Verkaufsanzeige "Schönes Rotrücken-Ara Pärchen"

Diskutiere Verkaufsanzeige "Schönes Rotrücken-Ara Pärchen" im Forum Aras im Bereich Papageien - Im Internet bin ich gerade auf diese Verkaufsanzeige gestossen. http://www.quoka.de/tiermarkt/voegel/cat_48_5080_adresult_41760494.html Wenn...
Gedanken hätten der oder die Besitzer sich man schon vor dem kauf des zweiten Tieres machen sollen.
Kein wunder das sie nicht so pralle aussehen.
Ein geschlechts reifes Tier und ein Jungtier.


8(
 
Hallo Moni,

ich bin mir nicht so sicher, ob wir froh über den Verkauf sein sollten.
Leider ist in diesem Fall zu befürchten, dass die Tiere nur „ausgewechselt“ werden sollen.

Wir haben einen Interessanten, der sich für die Ara`s interessiert hat und sie eventuell holen wollte. Er hat schnell herausbekommen, dass sie die Beiden gegen einen Einzelpapagei tauschen wollen. Er hat abgelehnt.

Schrecklich

LG
 
Also diese beiden Bilder sind echt sehr traurig.
Beim ersten Bild der angeblich "riesige Käfig"...ihr wisst ja was ich meine:traurig:
Beim 2ten Link das Bild dort liegt ne sitzstange auf dem Boden...also so nützlich ist sie da unten ja nicht....und die behausung sieht auch nich sehr kompfortabel aus!
 
Also, dazu hab ich mal ene Frage.
Hier (CH) brauch ich ja zur Haltung von Aras erstmal eine Haltebewilligung. Da muss ich erst eine Anlage haben die den Mindestmassen entspricht, einen Antrag stellen, das Veterinäramt besichtigt die ganze Sache, dann bekomm ich die Bewilligung, und dann erst, darf ich mir die Vögel zulegen.
Diese Bewilligung ist befristet und die Haltung wird regelmässig überprüft.
Dem Verkäufer, muss ich eine Haltebewilligung vorlegen können, sonst krieg ich gar nicht erst einen.

Bei euch scheints ja auch eine Haltebewilligung zu geben. Wie läuft das denn da ab?
Sowas wie auf den Bildern liesse sich doch eigentlich einfach vermeiden.
 
hallo

bei uns ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden. Haltebedingungen hin und her. Bei uns kann sich jeder der Geld hat einen Vogel kaufen und ihn in einen kleinen Käfig stecken. Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn er angezeigt wird, wird ihm nahe gelegt die Haltungsbedingungen zu erfüllen sonst wird der Vogel beschlagnahmt.
Danach bauen sie oder lassen den Vogel verschwinden.
 
Hallo Eric,

sowas in der Art gibt es in Deutschland leider nicht. Da geht man ins Geschäft oder zum Züchter und kauft sich die Papageien. In Deutschland kann sich schlicht und ergreifend Hinz und Kunz solche Vögel zulegen, ohne überhaupt nachweisen zu müssen, ob er den Platz hat, ob er weiß wie die Tiere gehalten und ernährt werden müssen.:traurig: Du mußt die Vögel lediglich anmelden.

Liebe Grüße Susanne
 
Bei euch scheints ja auch eine Haltebewilligung zu geben. Wie läuft das denn da ab?
Sowas wie auf den Bildern liesse sich doch eigentlich einfach vermeiden.
Nein, Eric.

LEIDER gibt es soetwas bei uns (noch) nicht. Hier kann sich jeder einen Ara, Graupapagei, Kakadu or whatever kaufen, ohne auch nur eine Zeile über Anforderungen der Tiere an Unterbringung, Futter, Beschäftigung etc. gelesen zu haben. Auch sind unsere "Mindestanforderungen" leider nur Richtlinien. Ein Gesetz gibt es auch dazu nicht.

Ich hoffe sehr, das unser Tierschutzgesetz geändert wird und dem des Eurigen und/oder dem Österreichischem ähnlich wird.

Sprich: Vernünftige Gehegegrößen, keine Einzelhaltung, keine Handaufzucht...damit wäre schon einiges erreicht.

