neue voligrössen

Diskutiere neue voligrössen im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hi hatte gestern ein gespräch mit unserem vet.- amt und da wurde mir eröffnet, dass es neue richtlinien bzw bestimmungen über die voligrössen...
sind das die Vorschriften fuer Zuechter oder fuer alle?

Auszug:

Das Gutachten soll den Tierhaltern als Eigenkontrolle für ihre Tierhaltung dienen. Darüber hinaus soll
es den zuständigen Behörden die Bewertung vorgefundener Sachverhalte erleichtern. Die zuständigen Behörden können das Gutachten erforderlichen Anordnungen nach Paragraph 16a des Tierschutzgesetzes zugrunde legen und sich, ebenso wie die Tierhalter, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen darauf berufen.

Und zu guter Letzt!

Die angegebenen Maße sind Mindestmaße, die grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen.​

Bedeutet im Klartext, dieses Gutachten gilt für alle im Einzugsgebiet der BRD lebenden Vögel haltenden Menschen. Zoohändler dürften eigentlich gar keine Käfige mehr verkaufen die nicht den kleinsten Abmaßen der Mindestanforderungen entsprechen. Da sie damit gegen das Gutachten der Mindestanforderungen verstoßen. Das kleinste Maß, auf die entsprechende Vogelart bezogen ist 80 x 40 x 40 Es dürfte schwierig sein einen Käfig in dieser Mindestgröße zu finden. Im Vorort Laden, nicht im IN! Geht mal gucken bei FN und CO, die sind ja angeblich soooo tierlieb :grin2:

1) In meinen Augen machen sie sich strafbar, da sie dem Verstoß gegen eine empfohlene nicht zu unterschreitende Mindestgröße, Vorschub leisten.

2) Auch die Oma von nebenan ist dazu angehalten

3) Für Händler gilt eine Ausnahme, da sie im Normalfall die Tiere nur kurzfristig bzw. vorübergehend beengter unterbringen

4) Im Krankheitsfall oder Quarantänefall ist "uns" dieses auch gestattet

Warum müssen dann so viele Vögel in so kleinen Käfigen sitzen?​
Weil die Zoohändler behaupten, die Kunden würden keine größeren wollen, da sie nicht genug Platz haben (die Kunden). Wenn die Händler keine anderen als die empfohlenen mehr hätten, müßten die Kunden sie kaufen, oder auf die Haltung verzichten. Die meisten Normalos bauen leider nicht selber :nene:.

Die Hersteller behaupten, es würden keine größeren Käfige nachgefragt. O-Ton eines großen italienischen Produzenten, mit dem ich mindesten zweimal diesbezüglich, als ich noch in Amt und Würden war, ausführliche telefonische Diskussionen hatte 8( Dabei hatte er mal einen im Sortiment, der nah dran war. Nannte sich Cova, gab's in 60 und 80, hat er aber aus dem Programm genommen, Anfang 2000 8(. Jetzt gibt's den nur noch in einer billigen Abklatsch Version.

Und last but not least....

Wo kein Kläger da kein Richter

Wer sich jetzt noch einmal über die Mindestanforderungen informieren möchte, weil er Neueinsteiger ist, oder den Anschluß verpennt hat :D, möge bitte, falls der Link hier mal nicht mehr gültig ist, die Hompage vom BNA aufsuchen und unter (Kopfzeile) Gesetze, dann linke Seite Gutachten schmökern :zustimm:

Ansonsten als Timetunnel, hier klicken..... klickklickklick

Einen hab ich noch, wir Züchter könnten auf Ausstellungen viel bewirken, wenn wir z.B. artgerechte Käfige von Herstellern präsentieren würden, und diese auch gleich ein bischen chick einrichten und mit einem Paar PF oder Sittich etc. bestücken. So könnten wir den normalen Halter die Augen öffnen, und Herstellern von guten Käfigen helfen und die Billigproduzenten in's Abseits schieben. Auch leicht herzustellende Eigenkreationen mit Bauanleitungen wären ein nettes Beiwerk zu so einer Vogelschau.... Oder Bilder von den Ausstellern wie sie ihre Tiere zu Hause halten...8o Oder lieber nicht ... :zwinker:
Denkt mal drüber nach.... :zustimm:

Gutes nächtle....:zzz:
 
Hi Jensen

ichfinds gut das die Regelungen angezogen wurden. Mal ehrlich 4x2 für einen Ara in den Mindestanforderungen, dieses jetzt um 50 % größer also 12 qm . Das ist jetzt für einige Halter unlösbar

du liegst etwas falsch die neuen masse für aravoli isz 3 x 6 x 2,5 meter also 18 qm und müssen damit über 100 % vergrössert werden, die 12 qm habe ich ja schon von anfang an
ja jetzt wird es eine welle von angeboten zu schleuderpreisen geben, wo die vögel dann in irgendwelchen hinterzimmern in minikäfigen verschwinden. denn unser neuer naturschutzbeauftragter droht mit bussgeldern und einziehung der vögel.die übergangsfrist läuft dieses jahr aus, nur mit dem unterschied das bei uns im amtsblatt bis jetzt noch nichts veröffentlicht wurde. ich habe es ja auch nur mehr oder weniger zufällig erfahren. meine aras sind ja flugunfähig, genau wie die amazonen, können also den platz zum fliegen garnicht nutzen.

