Patholologie Bericht von Schneggi

Diskutiere Patholologie Bericht von Schneggi im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Fr. Wüst hat angerufen heute morgen. Schneggi hatte PBD...Finde im inet leider nix ausführliches drüber....Ist ein ansteckender virus anscheinend...
Hallo Jana,

ich möchte mich Tanygnathus anschließen und hoffe, daß das Gespräch erfreulich gelaufen ist.
Die Tierhandlung hat sich hoffentlich nicht stur gestellt.
 
Hallo Jana,

Warst Du Heute bei dem Gespräch? Und wenn ja ist etwas positives dabei rausgekommen?
Mußte Heute immer wieder daran denken...

Hallo alle zusammen,
jaich wargestern bei dem Gespräch, allerdings war ich Abends von der Frühschicht einfach zu müde um nochmal an den recher zu gehen um zu posten. Der XXX Zoo meint, wir hätten von ihnen einen gesunden Vogel bekommen, die Krankheit könne der Vogel ja jederzeit bekommen haben. Die Inkubationszeit von drei Monaten bei dem Virus, interessiert nicht da sieser Virus bzw die Krankheit zu unerforscht ist. 250 € aus Kullanz bekommen wir.... die retslichen 2400€ müssen wir weiterhin auf Kredit ( wie ja eig auch geplant) bezahlen...:traurig:
 
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booooaaa das ist ja der Hammer, das würde ich mir nicht gefallen lassen.
Ich weiss die Vorgeschichte nicht genau, hast du den dort 2 Graue gekauft für 2400 Euro oder war dieses Geld nur für einen ?

Gruss
 
Ich weiss die Vorgeschichte nicht genau, hast du den dort 2 Graue gekauft für 2400 Euro oder war dieses Geld nur für einen ?
Jacko und Momo haben und mit voliere 3600 gekostet. Das ist aber bald abbezahlt. Schneggi hätte 1.900 gekostet, durch die zinsen aber 2.600 auf raten. Der witz ist....seit nem monat kostet ein graupapagei "nur" noch 1.300€
 
Mein Gott

wo kauft ihr nur ein ?

Mehr als 5-6 hundert darf so ein Vogel nicht kosten --das zum Einen

Zum Zweiten : Es gibt doch soviel arme Socken -----da kann man dann viel Geld für Unterbringung usw investieren
 
um Himmels Willen, das ist ja Wucher...
Was mich auch Stört was haben die den für Zinsen verlangt? 30 % da geht was nicht mit Rechten Dingen zu.
Ansonsten kann ich mich Roland Worten nur anschliessen
 
Jana, wenn Du Dich mit den 250 Euro nicht abspeisen lassen willst, dann müßtest Du jetzt ein Schreiben an die Zoohandlung schicken und sämtliche Zahlungen einstellen.
Dem Schreiben solltest Du eine Kopie der Obduktionsbefunde beilegen.
Bei der Formulierung des Schreibens könnte ich Dir per PN helfen.
Auf jeden Fall solltest Du formell von dem Kauf des Grauen zurücktreten unter Berufung auf die Gewährleistungspflicht.
Gleichzeitig solltest Du erklären, daß Du von einer Beweislastumkehr ausgehst.
Auch ein Tier unterliegt der Gewährleistung.
Gleichzeitig solltest Du gegenüber der Zoohandlung sämtliche Kosten geltend machen, die dir durch den Kauf der mangelhaften "Ware" entstanden sind.
Ich hoffe sehr, daß Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
 
Preise :-((

Hallo,
ich habe meinen Rocky vor zwei Jahren als dritte Besitzerin übernommen. Für die ersten Besitzer hat der kleine Schatz 1.200 € zum Vorzugspreis gekostet. Ich konnte es auch nicht fassen. Wir haben die Hälfte bezahlt, das fand ich normal. Vor 2 1/2 Jahren bin ich mit meinem Mann auch in dem von Schano erwähnten Geschäft gewesen. Ich habe die Preise dort gesehen.....
Ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung und kannst doch noch von dem Kauf zurücktreten oder eine andere für Dich bessere Lösung finden, als die vorgeschlagene. Überlege bitte sehr genau, bevor Du darauf eingehst.
Ich habe noch einen interessanten alten Zeitungsartikel gefunden, den ich hier zitiere:

