Ist es tatsächlich Erlaubt ? Einmal brüten bei Wellis auch ohne Zuchtgenehmigung ?

Diskutiere Ist es tatsächlich Erlaubt ? Einmal brüten bei Wellis auch ohne Zuchtgenehmigung ? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hy! DAs oben war gerade in einem anderen Forum zu lesen ! Und angeblich wurde es vom Vet.Amt auch so bestätigt . Stimmt denn das ? Das...
Ich sehe in der Zuchtgenehmigung in ihrer jetzigen Form keinen Sinn. Spitzschnäbel bekommen Ornithose, welche genauso gefährlich und auf den Menschen übertragbar ist. Braucht man für Spitzschnäbel (Finken etc.) eine Zuchtgenehmigung ?? NEIN...
@Geierhirte - für was plädierst Du denn nun ?
Für die Abschaffung der Zuchtgenhmigung bei den Krummschnäbeln ?
Oder für die Einführung der Zuchtgenehmigung bei den Spitzschnäbeln ?
 
Ich halte diese Art der ZG auch für Unsinn. Wenn jemand Wellensittiche züchtet und macht diese ZG und der ATA war einmal da wird er nie wieder kommen. Egal ob dann nachher Aras oder Kakadus gezüchtet werden. Somit überprüft niemand mehr wie die Tiere gehalten werden und ob der Quarantäneraum für Wellies auch für z.B. Aras genutzt wird, obwohl er dafür viel zu klein ist.
Nachdem die ZG da ist kann doch ein jeder machen was er will.
In Spanien z.B. braucht man keine ZG, dort muß man aber jedes Huhn einmal jährlich angeben. D.h. wenn ich 2008 24 Hühner habe und im Jahr 2009 17 Hühner, so muß ich das angeben. Genauso mit anderen Tieren. Leider hält sich da auch keiner d'ran. Hauptsache man hat halt ein paar Hühner angegeben.
Mein Onkel und mein Vetter haben früher , da war ich so sechs bis 10 Jahre alt immer Wellensittiche gezüchtet. Die hatten auch keine ZG, hat auch niemanden interessiert. Und was ist da passiert? Nichts! Wenn die psittakose ausbricht wird sie vor einer ZG nicht halt machen. Alleine das Wissen schützt nicht.
Wenn, dann müßte es bei allen Vögeln, auch bei Hühnern, Enten, Tauben, Gänsen, Straußen, Papageien, Staren, Finken, Schwalben gleich sein. Nicht nur bei Krummschnäbeln. Somit müßten auch die Wildvögel an der Brut gehindert werden. Z.B. Elstern, Krähen usw.
Verboten gehört HZ und Fehlprägung. Das wäre viel wichtiger als eine ZG. Somit brauchen auch manche keine ZG mehr, da sie eben diese fehlgeprägten Tiere "fabrizieren"! Denen gehört das Handwerk gelegt! Wenn es nämlich darum geht einen "nicht" zahmen Papageien zu kaufen.....wer will den schon?

Nur meine Meinung....
lg
Anita
 
Ich halte diese Art der ZG auch für Unsinn. Wenn jemand Wellensittiche züchtet und macht diese ZG und der ATA war einmal da wird er nie wieder kommen. Egal ob dann nachher Aras oder Kakadus gezüchtet werden. Somit überprüft niemand mehr wie die Tiere gehalten werden und ob der Quarantäneraum für Wellies auch für z.B. Aras genutzt wird, obwohl er dafür viel zu klein ist.
Nachdem die ZG da ist kann doch ein jeder machen was er will.

Da bist du aber falsch informiert, Anita.

Ich halte die Zuchtgenehmigung für sinnvoll. Es geht dabei Hauptsächlich um das Kennen des Psittakosegesetzes und über das Erkennen der Psittakose.
Und wer sich mit der Materie etwas beschäftigt, der hat mitbekommen, daß Psittakose wieder auf dem Vormarsch ist.
Es geht dabei in meinen Augen um Schutz von Mensch und Tier.
 
Ich halte diese Art der ZG auch für Unsinn. Wenn jemand Wellensittiche züchtet und macht diese ZG und der ATA war einmal da wird er nie wieder kommen. Egal ob dann nachher Aras oder Kakadus gezüchtet werden. Somit überprüft niemand mehr wie die Tiere gehalten werden und ob der Quarantäneraum für Wellies auch für z.B. Aras genutzt wird, obwohl er dafür viel zu klein ist.

