Einheimische Meisen

Diskutiere Einheimische Meisen im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Leute, dürfen einheimische Meisen, z.B. Blaumeisen, eigentlich gehalten werden? Über eine Antwort wäre ich euch dankbar. MfG Joachim
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Joachim

Guest
Hallo Leute,
dürfen einheimische Meisen, z.B. Blaumeisen, eigentlich gehalten werden?
Über eine Antwort wäre ich euch dankbar.

MfG
Joachim
 
Ja, dürfen Sie. Solange es legale, beringte Nachzuchten mit Herkunftsnachweiss sind und bei der unteren Natuschutzbehörde gemeldet werden. Meist muß der Halter muß einen entsprechenden Sachkundenachweis vorweisen können.

Unberingte, ohne Herlunftsnachweiss können einige kleine bis große Probleme mit den Behörden bereiten. ;-)

Wie die Haltung in Deinem Ort gehandhabt wird erfährst Du am besten bei deiner zuständigen Naturschutzbehörde, meist eine Kreisbehörde......

LG
 
Ganz einfach.... in mehreren Gesetzen und Verordnungen, die leider die weinigsten Vogelhalter kennen, weil sie meinen "es betrifft mich ja nicht"

Beispiel Tierschutzgesetz § 2 Ziffer 3 welches besagt:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

-muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


2. Beispiel Tierschutzgesetz § 2a

Das Bundesministerium für VEL wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ...

Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften

zu erlassen über Anforderungen

-an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten.


Der zuständige Amtsveterinär oder der zuständige Beamte der für Artenschutz zuständigen Landesbehörde kann jederzeit einen NAchweis über die Sachkunde verlangen.

Das DKB und AZ Schulungsleiter für die Sachkunde ausbilden und die Landesverbände Schulungen für Halter und Züchter anbieten ist kein Spaß aus Langeweile. In meiner Nachbarstadt wird Sachkundenachweis seit Jahren gefordert....

LG
 
hallo,

im privaten bereich gibt es keine verpflichtung zum sachkundenachweis. gibts nur für den gewerblichen oder als gewerblich angesehenen bereich.
man muss sich nicht alles gefallen lassen.
die zitierte rechtsverordnung wurde nie erlassen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich muß lachen....... meinste weil Du privat bist kannste machen was Du willst, auch Privatleute betrifft das Tierschutzgesetz, das hat absolut nichts mit kommerziell zu tun. Der gewerbliche Bereich benötigt mittlerweile eine Prüfung, die gar nicht so einfach ist. Ich rede ja nicht von einem Sachkundenachweiss in Form einer Prüfung. Wie willst Du Deine Sachkunde denn gegenüber der Naturschutzbehörde nachweisen?

Mir ist es eigentlich egal wenn Du so denkst..... Gehörst wohl auch zu denen die meinen sie brauchen das nicht...... Scheinbar bist Du weder AZ- noch DKB-Mitglied, oder Dich interessiert das alles nicht.... und hast noch Glück, daß Du im richtigen Kreis wohnst.

Weiter so :D
 
Ich muß lachen....... meinste weil Du privat bist kannste machen was Du willst, auch Privatleute betrifft das Tierschutzgesetz, das hat absolut nichts mit kommerziell zu tun. Der gewerbliche Bereich benötigt mittlerweile eine Prüfung, die gar nicht so einfach ist. Ich rede ja nicht von einem Sachkundenachweiss in Form einer Prüfung. Wie willst Du Deine Sachkunde denn gegenüber der Naturschutzbehörde nachweisen?

Mir ist es eigentlich egal wenn Du so denkst..... Gehörst wohl auch zu denen die meinen sie brauchen das nicht...... Scheinbar bist Du weder AZ- noch DKB-Mitglied, oder Dich interessiert das alles nicht.... und hast noch Glück, daß Du im richtigen Kreis wohnst.

Weiter so :D

hallo,

immer langsam. keine hektik.:bier: ich hab sogar den gewerblich vorgeschriebenen sachkundenachweis. bin mitglied im vdw, icc,az,bna.

ich weis schon von was ich rede.:bier:
 
Hallo Leute,
nur keinen Streit. Ich habe mich nur gewundert, dass es in den Zeitschriften keine Artikel über die Haltung und Zucht von Meisen gibt. Da kam mir der Gedanke, dass die Haltung von Meisen gesetzlich untersagt ist.

