Zuchtgenehmigung

Diskutiere Zuchtgenehmigung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Kann mir einer sagen warum man für Papageien und Sittiche eine Zuchtgenehmigung braucht und für andere Vögel nicht? Es ist doch bekannt das...
Ornithose kann der Mensch unter Anderem auch durch KATZEN!! bekommen. Und dann ist die dadurch ausgelöste Krankheit auch kein Zuckerschlecken.
Ich glaube du wirfst jetzt etwas voreilig in ein und den selben Topf :+klugsche

Wir reden hier von Clamydia psittaci, explizit.

Bei der Katze kommt hauptsächlich die infektiöse Konjunktivitis zum tragen, aber ohne Grippeähnliche Symptome es handelt sich um C. felis, welche auf den Menschen übertragbar ist (ansteckend). Sie mutiert dort aber nicht zu psittaci.

Allenfalls könnte C. pneumoniae eine Rolle spielen, welche aber so eng an den Menschen adaptiert sind, das eine Übertragung durch andere Haustiere kaum in Betracht kommt, lediglich im geeigneten Labor abgeklärt werden sollte, falls derjenige Tierkontakt hatte (psittaci / pneumoniae)

Mir ist kein einziger Fall bekannt in dem eine Katze an Ornithose erkrankte und damit den Menschen infizierte.
Allenfalls fungiert sie als Überträger, in dem sie sich in verseuchten Geflügelstallungen aufhält und den kontaminierten Staub in ihrem Fell mit sich trägt.
 
Nicht dass man mich hier falsch versteht, ich bin unbedingt für Zuchtgenehmigungen - für _alle_ Flugsaurier sowie andere Tiere, die gezüchtet werden.
Aber dann bitte aus den richtigen Gründen und richtig formuliert und vor allem korrekt kontrolliert!

ich persönlich finde auch die Zuchtgenehmigung nicht wirklich sinnvoll.
Gibt es in Deutschland wirklich weniger Psittacosefälle als in Holland oder
Belgien oder oder?

ich finde die Anfangsfrage da schon berechtigt.
 
Hallo,

meines Erachtens ist die Ausgangsfrage noch nicht schlüssig beantwortet.
 
Hallo,

meines Erachtens ist die Ausgangsfrage noch nicht schlüssig beantwortet.

Ja Du hast Recht...
Machen wir es also auf die harte Tour....:+klugsche
Wird dem Fragensteller aber nicht gefallen :D

Wer Papageien oder Sittiche halten will (also keine Kanarien, Exotische- Körnerfresser oder Weichfresser), um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichnen; dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e.V., Frankfurt a.M. (Zentralverband), oder vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, Hambrücken (Bundesverband), abgegeben werden.
Die Fußringe dürfen nur an Züchter und Händler abgegeben werden, die das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 17g des Tierseuchengesetzes gegenüber dem jeweiligen Verband nachgewiesen haben (ist doch ganz einfach). Offene Fußringe müssen so beschaffen sein, dass sie nur einmal verwendet werden können (ist ja wohl logisch).

Schluß aus Ende!

So und im Tierseuchengesetz §17g steht folgendes...
§17g TierSG
Bitte mal selber lesen....

Wem die Gesetzeslage nicht gefällt, der kann ja an das BM schreiben.
Dann braucht er aber auch eine Fallstudie, nach der sich die Menschen beim nicht Krummschnabel infiziert haben.
Gibt's nicht. Ich selber habe auch noch von keinem Fall gehört, es stecken immer die Krummschnäbel dahinter....komischerweise.
Sehr selten mal eine Geflügelfarm :+klugsche
 
Die erzwungene Sachkunde hat immerhin gewissen Wert.
Wenn ich daran denke daß einige "Tierfreunde" 50 Katzen oder wer
weiß was für Tiere, möglichst noch unter Artenschutz stehend, in
der 3 ZKB halten, könnte ich KOTZEN.
Aber reine Vogelhalter, die praktisch heimlich ,Dutzende Papas haben, hat man damit nicht unter Kontrolle.
Andererseits gibt es sicher viele, die einige, sagen wir 4- 10
Vögel haben, unter guten Bedingungen halten, und wegen ein
paar ungeplanten Küken kriminalisiert oder moralisch unter Druck
gesetzt werden. Aber wo die Grenze setzen?
 
