Ermittlungsverfahren wegen ...... Hilfe!!!!

Diskutiere Ermittlungsverfahren wegen ...... Hilfe!!!! im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo erstmal zum sachverhalt ich züchte und halte seit 20 Jahren Vögel insbesondere Papageien und bin wegen der Arbeit nach Bautzen gekommen...
Licht ins Dunkel

es Handelt sich um einen Hellroten Ara und ein Paar Edelpapageien und ein Paar Scharlachkopfpapageien alles bis auf die Edelpapageien WA1 Tiere die gechipt waren und das Lesegerät sie nicht erkannt hat wurde nachgeholt das Ermittlungsverfahren läuft aber noch halte euch auf dem Laufenden

zu die Spargelzeit läuft nur bis ende Juni stimmt war auch nur bis ende Juni dort denn der >Vorfall geht schon seit dem und die Tiere sind schon seit Wochen weg mein Anwalt hat heute Akteneinsicht bekommen
hoffe dann auf mehr Infos
muß leider wieder weg schaue aber wider rein und bin für jeden Tipp dankbar der hilft
 
Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab hattest du 5 Vögel und alle 5 wurden beschlagnahmt?!
Darf man fragen wie und wo du die vögel gehalten hast?! Ich kann das irgendwie immer noch nicht verstehen warum bei so einem kleinen Bestand,alles Beschlagnahmt wird,wenn die Unterbringung und der rest ok war?!

Wenn du Hilfe willst,beschreib uns halt mal die genauen Hintergründe,es muß ja wohl auch gesagt worden sein warum die die Tiere so einfach mitgenommen haben. Schwarzzucht kanns ja ohne Jungtiere auch nicht gewesen sein?!
Und wenn du schon 20 Jahre Vögel züchtetst mußt du doch irgendwelche Unterlagen vorweisen können,die belegen das du die Tiere nicht zum Handel zu Hause hattest?!
 
So wie ich das lese lag keine gültige Halte u. Zuchtgenemigung vor, und die Vögel waren nicht am neuen Standort gemeldet worden, somit kann Beschlagtnahmt werden. Es ist ganz wichtig das bei umzug alles umgemeldet und neu beantragt wird , sonst kann sowas passieren. Es liegt immer an der zuständigen Behörde.
 
Hi,

So wie ich das lese lag keine gültige Halte u. Zuchtgenemigung vor, und die Vögel waren nicht am neuen Standort gemeldet worden, somit kann Beschlagtnahmt werden.

Also so ganz kann ich mir das auch nicht vorstellen und ich würde mir, wegen einer Ordnungswidrigkeit (Nichtanmeldung meiner Tiere) nicht gleich meine Tiere beschlagnahmen lassen.

Wenn ich mittels Papiere (gerade bei den WA1-Tieren) nachweisen kann, kann sich eben dieser Ara und diese Scharlachkopfpapageien sowie diese Edels in meinem Eigentum stehen, deren Kennzeichnung mittels Chip vorgenommen wurde (auch hierüber gibt es Nachweise), dann würde ich zumindest auf Überlassung bestehen unter der Verpflichtung, durch einen TA nachzuweisen, daß eben diese Tiere sehr wohl einen Chip in sich tragen.

Herausgeben muss ich dann meine Tiere doch wohl nicht?

Wenn aber eben die passenden Nachweise über das Eigentum mittels der "Herkunftsnachweise" auch fehlten, gut, dann könnte ich mir das Handeln der Behörde eher vorstellen.

@Psitacula:
zu die Spargelzeit läuft nur bis ende Juni stimmt war auch nur bis ende Juni dort
Was ich jetzt nicht so ganz verstehe, seit April umgezogen, warst aber nur bis Ende Juni dort, heisst das, Du bist jetzt wieder entweder nach Hessen zurückgezogen oder wo ganz anders umgezogen?
 
Die hessischen Behörden ticken sowieso nicht ganz richtig.Die haben dort eine Liste gefährlicher Tierarten,da waren in der ursprünglichen Fassung auch Aras dabei und z.B. Pfeilgiftfrösche(die nehmen ihr Gift über die Nahrung auf,sind in menschlicher Haltung also vollkommen ungefährlich).Die hessischen Abgeordneten wurden von den Reptilienzüchtern nur noch als "nützliche Idioten" bezeichnet.Die haben dort auch schon Hyazintharas beschlagtnahmt und als der Halter recht bekommen hat,waren die Aras in einer Auffangstation in Mecklenburg(von einem Hessen betrieben)nicht mehr auffindbar.In Hessen haben sie auch ein Zuchtverbot für bestimmte Hausgeflügelarten,weil es angeblich Qualzuchten sind.Das wurde zwar wissenschaftlich widerlegt,aber die Qualzucht spuckt immer noch in den Hirnen hessischer Beamter herum.
Bei uns in Thüringen wollten die Tierschützer auf die Liste der gefährlichen Tiere u.A. Schweine setzen,und das im Land der Rostbratwurst. Holger
 
Na gut,
der Kommentar von Psitacula war ja nun mehr als dürftig...