Zum einen gibt es für Quarantäneräume keine vorgeschriebenen Mindestmaße (es ist nur ein Quarantäneraum!) und es ist falsch was Du sagst, das der oder ATÄ sich nach Ablegung der ZG einen Teufel darum scheren.
Es mag sicherlich solche ATA geben, aber es gibt genügend ATÄ die durchaus regelmäßig kontrollieren kommen.
Sollte Psittakose in einem Bestand ausbrechen, ist sowieso der komplette Bestand unter Quarantäne gestellt, also bedarf es keinen separaten Raum mehr.
Und darum geht es ja letztendlich bei der ZG.

Wenn die psittakose ausbricht wird sie vor einer ZG nicht halt machen. Alleine das Wissen schützt nicht.

Tolle Argumentation. Wozu legen wir in unserem Leben überhaupt irgendwelche Prüfungen für etwas ab? :~
 
Zum einen gibt es für Quarantäneräume keine vorgeschriebenen Mindestmaße (es ist nur ein Quarantäneraum!) ...
Hallo Heike,

nach meinen Informationen muß ein Quarantäneraum so groß sein, daß bei Ausbruch der Psittakose dort alle betroffenen Vögel untergebracht werden können.
Also : Je größer der Bestand, desto größer muß der Quarantäneraum sein.
Oder liege ich da falsch ?
 
hallo,liane!

ich denke das man für jede vogelart ein quarantäneraum braucht.....kann mir beim besten willen nicht vorstellen,das man ara´s mit kakadu und amazonen etc. in einen quarantäneraum unterbringen kann.....oder irre ich mich da...???
 
Hallo Liane,

da sind Deine Infos wohl falsch. ;)

Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs der Psittakose in einem Bestand eines Züchters oder Händlers gilt vor der amtlichen Feststellung folgendes:18)

1. Alle Papageien und Sittiche sind abzusondern.19)

2. Die Räumlichkeiten, in denen sich die Tiere befinden, dürfen nur in Schutzkleidung und mit Atemschutz und nur von dem Tierbesitzer, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen und von Tierärzten betreten werden.20)

Nach Verlasssen der Räumlichkeiten haben diese Personen sofort

a) die Schutzkleidung abzulegen, feucht zu reinigen und so zu verwahren, daß eine Verschleppung der Seuche vermieden wird, und

b) die Hände, die Arme und das Schuhwerk feucht zu reinigen und zu desinfizieren.

3. Vögel jeder Art dürfen weder in den Bestand verbracht noch aus dem Bestand entfernt werden.

4. Verendete oder getötete Vögel jeder Art sind so aufzubewahren, daß sie vor äußeren Einflüssen geschützt sind und daß Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.

5. Tiere, Teile von Tieren, Futter und Einstreu sowie sonstige Gegenstände, die mit Papageien und Sittichen oder deren Ausscheidungen in Berührung gekommen sein können, dürfen nicht entfernt werden.

Quelle

...und

B.
Nach amtlicher Feststellung der Psittakose oder des
Psittakoseverdachts
§ 6
Page 4
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -
www.juris.de
- 4 -
(1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Psittakose amtlich
festgestellt, so unterliegen die Räumlichkeiten des Züchters oder Händlers, in denen
Papageien und Sittiche gehalten werden, nach Maßgabe folgender Vorschriften der Sperre:
1. Der Besitzer hat an den Eingängen Schilder mit der deutlichen und haltbaren
Aufschrift "Psittakose - Unbefugter Zutritt verboten" gut sichtbar anzubringen;
dies gilt nicht im Falle des Verdachts des Ausbruchs der Psittakose.
2. Alle Papageien und Sittiche sind abzusondern und einzusperren. Sie dürfen nur mit
Genehmigung der zuständigen Behörde entfernt werden. Verendete oder getötete Vögel
jeder Art sind, soweit sie nicht zu diagnostischen Untersuchungen benötigt werden,
nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes unschädlich zu beseitigen.

Quelle2

Die Absonderung ist so auszulegen, das keine unbefugte Person, das Sperrgebiet ungehindert betreten kann.

