Groß Reken - Tierfallen sichergestellt

Diskutiere Groß Reken - Tierfallen sichergestellt im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - 09.04.2008 | 16:01 Uhr POL-BOR: Groß Reken - Tierfallen sichergestellt Groß Reken (ots) - Am heutigen Morgen meldete sich ein Mitglied des...
Na wenn gezielt nach Verfehlungen im jagdlichen Bereich gesucht wird, wer könnte dann logischerweise in der Regel dafür in Frage kommen? Taucher?
 
Na wenn gezielt nach Verfehlungen im jagdlichen Bereich gesucht wird, ...

Leider ist die ganze Natur unter Jägern aufgeteilt. Sucht man da gezielt nach jagdlichen Vergehen? Oder stößt man nicht zwangsläufig drauf?

Ich meine, es wird Zeit für eine grundlegende Veränderung im Umgang mit Mutter Erde und ihrer Natur, sie den Jägern zu überlassen kann nicht sinnvoll sein, wie man immer wieder sieht.
 
gehen wir mal in der geschichte zurück, paloma...da gab es menschen, die (mussten) jagten ihr essen. dabei bemerkten sie, oh schreck, der wolf etc. frisst unsere nahrung...sie rotteten ihn aus; Fehler
der mensch beitet sich aus, lebensräume werden zerschnitten...weiterer fehler
ABER: der mensch wird einsichtig, und siedelt wolf etc. wieder an
dennoch, das gleichgewicht in der natur ist gestört, der mensch hat verantwortung dafür,dass es einigermaßen erhalten wird, auch wenn das eben nicht immer klappt.

würde der mensch das baer nicht machen, würden fast ausgestorbene arten aussterben, da sie von anderen arten, die sich schnell vermehren, überrumpelt werden.

ich weiß, deine einstellung zu jagd nicht gut ist. das aktzeptiere ich auch, aber willst du, dass es in deutschland nur noch abgemagerte rehe gibt, weil die sich ohne jagd einfach zu schnell vermehren?
ich stimme dir zu, es gibt missstände, aber die gibt es bei den tierschütztern auch.

lg Plym
 
Aber aber, die Natur ist doch nicht den Jägern überlassen!
Jäger pachten ein Revier um es den Vorgaben entsprechend zu bewirtschaften. Dies beinhaltet ein paar Rechte und auch Pflichten. Viel mehr nicht. Diese Rechte und Pflichten, werden von der Allgmeinheit vorgegeben.

Die Natur ist der Allgemeinheit überlassen. Und wie toll das funktioniert, sieht man an all den zubetonierten, asphaltierten, verkabelten, vergifteten ...... Flächen, Den Millionen flachgefahrenen Tieren, und und und.

Rein biologisch gesehen kommt auf einen gefangenen Bussard auf ein paar hundert überfahrene, nicht mal an.
Bitte aber nicht absichtlich wieder falsch auslegen!

Wenn grundlegende Veränderungen vorgenommen werden sollen, dann bitte richtig. Wird dann aber auch für alle einschneidende Auswirkungen haben.
 
Aber aber, die Natur ist doch nicht den Jägern überlassen!
Jäger pachten ein Revier um es den Vorgaben entsprechend zu bewirtschaften. Dies beinhaltet ein paar Rechte und auch Pflichten. Viel mehr nicht. Diese Rechte und Pflichten, werden von der Allgmeinheit vorgegeben.

Diese Rechte und Pflichten geben sich die Jäger wohl eher selber vor- sie sitzen überall an den Schaltstellen!

Die Natur ist der Allgemeinheit überlassen. Und wie toll das funktioniert, sieht man an all den zubetonierten, asphaltierten, verkabelten, vergifteten ...... Flächen, Den Millionen flachgefahrenen Tieren, und und und.

Ja, das ist horrormäßig, dazu kommen dann noch Jäger, die zusätzlich den Tieren den Garaus machen. Hat schon mal ein Jäger etwas von dir Aufgezähltes verhindert?

Rein biologisch gesehen kommt auf einen gefangenen Bussard auf ein paar hundert überfahrene, nicht mal an.
Bitte aber nicht absichtlich wieder falsch auslegen!