Da wende ich mich dann wieder der Tagesordnung zu...
"Was gibt's sonst noch neues von den Schreibtischjunkies..." :S
 
was auch noch dazu kommt, anhang a tiere dürfen ohne sondergenehmigung auch nicht von a nach b transportiert werde. jedes verbringen ausserhalb des grundstückes wo sie gemeldet wurden bedarf der genehmigung auch wenn es nur zum ta ist. ohne diese genehmigung macht man sich strafbar und alleine das ist schon ein grund zur beschlagnahme.

dies sollte man aber als züchter mit 20 jähriger zuchterfahrung wissen.
 
Die hessischen Behörden ticken sowieso nicht ganz richtig.Die haben dort eine Liste gefährlicher Tierarten,da waren in der ursprünglichen Fassung auch Aras dabei und z.B. Pfeilgiftfrösche(die nehmen ihr Gift über die Nahrung auf,sind in menschlicher Haltung also vollkommen ungefährlich).Die hessischen Abgeordneten wurden von den Reptilienzüchtern nur noch als "nützliche Idioten" bezeichnet.Die haben dort auch schon Hyazintharas beschlagtnahmt und als der Halter recht bekommen hat,waren die Aras in einer Auffangstation in Mecklenburg(von einem Hessen betrieben)nicht mehr auffindbar.In Hessen haben sie auch ein Zuchtverbot für bestimmte Hausgeflügelarten,weil es angeblich Qualzuchten sind.Das wurde zwar wissenschaftlich widerlegt,aber die Qualzucht spuckt immer noch in den Hirnen hessischer Beamter herum.
Bei uns in Thüringen wollten die Tierschützer auf die Liste der gefährlichen Tiere u.A. Schweine setzen,und das im Land der Rostbratwurst. Holger

Meinst Du "gefährlich" oder "gefährdet"?
 
soorry

leider kann ich nicht die ganze zeit online sein muß auch noch jeden tag arbeiten und das lange
wenn es was neues gibt schreibe ich es auch ausfürlich
meine frage war aber ob jemand mir sagen kann wo man hinweise auf urteile bekommen kann um zu sehen wie es da gelaufen ist oder gegebenfals möglichkeiten hat sich mal einen überblick zu verschaffen
trotzdem danke für alle meldungen
zum einen stimmt es das es sich um ein meldeverstoß hanldelt der im übrigen auf grund des wertes mit bis zu 10 bis 50 Tausen euro bestraft werden kann
und die kosten für die unterbringung sind das andere plus das verfahren sind inzwischen 2 eins gegen die behörde wegen der beschlagnahmung ohne überlassung und zum anderen eins beim Verwaltungsgericht auf ein eillverfahren
alles kosten die mein budget weit überschreiten und alles möglich eerforderlich machen
aber wer nicht kämpft verliert
strafrechtlich weil ich weiterhin im internet war und anzeigen geschaltet ( haben soll wird ja noch ermittelt und kommt dann noch obendrauf
deshalb meine anfrage nach infortrmationen zu anderen urteilen
Was ichh falsch gemacht habe weiß ich ja jetzt geht er darum wie es anderen die eventuell auch mal so was erlebt oder davon berichten können um einen erfahrungsaustausch zu bitten
muß leider wieder in den außendienst melde mich aber wieder
und schaue immer wieder rein
 
im übrigen wurde mein computer auch beschlagnahmt deshalb muß ich immer von wo anders rein und kann nicht dauern rein ins netz die nur mal so
 
was auch noch dazu kommt, anhang a tiere dürfen ohne sondergenehmigung auch nicht von a nach b transportiert werde. jedes verbringen ausserhalb des grundstückes wo sie gemeldet wurden bedarf der genehmigung auch wenn es nur zum ta ist. ohne diese genehmigung macht man sich strafbar und alleine das ist schon ein grund zur beschlagnahme.

dies sollte man aber als züchter mit 20 jähriger zuchterfahrung wissen.