MfG
Joachim
 
hallo,

kleini, lotko hat recht.
über die Haltung und zucht gibt es wiklich nur wenige haltungs- und zuchtberichte.
 
Hallo,
Literatur über Meisen gibt es schon.
GW Julie 2008 Blaumeisen Haltung und Zucht
Neue Brehm Bücherei , da gibts was über Blau-,Hauben- und Tannenmeisen.
MfG
Kelevra:+klugsche
 
Schön für Dich Lothar..... freut mich daß Du das alles hast und überall Mitglied bist. Aber das Tierschutzgesetz gilt auch für Dich und wenn der Amtsveterinär meint ein Züchter/Halter hat keine oder nicht genügend Sachkunde, dann sieht es übel für den Halter aus...... Das gilt ja nicht nur für Vogelhalter (siehe Hundehalter. etc.). Ich meine mit "Sachkunde nachweisen" nicht den "Sachkundenachweiss" der gewerblichen Halter, Züchter und Händler, der mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung verbunden ist (ich mache berufsbedingt grade den für Reptilien), sondern einfach nur den Fall, wie ein einfacher (ungewerblicher) Halter den zuständigen Behörden seine Fachkenntnisse über die von ihm gehaltenen Arten nachweisen kann.

Auch §6 der Bundesartenschutzverordnung verlangt: "dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten (hier Meisen) gehalten werden dürfen nur von dem: "Der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde (untere Naturschutzbehörde) vorlegen kann.". Nachzulesen bei dem von Dir genannten BNA unter Sachkunde.

Man muß in allen Fällen noch die Trennung zwischen "gewerbsmäßig" und "nicht gewerbsmäßig" einhalten. Auf der BNA-Seite wird aus dies klar und deutlich beschrieben. Wenn man sich dies mal genau zu Gemüte führt, dann wird man schnell erkennen wieviele Vogelzüchter ihr Hobby vor dem Tierschutzgesetz "gewerbsmäßig" betreiben.

Die Gutachten zu den Mindestanforderungen über die Haltung von Vögel, auch den darin aufgeführten speziellen Anforderungen der Arten sollte schon in Kenntnis der Halter sein.

Da Du ja AZ-Mitglied bist kannst Du auf der AZ-Homepage nachlesen was Sache ist. Als BNA-Mitglied hast Du ja auch Zugriff auf deren Seiten, da Du Deine Mitgliedschaft als Beleg für deine Sachkunde nennst solltest Du natürlich den Inhalt der Sachkundeseite des BNA kennen, was Du anscheinend nicht tust, oder das nicht verstanden hast. Sachkunde beweisst es also immer noch nicht wenn man in den Vereinen Mitglied ist

Hier kann man gut nachlesen was Sache ist, denke nicht das dort Unwahrheiten stehen.

Zum guten Schluß frage ich mich, warum grade auch der VDW (wo Du Mitglied bist) Sachkundelehrgänge für Vogelhalter propagiert und abhält, wenn diese Deiner Meinung nach nicht erforderlich sind.

Das die von mir genannten Verordnungen und Gesetze nie erlassen worden sind Lothar, das ist schlicht und einfach ein Witz Deiner Seite.... oder einfach nur Unkenntnis von Dir. Alles ist nachzulesen in den Becktexten und auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz unter Tierschutzgesetz §2..... hier der direkte Link. Über den Nachweis von Kenntnissen kann man hier alles deutlich nachlesen. Ich finde da keinen Hinweis auf "nur für gewerblich".

Ebenfalls denke ich mein Amtsvet und der Beamte meiner Unteren Naturschutzbehörde reden keinen Stuss.

Da in meinem Umfeld grade ein Fall akut ist und dort von einem Kanarienzüchter, mit 12 Paaren und 60 Jungen ( 60 x der Preis aus dem Zoohandel um die Ecke 40 Euro=2400 Euro und damit gewerblich) ein Nachweis vom Amtsvet über seine Sachkunde verlangt wird, weiß ich auch wovon ich rede.

Ihr könnt es halten wie Ihr wollt, im Endeffekt ist es mir egal was ihr macht, wisst, meint und tut. Macht so wie ihr denkt, das es richtig ist..... Leute die meinen alles zu wissen sollte man in dem Gefühl lassen. Wie sagte der alte Fritz "jeder soll nach seiner Fasson selig werden" :bier:

Liebe Grüße!