Wenn grundlegende Veränderungen vorgenommen werden sollen, dann bitte richtig. Wird dann aber auch für alle einschneidende Auswirkungen haben.

Da wehren sich die Jäger bisher erfolgreich gegen. :k


Plymrock: Wie lange hat dein Kurs für's "Grüne Abitur" denn gedauert?

Gegen dein Jägerlatein setze ich diese Aufklärung.
 
Natürlich ist das kein Zufall - mache Deine Hausaufgaben und ab in die "Falle"!

Du, Rud, das dass kein Zufall ist, weiß ich selber, glaubst des? Es gibt so etwas, das nennt man subtile Umschreibung, Sarkasmus, feine Ironie ;)...
Und komme mir bitte nicht so papahaft.

@Eric: Dann soll Madame mal sagen, worum es ihr wirklich geht, nämlich um die Ankreidung ausschließlich von Jägern, welches der Dreh- und Angelpunkt ist, und nicht, wie immer so fein umschrieben, nur um die Fassung/ Verurteilung eines Straftäters.
Sollte ich Dich missverstanden haben, entschuldige...

aber willst du, dass es in deutschland nur noch abgemagerte rehe gibt, weil die sich ohne jagd einfach zu schnell vermehren?

Da das Rehwild ein penibler und pingeliger Fresser (Konzetratselektierer) ist, würde es sich bestimmt nicht zu schnell/ uferlos vermehren, sondern nur soviel, wie die Umwelt an spezifischer Nahrung hergibt. Hinzu kommt die Anfälligkeit für zB Rachenbremsen, kalte und lange Winter, die Kleinheit der Kitze, die von nahezu allem beutegreifenden geschlagen werden können...
Vielleicht ist es eher so, daß es sich durch die bereits bestehende Jagd gleichmässig hochprozentig weitervermehrt, da der Bestand bis ins Detail ausgefeilt jedes Jahr wieder ausgedünnt wird und so die optimale Struktur für einen gleichbleibend wieder hohen Bestand im Folgejahr geschaffen wird.
Plus die Winterfütterung, die in der Praxis auch in nicht so harten Wintern stattfindet.

Schon allein durch konsequenten Weglass der Winterfütterung würden magere Rehe hohlwangig in Scharen durch die Fluren wanken, nicht etwa erst durch Einstellung der Jagd ;).

Rein biologisch gesehen kommt auf einen gefangenen Bussard auf ein paar hundert überfahrene, nicht mal an.

Absolut richtig...
Ebensowenig wie es auf die Jahresstrecke an geschossenem Rehwild etc. ankommt, bei all dem Fallwild/ Verkehrszehnt, welches zahlenmäßig bei weitem höher liegt.
Da sollte statt dem Verbot der Jagd zuerst Tempo 30 auf den Landstrassen kommen, das würde weit mehr Tieren das Leben lassen ;).

Grüße, Andreas

PS: Bei allem Schmarrn, das mit den arktischen Wildgänsen ist nicht von der Hand zu weisen...
Und dass das Wild durch Fütterungen im Wald gehalten wird, und dadurch erhöhte Verbiss-, Schälschaden auftreten können, auch nicht unbedingt.
 
Zuletzt bearbeitet:
paloma, für fast alles, was dort aufgezählt wird, und was sie meinen, wiederlegt zu haben, kann ich dir ein beispiel nennen.
alles kappest:D

lg Plym
 
@ Paloma negra

Zu den Rechten und Pflichten:
Diese sind in den Jagdgesetzen vorgegeben, die zumindest bei uns, Je nach Fall vom Regierungsrat und Parlament oder sogar Bunderat abgesegnet werden müssen. Da sind ganze Bundesämter dahinter, deren Mitglieder durchaus nicht bloss aus Jägern bestehen. Es können auch Petitionen aus dem Volk eingereicht werden,um da was zu ändern. Da ist der kleine Haufen Jäger absolut der Volks und Regierungsstimme ausgeliefert.
Wir können uns die Gesetze auch nicht einfach selber machen.