Aber das gilt doch nur für Wildfänge oder? Dacht ich bis jetzt zumindest?!
 
anhang a ist anhang a egal ob wf oder nachzucht
die einzige ausnahme sind die ziegensittiche, die sind auch als nachzuchten citesfrei da es genug nachzuchten gibt. aus der natur dürfen sie auch nicht mehr entnommen werden.
 
was auch noch dazu kommt, anhang a tiere dürfen ohne sondergenehmigung auch nicht von a nach b transportiert werde. jedes verbringen ausserhalb des grundstückes wo sie gemeldet wurden bedarf der genehmigung auch wenn es nur zum ta ist. ohne diese genehmigung macht man sich strafbar und alleine das ist schon ein grund zur beschlagnahme.

dies sollte man aber als züchter mit 20 jähriger zuchterfahrung wissen.

Die Ausnahmeregelungen kennst Du aber nicht war?
Wo viel Licht da viel Schatten!
 
anhang a ist anhang a egal ob wf oder nachzucht
die einzige ausnahme sind die ziegensittiche, die sind auch als nachzuchten citesfrei da es genug nachzuchten gibt. aus der natur dürfen sie auch nicht mehr entnommen werden.

Ich meinte damit das die Transportgenemigung nur für Wildfänge benötigt wird!
Soweit mir das bekannt is.Das die alle Cites brauchen is mir auch klar!
 
Die hessischen Behörden ticken sowieso nicht ganz richtig.Die haben dort eine Liste gefährlicher Tierarten,da waren in der ursprünglichen Fassung auch Aras dabei und z.B. Pfeilgiftfrösche(die nehmen ihr Gift über die Nahrung auf,sind in menschlicher Haltung also vollkommen ungefährlich).Die hessischen Abgeordneten wurden von den Reptilienzüchtern nur noch als "nützliche Idioten" bezeichnet.Die haben dort auch schon Hyazintharas beschlagtnahmt und als der Halter recht bekommen hat,waren die Aras in einer Auffangstation in Mecklenburg(von einem Hessen betrieben)nicht mehr auffindbar.In Hessen haben sie auch ein Zuchtverbot für bestimmte Hausgeflügelarten,weil es angeblich Qualzuchten sind.Das wurde zwar wissenschaftlich widerlegt,aber die Qualzucht spuckt immer noch in den Hirnen hessischer Beamter herum.
Bei uns in Thüringen wollten die Tierschützer auf die Liste der gefährlichen Tiere u.A. Schweine setzen,und das im Land der Rostbratwurst. Holger


Als ich den ersten Gesetzesentwurf las, musste ich lachen - ebenso wie viele andere - jetzt nicht mehr!8(8o

Wer glaubt wir leben in einem Rechtsstaat der Irrt.
Denn wenn aus welchen Gründen auch immer irgendwelche A-loch aktionen seiten des Staates bzw seiner Mitarbeiter kommt, ist man der aktion auch wenn man selber im Recht ist, fast Schutzlos ausgeliefert.
Es sei denn es wird soviel Radau gemacht das es im Öffentlichen Interesse liegt, der Sache nachzugehen.

Ich kann nur jedem Raten, lasst euch nix gefallen, lasst euch nix bieten!
Egal was der Fred-starter auch gemacht oder vergessen hat, es gibt Rechte und Pflichten, auf beiden Seiten.


im übrigen wurde mein computer auch beschlagnahmt deshalb muß ich immer von wo anders rein und kann nicht dauern rein ins netz die nur mal so


Ist in solchen Fällen fast nicht Rechtens, auch nicht mit elektronischen Zuchtprogramm.
Mir scheint, ein Beamteter Bürokrat will sein Sommerloch stopfen.

Wir können hier aber nur rein sekundär helfen.

Gilt für alle in solchen Fällen:
Am besten Rechtsschutzvers. benachrichtigen falls vorhanden.
Oder Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen (Verdienstbescheinigung wird benötigt)
Dann einen Fach und Sachkundigen Anwalt suchen und notfalls Juristisch mit voll Karacho drauf los.

Wegen so einem Scheiß soll jemand verknackt werden?
Aber wenn's um wichtige Dinge geht, heißt es die Behörden sind überlastet, sie müssen warten, warten, und warten, die Gerichte sind überlastet, sie müssen warten, warten und warten.

