Rechte bei einem Übernahme-/Schutzvertrag

Diskutiere Rechte bei einem Übernahme-/Schutzvertrag im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Ich bin gerade so Sauer das könnt ihr nicht glauben, wie die meisten ja wissen war ich lange Zeit auf der Suche nach einem Papageien Paar und ich...
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paga

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Ich bin gerade so Sauer das könnt ihr nicht glauben, wie die meisten ja wissen war ich lange Zeit auf der Suche nach einem Papageien Paar und ich habe dann vor knapp 4 Wochen ein Pärchen Graupapageien bei mir aufgenommen, diese kamen von einer Privatperson die diese an eine Tierschützerin per Vertrag übergeben hat (Rechtlich gesehen ist die Tierschützerin jetzt Eigentümerin) mit der Tierschützerin habe ich dann einen Übernahme/Schutz Vertrag gemacht.

Ich habe in den 4 Wochen der ehemaligen Besitzerin geschrieben wie es den beiden geht(3mal) und einer Freundin von ihr die bei der Übergabe dabei war auch (2mal) da beide mich angeschrieben haben und gefragt haben, die Tierschützerin schrieb mir nur ob ich in ihrem Forum einen Bericht schreiben würde worauf ich genatwortet habe das ich dies tue sobald ich dazu komme.
Dann schrieb sie wieder um mit mir etwas auszumachen habe ihr dann dasdarauf folgende Wochende vorgeschlagen und gefragt ob und wann sie da kann, keine Antwort..
JETZT 2 Wochen später schreibt sie mir ich hätte mich die ganzen Wochen nicht gemeldet und ihr gesagt wie es den beiden geht (hat sie nie gefragt, hat die beiden selbst nur 1 mal vorher gesehen) und deshalb will sie mir die beiden wieder wegnehmen...
Dabei habe ich mich bei ihr gemeldet und vorallem steht von einem "Berichte schreiben wie es den beiden geht" Ohne Aufforderung nicht drin. Und ich habe die beiden ja erst mal knappe 4 Wochen.
Ich hätte ihr schon noch geschrieben jetzt meint sie ja sie könnte mir sie NUR deshalb wieder weg nehmen.

ABER in unserem Vertrag steht das die Vögel nur zurück verlangt werden können wenn § 5 gebrochen wird und in dem steht "Das Recht auf Besitz des Übernehmers gegenüber Person X erlischt, sobald die Tiere nicht Tierschutz-und artgerecht gehalten, gepflegt, ernährt und tierärztlich versorgt werden ....usw...In diesem Fall kann Person X nach vorhiger schriftlicher Abmahnung den Vertrag kündigen und die Tiere wieder herausverlangen.
Ausserdem steht in § 8:
Dieser Vetrag ist für beide Parteien UNKÜNDBAR, außer im Falle § 5.

Dann habe ich ihren Eintrag in ihr Forum gemacht und was kommt???
Sie hat den Eintrag gelöscht und mich gesperrt...
Wie findet ihr das?
Ich habe alles getan was sie wollte und versorge die beiden liebevoll und jetzt soll ich aus solchen "Gründen" die beiden wieder abgeben???
 
Wenn es wirklich so ist wie Du schreibst und nichts hinter den Kulissen läuft von dem Du hier nichts berichtet hast, hast Du meiner Meinung nach nichts zu befürchten - Du hast ja besagten Paragraphen nicht gebrochen. Nur weil Du in irgendeinem Forum nicht schreibst wann sie das will, kann Dir keiner die Vögel wieder wegnehmen.
 
Nein es gibt sonst nichts anderes...
Ich habe sogar mit ihr zusammen eine Voliere gebaut 2,00x2,00x1,30...
Ich kann es mir nicht erklären, sie könnte jederzeit kommen und nach den beiden schauen und ich habe ihr ja auch einen Bericht ins Forum geschrieben aber das man als erwachsene Frau gleich so kommt und mir die beiden wieder weg nehmen möchte verstehe ich absolut nicht...
Aber ich habe da eine andere Vermutung und das ist der absolute Hammer..