Zu den zubetonierten, vergifteten .... Flächen:
Oh da hab ich durchaus Beispiele wo sich Jäger auch erfolgreich dagegen eingesetzt haben. War selber auch schon daran beteiligt :D

Zu den einschneidenden Veränderungen:
Weisst du, sowas seh ich schon im etwas grösseren Rahmen. Nicht nur auf die Jagd bezogen, so wie du. Und da sind es beileibe nicht die Jäger, die sich dagegen wehren. Da gehts um ganz andere Wirtschaftliche Interessen.
 
Die Pressemeldung ist leider wieder mit sachlichen Fehlern gespickt, während es zu begrüßen ist das der Jäger für sein illegales Tun bestraft wird und es sogar korrekt ist dass er für 60 Tagessätze seinen Jagdschein abgeben muss sind folgende Fehler enthalten: Bussarde sind nicht strenger geschützt als Rabenkrähen, sie sind beide jagdbares Wild in NRW (Bussard mit ganzjähriger Schonzeit) somit is jedes illegale Nachstellen der beiden Arten Wilderei. Er hat somit nicht nur gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen sondern gegen das Bundesjagdgesetz.
Ebenso wird er nicht unzuverlässig eingestuft wegen Verstoß gegen das Waffengesetz sondern auch wegen Verstoßens gegen die Auflagen des Bundesjagdgesetzes welche das Versagen des Jagdscheins bedingen (Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen). Der Verlust des Jagdscheins wiederum sorgt für den Einzug der Waffenbesitzkarte, die den legalen Waffenbesitz erlaubt. Wenn das Komitee mal einen Juristen fragen würde bevor eine solche Pressemitteilung rausgeht, könnte sie sich auch keine mangelnde Recherche vorwerfen lassen!

Ich habe selten so ein dummes Geschwätz in Sachen Schutz der Greifvögel gehört! Der Mäusebussard gehört natürlich zu den streng geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz, wenn man sich aber nur jagdlich interessiert, ist es nicht verwunderlich, wenn man nur die Jagdgesetze kennt! Die juristische Kompetenz ist gerade ein Aspekt, der das Komitee auszeichnet!
Ein Tip, bevor man sich so weit aus dem Fenster hängt, sollte man sich wenigstens sachkundig machen, wer lesen kann ist klar im Vorteil...
 
Ich habe selten so ein dummes Geschwätz in Sachen Schutz der Greifvögel gehört! Der Mäusebussard gehört natürlich zu den streng geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz, wenn man sich aber nur jagdlich interessiert, ist es nicht verwunderlich, wenn man nur die Jagdgesetze kennt! Die juristische Kompetenz ist gerade ein Aspekt, der das Komitee auszeichnet!
Ein Tip, bevor man sich so weit aus dem Fenster hängt, sollte man sich wenigstens sachkundig machen, wer lesen kann ist klar im Vorteil...
Nur die Ruhe ...

Wir haben in Deutschland die konkurrierende Gesetzgebung. Somit gelten beide Gesetze für den Mäusebussard. Will sagen: Wir haben hier zunächst mal einen Verstoß gegen das Jagdrecht (Schonzeitvergehen, keine Wilderei!), aber auch einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, weil wiederum jagdlich keine Legitimation bestand.

Hätte jedoch eine Fanggenehmigung seitens der zuständigen Jagdbehörde bestanden, wären die diesbezüglichen naturschutzrechtlichen Bestimmungen außer Kraft gesetzt.

VG
Pere ;)
 
hallo leute,
lange rede kurzer sinn. freut euch doch. ein rechtsmässiges urteil wurde gesprochen,(der sumpf wurde trocken gelegt)was wahrscheinlich nochdazu, die erlaubnis kosten wird, weiterhin tieren nachzustellen und zu töten.:prima:

schaut euch den geschlosenen thread dazu an. :D
 
Das Ganze ist weder Anlass zur Freude noch zum Gegenteil. Schlicht und einfach wurde ein Vergehen untersucht ( von den dazu zuständigen Behörden) und ein Urteil wurde gefällt.
Freude kommt bei denen auf, die es nur generell darauf abgesehen haben, dass ein Jäger aus dem Verkehr gezogen wurde.
Freude kommt jedenfalls bei mir ganz bei anderen Sachen auf, als dabei, dass jemand verurteilt wurde.
Aber klar, auch ich finde es richtig, dass dies geschieht wenn die Beweislage dies ergibt.
 