Gruß, Olli
 
Hi Oli,

Nein, Eric.

LEIDER gibt es soetwas bei uns (noch) nicht. Hier kann sich jeder einen Ara, Graupapagei, Kakadu or whatever kaufen, ohne auch nur eine Zeile über Anforderungen der Tiere an Unterbringung, Futter, Beschäftigung etc. gelesen zu haben. Auch sind unsere "Mindestanforderungen" leider nur Richtlinien. Ein Gesetz gibt es auch dazu nicht.

Ich hoffe sehr, das unser Tierschutzgesetz geändert wird und dem des Eurigen und/oder dem Österreichischem ähnlich wird.

Sprich: Vernünftige Gehegegrößen, keine Einzelhaltung, keine Handaufzucht...damit wäre schon einiges erreicht.

Gruß, Olli


In einigen Bundesländern so wie bei uns im Kreis Viersen werden die Mindestanforderungen durchgesetzt.

Und ich als Züchter habe die Käufer aufzuklären.

Hier der Schriftzug den ich mit meinen Nachtzuchten mitgeben muss:

Empfänger Absender
(neuer Besitzer (alter Besitzer)

Name: _________________________ Name: ___________________________

Straße: _________________________ Straße: ___________________________

PLZ/Ort: _________________________ PLZ/Ort: ___________________________



Bescheinigung
zum Nachweis des rechtmäßigen Besitzes gemäß § 49 Bundesnaturschutzgesetz


Ich versichere, dass das (die) von mir abgegebene(n), nachstehend bezeichnete(n) Tier(e):

Art Ring-Nr./Transponder Schlupf Zuchtbuch Nr.




0 aus meiner legalen Nachzucht
0 meinem legalen Bestand stammt (Original-Herkunftsnachweis (Züchterbescheinigung,
Kaufbeleg Zoofachgeschäft) ist beigefügt)

Ich habe den Empfänger gemäß Artikel 9 Abs. 4 VO (EG) 338/97 über die Unterbringung, Ausrüstung und erforderliche Praktiken für eine sorgsame Behandlung des /der o.a. Tiere(s) ausreichend unterrichtet.

Das Tier ist meldepflichtig nach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung bei der für den Wohnort zuständigen unteren Landschaftsbehörde.



____________________________________________________________________________
Ort Datum Unterschrift


Die Mindestanforderungen sind für jeden Richter akzeptabel und das ist gut so:zustimm:

Wenn man die Umsetzung verweigert kann es im schlimmsten fall zum Einzug der Vögel kommen.
die Ausrede Schlafkäfig wird nicht akzeptiert.
Der Tierschutz wird beim Verdacht eingeschaltet.


lieben Gruß

Alex
 
Moin Alex.

Ist ja sehr löblich, das du dafür Sorge trägst, das deine (eventuellen) Nachzuchten möglichst artgerecht gehalten werden. So sollten es alle verantwortungsvollen Züchter handhaben.

Aber es ist trotzdem kein Gesetz da, welches eine Haltegenehmigung erfordert. Natürlich wird sich im Zweifelsfall ein Richter an den Empfehlungen der TVT orientieren. Aber diese sind eben nur Empfehlungen.

Und so kann doch jeder einen Ara erwerben...und halten, wie es ihm beliebt (gilt natürlich auch für alle anderen Psittaciden)


Olli
 
Ihr seid mir ja ein seltsames Völkchen :D
Zum Einen wird so manches fast überreglementiert, Anderes liegt aber noch so im Argen. Für die einen Vögel gibts Vorschriften und Prüfungen , jede Menge und bei anderen ists fast egal.
Einerseits werden Unterschriften gegen irgendeinen Vogelmord irgendwo auf der Welt gesammelt und zuhause kriegt man die Haltung der "eigenen" Vögel noch nicht auf die Reihe :nene:
Na ja, gut Ding will Weile haben.

( Also nicht dass jetzt einer glaubt, hier bei uns wär alles immer bestens :D)
 
Na ja, gut Ding will Weile haben.

Hoffentlich nicht mehr so lange :k.