ich war mit der Tierschützerin BEVOR ich die Graupapgeien bekam auf einem Tierheim-Fest da kam dann eine Frau auf sie zu (die auch im Tierschutz tätig ist + Tiermedizin studiert hat) ob sie denn noch zwei zahme Graupapageien zu vermitteln wüsste und da sagte die zu ihr " Daniela (ich) bekommt jetzt ein zahmes Pärchen von mir vermittelt aber ich hätte da noch ein nicht-zahmes Pärchen" darauf sagte diese Frau "Nein wenn dann möchten wir zahme "...so die beiden haben dann ihre Nummern ausgetauscht.
Ein paar Tage später fand dann die Vermittlung statt und jetzt knapp 4 Wochen später hat sie sich in einer Email veraten "das es den beiden dort ja gut ginge da sie ja dann auch zu einer aktiven Tierschützerin kämen"
...Ja toll nur weil Frau Tiermedizinerin handzahme Papageien für ihren kleinen Sohn möchte soll ich meine jetzt abgeben das die sie bekommt????
 
Was im "Bereich" Papageien alles abgeht, ist echt nicht zu glauben. :nene:

Wenn Du es Dir leisten kannst und leisten willst, würde ich Dir stark raten, die Angelegenheit einem Anwalt vorzutragen. Manche Dinge lassen sich nur so regeln. Ich weiß aus eigener Erfahrung (Familie - hatte nichts mit Tieren zu tun), dass sich die Dinge sehr schnell klären, sobald ein Anwalt hinzukommt. Ich drücke Dir fest die Daumen, dass es zu einer Lösung kommt, die vor allem auch im Sinne der Tiere ist.
 
Eben man sollte auch im Sinne der Tiere handeln...deshalb würde ich auch die Kosten eines Anwalts auf mich nehmen.Keine Frage.

Der tollste Spruch war ja auch noch das die beiden sich ja eh sich noch nicht richtig an mich gewöhnt hätten und für sie wäre das jetzt wie 4 Wochen Urlaub gewesen, ja ist klar und die Erde ist eine Scheibe :nene:

Was ich aber nicht verstehe ist, das diese "Tierschützerin" am Anfang noch sagte sie will ja keinesfalls Wandervögel produzieren...ja toll was tut sie dann gerade???
 
Hallo,

ich weiß, um welche Tierschützerin es sich handelt und ich kenne sie als sehr gradlinig. Auch ist mir der Fall durch Dritte geschildert worden, allerdings etwas anders, wie es hier dargestellt wird.

Da diese Tierschützerin auch hier im Forum unterwegs ist, denke ich, wird sie sich bestimmt zu Wort melden.

Bitte immer 2 Seiten anhören, bevor man sich ein Urteil fällt.
 
Hallo,

ich weiß, um welche Tierschützerin es sich handelt und ich kenne sie als sehr gradlinig. Auch ist mir der Fall durch Dritte geschildert worden, allerdings etwas anders, wie es hier dargestellt wird.

Da diese Tierschützerin auch hier im Forum unterwegs ist, denke ich, wird sie sich bestimmt zu Wort melden.

Bitte immer 2 Seiten anhören, bevor man sich ein Urteil fällt.
Was habe ich dann verbrochen???
Was für Gründe gibt es dann??Keine!!!da ich absolut keine Regeln des Vertrages gebrochen habe!!!
Ich weis das ich sie gefragt habe wann sie Zeit hat und von ihr kam darauf keine Antwort.Und dann gleich so zu reagieren ist nicht ok.
Bin ich jetzt ein schlechter Mensch nur weil ich einen Forums Beitrag nicht sofort gemacht habe?Kann man mir deshalb keine Vögel anvertrauen??wohl kaum...8(
 
papa,

was erwartest du jetzt hier im Forum?

Auch wenn dir irgendjemand Recht geben würde (der in der Sache überhaupt nicht involviert ist), wäre dir damit absolut nicht geholfen.

Es gibt ein Vertrag zwischen euch und das ist eine Sache zwischen dir und der Tierschützerin bzw. ehem. Besitzerin. Anstatt sich mit denen gütlich einigen zu wollen, versuchst du jetzt hier eine Diffamierung? Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist.

Das ist nur ein guter Ratschlag.
 