"Geld zurück für toten Papagei?"
Tiere sind heutzutage laut unserer Rechtsprechung keine lebllose Sache mehr, sondern werden als Mitgeschöpfe betrachtet. Aber aufgepasst: Manchmal gibt es Ausnahmen von dieser Regel! Diese musste auch der Besitzer eines Papageis machen, den er in einer Zoohandlung gekauft hatte. Lange währte die Freude an dem putzigen Vogel nicht, den er erkrankte an einem Lebertumor und verendete kurz darauf. Der Kunde forderte vom Zoohändler das Geld für den Papagei zurück, doch der weigert sich zu zahlen. Der Streit ging eine ganze Weilehin und her, ohne das man sich einigen konnte, und so kam es, dass der Käufer erst nach über sechs Monaten Klage auf Rückerstattung des Kaufpreises einreichte. Zu spät allerdings - das Gericht erklärte die Forderung als verjährt! Denn die sechsmonatige Gewährleistungsfrist (Paragraph 477, BGB) gilt nicht nur für den Kauf von Sachen, sondern auch beim Kauf von Tieren! (Amtsgericht Wesel - Az. 4 C 420/97)

Vielleicht kannst Du Dich in dieser Richtung etwas genauer erkundigen. In Bezug auf die Gewährleistung hat sich einiges geändert. Nachforschen hilft aber oft.

Gruß
zwilling
 
Hallo Schano,

Liane hat absolut Recht.

Du hast meine Telefonnummer, du weißt, auch ich stehe dir gerne zur Seite und bin dir behilflich. Gerne helfe ich dir beim Schreiben aufsetzen oder ähnliches.

Das kanns ja echt nicht sein :k.
 
Hallo Schano,

250 € aus Kullanz bekommen wir.... die retslichen 2400€ müssen wir weiterhin auf Kredit ( wie ja eig auch geplant) bezahlen..

Was anderes habe ich ehrlich gesagt auch nicht erwartet... :(

Ich kann mich Lianes Posting in allen Punkten nur anschließen. Ihr habt das Recht auf eurer Seite, da ihr ja beweisen könnt, dass der Vogel schon vorher erkrankt war (versteckte Mängel!!).

Ich würde keines falls noch Raten an den Zoohandel zahlen und mir ggf. einen Anwalt nehmen. Bei niedrigem Einkommen bekommt ihr ggf. auch Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe (d.h. die Gerichts- und Anwaltskosten werden vom Staat bezahlt).

Die Gewährleistungspflicht für Händler erstreckt sich mittlerweile auf zwei Jahre.

Auch die Zinsen, die ihr für den Ratenkauf zahlen sollt, sind der reine Wucher (genauso wie der unverhältnismäßig hohe Preis für den Vogel)! Ich bin relativ sicher, dass man auch dagegen was unternehmen kann.

Ich würde so schnell wie möglich Widerspruch und ggf. Klage gegen die Aussagen des Zoohandels einlegen und mir von einem vertragsrechtkundigen Rechtsanwalt einen Brief schreiben lassen (das ist nicht allzu teuer!!).

Wenn die Verjährungsfrist von 1/2 Jahr jedoch abgelaufen ist, habt ihr keine Chance mehr. Also am besten ganz schnell was unternehmen!
 
da ihr ja beweisen könnt, dass der Vogel schon vorher erkrankt war (versteckte Mängel!!).
Leider gibt es keine versteckten Mängel da sie ja die Krankheit laut XXX auch bei uns bekommen hätte bekommen können, sie sagen auch, das die koordinationsstörung durchaus mal vorkommen kann mit 7 mon und dies eben nicht als Hinweis gilt. Sie sagen haltauch das PDD jeder Vogel jederzeit bekommen kann und dafür können sie schließlich nichts...Und dies eben nicht als Hinweis gilt. Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht... :(
 
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Dem Schreiben solltest Du eine Kopie der Obduktionsbefunde beilegen.