Wegen sowas wird gleich eine Maschinerie aufgefahren, aber bei Kinderschändern vergessen die Bürokraten dann mal kurz fristen zwecks Sicherungsverwarung einzuhalten.8(8(

Ich Wünsche dir viiiel Nerven!;)
 
Hallo Moni!
Die haben wirklich gefährliche Tiere gemeint,die Liste wird aktualisiert und kannst Du auch aufrufen.Dabei wurden Leute,die Ahnung haben(Zoodirektoren u.s.w) bewußt nicht zur Anhörung eingeladen,dafür etliche Tierschutzorg..Wenn man nur Ahnungslose einläd,kommt Schwachsinn raus.Der Orang Utan,der niemanden etwas tut ,kommt auf die Liste,der Schimpanse,die bis jetzt jedem Pfleger irgendwas abgebissen haben,aber nicht(in der ursprünglichen Form).
Es gab einmal einen Bericht über einen Importeur,der wollte Nachzuchten aus einer Zuchtanlage nach D bringen.Die Behörden wollten dann quasi eine Ahnentafel bis ins" 7.Glied".Die haben wahrscheinlich noch im 3.Reich gelernt,da war es aber beim Menschen nicht ganz so schlimm.Wenn jetzt Ringpflicht für alle Papageien besteht(auch Wellensittiche)macht man nicht nur Hunderttausende Wellensittichhalter quasi über Nacht zu Kleinkrimminellen,man kann auch ohne Grund beschlagnahmen,man kriegt jeden Papageienzüchter.Spätestens bei der Frage nach der Ur-,Ur-,Urgroßmutter väterlicherseits des Wellensittichs nützen einem auch 20 Jahre Zuchterfahrung nichts.Wenn hier einige dann von schwarz-oder illegalen Zuchten reden oder andere,die Papageien ohne Ring halten, in bester Stasimanier gleich anzeigen ,sollten bedenken,das es sie jederzeit selbst treffen kann.Holger
 
Zitat:Tiffani
Zitat von ararudi
was auch noch dazu kommt, anhang a tiere dürfen ohne sondergenehmigung auch nicht von a nach b transportiert werde. jedes verbringen ausserhalb des grundstückes wo sie gemeldet wurden bedarf der genehmigung auch wenn es nur zum ta ist. ohne diese genehmigung macht man sich strafbar und alleine das ist schon ein grund zur beschlagnahme.

dies sollte man aber als züchter mit 20 jähriger zuchterfahrung wissen.

Die Ausnahmeregelungen kennst Du aber nicht war?
Wo viel Licht da viel Schatten!

doch, aber wer solange züchtet weis was ich mit dem makierten gemeint habe, die ausnahmeregelung ist die aufhebung des vermarktungsverbotes für ................ uws. und die muss vorliegen.
 
Ich sehe das ähnlich wie Raptor.
Wegen sowas den Computer beschlagnahmen ist eindeutig Beamtenwillkür und Amtsmissbrauch.

Gegen diesen übereifrigen Gesellen würde ich Anzeige erstatten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten (lassen).

Wenn man sich bei sowas nicht mit aller Macht wehrt, fülen sich solche Gesellen im Recht und der Nächste treibts dann noch doller.

Hier wurde die Verhältnismäßigkeit der Mittel und deer Aktion aber mal sowas von nicht eingehalten.

Wie gesagt --> ANZEIGE erstatten und das Ganze natürlich nur nach vorheriger Absprache mit dem Anwalt ÖFFENTLICH machen.
Solchen Leuten gehört das Handwerk gelegt und sie aus ihrem Amt endgültig und permanent entfernt!
 
doch, aber wer solange züchtet weis was ich mit dem makierten gemeint habe, die ausnahmeregelung ist die aufhebung des vermarktungsverbotes für ................ uws. und die muss vorliegen.

Jep,
aber die Leutchen die hier mitlesen wissen das nicht alle* :+klugsche, da solltest Du es etwas :idee: ausführlicher oder mit kurzer Notiz schreiben.
Die denken sonst nämlich das sie eine extra "Transportgenehmigung" brauchen 8o, weil sie mal schnell zum Arzt müssen :~ UND dem ist nicht so!
Schon allein die neue Transportverordnung hatte damals ein heilloses Chaos ausgelößt :D


*
Hier lesen ja auch Leutchen mit, die gar nicht wissen was ist Anhang A,B,C wodruch unterscheiden die sich... :?
 
Thema: Ermittlungsverfahren wegen ...... Hilfe!!!!

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