Hilfe: habe zurzeit einen Graupapagei in Pflege

Diskutiere Hilfe: habe zurzeit einen Graupapagei in Pflege im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Hallo Leute habe zurzeit einen Graupapagei in Pflege. Er ist ca. 1 Jahr alt. Nun ist er schon ca. 3 Wochen bei mir. Und wir verstehen uns auch...
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Dragonfly

Guest
Hallo Leute habe zurzeit einen Graupapagei in Pflege. Er ist ca. 1 Jahr alt.
Nun ist er schon ca. 3 Wochen bei mir. Und wir verstehen uns auch super. Da er zu wenig wog. 370g bekamm er die ganze Zeit noch Aufzuchtfutter mit der Spritze. Wie bekomm ich ihn nun dazu das er sein normales Futter wieder frißt. Er fordert den Brei nämlich lautstark ein.

Noch was anderes. Seit heut sitzt er im Käfig und wenn ich mit ihm rede bewegte er den Kopf auf und ab. Was will er mir damit sagen.


Dragonfly
 
Er ist ca. 1 Jahr alt.
Nun ist er schon ca. 3 Wochen bei mir. Und wir verstehen uns auch super. Da er zu wenig wog. 370g bekamm er die ganze Zeit noch Aufzuchtfutter mit der Spritze. Wie bekomm ich ihn nun dazu das er sein normales Futter wieder frißt. Er fordert den Brei nämlich lautstark ein.

:?:?:?

Bist Du sicher das dieser Vogel 1 Jahr alt ist ? Ich kann es schwer glauben was Du da schreibst .
Ein Bild von diesem Vogel wäre super .

Sollte es sich um eine nichtfutterfeste Hz ( für mich liest es sich so ) handeln biete ihm Hirse an . Hierbei lernt der Vogel spielerisch das fressen , anfang spielt er nur mit diesem Futter ---------merkt aber das es fressbar ist . Paralel dazu das übliche ( Obst / Gemüse und Sämerein ) .

MFG Jens
 
Hallo

ja bin mir ganz sicher das er ein Jahr ist. Er hat ja vorher ganz normal gefressen. Da es ihm nur eine zeitlang nicht gut ging. Habe ich angefangen beizufüttern. Nun wiegt er wieder 455g. Habe ihn heute nochmal gewogen. Er geht ja auch an sein normales Futter und die Papageinstangen liebt er. Auch sein Obst ist er. Aber ich denke manchmal es ist zu wenig. Und mach mir vielleicht auch zuviel sorgen.

Dragonfly
 
Hallo,

Er ist schlau,warum Körner knacken wenn man es bequemer haben kann?
Wenn er Krank war hat er den Brei gebraucht,ist ja auch ok.
Er hat gemerkt es geht ihm besser wenn er den Brei hat und will ihn weiter haben.Ich würde ihm einfach immer etwas weniger Brei geben in kleinen Schritten,wenn er Hunger hat wird er schon ans Futter gehen.
Beobachte ihn und wiege ihn am besten immer Morgens zur gleichen Zeit,damit Du merkst ob er wieder abnimmt.

LG Bettina
 
Hallo Leute habe zurzeit einen Graupapagei in Pflege. Er ist ca. 1 Jahr alt.
Nun ist er schon ca. 3 Wochen bei mir. Und wir verstehen uns auch super. Da er zu wenig wog. 370g bekamm er die ganze Zeit noch Aufzuchtfutter mit der Spritze. Wie bekomm ich ihn nun dazu das er sein normales Futter wieder frißt. Er fordert den Brei nämlich lautstark ein.

Noch was anderes. Seit heut sitzt er im Käfig und wenn ich mit ihm rede bewegte er den Kopf auf und ab. Was will er mir damit sagen.


Dragonfly

Hallo Dragonfly,
gehört der Graue jemand anders,oder warum hast du ihn in Pflege?
Ich würde ihm langsam aber sicher die Spritze abgewöhnen.
Wie man das macht kann ich dir leider auch nicht sagen,da ich nicht genug Erfahrung habe in der Hinsicht.
Aber wenn er das Körnerfutter auch frißt denke ich das er genug bekommt.
Außerdem hat er genug Gewicht.Du mußt ihn wohl oder übel mal ein bischen schreien lassen,und ihm die Spritze langsam entziehen.

