Ärger mit einem Onlineshop

Diskutiere Ärger mit einem Onlineshop im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hi, ich bestelle ab und zu mal bei einem bekanntem Online-Tiershop. So auch vor einiger Zeit. Leider hatte ich den Überweisungsschein...
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NaPa

Guest
Hi,

ich bestelle ab und zu mal bei einem bekanntem Online-Tiershop.
So auch vor einiger Zeit.
Leider hatte ich den Überweisungsschein verbummelt.
Ich schrieb also die Firma an und bat sie,mir den genauen Betrag zu nennen.
Da nach Tagen immer noch keine Antwort kam, überwies ich einen Betrag, wo ich mir sicher war, das es da höchstens Abweichungen von 1-2 Euro geben wird. Wenn was fehlt,werden sie sich ja hoffentlich doch noch bei mir melden. Dachte ich. Da auf ein erneutes Schreiben von mir auch nichts kam,dachte ich mir,das wird schon so gestimmt haben.
Jetzt wollte ich dort wieder bestellen und da sagte man mir,das noch 2,93 Euro fehlen.
Ok dachte ich mir,bezahle ich.
Ja,nur damit war es leider nicht getan, denn es kamen noch Zinsen und Mahngebüren dazu (wovon ich allerdings nicht benachrichtigt worden bin,weder per Post noch per Mail) und ich solle mich doch an ein Inkassobüro wenden.
Geagt,getan.
Nunja, dieses Büro teilte mir allerdings mit,das sich die Summer allerdings auf fast 60 Euro beliefe8o
Als ich dann zurück schrieb, das ich die genaue Auflistung doch gerne per Post zugeschickt haben möchte,da ich die Summe ohne diese Auflistung nicht bezahlen werde,haben sie sich nicht mehr gemeldet.
Ich habe weitere 3 Mails mit der Bitte geschickt,auch an den Onlineshop, doch seitdem ich diese Auflistung verlange,bekomme ich keine Antwort mehr:?
Ich schrieb dem Inkassobüro und dem Shop dann,das ich alle weiteren Kosten,die jetzt noch entstehen,nicht zahlen werde,aus oben genannten Grund.

Nur - was soll ich denn jetzt machen,wenn von beiden Seiten keine Antwort kommt?
E wird ja doch immer mehr und es ist ja nicht so,das ich nicht bereit wäre,die 16,93 Euro zu zahlen,weils ja doch meine Schuld war.

ABER: Da liegt ja doch eine große Spanne zwischen fast 17 Euro und fast 60 Euro:?

Vielleicht kennt sich ja jemand hier mit sowas aus und kann mir helfen.

Gruß
 
So unüblich ist das heutzutage gar nicht! Inkassobüros arbeiten stellenweise mit Firmen zusammen und sacken sich so noch ein wenig "Extrageld" ein.

Aber dazu reicht deine Vorgeschichte, so wie du sie hier aufgeschrieben hast, nicht aus!

Wenn schon Inkasso mit von der Partie ist, dann muß schon länger etwas im argen schlummern.

Wenn man mit Zahlungen in Verzug gerät, bekommt man erst mal einen aktuellen Kontoauszug per Mail zugesendet, in dem der aktuelle Kontostand aufgeführt ist.

Dann dauert es noch eine Weile und wenn dann immer noch keine Zahlung bei der Firma eingegangen ist, kommen erst die anderen Sachen ins Spiel. Mahnbescheid, Volksstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher usw...


LG
 
Wenn man mit Zahlungen in Verzug gerät, bekommt man erst mal einen aktuellen Kontoauszug per Mail zugesendet, in dem der aktuelle Kontostand aufgeführt ist.

LG

Ja aber eben sowas habe ich nicht bekommen,sonst hätte ich es doch gleich bezahlt!
Das ist ja das Problem!
Und von anderen Bestellungen war definitiv nichts mehr offen.
Sonst ist der Shop immer sehr Zuverlässig, aber diesmal hab ich echt Probleme mit denen,warum auch immer.
 
Hallo,

dass eine Firma eine Mahnung schickt, wenn man im Zahlungsverzug ist, ist heute oftmals nicht mehr üblich, das ist eher Kulanzsache.

Wenn du aber mehrfach nachgefragt hast, welchen Betrag du zu überweisen hast, dann hätte die Firma entsprechend reagieren müssen und genau diesen ganzen Schriftverkehr hätte ich an das Inkassobüro übergeben, denn letztendlcih hast du dazu aufgefordert und der Onlineshop hat nicht reagiert.

