten. Habe nämlich zwei Eier ausgeblasen, vorsichtig geöffnet und dann mit Gips gefüllt. So waren es doch "ihre" Eier und hatten praktisch das gleiche Gewicht. In letzter Zeit lass ich ihr die beiden Eier, sind ja eh nicht befruchtet, und derzeit hockt sie wieder mal.........
 
Auch wenn wir ihr "falsche" Eier unterjubelten, war es ihr egal, Hauptsache sie konnte brüten.
Genau, das ist Hauptsache, dass sie brüten kann.

Meine Erfahrung:
Ich habe die Eier abgekocht und sie weiter brüten lassen. Und am 30. Tag den Nistkasten samt Inhalt weg!
Sie, Rot wie Grün, haben zwei Tage lang immer wieder die ehemalige Nistkastenstelle angeschaut aber das war’s dann.

Hallo Wibbe,

willst du wirklich Nachwuchs?
Obwohl die Kücken so süß sind, würde ich sie nicht haben wollen.
Warum das so ist, habe ich lang geschrieben. Aber als ich Antwort schicken wollte, wurde ich ohne Vorwarnung ausgekickt worden. :+schimpf
 
willst du wirklich Nachwuchs?
Obwohl die Kücken so süß sind, würde ich sie nicht haben wollen.

Natürlich legen wir keinen gesteigerten Wert auf Nachwuchs. Eben auch wegen oben angesprochener Problematik. wäre es uns lieber, das Gelege ist nicht befruchtet.
 
Hm, also ihr solltet schon die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien erfüllen. In Bezug auf Volierengröße ua.
Wenn ihr nichts zu verbergen habt und diese Vögel tatsächlich artgerecht haltet und nicht im Käfig untem im Keller dann gibt es doch auch keine Probleme!
Wieso hat euch der Züchter so verunsichert? Keine Behörde regt sich über Vögel auf oder nimmt sie gar weg wenn alles okay ist. Wegen was habt ihr schlechtes Gewissen?
ZG werdet ihr bekommen wenn ihr eure Sachkunde nachweisen könnt und einen Karantänderaum wie die artgerechte,vorschriftsmäßige Haltung zwei gesunder Vögel.
Wegen nachträglicher anmeldung würde ich sagen oke, sie werden froh sein wenn er überhaupt gemeldet wird. da werden sie bestimm ein auge zudrücken. viele besitzer melden ihre vögel ja nichtmal.
 
Was haben wir zu verbergen...
Also der Käfig ist ungefähr 1,83x70x 1,70 (LxBXH). Vögel sind aber fast den ganzen Tag draussen. Wir haben Katzen (ist aber schon seit 10 Jahren kein Problem), wir haben keinen Quarantäneraum und ein Vogel ist vor fünf Jahren positiv auf PBFD getestet worden.
 
Hi wibbe

ein Vogel ist vor fünf Jahren positiv auf PBFD getestet worden.

tut euch und auch den eventuellen besitzern eurer nachzucht das nicht an und züchtet auf keinen fall mit diesen vögeln, dies ist mehr wie verantwortungslos.
macht euch mal über diese krankheit schlau, es wird sich bestimmt jemand finden der euch den link setzt oder googelt mal.
 
Ich kann mich Jörg nur anschließen.
PBFD bricht gerade bei Jungtieren extrem schnell aus und bei einigen Arten sowieso, denn bei Jungtieren ist das Immunsystem noch nicht so stabil, dass die mit dem Virus fertig werden.
Und hinterher Nachzuchten zu haben bei denen unter Umständen PBFD ausbricht, glaub mir, dass ist weder für die Halter toll noch für die Tiere, wenn sie irgendwann komplett nackt dort sitzen.

Hier mal ein Link zu PBFD, auch mit Fotos (ich hoffe ich darf diesen Link setzen).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Unterbringung entspricht nicht den Mindestmaßen und die Argumentation, das die Vögel den ganzen Tag ja draußen sind, braucht ein ATA nicht gelten lassen...weil, erzählen kann man viel.

Aber da kein Quarantäneraum vorhanden ist, hat sich das sowieso erledigt, da dies mit Voraussetzung für die ZG ist.

Dinge, die man evtl. abändern könnte.

Die Tatsache mit dem positiven PBFD-Test ist auch für meine Begriffe, das Argument schlechthin.

Mit solchen Vögeln sollte man auf gar keinen Fall züchten dürfen!

Ich bin bereits seit geraumer Zeit der Meinung, das neben der Psittakoseverordnung auch andere Viruserkrankungen in den Wissenskatalog der ZG einbezogen werden müssen, diese auch meldepflichtig werden sollten, obwohl sie nicht für den Menschen gefährlich sind.

Die Tatsache das Viruserkrankungen (nicht nur Psittakose) ganze Vogelbestände dahin raffen lassen können und von amtsärztlicher Seite keine Handhabe vorliegt (es gibt ja keine Verordnung darüber), finde ich sehr bedenklich.
 
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