Nur die Ruhe ...

Wir haben in Deutschland die konkurrierende Gesetzgebung. Somit gelten beide Gesetze für den Mäusebussard. Will sagen: Wir haben hier zunächst mal einen Verstoß gegen das Jagdrecht (Schonzeitvergehen, keine Wilderei!), aber auch einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, weil wiederum jagdlich keine Legitimation bestand.

Hätte jedoch eine Fanggenehmigung seitens der zuständigen Jagdbehörde bestanden, wären die diesbezüglichen naturschutzrechtlichen Bestimmungen außer Kraft gesetzt.

VG
Pere ;)

Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, weil er streng geschützt ist und nicht, weil keine jagdliche Legitimation bestand.
Kannst Du das nicht verstehen oder willst Du nicht?

Fang- oder Aushorstgenehmigungen werden nach § 22 Absatz 4 Bundesjagdgesetz lediglich in bestimmten Fällen und unter strengen Voraussetzungen für den Habicht eingeräumt.
Auf die Begründung eines Antrages zum Fang von Mäusebussarden, aber auch auf die ausstellende Genehmigungsbehörde wäre ich allerdings gespannt.
Auch werden keine "naturschutzrechtlichen Bestimmungen außer Kraft gesetzt"! Es müssten im Falle einer Güterabwägung beide Rechtsvorschriften gegeneinander abgewogen werden und das Jagdrecht die deutlich überwiegenden Argumente auf seiner Seite haben!
Aber dass ein einfacher Verwaltungsakt wie eine "Fanggenehmigung" einer Behörde ein Bundesgesetz außer Kraft setzt, kann wohl nicht Dein Ernst sein!
Lasst doch einfach eure hochtheoretischen Ergüsse mit "hätte, wenn und aber" und bleibt auf dem argumentativen Teppich!
 
Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, weil er streng geschützt ist und nicht, weil keine jagdliche Legitimation bestand.
Kannst Du das nicht verstehen oder willst Du nicht?
Sollte sich hierher in die Abgründe dieser schmutzigen Glaubensdiskussionen e n d l i c h eine in rechtlichen Dingen bewanderte Person mit, ich sage einmal, neutralerem Urteilsvermögen verirrt haben ... ?

Danke für die Aufklärung!

Gruß
 
möglich, ist zumindes von vorteilen....aber wir sind uns doch alle einig: da wurde ein urteil gesprochen, was in meinen augen auch berechtigt ist, der kerl bekommt seine strafe, und gut.
müssen wir daraus jetzt eine pro-jagd kontra-jagd diskussion machen?

lg Plym
 
Wir haben in Deutschland die konkurrierende Gesetzgebung. Somit gelten beide Gesetze für den Mäusebussard. Will sagen: Wir haben hier zunächst mal einen Verstoß gegen das Jagdrecht (Schonzeitvergehen, keine Wilderei!), aber auch einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, weil wiederum jagdlich keine Legitimation bestand.

Hätte jedoch eine Fanggenehmigung seitens der zuständigen Jagdbehörde bestanden, wären die diesbezüglichen naturschutzrechtlichen Bestimmungen außer Kraft gesetzt.
Aber dass ein einfacher Verwaltungsakt wie eine "Fanggenehmigung" einer Behörde ein Bundesgesetz außer Kraft setzt, kann wohl nicht Dein Ernst sein!

In Bezug auf Federwild ist nach § 19 Abs. 1 Nr. 5 b BJagdG die Verwendung von Fallen beim Fang oder Erlegen sogar generell verboten.
Die einzelnen Bundesländer können die vorgenannten Regelungen allerdings aus besonderen Gründen durch Verordnungen erweitern oder einschränken, im Bezug auf Federwild aber nur im Rahmen der Vorschriften der EG-Vogelschutzrichtlinie.


Ich interpretiere den Text nicht so, daß naturschutzrechtliche Bestimmungen durch das Jagdrecht außer Kraft gesetzt werden können.
Oder ist die EG-Vogelschutzrichtlinie keine Naturschutzrechtliche Bestimmung ?
 
Thema: Groß Reken - Tierfallen sichergestellt

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