Das mit diesen Kopfbewegungen ist meistens ein spielerisches Verhalten,die meisten Grauen machen diese Kopfbewegungen.
Da brauchst du dir keine Sorgen machen.

Erzähl doch mal ein bischen mehr über den Kleinen.
 
Hallo
Der papagei gehört einem Bekannten. Ich bin Tierarzthelferin. Und habe ihm angeboten ihn ein wenig zu päppeln. Er ist ein süßer Kerl und manchmal denke ich er nimmt mich auf den Arm. Er weiß genau wie er meine Aufmerksamkeit bekommt.

Ich träume ja schon lange von Graupapageien. Habe mich aber bis heute nie drangetraut weil ich dachte ich kann ihnen vielleicht nicht das bieten was Sie brauchen.
Aber leider hat der kleine mein Herz im Sturm erobert. Und nun spiele ich mit dem Gedanken mir 2 Graue zu kaufen. Es ist sehr lustig wenn er mich zum Spielen auffordert.
Im moment üben wir das er auf meinen Arm kommt. das klappt leider noch nicht. Aber ich darf ihn streichel und die Füße anfassen.
Ich möchte in ja auch nicht auf mich fixieren da er ja wieder zu meinem Bekannten soll.

Abends freut er sich immer total wenn ich nachhause komm.

Dragonfly
 
Hi,

Sind 370gramm für einen Grauen etwa zu wenig?

Handelt es sich um Timneh oder Kongo?


Wenn man zu viel Power(Fett) füttert wird die Leber es nicht lange mit machen...

Einzelhaltung ist nach aktuellen Gutachten(Mindestanforderungen) ein zugefügtes Leid und verstößt
gegen das aktuelle Tierschutzgesetz!

Die Mindestanforderungen besagen eine Mindestgröße von 1x2x2Voliere +1x1x2 Schutzraum oder Ihnen 3 QM

Bitte beachten das sind Mindestmaße,alles was darunter ist Tier widrig
und verboten(Man bezeichnet das als Tierquellerei)

Empfohlen wird eine Außenvoliere mit Mindestens 2x4x2,5M +2x1x2,5m
Schutzraum......


Kläre bitte die Besitzer auf....






lieben Gruß

Alex
 
Hi Jensen,

:?:?:?

Bist Du sicher das dieser Vogel 1 Jahr alt ist ? Ich kann es schwer glauben was Du da schreibst .
Ein Bild von diesem Vogel wäre super .

Sollte es sich um eine nichtfutterfeste Hz ( für mich liest es sich so ) handeln biete ihm Hirse an . Hierbei lernt der Vogel spielerisch das fressen , anfang spielt er nur mit diesem Futter ---------merkt aber das es fressbar ist . Paralel dazu das übliche ( Obst / Gemüse und Sämerein ) .

MFG Jens

Wenn man die Vögel nicht entwöhnt,kann es sein Leben lang so weiter gehen.

Es liegt in der Verantwortung der Züchter die Vögel zu entwöhnen und anschließend zu sozialisieren um eben die Fehlprägungen zu vermeiden....

Des weiteren ist der Züchter verpflichtet nur Paarweise oder zu einem vorhandenen Partner zu verkaufen und den Empfänger/Besitzer gemäß Artikel 9 Abs. 4 VO (EG) 338/97 über die Unterbringung, Ausrüstung und erforderliche Praktiken für eine sorgsame Behandlung des /der o.a. Tiere(s) ausreichend unterrichten....


Leider wurde auch in diesem Fall gegen sämtliche bestehende Gesetze
verstoßen und leider "Wo kein Kläger da kein Richter"


Ich kann nur die Leute bitten diesen Züchter bei der zuständigen Behörden zu melden....

Wenn es den natürlich so alles stimmt,wie es hier dar gestellt wurde....



lieben Gruß

Alex
 
. Nun wiegt er wieder 455g. Habe ihn heute nochmal gewogen. Er geht ja auch an sein normales Futter und die Papageinstangen liebt er. Auch sein Obst ist er. Aber ich denke manchmal es ist zu wenig. Und mach mir vielleicht auch zuviel sorgen.

