Hilfe!!! Wie viele Vögel darf ich halten???

Diskutiere Hilfe!!! Wie viele Vögel darf ich halten??? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo an alle, habe mal eine ganz dringende Frage. Eine Bekannte von mir wohnt in einer Mietwohnung und hat nun nach einem Jahr "Ärger" mit...
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Rudi123

Guest
Hallo an alle,

habe mal eine ganz dringende Frage. Eine Bekannte von mir wohnt in einer Mietwohnung und hat nun nach einem Jahr "Ärger" mit Ihrer Vermieter bezüglich Ihrer Vögel. Die Vermieterin ist der Meinung, dass sie zu viele hällt.

Es handelt sich dabei um Zebrafinken, Kanarienvögel und Gouldamadinen, insgesamt 14 Stück. Die Voliere ist groß genug. Lt. Mietvertrag darf man Kleintiere inkl. Vögel halten darf, es ist jedoch nirgendwo geregelt wie viele sie halten darf.

Habt ihr vielleicht eine Idee!

Im Netz hab ich nur was von Einzelfallentscheidung vor Gericht gefunden.

Vielen dank vorab!

Rudi123
 
Die Haltung von Kleinvögeln kann kein Mensch verbieten meiner Meinung nach. Etwas anderes wäre es wenn Lärm- oder Dreckbelästigung vorliegt. Was für Gründe gibt die Vermieterin denn genau an?
 
Hey,

normalerweise kann man Kleintiere nicht verbieten, aber man kann Ärger bekommen, wenn sich andere Mieter durch den Krach belästigt fühlen.
Dann gibt es so Beschlüsse wie zu bestimmten Zeiten darf man die Vögel nicht hören (was in einer nicht hellhörigen Wohnung ja einfach zu bewerkstelligen ist, indem man das Fenster in der Zeit zu macht).

In unserem Mietvertrag steht was von "üblichen Mengen", aber keine Anzahl.

Ich meine mal gelesen zu haben dass es eine allgemeine Vereinbarung gibt, dass es nicht mehr als 4 Tiere sein dürfen.
Aber wo und ob überhaupt das festgelegt ist, weiß ich nicht.
 
Hi

die anzahl der tiere ist eigendlich bedeutungsos.
es darf keine lärmbelästigung und oder geruchsbelästigung geben, da greift das imisionsschutzgesetz. da steht halt sinngemäss drinn, dass die nachbarschaft nicht dadurch gestört werden darf.
der die vermieter / in können wenn sie nicht selber dort wohnen wenig machen, dies muss dann von den nachbarn kommen.
 
Ich bin mal wgen Massentierhaltung gekündigt worden

ohne dass sich irgendwer gestört fühlte oder fühlen konnte

Die Massentierhaltung waren 2 Dalmatiner ------ein Terrarium besetzt mit Anolis Basilisken usw ---es hatte die Maße 2meter mal 1.50 mal 3.20

1 Schamadrossel

Niemand konnte sich vorstellen das ein Gericht da mitzieht -aber es kam dennoch so
 
Sofern im Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht, was dann noch rechtlich statthaft sein muss, darf man in seiner Wohnung Kleintiere halten, soviel man will. Vorausgesetzt, dass man die Tierschutzbelange einhält. Ferner darf der Vermieter die Haltung beschränken, wenn

1. Belästigung von Mitbewohnern vorliegt, also mehrfache Beschwerden mehrerer Mitbewohner.

2. Schäden an der Wohnung entstehen, die einen höheren Aufwand der Wiederherstellung erfordern bzw. sich wertmindernd auswirken.

14 Kleinvögel in einer Zimmervoliere sind erlaubt, sofern Verschmutzungen nicht aufkommen, die die Bausubstanz angreifen oder in Nachbarwohnungen übergreifen (Wasserschäden). Die Vogelhaltung muss so gestaltet werden, dass auch keine Ratten oder Mäuse angelockt werden.

Sofern der Vermieter Lärmklagen vorschiebt, würde ich mit den Nachbarn sprechen und mich gegebenenfalls auch schriftlich absichern.

:zwinker: Al
 
So lange wir nicht wissen, wie groß die Voliere wirklich ist (groß genug ist Ansichtssache) und vor allem, was die Vermieterin genau gesagt hat - vielleicht hat sie ja Gründe angegeben? - stochern wir alle nur im Dunklen. Vielleicht passt ihr auch einfach die Nase des Mieters nicht und sie sucht einen Grund.
 
wichtig bei Tierhaltung ist auch die Größe der Wohnung, z. B. 35qm, 40qm
100qm, usw.
 
Hallo an alle,

habe mal eine ganz dringende Frage. Eine Bekannte von mir wohnt in einer Mietwohnung und hat nun nach einem Jahr "Ärger" mit Ihrer Vermieter bezüglich Ihrer Vögel. Die Vermieterin ist der Meinung, dass sie zu viele hällt.

Es handelt sich dabei um Zebrafinken, Kanarienvögel und Gouldamadinen, insgesamt 14 Stück. Die Voliere ist groß genug. Lt. Mietvertrag darf man Kleintiere inkl. Vögel halten darf, es ist jedoch nirgendwo geregelt wie viele sie halten darf.

Habt ihr vielleicht eine Idee!

Im Netz hab ich nur was von Einzelfallentscheidung vor Gericht gefunden.

Vielen dank vorab!