Ich habe versucht mit ihr zu reden und mich entschuldigt-auch wenn ich der meinung bin das ich nichts falsch gemacht habe-und von ihr kam ja nur ich hätte keine zweite Chance verdient es ist vorbei usw..
sie schreibt mir ja nur noch an welchen Terminen die Übergabe stattfinden soll, dazu bin ich aber nicht bereit.
Denn ich habe keine Regel des Vertrages verstoßen, ich pflege die beiden, ich fütter sie ich gebe ihnen Freiflug usw...auch eine Außenvoliere ist geplant..
Ich verstehe es einfach nicht, vielleicht tut es ja hier jemand?
 
Paga, die Sache ist eigentlich ganz simpel - unter der Voraussetzung, dass das stimmt, was Du hier schreibst.
Die Tierschützerin muss Dir NACHWEISEN, dass Du gegen Par.5 verstossen hast.
Faule Behauptungen ohne hieb- und stichfeste BEWEISE sind nicht die Luft wert, die für deren Aussprache verbraucht wird
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat und nicht bei Wünsch Dir was.

Ergo, geh zu einem Anwalt, lass da nen netten Brief an die Dame aufsetzen und verwahre Dich in Zukunft gegen diese haltlosen Behauptungen, da sie unter Anderem den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.
 
Die Tierschützerin muss Dir NACHWEISEN, dass Du gegen Par.5 verstossen hast.
Faule Behauptungen ohne hieb- und stichfeste BEWEISE sind nicht die Luft wert, die für deren Aussprache verbraucht wird
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Das behauptet sie ja noch nicht mal...das ist es ja..Ich denke sie weis ganz genau das es den beiden gut geht.
Ihre Begründung ist, das ich mich nicht gemeldet hätte und deshalb könnte sie mir ja nicht mehr die Vögel anvertrauen.
 
Paga, die Sache ist eigentlich ganz simpel - unter der Voraussetzung, dass das stimmt, was Du hier schreibst.
Die Tierschützerin muss Dir NACHWEISEN, dass Du gegen Par.5 verstossen hast.
Faule Behauptungen ohne hieb- und stichfeste BEWEISE sind nicht die Luft wert, die für deren Aussprache verbraucht wird
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat und nicht bei Wünsch Dir was.

Ergo, geh zu einem Anwalt, lass da nen netten Brief an die Dame aufsetzen und verwahre Dich in Zukunft gegen diese haltlosen Behauptungen, da sie unter Anderem den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.


Hallo!
Ich sehe das genau so!
Lass dich nicht kirre machen, wenn deine Angaben richtig sind, bist du im Recht.
Ob deine Vermutung zutrifft, dass die Tierschützerin der Tiermedizinerin das Pärchen geben möchte, in unrelevant. Sofern du den Vertrag nicht gebrochen hast, hast du nichts zu befürchten.

Ina
Papa nennt keine Namen und diffamiert daher auch niemanden.
Nur weil du die Tierschützerin als gradlinig kennst, muss Papa nicht im Unrecht sein. Auch gradlinige Menschen begehen Fehler und trauen kann man heutzutage wirklich niemanden mehr.

Papa
Würdest du mir bitte per PN den Namen der Tierschützerin nennen?
 
Bei diesen Betreuungs- oder Schutzverträgen stellt sich stets die Frage, ob sie überhaupt rechtlichen Bestand haben.
Nur ein Beispiel: Fehlt beispielsweise die "salvatorische Klausel" (die aussagt, dass der Vertrag Gültigkeit behält, auch wenn einzelne Paragrafen sich als unwirksam bzw. nicht rechtsgültig herausstellen sollten), und ist nur eine Bestimmung nicht rechtssicher, lässt sich der ganze Vertrag kippen.
In dem Moment, wo Du etwas für die Vögel bezahlt hast, gehören sie Dir, und dann hat Dir der Vorbesitzer nicht mehr reinzureden.
Deshalb auch von mir der Rat: Lass Dich juristisch beraten. Am besten, Ihr legt es darauf an, den Vertrag platzen zu lassen! Sollte de facto ein Verkauf stattgefunden haben und Du somit Eigentümer der Tiere bist, ist das risikolos. Dann ist die Tierschützerin draussen.