Wenn ein Vogelbestand von zig Vögeln vorliegt und diese in Volieren untergebracht sind, wie will man diese in einen oder gegebenenfalls 2-3 Quarantäneräume unterbringen?
Vorschrift ist ein Quarantäneraum.

Bei Verdacht und Ausbruch wird der komplette Bestand von Amtswegen unter Quarantäne gestellt.
Somit ist die vorhandene Anlage ein einziger Quarantäneraum.

Deshalb sind ZG im Wohnbereich m. dem 2. Badezimmer als Quarantäneraum eigentlich ein Witz.
Normal dürften bei Verdacht und insbesondere bei Ausbruch, diese Leute keinen Besuch empfangen! Noch ist es möglich z.B. in einer Familie ein sogenanntes Sperrgebiet zu schaffen, wenn man die Psittakoseverordnung 100%ig genau nimmt.

Der Quarantäneraum muß nämlich so zu erreichen sein, das er nicht durch den Wohnbereich betreten werden muß.
Im Wohnbereich läßt sich schwer etwas desinfizieren, geschweige denn eine Art Schleuse schaffen.
 
den ausführungen von Heike kann ich nur voll zustimmen, denn diese sind korekt.
im quarantäneraum werden vögel untergebracht un zwar im käfig um eine eventuelle ansteckende krankheit bei neuzugängen zu erkennen und diese dann nicht in den eigenen bestand einzuschleppen.
weitere nutzun ist absonderung einzelner erkrankter vögel um eine eventuelle ansteckung weiterer vögel zu verhindern bzw diese ohne stress für die anderen vögel behandeln zu können.

ps.
da es hier ja nun gerade um zg geht, frage ich mich wie mansche leute ihre zg bekommen haben ???
nicht mal die grundlegenden dinge sind bei denen verinnerlicht und es werden falsche ratschläge gegeben, die den geiern teilweise sogar das leben kosten können.
was ich jetzt unter ps. geschrieben habe bezieht sich nicht speziel auf diesen tread sonder auf das gesammte forum.
 
Hi Anita

In Spanien z.B. braucht man keine ZG, dort muß man aber jedes Huhn einmal jährlich angeben. D.h. wenn ich 2008 24 Hühner habe und im Jahr 2009 17 Hühner, so muß ich das angeben. Genauso mit anderen Tieren. Leider hält sich da auch keiner d'ran. Hauptsache man hat halt ein paar Hühner angegeben.

erstens sind wir hier nicht in spanien sondern in deutschland ( nur als hinweis ) für hühner benötigt man auch in deutschland keine zg, sie müssen nur bei der tierseuchenkasse gemeldet werden. die tierseuchenkasse macht diesbezüglich auch keine kontrollen, es geht dabei nur um die erfassung wer hält solche tiere um im ernstfall ( zb bei ausbruch einer seuche ) entsprechen handeln zu können.
 
Hi Anita



erstens sind wir hier nicht in spanien sondern in deutschland ( nur als hinweis ) für hühner benötigt man auch in deutschland keine zg, sie müssen nur bei der tierseuchenkasse gemeldet werden. die tierseuchenkasse macht diesbezüglich auch keine kontrollen, es geht dabei nur um die erfassung wer hält solche tiere um im ernstfall ( zb bei ausbruch einer seuche ) entsprechen handeln zu können.

Hi,
das man für Hühner keine ZG braucht das weiß ich selbstverständlich. Das betrifft ja nur die Krummschnäbel. Mich würde trotzdem interessieren in welchen Ländern es eine ZG gibt. In England, Spanien, Italien, Holland nicht soweit ich weiß. Österreich glaube ich auch nicht. Was ist mit den Ostblockländern? Dort züchten die Leute ja nicht nur Vögel sondern auch andere Tiere zuhauf. Irgendwie ist das auch ein Thema wo es noch längst keine einheitliche Regelung gibt.
lg
Anita
 
Hallo Liane,

da sind Deine Infos wohl falsch. ;)
Stimmt, Heike - ich habe bei Google nichts über die Größe des Quarantäneraums gefunden.
Wäre es dann tatsächlich möglich, daß jemand mit 100 Papageien und einem Quarantäneraum von 10qm eine ZG bekommt ?
Das wäre doch der Witz schlechthin !!!
 
