Züchterschein mit allem was dazu gehört!?

Diskutiere Züchterschein mit allem was dazu gehört!? im Forum Nymphensittiche im Bereich Sittiche - Hallo miteinander, ich besitze 11 Nymphensittiche, welche in einer nagelneuen, großen Außenvoliere mit Zugang zu einem beheizten Innenbereich...
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kellerfelix

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Hallo miteinander,

ich besitze 11 Nymphensittiche, welche in einer nagelneuen, großen Außenvoliere mit Zugang zu einem beheizten Innenbereich leben.
Angefangen hat es alles mit 2 Vögeln. Nach und nach habe ich andere aufgenommen, die von Ihren Besitzern nicht mehr gehalten werden konnten. Einmal gabs auch eigenen Nachwuchs :/
2 der 11 Vögel sind beringt.
Allen Vögeln geht es blendend ich ich behaupte, dass ich mich sehr sehr gut um das Wohlergehen kümmere:)

Soweit so gut! Nun habe ich vor, einen Züchterschein zu machen! Nicht aber, um im großen Stil brüten zu lassen und diese dann zu verkaufen, sondern eher um dem deutschen Gesetz gerecht zu werden und evtl. 1 mal im Jahr (wenn überhaupt) Nachwuchs zu "genehmigen". Dies allerdings nur, wenn sich jemand meldet, der Interesse an Jungvögeln haben sollte. Blind züchten habe ich nicht vor!

Jetzt möchte ich mich aber erstmal informieren und dabei sind mir folgende Fragen gekommen:

1. Muss ich die Vögel, die aktuell ja nicht beringt sind, nachberingen? Falls ja, wie funktioniert das bzw. kann es hierbei Probleme geben (wo kommen die Vögel her etc... muss ich dies nachweisen oder ähnlich??)
2. Wo bekomme ich denn diese Ringe (für mich glaube ich offene Ringe) her? Kann ich hier in einem Futtermittelshop z.b. 20 geschlossene Ringe und eine Zange kaufen? Oder muss ich diese bei einem Verband mit Nachweis bestellen?
3. Wie läuft das mit der Kennzeichnung auf den Ringen?
4. Muss ich zwingend Mitglied in einem Verband sein?

Alle weiteren Fragen zur Besichtigung der Örtlichkeiten, dem Quarantäneraum, der prüfung etc. habe ich soweit verstanden.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen und ihr könnt mir hier ein paar Tips geben - ich würde mich sehr freuen.

Danke & Gruß
 
>>><<<

Hallo Felix ,

1. Muss ich die Vögel, die aktuell ja nicht beringt sind, nachberingen? Falls ja, wie funktioniert das bzw. kann es hierbei Probleme geben (wo kommen die Vögel her etc... muss ich dies nachweisen oder ähnlich??)
Ob sie nachberingt werden müßen, das wird an dem Kreisveterinär liegen der bei Dir die Haltung besichtigen wird und die behördliche Zuchtgenehmigung erteilt. Manche sind damit einverstanden wenn die Vögel im nachhinein mit offenen eigenen Ringen beringt werden, und beim eintragen im Zuchtbuch (Nachweisbuch) dann mit der Adresse wo her sie sind vermerkt sind .

2. Wo bekomme ich denn diese Ringe (für mich glaube ich offene Ringe) her? Kann ich hier in einem Futtermittelshop z.b. 20 geschlossene Ringe und eine Zange kaufen? Oder muss ich diese bei einem Verband mit Nachweis bestellen?
Die offenen Psiottakoseringe kann man nach erhalt der Zuchtgenehmigung mit einer Fotokopie dieser bei http://www.zzf.de/Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland e.V. bestellen .
Offene Ringe über einen Verband sind nicht zubestellen und die in einem Futtermittelshop angebotenen sind keine behördlich anerkannten Psiottakoseringe, also zur behördlichen Kennzeichnung nicht erlaubt .
Diese Ringe sind einfach nur welche zum Kennzeichnen, mit denen Züchter z.B. Spalterbigkeiten markieren , was ein Hahn oder Henne ist, von welchen Paar sie abstammen, usw..