.....Aber wo die Grenze setzen?
Das, ist genau das Problem...
Und somit bleibt nur, sich zähneknirschend zu fügen in das unvermeidliche absurdistan Deutschland.
Des einen Freud ist des anderen Leid....Wie war *Seufz...*
Ich fand das damals auch total hinrissig und überzogen wegen ein Paar Roseicollis die Junge machen so ein Aufwand zu betreiben....
Heute bin ich froh das ich damals meine Sachkunde abgelegt habe...:dance:... und hab überhaupt kein Mitleid mit all denen die mir noch nachfolgen werden...:lekar:
 
Hallo,

jetzt geht's noch mehr durcheinander:
Zuchtgenehmigung wird mit Sachkundeprüfung verwechselt und Psittacoseringe gibt es nur noch bei ZZF und BNA.

Die eigentliche Frage ist doch:
Warum unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Ornithose bei Papageien und bei anderen Vögeln? Oder, wenn man so will, zwischen Ornithose und Psittacose?

Aber vielleicht sollten wir besser aufhören mit der Diskussion, bevor der Deutsche Michel auf die Idee kommt, die Psittacoseverordnung auf alle Vögel auszudehnen.
 
Hallo Herbert,
falls mir keiner auf Beitrag #7 widerspricht, dürfte das die Antwort
auf die Ausgangsfrage sein. Zumindest gab es eine bestätigende
Antwort. Die Sachkundeprüfung ist ja auch nur eine Voraussetzung
neben der Größe der Voliere 7/des Vogelzimmers und des Quarantäne-Raum. Hatte damals ja auch Besuch von einem Veterinär. Mußte vor seinem Besuch im Vogelzimmer Teppichboden
durch Fließen ersetzen, während meine Henne brütete. Ziemlicher
Aufwand (knapp 14 qm) und Kosten. Und das für je 2 Jungvögel
1998 und 2001. Danach umgezogen, kein Quarantäne-Raum =
keine Zucht mehr. Immerhin 3 von den 4 leben noch fidel bei mir.
Und bei den Haltungsbedingungen: Gesamtkörperlänge!
Pflaumenkopfsittich ca 34cm, die längsten Schwanzfedern bis 27cm. Schon mal ne Pflaume ohne Schwanzfedern gesehen?
Niedlich, die Kleinen!
Außerdem gibt es viele Schwarmvögel die die Nähe suchen, während es andere Arten gibt die viel Wert auf Abstand halten.
Wird alles über den Gesamtkörperlängen-Kamm geschoren.
Aber damit keine Proteste kommen. Meine 4 sind wieder auf 13qm
bei 2,70m Höhe.
 
Hallo,

jetzt geht's noch mehr durcheinander:
Zuchtgenehmigung wird mit Sachkundeprüfung verwechselt und Psittacoseringe gibt es nur noch bei ZZF und BNA.

Die eigentliche Frage ist doch:
Warum unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Ornithose bei Papageien und bei anderen Vögeln? Oder, wenn man so will, zwischen Ornithose und Psittacose?

Nein Herr Wahl, die eigentlich Frage war die:
Hallo
Kann mir einer sagen warum man für Papageien und Sittiche eine Zuchtgenehmigung braucht und für andere Vögel nicht? Es ist doch bekannt das alle Vogelarten Ornithose bekommen können warum braucht man dan nur für Papageienvögel eine?

Und diese Antwort ist in der Psittacoseverordnung und im Tierseuchengestz zu finden.
Bei Krummschnäbeln bekommt man ein Zuchtgenehmigung nur wenn man die erforderliche Sachkenntnis hat und den Quarantäneraum. Sonst wird's schwierig.

Wenn man normale Vögel züchten will, braucht man bisher nur eine Genehmigung einholen und damit eine Sachkunde ablegen und die erforderlichen Räumlichkeiten haben (keine Quarantäneeinrichtung), wenn man es gewerblich tut.
Was ein Gewerbe ist entscheidet jedes Bundesland alleine in Abhängigkeit von der Anzahl der Brutpaare (Auslegungssache oder Ermessungsspielraum).
Ich dachte eigentlich das gerade Sie sich damit bestens auskennen....
Vielleicht mal analog dazu auch diese Ausführungen lesen...
 
Hallo Cyano,

Du meinst also, dass der Erreger agressiver ist, wenn er von Papageien auf Meschen übertragen wird, als wenn das von anderen Vögeln geschieht?
Das wäre mir neu.