Allerdings hätte ich das auch per Einschreiben/Rückschein verschickt, damit du einen Nachweis hast, dass sie im Besitz deiner Anfrage sind. Aber wer kann schon wissen, dass Onlineshops so reagieren.

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Falls ja, würde ich mal in dieser Sache auf einen Anwalt zugehen und bei ihm nachfragen, ob du wirklich für all die zusätzlichen Gebühren aufkommen musst.

Ich drücke dir alle Daumen, dass diese Angelegenheit zu deinen Gunsten ausfallen wird.

(Allerdings müsstest du doch bei deiner letzten Bestellung auch einen Lieferschein bekommen haben. So hättest du auch selbst nachvollziehen können wieviel du diesem Shop schuldig bist).
 
Ja,ich habe einen Lieferschein mit Überweisungsschein bekommen,aber eben diesen habe ich ja verbummelt:o
Und deswegen ist es ja zu all dem gekommen:(
 
Bei seriösen Online-Shop kann man aber auch "online" seinen Kontostand nachschauen und so unüblich ist das auch nicht, dass man erst mal freundlich per Mail auf seinen Soll-Kontostand hingewiesen wird.

Mit Inkasso kommt man nicht gleich an, wenn man ein paar Wochen in Zahlungsverzug ist.


LG
 
hallo Jeanette

ich verschiebe das mal von der Quasselecke zu "Recht und Gesetz".
 
Nach dem "neuen" Schuldrecht kommt man automatisch in Verzug, wenn man nicht innerhalb der geforderten Frist bezahlt. Da bedarf es dann keiner weiteren Mahnung mehr. Automatisch - ohne weitere Vereinbarung - gilt dies nach 30 Tagen.
Schau in die allg. Geschäftsbedingungen (AGB) des Shops, da muss das drinstehen.
Schreib am besten freundlich an die Geschäftsleitung (!) des Shops, stell den Sachverhalt freundlich dar und bitte um eine konstruktive Lösung. Meist führt das immer noch am weitesten, ohne Streiterei.
Bedenke bitte auch, dass viele Shops echte Probleme mit Ausständen haben und diese angesichts der vielen Vorgänge selbst nicht nachverfolgen können. Also wird das an ein Inkassobüro (oft sonst wenig ausgelastete Anwälte!) ausgelagert.
 
Hallo,

ich habe heute früh nochmal eine Mail an den Shop geschrieben.
Gerade eben bekam ich diese Antwort:

"Sehr geehrte Frau L****,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Das Verfahren beim Inkassobüro haben wir auf dem Kulanzweg einstellen lassen.

Auf Ihrem Kundenkonto befindet sich ein Rückstand in Höhe von 16,92 EUR (Restbetrag 2,92 EUR, Mahn- und Inkassogebühren). Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf folgendes Konto....

:freude:
 
Wie heißt denn der Online-Shop?

Auf Ihrem Kundenkonto befindet sich ein Rückstand in Höhe von 16,92 EUR (Restbetrag 2,92 EUR, Mahn- und Inkassogebühren). Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf folgendes Konto....
Wobei das noch zu prüfen wäre ;)


LG
 
Hi Sabine,
ich würde da nicht mehr bestellen, weil die Mails von damals unbeantwortet blieben und jett trotzdem Mahngebühren etc. verlangt werden. Aus nicht einmal EUR 3 wurden doch über EUR 16. Das hätte nicht sein müssen, wenn man vorher auf die Nachfragen geantwortet hätte...
 
Hi,

ja also so ganz geheuer ist mir das auch nicht.
Ich denke mir irgendwie,das man mich abzocken wollte mit dem Inkassobüro (dafür würde ja sprechen,das sich das Büro und der Shop nach meiner Nachfrage der Auflistung nicht wieder gemeldet hat).
Zumal ich ja nicht mal vom Inkassobüro einen Brief erhalten habe,geschweige denn vom Shop und das ist doch eher unüblich.
Auf der anderen Seite sag ich mir,das ich irgendwo ja auch selber dran Schuld war weil ich´s verbummelt hatte und man ja überall Mahnkosten zahlt,wenn man in Verzug kommt.
Es ist zwar nicht toll,das ich jetzt fast 14 Euro mehr zahle,aber immer noch besser,als wenn ich die 60 Euro geblecht hätte.
 
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