Ja, Du machst Dir zuviel Sorgen. ;)
Das Gewicht sollte jetzt nicht noch höher gehen. Es liegt im oberen Grenzbereich.

Selbst die 370g wären OK gewesen.
Ein Vogel ist zu dünn, wenn man sein Brustbein ganz locker zwischen Zeigefinger und Daumen packen kann.

@Alex,

Des weiteren ist der Züchter verpflichtet nur Paarweise oder zu einem vorhandenen Partner zu verkaufen und den Empfänger/Besitzer gemäß Artikel 9 Abs. 4 VO (EG) 338/97 über die Unterbringung, Ausrüstung und erforderliche Praktiken für eine sorgsame Behandlung des /der o.a. Tiere(s) ausreichend unterrichten....

Das ist kein Bundesgesetz, sondern sind Richtlinien/Grundsätze und entspricht nicht ganz den bisherigen veröffentlichten Mindestanforderungen.
Und jede Behörde, jedes Bundesland, jede Gemeinde hält sich an die Richtlinien, kann sie nach wie vor umsetzen, wie sie es für richtig und angebracht hält.

Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise oder in Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch in der Obhut des Menschen so zu halten. Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit vorhandene, nur auf Menschen geprägte sowie kranke oder verletzte Vögel. Zukünftig ist beim Verkauf von Pa*pageien auf die erforderliche Paarhaltung hinzuweisen, und sie sind deshalb in der Regel nur zu zweit abzugeben. Jungvögel sollten so aufgezogen wer*den, daß sie artgeprägt sind.

Quelle

Es gibt bislang kein Gesetz in der Bundesrepublik dafür was einen Züchter dazu zwingt, dies auch umzusetzen.

Und ganz ehrlich, wieso müssen immer gleich die Behörden eingeschaltet werden, wenn man meint, das ist so nicht richtig.

Sicherlich sollten die Vögel mind. paarweise und auch entsprechend den Mindestanforderungen gehalten werden.......trotzdem muß man nicht gleich die Behörden mobilisieren.


carpsite schrieb:
Wenn man die Vögel nicht entwöhnt,kann es sein Leben lang so weiter gehen.

Es liegt in der Verantwortung der Züchter die Vögel zu entwöhnen und anschließend zu sozialisieren um eben die Fehlprägungen zu vermeiden....

Zum Einen, der Vogel war bereits futterfest:zwinker:

Dragonfly schrieb:
ja bin mir ganz sicher das er ein Jahr ist. Er hat ja vorher ganz normal gefressen. Da es ihm nur eine zeitlang nicht gut ging. Habe ich angefangen beizufüttern.

Und weiter: wie ist Sozialisierung auszulegen? Reicht es aus, das der Vogel an Artgenossen gewöhnt ist oder ist er nur sozialisiert, wenn er von Seinesgleichen großgezogen wurde?

Ist Auslegungssache.

Frage nebenbei an Dragonfly: Was hatte der Vogel?
 
Hilfe ! Belehrung !!!!!

Da haben wir es wieder, jemans sucht Hilfe und wird belehrt !!!!
Muß immer der erhobene Finger sein wenn jemand mal was wissen will ???
Komisch immer bei den Grauen ist einer dabei der sich meiner Meinung nach
negativ hervorhebt. Jeder soll vor seiner eigenen Tür fegen,da liegt bestimmt genug
Sorry, ärgere mich immer üner solche "Klugscheißerei !
Helft lieber und belehrt nicht nur !
Gruß Trude8(8(8(
 
Hallo Heike ,

@Alex,



Das ist kein Bundesgesetz, sondern sind Richtlinien/Grundsätze und entspricht nicht ganz den bisherigen veröffentlichten Mindestanforderungen.
Und jede Behörde, jedes Bundesland, jede Gemeinde hält sich an die Richtlinien, kann sie nach wie vor umsetzen, wie sie es für richtig und angebracht hält.


Das stimmt nicht....

Die Richtlinien Gelten!
Solltest du diese nicht einhalten.....So fügst du den Papageien Leid zu und
damit verletzt du das geltende Tierschutzgesetz....