Seltsam fand ich, daß ein Kollege von mir einen Hellroten Ara kaufte und noch nicht mal nach der Haltung gefragt wurde, obwohl Anhang A.
Aber wehe, es liegt mal bei einem geschlossen beringten Vogel kein schriftlicher Herkunftsnachweis vor...:nene:.
 
Hu Hu Oli,

Moin Alex.

Ist ja sehr löblich, das du dafür Sorge trägst, das deine (eventuellen) Nachzuchten möglichst artgerecht gehalten werden. So sollten es alle verantwortungsvollen Züchter handhaben.

Warum Eventuelle?.....:D

Aber es ist trotzdem kein Gesetz da, welches eine Haltegenehmigung erfordert. Natürlich wird sich im Zweifelsfall ein Richter an den Empfehlungen der TVT orientieren. Aber diese sind eben nur Empfehlungen.

Nun ,es ist dem nicht so.
Sicher gibt es keine Genehmigungen aber Tierschutzgesetze.....
Und unsere Behörde Arbeitet mit Tierschutz zusammen.

Melde ich beispielsweise nur einen Papageien an,werde ich einen Kontrollbesuch bekommen.

Werden die Mindestanforderungen nicht eingehalten,bekomme ich eine Frist
diese umzusetzen,mache ich es nicht ,wird der Tierschutz eingreifen.

So verfährt man bei uns....





Und so kann doch jeder einen Ara erwerben...und halten, wie es ihm beliebt (gilt natürlich auch für alle anderen Psittaciden) Olli

Sicher,wo kein kläger da kein Richter aber die Mindestanforderungen missachten darf keiner den dann verstößt man gegen
Tierschutz Gesetz.

Hier ein kleiner Auszug:

Das deutsche Tierschutzgesetz bezweckt, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 TierSchG). Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen (§ 2 Ziffer 1 TierSchG) und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemässer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden (§ 2 Ziffer 2 TierSchG). Die Vorschrift von § 1 TierSchG ist kein unverbindlicher Leitgrundsatz, welcher lediglich ein Ziel aufstellt und eine Schranke sozialethischer Prägung setzt, aber nur sittliche Verpflichtung bleibt. Vielmehr ist sie wie in der Schweiz unmittelbar geltendes Recht und enthält ein – unter Umständen gar strafrechtlich geahndetes – Verbot bestimmter Handlungen, nämlich des Verursachens von Schmerzen, Leiden oder Schäden. Das deutsche Gesetz erklärt – im Gegensatz zum schweizerischen – die Angst des Tieres nicht ausdrücklich zum Schutzobjekt, sucht aber in der Praxis einen Ausweg dadurch, dass die Angst als Ausdruck des Leidens bezeichnet wird.


Abgekürzt,wer die Mindestanforderungen missachtet ,fügt den Tieren Leid zu
und die Behörden können handeln...................

Zu Grunde wird das aktuelle Gutachten gelegt.


Und das ist auch gut so!


lieben Gruß

Alex
 
Hallo Alex,

das ist richtig was Du schreibst, aber wie oft wird sowas kontrolliert in Privathaushalten? Wenn ich mir die zwei Aras anschaue könnte ich heulen, da ist einiges in die Hose gegangen und dann wird kurzerhand inseriert und sie werden verkauft. Mit ganz viel Glück kommen die Zwei dann in fachkundige Hände, aber auch nur mit ganz viel Glück. Wenn sie überhaupt jemand kauft so wie sie ausschauen und für den Preis.

Liebe Grüße Susanne
 
Hallo ich habe neulich mit einem Kolegen (Händler und Züchter ) Gesprochen der zu mir gesagt hat das die vom Amt zu ihm Gesagt haben Anhang A ist in sofern egal solange sie Geschlossen Beringt sind weil man dann davon ausgehen kann das es nachzuchten sind


Deich
 
Hi Deich,

Hallo ich habe neulich mit einem Kolegen (Händler und Züchter ) Gesprochen der zu mir gesagt hat das die vom Amt zu ihm Gesagt haben Anhang A ist in sofern egal solange sie Geschlossen Beringt sind weil man dann davon ausgehen kann das es nachzuchten sind


Deich


Worauf beziehst du deine Aussage:?


lieben Gruß

Alex
 
Thema: Verkaufsanzeige "Schönes Rotrücken-Ara Pärchen"

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