P.S.: ICC-Mitglied bin ich seit fast 20 Jahren (davon fast 10 Jahre im Vorstand), AZ-Mitglied bin ich seit 1980, DKB-Mitglied seit 1978, davon auch 10 Jahre im Landesverbandsvorstand und 12 Jahre als Preisrichter für MC), 10 Jahre Tierpfleger in zwei Tierschutzzentren (fast täglicher Kontakt mit Amtsvets) habe ich nebenbei auch noch und seit 22 Jahren habe ich beruflich mit Vogel- und Kleintierzucht zu tun. Das heisst aber noch lange nicht das ich alles weiss :D
 
hallo,

Schön für Dich Lothar..... freut mich daß Du das alles hast und überall Mitglied bist. Aber das Tierschutzgesetz gilt auch für Dich und wenn der Amtsveterinär meint ein Züchter/Halter hat keine oder nicht genügend Sachkunde, dann sieht es übel für den Halter aus...... Das gilt ja nicht nur für Vogelhalter (siehe Hundehalter. etc.). Ich meine mit "Sachkunde nachweisen" nicht den "Sachkundenachweiss" der gewerblichen Halter, Züchter und Händler, der mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung verbunden ist (ich mache berufsbedingt grade den für Reptilien), sondern einfach nur den Fall, wie ein einfacher (ungewerblicher) Halter den zuständigen Behörden seine Fachkenntnisse über die von ihm gehaltenen Arten nachweisen kann.

ich hab's schon richtig verstanden, was du meinst. dein zitat über das tierschutzgesetz war folgendes:

2. Beispiel Tierschutzgesetz § 2a

Das Bundesministerium für VEL wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ...

Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften

zu erlassen über Anforderungen

-an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten.


und diese rechtsverordnung auf die du dich beziehst, gibt es halt nicht. lege sie mir vor und ich revidiere meine aussage. da hab ich kein problem damit.[color]


Auch §6 der Bundesartenschutzverordnung verlangt: "dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten (hier Meisen) gehalten werden dürfen nur von dem: "Der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde (untere Naturschutzbehörde) vorlegen kann.". Nachzulesen bei dem von Dir genannten BNA unter Sachkunde.


Man muß in allen Fällen noch die Trennung zwischen "gewerbsmäßig" und "nicht gewerbsmäßig" einhalten. Auf der BNA-Seite wird aus dies klar und deutlich beschrieben. Wenn man sich dies mal genau zu Gemüte führt, dann wird man schnell erkennen wieviele Vogelzüchter ihr Hobby vor dem Tierschutzgesetz "gewerbsmäßig" betreiben.

den letzten satz würde ich auch so unterschreiben

Die Gutachten zu den Mindestanforderungen über die Haltung von Vögel, auch den darin aufgeführten speziellen Anforderungen der Arten sollte schon in Kenntnis der Halter sein.

kann ich so auch unterschreiben

Da Du ja AZ-Mitglied bist kannst Du auf der AZ-Homepage nachlesen was Sache ist. Als BNA-Mitglied hast Du ja auch Zugriff auf deren Seiten, da Du Deine Mitgliedschaft als Beleg für deine Sachkunde nennst solltest Du natürlich den Inhalt der Sachkundeseite des BNA kennen, was Du anscheinend nicht tust, oder das nicht verstanden hast. Sachkunde beweisst es also immer noch nicht wenn man in den Vereinen Mitglied ist

ich hab die mitgliedschaft in einem verband nie als beleg für die sachkunde genannt. ich habe nur auf deinen vorwurf reagiert, in dem du mir vorwarfst scheinbar kein mitglied im dkb bzw. in der az zu sein. auf deinen vorwurf das ich nichts möglicherweise etwas nicht verstehe, geh ich als jurist jetzt nicht ein

Hier kann man gut nachlesen was Sache ist, denke nicht das dort Unwahrheiten stehen.