@ valeska

sind das die Vorschriften fuer Zuechter oder fuer alle?

ja gildet für alle die anhang a und oder b tiere halten, egakl ob züchter oder nicht.

@ Tiffani

Das Gutachten soll den Tierhaltern als Eigenkontrolle für ihre Tierhaltung dienen. Darüber hinaus soll
es den zuständigen Behörden die Bewertung vorgefundener Sachverhalte erleichtern. Die zuständigen Behörden können das Gutachten erforderlichen Anordnungen nach Paragraph 16a des Tierschutzgesetzes zugrunde legen und sich, ebenso wie die Tierhalter, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen darauf berufen.

Und zu guter Letzt!


Die angegebenen Maße sind Mindestmaße, die grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen.

bei uns ist es jetzt gesetz und zwa in der Tiergehegegenehmigung.
es gab bei uns im land thüringen eine neuordnung der unteren naturschutzbehörde und nun sitzt in jedem landkreis ein naturschutzbeauftragter. der alte welcher für ganz thüringen verantwortlich war hat sich wenig darum gekümmert und so war es den meisten ata nicht bekannt, dass es so eine genehmigung bedarf und sie haben nach den richtlinien von bonn gearbeitet bzw tun dies jetzt immer noch. die neuen gehegegrössen gelten ab diesem jahr, aber wie gesagt die ata wissen es zum grössten teil selber noch nicht.
 
Also ich bin ja dafuer das man den Tieren soviel Platz wie moeglich gibt.
Aber mit Beschlagnahmung ist auch nicht viel geholfen. Auch hier im Vogelforum gibt es viele die alles fuer ihre Voegel tun. Von Nahrung ueber Beschaeftigung, Partner, Freiflug usw aber der Kaefig wuerde nicht den neuen Mindestanforderungen entsprechen. Diesen Voegeln waere mit einer Beschlagnahmung nicht geholfen. Wo sollen die denn dann hin?

Dann muesste man die Haltung besonders der grossen Exoten ganz verbieten, was sich aber wegen der langen Lebenserwartung noch ueber lange Zeit hinziehen wuerde

Wie gesagt ich bin dafuer das sich die Haltung verbessert aber ob das der richtige Weg ist weiss ich nicht.
 
bei uns ist es jetzt gesetz und zwa in der Tiergehegegenehmigung.

Siehst Du, UND das ist der springende Punkt. Die Genehmigung für Außenbauten ist etwas ganz anderes :+klugsche Das war schon immer etwas heikel... Aber mit der Gehegegenehmigung habe ich mich nie befaßt, da ich kein Grundstück habe, noch nicht. Der liebe Gott bewahre mich davor.
Ich bin mir aber nicht so sicher, ob die da wirklich frei schalten und walten können wie sie wollen. Macht euch unbedingt Sachkundig. Beschließen können die viel.... Papier ist geduldig.


es gab bei uns im land thüringen eine neuordnung der unteren naturschutzbehörde und nun sitzt in jedem landkreis ein naturschutzbeauftragter. der alte welcher für ganz thüringen verantwortlich war hat sich wenig darum gekümmert und so war es den meisten ata nicht bekannt, dass es so eine genehmigung bedarf und sie haben nach den richtlinien von bonn gearbeitet bzw tun dies jetzt immer noch. die neuen gehegegrössen gelten ab diesem jahr, aber wie gesagt die ata wissen es zum grössten teil selber noch nicht.
Warum fragt ihr nicht mal in Bonn nach, bei Herrn Adam?
 
Hi Jörg ;
du liegst etwas falsch die neuen masse für aravoli isz 3 x 6 x 2,5 meter also 18 qm und müssen damit über 100 % vergrössert werden, die 12 qm habe ich ja schon von anfang an
ja jetzt wird es eine welle von angeboten zu schleuderpreisen geben, wo die vögel dann in irgendwelchen hinterzimmern in minikäfigen verschwinden. denn unser neuer naturschutzbeauftragter droht mit bussgeldern und einziehung der vögel.die übergangsfrist läuft dieses jahr aus, nur mit dem unterschied das bei uns im amtsblatt bis jetzt noch nichts veröffentlicht wurde. ich habe es ja auch nur mehr oder weniger zufällig erfahren. meine aras sind ja flugunfähig, genau wie die amazonen, können also den platz zum fliegen garnicht nutzen.

Ja stimmt , mein Fehler---------habe mich an den Maßen für jeden weiteren Vogel orientiert. Sorry.:bier:

Warum fragt ihr nicht mal in Bonn nach, bei Herrn Adam?

Hab ich gemacht. Gewaltenteilung war die Antwort. Also hatte ich in Thüringen angerufen-----------und dieses Bundesland zieht das so durch. Darf es auch.