Rudi123

Dann sollte deine "Bekannte" ;) einen Fachanwalt aufsuchen, wenn das Tischtuch mit der Vermieterin schon so zerrissen ist. Obwohl dann ist es eh meist zu spät.

Aus deinen Information kann dir keine eine richtige Antwort geben. Wer weiß warum die Vermieterin das nicht mehr duldet. Gab es Beschwerden, ist die Wohnung deswegen verdreckt? Haben die Nachbarn die Schnauze voll? Wurde zu Anfang Tierhaltung genehmigt und jetzt nimmt das alles andere Ausmaße an? usw. usw.


LG
 
Hallo an alle,

habe mal eine ganz dringende Frage. Eine Bekannte von mir wohnt in einer Mietwohnung und hat nun nach einem Jahr "Ärger" mit Ihrer Vermieter bezüglich Ihrer Vögel. Die Vermieterin ist der Meinung, dass sie zu viele hällt.

Es handelt sich dabei um Zebrafinken, Kanarienvögel und Gouldamadinen, insgesamt 14 Stück. Die Voliere ist groß genug. Lt. Mietvertrag darf man Kleintiere inkl. Vögel halten darf, es ist jedoch nirgendwo geregelt wie viele sie halten darf.

Habt ihr vielleicht eine Idee!

Im Netz hab ich nur was von Einzelfallentscheidung vor Gericht gefunden.

Vielen dank vorab!

Rudi123


Ich hatte mich vor Jahren auch mal kundig gemacht und ich meine man durfte 2 oder vier Vögel halten (Ich glaube es waren vier). Diese Anzahl würde noch unter die normale Kleintierpflege fallen. Alles was darüber geht, muss der Vermieter nicht dulden. Auch eigentlich leise Vogelarten können im Schwarm ordentlich Tullus machen
 
Nun die Angaben des Themenstarters sind sehr spärlich. Ich kann jedoch aus Erfahrung sagen, dass z.b. 5 Wellensittiche in einem Neubablock erheblichen Lärm machen können. Bei uns hatte sich keiner beschwerd, aber man muss eben schon erwähnen das sie recht laut sein können (selbst ausserhalb der Wohnung zu hören).

Von daher denke ich das es auch bei Kleintierhaltung schon irgendwo Grenzen gibt.
 
Hallo,

sorry das ich erst so spät antworte, kam leider nicht eher ins Netz. Vielen Dank erstmal für eure Antworten und Erfahrungen.

Also der Vermieterin passt einfach die Nase meiner Bekannten nicht. Es gibt dort Streitigkeiten bezüglich einer Modernisierungsmaßnahme in der Wohnung welche nicht fachgerecht beendet worden ist und die Bekannte dann mit Mietminderung drohte und daraufhin kam dann eben das Schreiben mit den Vögeln.

Die Größe der jeweiligen Volieren (2 Stück) sind mehr als Tierschutz- und Artgerecht. Es handelt sich bei den Vögeln die dort untergebracht sind um 4 Zebrafinken 2 Reisfinken und 2 Agaponiden.

Beschwerden von dem einzigen Nachbarn liegen nicht vor, er hat sogar schriftlich bestätigt, dass er sich von den Vögeln in keinster Weise gestört fühlt.

Na wir hoffen alle, dass sich die Vermieterin wieder einkriegt!
 
Moin,

es ist immer eine individuelle Entscheidung, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Wenn deine Bekannte zweifelsfrei belegen kann, dass der/die Nachbar/n nicht gestört werden (die schriftliche Bestätigung des Nachbarn ist da eine tolle Schützenhilfe), dass es zu keiner Geruchsbelästigung kommt (bei 8 Kleinstvögeln wohl kaum anzunehmen und ich habe hier Erfahrung mit zeitweilig über 20 Wellis) und vor allem, dass es durch die Vögel nicht zu einer nachhaltigen Schädigung der Bausubstanz kommt (Einfaches Anknabbern von Putz ist technisch gesehen keine solche Schädigung), besteht auf Seiten der Vermieterin keine großartige Chance, dass sie damit durchkommt. Auch eine deutliche Wertminderung durch eine angebliche nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Wohnung scheidet wohl aus.

Aber: IANAL! Bevor Du mit einschlägigen Urteilen und Kommentaren von uns hier um Dich wirfst, gilt grundsätzlich: Hier gibts keine rechtsverbindlichen Auskünfte!

Der erste Weg sollte und muss eigentlich der Versuch sein, sich mit der Vermieterin zu einigen.

Der zweite Schritt ist der Beitritt zum örtlichen Mieterverein und dortiges Einholen von Rechtsbeistand

Und der letzte Schritt sollte dann die Anrufung eines Ombudsmannes oder eben eines Gerichts sein. Ersterer kostet allerdings bedeutend weniger.
 
Hallo,
sorry das ich erst so spät antworte, kam leider nicht eher ins Netz. Vielen Dank erstmal für eure Antworten und Erfahrungen.
[...]
Die Größe der jeweiligen Volieren (2 Stück) sind mehr als Tierschutz- und Artgerecht. Es handelt sich bei den Vögeln die dort untergebracht sind um 4 Zebrafinken 2 Reisfinken und 2 Agaponiden.
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Mich würde interessieren wie groß die Volieren genau sind. Alles was bisher dazu kam waren vage bzw. subjektive Informationen.
 
Thema: Hilfe!!! Wie viele Vögel darf ich halten???

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