Zum guten Schluß frage ich mich, warum grade auch der VDW (wo Du Mitglied bist) Sachkundelehrgänge für Vogelhalter propagiert und abhält, wenn diese Deiner Meinung nach nicht erforderlich sind.
Das die von mir genannten Verordnungen und Gesetze nie erlassen worden sind Lothar, das ist schlicht und einfach ein Witz Deiner Seite.... oder einfach nur Unkenntnis von Dir. Alles ist nachzulesen in den Becktexten und auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz unter Tierschutzgesetz §2..... hier der direkte Link. Über den Nachweis von Kenntnissen kann man hier alles deutlich nachlesen. Ich finde da keinen Hinweis auf "nur für gewerblich".

hier geht es nicht um ein gesetz sondern der rechtsverordnung zur umsetzung dieses gesetzes und diese rechtsverordnung zu einem sachkundenachweis im privaten bereich, ich sags noch einmal, gibt es halt nicht. noch nicht, möglicherweise kommt sie noch. warten wirs ab. ich habe ja nicht behauptet, daß der sachkundenachweis des bna vielleicht nicht einmal nützlich sein könnte

Ebenfalls denke ich mein Amtsvet und der Beamte meiner Unteren Naturschutzbehörde reden keinen Stuss.

dann frag ihn halt mal, worauf er sich stützt und sprich ihn konkret auf die nicht vorhandene rechtsverordnung an. wäre über seine antwort gespannt.

Da in meinem Umfeld grade ein Fall akut ist und dort von einem Kanarienzüchter, mit 12 Paaren und 60 Jungen ( 60 x der Preis aus dem Zoohandel um die Ecke 40 Euro=2400 Euro und damit gewerblich) ein Nachweis vom Amtsvet über seine Sachkunde verlangt wird, weiß ich auch wovon ich rede.

hier gehts um den fall, dass der Veterinär meint, die haltung sei als gewerblich anzusehen. ob er damit durchkommt, müßte geklärt werden, wenn nicht anders, dann gerichtlich. also trifft es nicht den privaten bereich

Ihr könnt es halten wie Ihr wollt, im Endeffekt ist es mir egal was ihr macht, wisst, meint und tut. Macht so wie ihr denkt, das es richtig ist..... Leute die meinen alles zu wissen sollte man in dem Gefühl lassen. Wie sagte der alte Fritz "jeder soll nach seiner Fasson selig werden":bier:

bitte jetzt aber nicht den beleidigten spielen. wir haben uns doch bis jetzt gut unterhalten. das sollte doch so bleiben.und diskussion ist ein streitgespräch, solange das auf sachlicher basis geschieht ist das, wie ich finde sehr gut. es muss aber möglich sein, danach auf ein:bier: zu gehen und ganz normal miteinander zu reden.



P.S.: ICC-Mitglied bin ich seit fast 20 Jahren (davon fast 10 Jahre im Vorstand), AZ-Mitglied bin ich seit 1980, DKB-Mitglied seit 1978, davon auch 10 Jahre im Landesverbandsvorstand und 12 Jahre als Preisrichter für MC), 10 Jahre Tierpfleger in zwei Tierschutzzentren (fast täglicher Kontakt mit Amtsvets) habe ich nebenbei auch noch und seit 22 Jahren habe ich beruflich mit Vogel- und Kleintierzucht zu tun.


habe vor so viel engagement große hochachtung. p.s. war auch 15 jahre vorsitzender eines landesverbandes im vdw und dazu in diesem verband im bundesvorstand.


Das heisst aber noch lange nicht das ich alles weiss :D

ich weiss auch nicht alles, wer kann das schon von sich behaupten


noch einen schönen sonntag
 
§6 der Bundesartenschutzverordnung und §2 des Tierschutzgesetzes reichen doch vollkommen aus um eine Schakunde, wie auch immer, bei Meisen zu verlangen.

Mein RA hat mir das eben noch bestätigt, das es dazu keiner neuerlichen Verordnung der Länder braucht......

Wie auch immer, mich bringt hier so schnell keiner mehr dazu beleidigt zu sein ;-)

:bier:
 
Ist die Sachkunde nicht eigentlich ausreichend erwiesen wenn man heikle, seltene, strengeschütze Arten Hält, Züchtet und Publiziert :D

Ich denke mal wenn man dann noch die Mindestanforderungen einhält, und mit logischem Menschenverstand Tiere verschickt......

Gewinnt man jeden Prozeß :bier:


Muß eigentlich nicht jede Nebeneinnahme versteuert werden....;) Auch wenn es kein Gewerbe ist :~
 
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