MFG Jens
 
Hi

Warum fragt ihr nicht mal in Bonn nach, bei Herrn Adam?

wie Jens schon schrieb das gutachten von bonn ist nur eine richtlinie die nicht unterschritten werden sollte.
jedes bundesland hat sein eigenes naturschutzgesetz und dies beinhaltet auch die tiergehegegenehmigung ist § 33 ThürNatG.
es werden in der nächsten zukunft weitere bundesländer diesem beispiel folgen, bisher war ja niedersachsen da vorreiter gewesen, thüringen hat halt noch eins draufgesetzt.
östereich hat ja nun schon vor 2 jahren seine gestze diesbezüglich geändert, da ist jetzt sogar die hz verboten.
 
hi,die volierengrössen in thür. sind auch nur richtlinien,die von niedersachsen übernommen wurden. in den tiergehegegenehmigungsgsetz steht aber nichts von grössen.
die bestehenden volieren sind alle schon mal veterinärmäßig abgenommen und genehmigt worden. in 2 jahren ist wieder eine neue naturschutzbehörde erfunden und ich muß dann meinen Hof überdachen.
die leute , die solche grössen beschliessen, haben meist gar keine ahnung. es gibt auch keinen zoo, der solche volieren hat. die müssen auch nicht innerhalb weniger wochen alles umbauen.
achso ,die mindestanforderungen beim bna sind von 1995 und vollkommen aureichend.
 
..... da ist jetzt sogar die hz verboten.

:idee: Haben die den Inkubator für Frühchen auch verboten? Und die Flaschenaufzucht abgeschafft? Nur noch Brust? :zwinker:

Der Mensch, der Mensch... er amüsiert mich doch immer wieder in seiner unerschöpflichen Schaffenskraft...

Österreich? Da war doch mal was......:)

Also halten wir mal fest, auf der Roten Liste stehen jetzt:

Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Österreich......
Naja, da bleibt ja bald nicht mehr viel... :achja:
 
hi,die volierengrössen in thür. sind auch nur richtlinien,die von niedersachsen übernommen wurden. in den tiergehegegenehmigungsgsetz steht aber nichts von grössen.
die bestehenden volieren sind alle schon mal veterinärmäßig abgenommen und genehmigt worden. in 2 jahren ist wieder eine neue naturschutzbehörde erfunden und ich muß dann meinen Hof überdachen.
die leute , die solche grössen beschliessen, haben meist gar keine ahnung. es gibt auch keinen zoo, der solche volieren hat. die müssen auch nicht innerhalb weniger wochen alles umbauen.
achso ,die mindestanforderungen beim bna sind von 1995 und vollkommen aureichend.

ja für die zg sind die grössen von bonn völlig ausreichend, die bekomme ich ja vom vetamt. die nauturschutzbehörde hat halt andere richtlinien eingeführt und die setzen sie jetzt mit aller macht durch, oder versuchen es zu mindestens.
 
östereich hat ja nun schon vor 2 jahren seine gestze diesbezüglich geändert, da ist jetzt sogar die hz verboten.



Jaja die Ösis... :zustimm:

Sind uns echt weit vor...still und leise sind die Ösis...wehe Sie schlagen zu! Und in diesem Falle finde ich das supertoll!

Dass das manchen Züchtern nicht schmeckt die die HZ (wobei man auch mal an die denken sollte, die NICHT futterfeste HZ verscherbeln) propagieren, das kann ich mir denken!!!

Das trifft. Mitten ins Schwarze. Auch bei Dir Jörg gelle? ;)

Gehen eben doch besser über den Ladentisch die kleinen, süssen HZ-Babys als die scheuen NB!

Hoffen wir mal für alle Papageien in Deutschland, dass die Gesetze noch wesentlich schärfer werden. Und ein gutes Vorbild haben wir ja in den Ösis.

Insofern...ich wünsche jedem der in dem Ausmass HZ betreibt dass er in einem 4-Wochen Ryhtmus die Leutchen vom Amt da sitzen hat.

Und dass die Voligrössen nun grösser werden sollen, finde ICH zumindest auch mal gut.
Wieviele haben eine VORZEIGEVOLIERE und der Rest der Geier sitzt im trüben, kalten Keller und für die intressiert sich kein Aas?

Auch dass es nun denjenigen getroffen hat, der eine zu kleine Voli mit zig Wellis hatte, find ich gut.
Beim Kleinen muss man anfangen, dann irgendwann schafft man auch die Grossen.

Hoffen wir nur mal dass es in allen Bundesländern knallharte Bestimmungen in Bezug HZ und Grösse gibt.

Schönen Sonntag und nicht aufregen :D

LG Petra
 
Und das Ganze aber bitte nur bei Züchtern welche den Ämtern vorstellig werden müssen.

Die ganzen Stubevögel(Papageien) dürfen weiter in Ihren Volieren/Ferplast:::238_239.html"]Ferplast[/URL] /Montana Luxus- Volierchen hocken und zwischen Couchgarnitur und Wohnzimmerschrank ihr naturnahes Vogelleben geniessen!!

Notfallhandaufzuchten sind meines Wissens übrigens nicht verboten......wie weit sind "sie" und vorraus, wenn es unkontrollierbar ist???! ;)
 
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