Hi Anita

soviel wie mir bekannt ist wird eine zg nur in deutschland benötigt und das auch nur für krumschnäbel. in einigen länder besteht nicht einmal die ringpflicht für einheimische nachzuchten.
 
Stimmt, Heike - ich habe bei Google nichts über die Größe des Quarantäneraums gefunden.
Wäre es dann tatsächlich möglich, daß jemand mit 100 Papageien und einem Quarantäneraum von 10qm eine ZG bekommt ?
Das wäre doch der Witz schlechthin !!!

Ja, das ist möglich und auch rechtens.

Wie Jörg auch schon sagte...der Quarantäneraum dient letztendlich für Neuzugänge (insbesondere auf die Psittakoseverordnung bezogen) und auch dafür wenn ein einzelner Vogel mal krank ist und dieser zur Genesung aus dem Bestand separiert werden muß.

Wenn der Verdacht (und anschließend evtl.) und auch der Ausbruch auf Psittakose besteht, wird der komplette Bestand unter Quarantäne gestellt und das macht in dem Fall einen einzelnen Quarantäneraum nicht notwendig.

Ihr dürft nicht den Denkfehler machen, das der Quarantäneraum auch für andere ansteckende Krankheiten Vorschrift ist.

Es würde Sinn machen, aber diese anderen Krankheiten sind nicht meldepflichtig, da sie für den Menschen irrelevant sind.

Was nicht heißt, das ich eine Meldepflicht für andere Infektionskrankheiten nicht auch begrüßen würde (habe ich bereits ein paar Beiträge vorher geschrieben).
 
Um mal eine Antwort auf die eigentliche Frage zu liefern, stelle ich eine Gegenfrage:

"In Spielstraße mit 120km/h fahren - einmalig für privaten Bedarf erlaubt?"

Auch wenn man es sich noch so schönreden will: Es ist und bleibt verboten, Krummschnäbeln eine Brutmöglichkeit zu bieten. Zucht ist vor dem Gesetz nach wie vor nicht "ich will unbedingt Nachwuchs haben und den dann verkaufen" sondern alles, was man in irgendeiner Form tut, um die Vögel bei einer Brut zu unterstützen.

Zwei ganz simple Gründe:

1. Die Psittacose ist unter Vögeln ansteckend und auf Menschen übertragbar. Unbehandelt verläuft sie tödlich und sie ist schwer zu diagnostizieren, weil sie leicht mit einer Grippe und Durchfall verwechselt wird. Ohne Nachverfolgungsmöglichkeit, wo die Psittacose herkommt, kann sie sich ungehindert ausbreiten, es droht eine Epidemie. Daher die Ringpflicht.

2. Es gilt das Leben und die Gesundheit der Tiere zu schützen. Die Zuchtgenehmigung beinhaltet eine Sachkundeprüfung, damit man als Züchter nachweisen kann, dass man genug über die Tiere weiß, um Krankheiten und gesundheitlich bedrohliche Situationen bei den Tieren zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Diese Kenntnis fehlt unerfahrenen Züchtern meist und so kann es passieren, dass beispielsweise die Henne an einer Legenot verendet oder dass Nestlinge verhungern, weil die Henne die Brut aufgegeben hat und der Züchter das nicht erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen hat.

Mich irritiert immer, dass es m. W. bei der ZG (fast?) NUR um die Psittacose geht.


Soweit ich weiß, wird nicht praktisch geübt, wie man denn nun Jungvögel bei Bedarf zufüttert oder andere praktische Probleme, eben Legenot, Henne attackiert Kücken und ähnliche, angeht.

Und dann kommt natürlich noch die Verwirrung hinzu, dass es eben nur um Psittacose, nicht etwa um PBFD, Polyoma & Co. geht, die zwar für Menschen nicht gefährlich, für die Vögel dafür aber um so gefährlicher sind.

Meine Meinung lautet immer noch:
Wenn eine ZG sinnvoll sein soll, dann sollte sie vor allem dem Züchter praktische Hilfsmaßnahen in Notfällen beibringen.

Wird das (auch) gemacht?
 