3. Wie läuft das mit der Kennzeichnung auf den Ringen?
Die Ringe die man mit einer Zuchtgenehmigung erhält sind schon beschriftet.

4. Muss ich zwingend Mitglied in einem Verband sein?
Danke & Gruß
In einem Verband muß Du nur dann sein wenn Du auf den Ringen eine Züchternummer haben willst, wo mit erkannt werden kann von wem der Vogel her ist .
 
Normalerweise müssen in Deutschland alle Papageien und Sittiche (also Krumschnäbel) beringt sein. Ansonsten sind diese illegal. Ich gebe dir den Tipp die unberingten Nymphen schnell dem Tierarzt vorzuführen, da die meisten Tierärzte in einem solchen Fall eine Sonderbestellung beim zzf machen. Ansonsten machst du dich strafbar.:(
 
Also es gibt zich unberingte Sittiche in Deutschland, die nicht mehr nachberingt wurden/werden: Fundvögel, welche, die den Ring entfernt bekommen haben wegen Entzündungen...soweit ich weiß, muss man nur den Ring noch irgndwo haben.

Aber wenn man nie einen hatte und die Vögel nicht verkauft werden oder nicht mit ihnen gezüchtet wird...:?
 
Hallo Kellerfelix,

ich würde mich an deiner Stelle mit dem für euren Wohnort zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzen.

Die sagen dir dann schon, was sie wollen, auch was Nachberingung und Quarantäneraum betrifft. Ist von Stadt zu Stadt etwas unterschiedlich und kommt wirklich auf den zuständigen Amtsveterinär an. :zwinker:
 
Normalerweise müssen in Deutschland alle Papageien und Sittiche (also Krumschnäbel) beringt sein. Ansonsten sind diese illegal. Ich gebe dir den Tipp die unberingten Nymphen schnell dem Tierarzt vorzuführen, da die meisten Tierärzte in einem solchen Fall eine Sonderbestellung beim zzf machen. Ansonsten machst du dich strafbar.:(

Das stimmt bei den domestizierten Vogelarten wie beispielsweise Wellen-und Nymphensittichen nicht. Hier sind nur Züchter und Händler verpflichtet, zu beringen.

Ich habe etliche Abgabevögel der genannten Arten ohne Ring aufgenommen und noch nie Schwierigkeiten gehabt, auch nicht mit dem ATA. Allerdings züchte ich auch nicht mit meinen Vögeln und habe es auch nicht vor.
 
Hallo Melody,
ich kann dir nur teilweise Recht geben.

In Deutschland dürfen Papageien und Sittiche nur von Personen mit Zuchtgenehmigung (Züchter) gezüchtet werden. Dabei ist es egal, ob die Zucht regelmäßig oder die einmalige Ausnahme ist.
Gemäß Psittacoseverordnung müssen Züchter ihren Nachwuchs berigen, egal, ob sie ihn behalten, verschenken oder verkaufen (handeln).
Daher müßte jeder legale Papagei beringt sein.
Die Züchter haben über ihre Tiere Zuchtbücher zu führen, in denen auch die Abgabe (mit Anschrift des neuen Halters) oder Tod der Tiere zu vermerken ist.

Das Entfernen der Ringe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld belegt werden.
Die Auslegung dieser kann-Vorschrift ist von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich, einige Behörden verzichten in minder schweren Fällen auf eine Ahndung.

Diese Vorschriften besagen aber, dass theoretisch in Deutschland jeder Papagei beringt sein müßte, was in der Tat nicht der Fall ist, da es kaum hinreichende Kontrollen gibt.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und ich kenne einige Beispiele, wo Papageienhaltern saftige Bußgelder auferlegt oder gar die betroffenen Tiere beschlagnahmt wurden.

Ich kenne aber auch etliche Beispiele, wo Behörden froh sind, wenn die Tiere artgerecht gehalten werden und daher von einer "Strafe" absehen.
 
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