Allgemein rate ich, wegen dieser zahlreichen Rechtsunsicherheiten, von solchen Schutzverträgen ab. Sie widersprechen oft dem üblichen Rechtsverständnis. Entweder, ich gebe die Tiere ab, und dann gehen Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. Den Käufer kann man sich ja schließlich aussuchen. Oder ich behalte die Tiere eben selber.
Die Alternative wäre ein Pflegevertrag, d.h., ich gebe die Tiere nur in Pflege. Dann allerdings hätte der Übernehmer (= Pfleger) nach üblichem Verständnis umgekehrt seinerseits Anspruch auf eine Vergütung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi paga

aus den von dir genannten grund kann dir die vögel keiner wegnehmen.
die masse der voli machen mir de eher bedenken, 2 x 2 x 1,3 m ( l x b x h ) ?entspricht nicht den mindestanvorderungen, da könnte der § 5 deines vertrages greifen.
ich würde dir raten mach dich da kundig, spreche mit der tierschützerin ( wer immer das auch ist ) und verändere dann deine voli.
 
Hi paga


die masse der voli machen mir de eher bedenken, 2 x 2 x 1,3 m ( l x b x h ) ?entspricht nicht den mindestanvorderungen, da könnte der § 5 deines vertrages greifen.
ich würde dir raten mach dich da kundig, spreche mit der tierschützerin ( wer immer das auch ist ) und verändere dann deine voli.
Da habe ich mich verschrieben ich meinte natürlich 2x 1,3 x 2 :zwinker:
Ich habe ja versucht mit ihr zu sprechen aber sie lässt ja nicht mit sich reden ist gleich eingeschnappt nur weil ich mich ja angeblich nicht gemeldet habe...
 
Bei diesen Betreuungs- oder Schutzverträgen stellt sich stets die Frage, ob sie überhaupt rechtlichen Bestand haben.
Nur ein Beispiel: Fehlt beispielsweise die "salvatorische Klausel" (die aussagt, dass der Vertrag Gültigkeit behält, auch wenn einzelne Paragrafen sich als unwirksam bzw. nicht rechtsgültig herausstellen sollten), und ist nur eine Bestimmung nicht rechtssicher, lässt sich der ganze Vertrag kippen.
In dem Moment, wo Du etwas für die Vögel bezahlt hast, gehören sie Dir, und dann hat Dir der Vorbesitzer nicht mehr reinzureden.
Deshalb auch von mir der Rat: Lass Dich juristisch beraten. Am besten, Ihr legt es darauf an, den Vertrag platzen zu lassen! Sollte de facto ein Verkauf stattgefunden haben und Du somit Eigentümer der Tiere bist, ist das risikolos. Dann ist die Tierschützerin draussen.

Allgemein rate ich, wegen dieser zahlreichen Rechtsunsicherheiten, von solchen Schutzverträgen ab. Sie widersprechen oft dem üblichen Rechtsverständnis. Entweder, ich gebe die Tiere ab, und dann gehen Rechte und Pflichten auf den Erwerber über. Den Käufer kann man sich ja schließlich aussuchen. Oder ich behalte die Tiere eben selber.
Die Alternative wäre ein Pflegevertrag, d.h., ich gebe die Tiere nur in Pflege. Dann allerdings hätte der Übernehmer (= Pfleger) nach üblichem Verständnis umgekehrt seinerseits Anspruch auf eine Vergütung.
Also ich habe keine Schutzgebühr bezahlt.
Ja ich denke ich muss das mal von einem Anwalt prüfen lassen...
Ja sie selbst kann/will sie ja nicht mal behalten sondern wieder weiter geben, das ist ja das irrsinnige.
Ich reiche doch Vögel nicht andauernd weiter nur weil es mir grade nicht passt und sie weis genau den beiden geht es gut.
 
Immer vorausgesetzt, dass Deine Schilderungen in Ordnung sind kann Dir gar nichts passieren. Ich gehe sogar soweit zu sagen: Eine Beanstandung der Unterbringung ist schon im Vorfeld zu klären und nicht erst nach 4 Wochen.Und ob Paragraph 5 erfüllt wurde kann sie nur durch eine persönliche Augenscheinnahme (evtl.) beurteilen, dazu müsste sie einmal anwesend gewesen sein, was ja offensichtlich nicht im ausreichenden Masse stattgefunden hat.

