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Kaleigh
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"Bewilligung für die Greifvogelhaltung
Eine Bewilligung wird erteilt, wenn der Gesuchsteller eine nach Art. 197 der TSchV fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) nachweisen kann und die Mindestanforderungen für das Halten von Wildtieren (Greifvögel) erfüllt sind.
Im Einzelfall kann die kantonale Behörde auch eine andere als die verlangte Ausbildung anerkennen. "
Ich habe mir überlegt, dass vielleicht ein Praktikum bei einem Falkner /in einer Falknerei akzeptiert werden würde?
Meine Frage:
Wie lange müsste solch ein Praktikum dauern?
Die Prüfung ist mir während der Schule ein grosser Happen. Und ich find es einbisschen krass, was man da alles machen und haben muss. Klar es schützt die Tiere vor Laien. Aber ist mir irgnedwie logisch dass sich der Besitzer genug über sein Tier interessiert...
Und dann noch die hohen Prüfungsgebüren...
Eine Bewilligung wird erteilt, wenn der Gesuchsteller eine nach Art. 197 der TSchV fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) nachweisen kann und die Mindestanforderungen für das Halten von Wildtieren (Greifvögel) erfüllt sind.
Im Einzelfall kann die kantonale Behörde auch eine andere als die verlangte Ausbildung anerkennen. "
Ich habe mir überlegt, dass vielleicht ein Praktikum bei einem Falkner /in einer Falknerei akzeptiert werden würde?
Meine Frage:
Wie lange müsste solch ein Praktikum dauern?
Die Prüfung ist mir während der Schule ein grosser Happen. Und ich find es einbisschen krass, was man da alles machen und haben muss. Klar es schützt die Tiere vor Laien. Aber ist mir irgnedwie logisch dass sich der Besitzer genug über sein Tier interessiert...
Und dann noch die hohen Prüfungsgebüren...