Hi Stephanie

bein bna kann man lehrgänge für den sachkundenachweis machen und da wird man dann auch auf solche sachen vorbereitet und macht auch eine prüfung. manche ata`s verlangen einen solchen nachweis bevor sie eine zg erteilen, ist aber eher die ausnahme. wenn du aber eine art th aufmchen willst oder mit solchen tiere handel betreiben willst ist dieser lehrgan mit prüfung pflicht.
 
Wenn eine ZG sinnvoll sein soll, dann sollte sie vor allem dem Züchter praktische Hilfsmaßnahen in Notfällen beibringen.

Wird das (auch) gemacht?

nein das wird nicht gemacht, warum auch? Die Psittacoseverordnung gibt es nur um den Menschen vor dieser Krankheit zu schützen, indem man durch die Ringpflicht nachweisen kann wo die Vögel aus einem infizierten Schwarm hingekommen sind, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn jemand züchten möchte und die ZG macht reicht das. Wenn man aber wissensdurstig ist und mehr über die Haltung, Ernährung und diesen ganzen Kram wissen will kann man sich doch informieren, wo ist das Problem?

Kinder kann ja auch jeder in die Welt setzen ohne dafür eine Prüfung abgelegt zu haben.
 
Eine Genehmigung zur Zucht ist imho für ALLE Züchter ALLER Tierarten vorzuschreiben, denn der Sinn liegt darin, dass Volldeppen, die nur mit Vermehrung die große Kohle machen wollen, durch die Prüfungen durchaus abgeschreckt werden können.
Umgekehrt hat Derjenige, der sich durch die Prüfungen durchgearbeitet hat, eine exzellente Grundlage - vorausgesetzt die Prüfung und deren Voraussetzungen sind entsprechend, dass Lern- und Abschreckungseffekt erziehlt werden.
Und das wäre eine 100% sinvolle und meiner Ansicht nach auch notwendige Genehmigung, die meinethalben ruhig alle 3-4 Jahre erneuert werden muss.

Die heutige Zuchtgenehmigung für Krummschnäbel und vor allem deren Begründung ist der Witz des Jahrtausends und absoluter 1001 prozentiger Schwachsinn und gehört _umgehend_ abgeschafft!!! Und wenn die Deutschen für sowas mal wieder zu blöd sind, sollte sich halt die EU einmengen und endlich alte verstaubte Zöpfe abschneiden.

Ornithose bei ALLEN Vögeln hört nicht einfach auf Ornithose zu sein, bloss weil sie als Psittacose bezeichnet bei Krummschnäbeln zu schwachsinnigen Paragraphen mit nachfolgendem Genehmigungsverfahren führt!

Wie vorher schon geschrieben wurde, geht von ihr kaum wirklich eine ernsthafte Gefahr aus (da entsprechend und gut behandelbar) - man vergleiche sie mit der spanischen Grippe oder ner 'regulären' Grippe, wie sie jedes Jahr in DE auftritt und hunderte Tote fordert!
 
Ornithose bei ALLEN Vögeln hört nicht einfach auf Ornithose zu sein, bloss weil sie als Psittacose bezeichnet bei Krummschnäbeln zu schwachsinnigen Paragraphen mit nachfolgendem Genehmigungsverfahren führt!
Die Unterscheidung zwischen Psittakose und Ornithose gibt es aus rein fachlicher Sicht deshalb, weil die Psittakose für Menschen, aber auch innerartlich erheblich ansteckender ist und damit gefährlicher sein kann als Ornithose, wie die durch den gleichen Erreger verursachte (aber häufiger symptomlose) Krankheit bei Nicht-Psittaciden genannt wird. Solange dies nicht 'mal hier allen bekannt zu sein scheint, hat die Psittakose- (und aus diesem Grund nicht Ornithose-) VO wohl noch durchaus ihren Sinn.
 
Die Unterscheidung zwischen Psittakose und Ornithose gibt es aus rein fachlicher Sicht deshalb, weil die Psittakose für Menschen, aber auch innerartlich erheblich ansteckender ist und damit gefährlicher sein kann als Ornithose, wie die durch den gleichen Erreger verursachte

es sind beides ein und die selbe krankheit nur mit verschiedenen namen, für erkrante vögel ist ohne behandlung beides tödlich
 
Thema: Ist es tatsächlich Erlaubt ? Einmal brüten bei Wellis auch ohne Zuchtgenehmigung ?
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