Auch muss ich mich fragen, ob hier wirklich im Interesse der Tiere gehandelt wird wenn sie dauernd hin und hergeschoben werden je nach "Laune". Dann müsste ich wiederum die Kompetenz der Tierschützerin in Frage stellen und hier evtl. mal nachfassen.

Also ein Anwalt wäre hier ohne weiteres angebracht - schon um evtl. "Unebenheiten" mal grundsätzlich zu regeln.

Wenn sich alles nach Deinen Schilderungen so zugetragen hat, wäre hier die Tierschützerin in einer sehr bedenklichen Situation - ob sie sich dass erlauben kann wäre eine wohl angemessene Frage!!

Gruss Dieter

WENN SICH ALLES SO EREIGNET HAT!!!!!!!!!!!!!!
 
Immer vorausgesetzt, dass Deine Schilderungen in Ordnung sind kann Dir gar nichts passieren. Ich gehe sogar soweit zu sagen: Eine Beanstandung der Unterbringung ist schon im Vorfeld zu klären und nicht erst nach 4 Wochen.Und ob Paragraph 5 erfüllt wurde kann sie nur durch eine persönliche Augenscheinnahme (evtl.) beurteilen, dazu müsste sie einmal anwesend gewesen sein, was ja offensichtlich nicht im ausreichenden Masse stattgefunden hat.

Auch muss ich mich fragen, ob hier wirklich im Interesse der Tiere gehandelt wird wenn sie dauernd hin und hergeschoben werden je nach "Laune". Dann müsste ich wiederum die Kompetenz der Tierschützerin in Frage stellen und hier evtl. mal nachfassen.

Also ein Anwalt wäre hier ohne weiteres angebracht - schon um evtl. "Unebenheiten" mal grundsätzlich zu regeln.

Wenn sich alles nach Deinen Schilderungen so zugetragen hat, wäre hier die Tierschützerin in einer sehr bedenklichen Situation - ob sie sich dass erlauben kann wäre eine wohl angemessene Frage!!

Gruss Dieter

WENN SICH ALLES SO EREIGNET HAT!!!!!!!!!!!!!!

Sie hat die Voliere ja selbst mit mir gebaut, also kann die Unterbringung nicht der Grund sein, das hat sie auch selbst gesagt.
Ihr "Grund" ist es weil ich mich ja -angeblich- nicht gemeldet hätte und bevor die beiden da waren eben öfters (was ja klar ist wenn man die Voliere ja zusammen baut und man weis wann die Vögel kommen, es also auch einen Zeitdruck gab)Klar meldet man sich da öfters...
Aber das kann sie eben nicht als Grund nennen das ist totaler Quatsch.
Ich habe auch Termine und gehe arbeiten da hat man nicht ständig Zeit jemanden anzurufen oder andauernd zurück zu schreiben..
Sie soll doch froh sein das ich mir lieber die Zeit für die Vögel nehme anstatt am Telefon oder vorm PC zu sitzen. :s
Und ihren Eintrag bekam sie auch, zwar 4 wochen später aber sie bekam ihn.
 
Ihr "Grund" ist es weil ich mich ja -angeblich- nicht gemeldet hätte...

das haben wir mittlerweile ja alles verstanden,
es ist nun wirklich besser, wenn du nun zum anwalt gehst und dich dort von ihm beraten und vertreten läßt.
weiter hier herum zu eiern wird zu nichts führen, bzw. sogar weiteren ärger bringen.

übrigens ist deine signatur nicht mehr ganz aktuell...
"Liebe Grüße von der noch Papageilosen"
_________________________________________

im allgemeinen finde ich es immer wieder interessant, daß gerade bei den papageien sich solche geschichten abspielen.
papageien sind nicht die einzigen kostspieligen/teuren tiere die man sich anschaffen kann, aber offensichtlich sind es tiere mit hohem menschlichem streitfaktor in allen bereichen der anschaffung, haltung und weitergabe bzw. des verkaufs. :nene:
 
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Thema: Rechte bei einem Übernahme-/Schutzvertrag

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