Also nicht einfach behaupten sondern informieren
:zwinker:

Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise oder in Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch in der Obhut des Menschen so zu halten. Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit vorhandene, nur auf Menschen geprägte sowie kranke oder verletzte Vögel. Zukünftig ist beim Verkauf von Pa*pageien auf die erforderliche Paarhaltung hinzuweisen, und sie sind deshalb in der Regel nur zu zweit abzugeben. Jungvögel sollten so aufgezogen wer*den, daß sie artgeprägt sind.

Quelle

Es gibt bislang kein Gesetz in der Bundesrepublik dafür was einen Züchter dazu zwingt, dies auch umzusetzen.

Dies stimmt genau so wenig!

Tierschutzgesetz ist einzuhalten!
Das Gutachten ist lediglich dafür da um das Leid der Tiere festzustellen....

Wie ich schon oben beschrieb!


Und ganz ehrlich, wieso müssen immer gleich die Behörden eingeschaltet werden, wenn man meint, das ist so nicht richtig.

Weil der Züchter offensichtlich die geltende Gesetze nicht einhält!

Da ich aber sollange getippt habe(Ich Schildkröte)
hat sich inzwischen die Darstellung geändert,wobei der Vogel immer noch alleine ist:p


Sicherlich sollten die Vögel mind. paarweise und auch entsprechend den Mindestanforderungen gehalten werden.......trotzdem muß man nicht gleich die Behörden mobilisieren.




Zum Einen, der Vogel war bereits futterfest:zwinker:



Und weiter: wie ist Sozialisierung auszulegen? Reicht es aus, das der Vogel an Artgenossen gewöhnt ist oder ist er nur sozialisiert, wenn er von Seinesgleichen großgezogen wurde?

Ist Auslegungssache.

Vogel muss anschließend an seine Artgenossen gewöhnt werden....
Es ist keine Auslegungssache....



Also nochmal zu Verdeutlichen:


Es gibt ein Gutachten ,was kein Gesetz ist aber für die Behörde amber ist!

Sollte man diese Anforderungen nicht erfüllen ,so fügt man den Papageien Leid zu und damit verstößt man gegen das geltende Tirschutzgesetz...


Auszug:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier

a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,
2.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 8a Abs. 5, § 11 Abs. 3 Satz 2 oder § 16a Satz 2 Nr. 1, 3 oder 4 zuwiderhandelt,
3.
einer

a)
nach § 2a oder
b)
nach den §§ 4b, 5 Abs. 4, § 6 Abs. 4, § 11a Abs. 3 Satz 1, § 11b Abs. 5 Nr. 2, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 oder 3, §§ 13a, 14 Abs. 2, § 16 Abs. 5 Satz 1 oder § 16c

erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
4.
einem Verbot nach § 3 zuwiderhandelt,
5.
entgegen § 4 Abs. 1 ein Wirbeltier tötet,
6.
entgegen § 4a Abs. 1 ein warmblütiges Tier schlachtet,
7.
entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 einen Eingriff ohne Betäubung vornimmt oder, ohne Tierarzt zu sein, entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 eine Betäubung vornimmt,
8.
einem Verbot nach § 6 Abs. 1 Satz 1 zuwiderhandelt oder entgegen § 6 Abs. 1 Satz 3 einen Eingriff vornimmt,
9.
entgegen § 6 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 9 Abs. 3 Satz 1 nicht für die Einhaltung der Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 1 oder 3 oder Abs. 2 Nr. 4 oder 8 sorgt,
9a.
entgegen § 6 Abs. 1 Satz 6, 7, 8 oder 9 einen Eingriff nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt,
10.
entgegen § 6 Abs. 2 elastische Ringe verwendet,
11.
entgegen § 7 Abs. 4 oder 5 Satz 1 Tierversuche durchführt,
12.
Versuche an Wirbeltieren ohne die nach § 8 Abs. 1 erforderliche Genehmigung durchführt,
13.
entgegen § 8 Abs. 4 Satz 2 eine Änderung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt,
14.
entgegen § 8a Abs. 1, 2 oder 4 ein Vorhaben oder eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt,
15.
entgegen § 8a Abs. 3 Satz 2 die Zahl der Versuchsvorhaben oder die Art oder die Zahl der verwendeten Tiere nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig angibt,
16.
entgegen § 8b Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Abs. 3, keinen Tierschutzbeauftragten bestellt,
17.
entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 nicht für die Einhaltung der Vorschriften des § 9 Abs. 1 oder 2 oder entgegen § 9 Abs. 3 Satz 2 nicht für die Erfüllung einer vollziehbaren Auflage sorgt,
18.
entgegen § 9a Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht, nicht unterzeichnet, nicht aufbewahrt oder nicht vorlegt,
19.
entgegen § 10 Abs. 3 nicht für die Einhaltung der Vorschriften des § 10 Abs. 1 oder 2 sorgt,
20.
eine Tätigkeit ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 1 erforderliche Erlaubnis ausübt oder einer mit einer solchen Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt,
20a.
entgegen § 11 Abs. 5 nicht sicherstellt, dass eine im Verkauf tätige Person den Nachweis ihrer Sachkunde erbracht hat,
20b.
entgegen § 11 Abs. 6 die Tätigkeit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anzeigt,
21.
entgegen § 11a Abs. 1 Satz 1 Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht oder nicht aufbewahrt oder entgegen § 11a Abs. 2 Tiere nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig kennzeichnet,
21a.
ein Wirbeltier ohne Genehmigung nach § 11a Abs. 4 Satz 1 einführt,
22.
Wirbeltiere entgegen § 11b Abs. 1 oder 2 züchtet oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen verändert,
23.
entgegen § 11c ein Wirbeltier an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt,
24.
(weggefallen),
25.
entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 eine Vorrichtung oder einen Stoff anwendet,
25a.
entgegen § 16 Abs. 1a Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
26.
entgegen § 16 Abs. 2 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt oder einer Duldungs- oder Mitwirkungspflicht nach § 16 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 16 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3, zuwiderhandelt oder
27.
(weggefallen).

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.
(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
einer unmittelbar geltenden Vorschrift in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft zuwiderhandelt, die inhaltlich einem in

a)
Absatz 1 Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 22 und 25 bezeichneten Gebot oder Verbot entspricht, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 1 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschriften verweist,
b)
Absatz 1 Nr. 9a, 10, 13 bis 16, 18, 19, 20a bis 21a, 23 und 25a bezeichneten Gebot oder Verbot entspricht, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 2 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, oder

2.
einer unmittelbar geltenden Vorschrift in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft zuwiderhandelt, die inhaltlich einer Regelung entspricht, zu der die in Absatz 1

a)
Nr. 3 Buchstabe a genannte Vorschrift ermächtigt, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 1 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
b)
Nr. 3 Buchstabe b genannten Vorschriften ermächtigen, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18a Nr. 2 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22 und 25, des Absatzes 2 sowie des Absatzes 3 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2 Buchstabe a mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Gruß Alex
 
Autsch ich wollte nicht zum Streitthema werden.

Hatte nur ein paar Fragen. Aber ist wohl besser nicht mehr zu fragen. Dachte das wäre in Ordnung. Danke nochmal für die vielen Antworten.

P.s An den Maßregler ich habe einen Sachkundenachweis für Vögel, vielleicht nicht immer gleich auf die Leute los gehen.
 
Hallo

ich bins nochmal. Ich kenne die Mindestanforderungen und auch die Richtlinien.
Ich habe einen Sachkundenachweis. Ich wollte nur mal ein paar Ehrfahrungswerte von anderen haben. Das ich damit zu Streitthema mutiere tut mir leid. Da ich mich vorwiegend mit Aras beschäftige, wollte ich bei dem grauen nichts falsch machen.

Danke nochmal an alle die mir geholfen haben.
 
Hallo,
also ich weiß auch nicht was das hier soll,gleich mit irgendwelchen Gesetzen und Bestimmungen um sich zu schmeißen.
Dragonfly hatte ein paar Fragen weil sie unsicher war,was hat denn die Haltung mit den momentanen Fragen zu tun.
Wo steht denn das der Graue in schlechter Haltung ist?
Ich finde es echt unmöglich das hier geich schon wieder so auf die Kacke gehauen wird.
Kein Wunder das man keine Lust mehr hat hier noch was zu posten,wenn man gleich die Gesetze um die Ohren gehauen bekommt.Sowas kann einem echt alles vermiesen.
 