Die Sachkundeprüfung ist nicht die Prüfung, die man für die Zuchtgenehmigung machen muss.
 
Hallo Tiffi,

im Tierseuchengesetz steht eben NICHT, warum die Psittacoseverordnung NUR für Papageien gilt.

Die Ringe für meine Sittiche bestelle ich bei der AZ und erhalte sie von der TKS. BNA oder ZZF haben damit nichts, aber auch rein gar nichts zu tun.
Man sollte die Leser nicht unnötig verunsichern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tiffi,


Die Ringe für meine Sittiche bestelle ich bei der AZ und erhalte sie von der TKS. BNA oder ZZF haben damit nichts, aber auch rein gar nichts zu tun.
Man sollte die Leser nicht unnötig verunsichern.

Hallo Herbert, mit dieser Aussage hast Du nicht ganz recht, und trägts zu Verunsicherung bei.
Du als Sittichzüchter solltes die Psittacoseverordnung doch kennen.

Dort steht im § 2 Abs. 1
..... dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband
Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e.V., Frankfurt a.M. (Zentralverband), oder
vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, Hambrücken (Bundesverband), abgegeben werden.

Im Abs. 2 steht dann
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen zur Kennzeichnung von Papageien und Sittichen Fußringe eines eingetragenen Züchtervereins verwendet werden, wenn diese Fußringe von der zuständigen Behörde zur Kennzeichnung zugelassen sind.
 
Danke Gritters

Wissen Sie Herr Wahl, der einzige der hier Unsicherheit verbreitet sind Sie, in Unkenntnis der geltenden Psittacosverordnung und des Tierseuchengesetzes. Wenn Sie Kenntnis hätten würde sie nicht so etwas hier schreiben...
Hallo Tiffi,
im Tierseuchengesetz steht eben NICHT, warum die Psittacoseverordnung NUR für Papageien gilt.
Die Ringe für meine Sittiche bestelle ich bei der AZ und erhalte sie von der TKS. BNA oder ZZF haben damit nichts, aber auch rein gar nichts zu tun.
Man sollte die Leser nicht unnötig verunsichern.

Ich habe eindeutig geschrieben: (Vierter Satz!!!)
....Und diese Antwort ist in der Psittacoseverordnung und im Tierseuchengestz zu finden.
Also mal beide lesen :+klugsche
Denn:
In der Psittacoseverordnung ist definiert, was ein Papagei ist und wann man von einer Pisittacose spricht das andere wäre ein Ornithose.
Desweiteren zweifeln sie meine unten eingefügte Ausführung an :D

Wer Papageien oder Sittiche halten will (also keine Kanarien, Exotische- Körnerfresser oder Weichfresser), um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichnen; dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e.V., Frankfurt a.M. (Zentralverband), oder vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, Hambrücken (Bundesverband), abgegeben werden.

Es ist der originale Wortlaut der Psittacoseverordnung Fassung vom 20.12.2005, bis auf meine Einfügung zur Erläuterung, rot dargestellt. Das wüßten Sie aber wenn Sie sie kennen würden :zwinker:
Desweiteren ist es ja gut und schön das Sie ihre Sittichringe bei der AZ bestellen, aber was glauben Sie wohl macht diese damit? :D

Die Psittacoseverordnung ist nicht für Herrn Wahl geschrieben sondern für jeden deutschen Bundesbürger, und für den gilt keine Vereinzugehörigkeit :+klugsche
Somit sind die ausgebenden Stellen für Ringe zum Zwecke der Beringung von Psittaciden die oben genannten anerkannten Institutionen.
Die anderen AZ, DKB, VZE etc. geben lediglich im Rahmen ihrer Verbandsarbeit eine Sammelbestellung auf (welche durch den Gesetzgeber erlaubt ist), und damit für die Ausstellung (Selbtzuchtnachweis) ihre schicke Züchternummer drauf kommt.
Sind sie kein Vereinsmitglied, bestellen Sie bitte bei den oben angegebenen Stellen, denn nur diese sind berechtigt die Ringe herauszugeben. Und auch nur aufgrund der gesetzlichen Regelung, also aktuelle Zuchtgenehmigung im Original oder als beglaubigte Fotokopie. Muß bei jedem Wechsel der Zuchträumlichkeiten neu beantragt werden, da sie an in Erster Linie an die Räume gebunden ist. Das andere Pendant, die Sachkunde, ist an den Halter gebunden :)