Dieses Schreiben haben sie sich bereits kopiert, für die Zentrale damit wir 250 Kullanz bekommen weil sie uns schon länger jetzt kennen würden.
 
@ Schano:

Ich würde mich an eurer Stelle unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Verlass dich doch bitte nicht auf die dreisten Aussagen des Zoohandels. Die haben dir doch von Anfang an schon das Blaue vom Himmel erzählt!

So ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nicht viel - kann euch aber evtl. ein paar tausend Euro ersparen bzw. zurückholen. Gegen den Zinswucher könnt ihr in jedem Fall was unternehmen!
 
wir sollten diesen zooladen

mal einige e mails zukommen lassen ----

du verweigerst nun weitere zahlungen mit dem hinweis der erkrankung -------dann lass die doch klagen -----du laesst alles weitere dann auf dich zukommen ---die tatsache das sie kulanz angeboten haben spricht dafür das sie schuld einsehen
 
Jana, ich bin total geschockt,ich dachte damals schon O Gott wer zahlt so viel für nen Grauen...total überzogener Preis...und jetzt für ein verstorbenes Tier weiterzahlen nach so kurzer Zeit??
Das find ich auch nicht in Ordnung da sind die 250 Euro ja gar nichts oder?
Wenn man die Zinsen rechnet...also ich rate Dir auch zu einem Anwalt und wenn Du Dich erst mal beraten läßt wie die Chancen stehen.
Da sollte man Presse und fernsehen einschalten dann wären sie bestimmt auf einmal ganz Kulant!!!Die schaden sich mit so einer Aktion doch selber oder??
Wer kauft da noch einen Vogel??

LG Bettina
 
die tatsache das sie kulanz angeboten haben spricht dafür das sie schuld einsehen


das have ich gestern zu meinem Freund auch gesagt, wenn sie doch behaupten sie können nichts dafür usw, warum bieten sie uns dann überhaupt so "viel" Geld an.
 
du verweigerst nun weitere zahlungen mit dem hinweis der erkrankung -------dann lass die doch klagen -----du laesst alles weitere dann auf dich zukommen ---

Hab auch Angst vor den mahnungsgebühren die von der Credit Plus bank dan anfallen werden, XXX Zoo hat ja sein Geld von der Credit Plus bank erhalten und somit ist die Savche für die abgehakt. Jetzt will eben die Bank das Geld.
 
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Jana, ich bin total geschockt,ich dachte damals schon O Gott wer zahlt so viel für nen Grauen...total überzogener Preis...und jetzt für ein verstorbenes Tier weiterzahlen nach so kurzer Zeit??
Das find ich auch nicht in Ordnung da sind die 250 Euro ja gar nichts oder?
Wenn man die Zinsen rechnet...also ich rate Dir auch zu einem Anwalt und wenn Du Dich erst mal beraten läßt wie die Chancen stehen.
Da sollte man Presse und fernsehen einschalten dann wären sie bestimmt auf einmal ganz Kulant!!!Die schaden sich mit so einer Aktion doch selber oder??
Wer kauft da noch einen Vogel??

LG Bettina

Ja das habe ich Jana auch schon per PN geraten z.B. http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/

lG
und viel Glück für Jana
Nicole
 
oh man so ne scheiße.....kack da bestimmt ab. Ich kenn mich mit dem ganzen rechtsystem gar nicht wirklich aus. Bei mir im Bad arbeitet ein Anwalt, diesen sehe ich allerdings erst in 4 Wochen wieder. Muss ja aufpassen das das alles in einem halben jahr bzw in den folgenden 4 Monaten geschieht.
 
Thema: Patholologie Bericht von Schneggi
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