Halt halt....

Da haben wir es wieder, jemans sucht Hilfe und wird belehrt !!!!
Muß immer der erhobene Finger sein wenn jemand mal was wissen will ???
Komisch immer bei den Grauen ist einer dabei der sich meiner Meinung nach
negativ hervorhebt. Jeder soll vor seiner eigenen Tür fegen,da liegt bestimmt genug
Sorry, ärgere mich immer üner solche "Klugscheißerei !
Helft lieber und belehrt nicht nur !
Gruß Trude8(8(8(


Da habt ihr mal wieder was falsch verstanden......

Hier hat doch keiner irgendjemand belehrt.........

Ich habe lediglich Gegenfragen gestellt(bezüglich des Gewichts)

Und habe Dragonfly nur gebeten die Besitzer aufzuklären...

Dabei habe ich die Gesetze dazu verdeutlicht


Ich habe lediglich das eingangs Post mitbekommen und habe woll zu lange getippt...Dies schrieb ich aber schon...also gang runter schalten...


Heike hatte nur mir widersprochen und ich habe lediglich die Gesetze vertieft..

@Dragonfly

Fühltest du dich in irgend einer Form angegriffen ?

Das war mit Sicherheit nicht mein Anliegen....


verwunderter Alex
 
Hi,

Autsch ich wollte nicht zum Streitthema werden.

Hatte nur ein paar Fragen. Aber ist wohl besser nicht mehr zu fragen. Dachte das wäre in Ordnung. Danke nochmal für die vielen Antworten.

P.s An den Maßregler ich habe einen Sachkundenachweis für Vögel, vielleicht nicht immer gleich auf die Leute los gehen.


Wo bin ich den auf dich losgegangen:?

Ich finde nichts in meinem Post darüber.....

Außerdem kann ich mir nun auch nicht alles aus den Finger saugen....


Alex
 
Ich finde auch, Alex wurde nicht persönlich. Ich finde die Gesetzeslage, die er uns gezeigt hat, sehr interessant.
 
Hallo Leute habe zurzeit einen Graupapagei in Pflege. Er ist ca. 1 Jahr alt.
Nun ist er schon ca. 3 Wochen bei mir. Und wir verstehen uns auch super. Da er zu wenig wog. 370g bekamm er die ganze Zeit noch Aufzuchtfutter mit der Spritze. Wie bekomm ich ihn nun dazu das er sein normales Futter wieder frißt. Er fordert den Brei nämlich lautstark ein.

Verwöhnt ist der Kerle! :D Dazu hast du aber schon Aussagen bekommen.

Noch was anderes. Seit heut sitzt er im Käfig und wenn ich mit ihm rede bewegte er den Kopf auf und ab. Was will er mir damit sagen.

Er stimmt dir zu. Er ist dir gegenüber freundlich und aufgeschlossen und findet es Spitze, daß du ihn ansprichst. Mehr steckt nicht dahinter.

Zum anderen: Alex (Carpsite) ist dich nicht angegangen und hat dich auch nicht gemaßregelt.
Es war eher ein Disput zwischen ihm und @ Pico bezgl. der Auslegung der wunderschön anmutenden §§§§§§§§ :zwinker:

Nimms gelassen und frage ruhig weiter. wir sind ja auch noch da - ohne Paragraphenreiterei... :jaaa: :D


@ carpsite:

Ich hab mein Graupiweibchen heut fest am Schnabel gehalten, so daß sie ihn nicht öffnen konnte und ihr gesagt, daß sie ne alte Schlumpfliese wäre..... Welcher § kommt dafür infrage???? 8):baetsch:
 
Zitat Tueddel: Ich hab mein Graupiweibchen heut fest am Schnabel gehalten, so daß sie ihn nicht öffnen konnte und ihr gesagt, daß sie ne alte Schlumpfliese wäre..... Welcher § kommt dafür infrage????

Eventuell das Grundgesetz, wo es um das Recht auf freie Meinungsäusserung geht (in diesem Fall die des Papageien)... :? :zwinker: du hättest ihr zumindest Gelegenheit geben müssen, dir zu antworten. :p
 
Thema: Hilfe: habe zurzeit einen Graupapagei in Pflege
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