Tierschutzgesetz

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ich habe in einigen Foren gelesen das es ein Tierschutzgesetz geben soll, nachdem amn Wellis nicht alleine halten darf.

Ich hab nun keine Ahnung ob das stimtm udn dachte mir ich frag mal hier in die Runde. Wenn das so ist und es jemand weis, wäre es schön wenn ihr eine seite angeben könnt auf der dies Bestätigt wird.

Thx
 
also falls ich richtig informiert bin, gibt es ein solches gesetz in östereich und in der schweiz. in deutschland soweit ich weiß leider noch nicht
 
Hallo,
in Deutschland gibt es diesbezüglich noch kein Gesetz, d. h. Halter von Einzeltieren machen sich hier nicht strafbar.

Es gibt aber ein Gutachten von 1995, auf das sich Überprüfungen zur tierschutzgerechten Unterbringung stützen.

Inwieweit das jetzt für Wellensittiche durchgesetzt wird, ist unklar.

D. h. es wäre ja eine provokante Frage, ob ein Amtstierarzt, der Dich besucht (aus welchen Gründen auch immer) "etwas" unternimmt, wenn Dein Tier alleine sitzt oder der Käfig nur 50 cm lang ist.

Bei der Anmeldung größere Papageien soll das durchaus vorkommen ("Käfig größer, oder der Papagei kommt weg!").

In anderen Ländern (Österreich, Schweiz?) ist die Paarhaltung schon per Gesetz vorgeschrieben.

Die Frage ist, ob das überprüft und durchgesezt werden kann.

Auch denke ich persönlich, dass die meisten Vögel derer, die im Internet nach "Vogelforen" googeln, in zumutbaren, wenn auch nicht immer idealen, Verhältnissen leben.

Schwierig wird es m. E. bei den Haltern, die von neueren Erkenntnissen abgeschlossen sind.

Es gibt ja immer noch viele, die ihre Vögel in einem Transportkäfig auf der Fensterbank halten und gar nicht auf die Idee kämen, dass sie daran etwas ändern könnten.
 
Nicht alles was in den verschiedenen Foren steht, stimmt auch immer.

In der BRD ist es nicht verboten 1 Ws alleine zu halten. Auf die Zweckmäßigkeit möchte ich nun nicht weiter eingehen.

Ich verschieb dich zu Recht und Gesetz.
 
Schwierig wird es m. E. bei den Haltern, die von neueren Erkenntnissen abgeschlossen sind.

Diese neueren Erkenntnisse sind, befürchte ich, uralt und wurden bereits vor 1880 in Zeitschriften zur Vogelhaltung und im ersten deutschsprachigen Wellensittichbuch publiziert.
Damals wurde empfohlen: Außenvoliere, Vogelstube, Innenvoliere und zuletzt Käfig. Der zeitweise Freiflug von gekäfigten Vogel war etwas vollkommen normales.
Die empfohlene Käfiggröße im ersten Wellensittichbuch für einen Muster-Heckkäfig war übrigens 75cm x 65 cm x 40 cm (l,b,h) und ist damit den heute gebräuchlichen Zuchtboxen ähnlich.

Gehandelt wurden Wellensittiche in der Regel paarweise! Eine Henne kostete, wenn einzeln erhältlich, auch mehr als ein Hahn. Heute ist es umgekehrt.

Mit besten Grüßen,

gregor443
 
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2a
(1) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen

1.
hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,

(Auszug aus dem TSchG)


Es ist richtig das eine Einzeltierhaltung nicht strafbar ist aber wie man sehen kann sind die Hinweise auf Paarhaltung durchaus vorhanden.
Man muß ja nicht alles bis ins kleinste vorkauen, man hält sich doch für mündige Bürger.

MfG
 
Thema: Tierschutzgesetz

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