So, ich denke mal inzwischen dürfte jeder begriffen haben warum und wieso es die Psittacoseverordnung, das Tierseuchengesetz und das Tierschutzgesetz gibt, und warum man für Papageien oder Sittiche immer eine Zuchtgenehmigung braucht und warum für nicht Krummschnäbel nur unter bestimmten Voraussetzungen
Oder immer noch nicht 8o
 
Na also:
Psittakoseringe gibt es auch bei der AZ und nicht nur bei BNA und ZZF.
Und BNA oder ZZF haben mit den über die AZ bestellten und von der TKS ausgegebenen Ringen nichts zu tun.
Genau wie ich es mehrfach geschrieben habe.
Ich haber nie behauptet, dass Nichtmitglieder bei einem Verband P-Ringe bestellen können.
Aber lassen wir die Wortglauberei.

Warum wird die Ausgangsfrage nicht beantwortet, wenn es offenbar welche wissen. Muss jetzt jeder die Verordnungen durchlesen?
Lasst uns doch an Eurem Wissen teilhaben.
 
Also Herbert,
nochmal meine #7 lesen. Es geht da nicht um meine Meinung,
sondern um die Antwort eines Vet.TA. Ich habe keine andere
Begründung als diese Antwort des TA und die normative Kraft
des Faktischen der Gesetzeslage. Und ich habe keine Lust mich an
den Pettitionsauschuß des deutschen Bundestages zu wenden, um
das überprüfen zu lassen. Es ist zwar lästig, vielleicht auch
willkürlich. Mit meinem alten Führerschein Kl. 3 dürfte ich auch
Krafträder bis 50ccm fahren, und jüngere nicht. Gesetze ändern
sich und ich habe meine Zuchtgenehmigung vom Stand 1998,
wie sich die Gesetzeslage danach geändert hat, ist für mich kein
Problem, solange ich nicht illegal züchten würde, da ich jetzt
keinen Q-Raum habe. Mein Recht ruht einfach, bis ich wieder
einen Q-Raum habe. Solange halte ich eben nur Vögel.
Und ich gab oben eben nur das Wissen nach meinem Wissensstand
wieder. Wie gesagt, wer es besser als in #7 weiß, bitte melden,
bisher waren nur aktuellere Gesetzestexte da, aber keine
biologisch-medizinische Argumentation,falls ich nichts überlesen
habe. Gute Nacht.
 
Sie begreifen wider mal nichts....

Na also:
Psittakoseringe gibt es auch bei der AZ und nicht nur bei BNA und ZZF.
Falsch! Die Ringe der AZ sind ausschließlich für Mitglieder. Nicht aber für den Otto Normalo, der ist gehalten beim BNA oder ZZF zu beziehen. Und es geht hier nur um die Gesetzesgebung für den Otto Normalo, nicht um Verbandsservice

Und BNA oder ZZF haben mit den über die AZ bestellten und von der TKS ausgegebenen Ringen nichts zu tun.
Wen interessieren hier Ihre AZ-Ringe? Es geht um die Gesetzesgrundlage. Im übrigen ist diese Antwort so auch nicht ganz richtig :D Nach meinem Wissensstand sind außer dem ZZF, die AZ der BNA und der Präsident der AZ so wie der MdB Schmidbauer Gesellschafter der TKS, und ein eingetragenes Mitglied der AZ Herr A. ist der Geschäftsführer...So 'n paar Verflechtungen/Wirrungen gibt's da schon...Aber das nur am Rande....

Ich haber nie behauptet, dass Nichtmitglieder bei einem Verband P-Ringe bestellen können.
Hat auch "keiner" Behauptet. Sie haben damit angefangen, dass Sie ihre Ringe bei der/ über die AZ bestellen...Vollkomen unrelevant in Bezug auf die Gesetzeslage.
Aber lassen wir die Wortglauberei.
Ja lassen wir die Wortklauberei :zwinker:

Warum wird die Ausgangsfrage nicht beantwortet,
Wie oft denn noch? Soll ich es auch noch vorverdauen und ausscheiden 8)
wenn es offenbar welche wissen. Muss jetzt jeder die Verordnungen durchlesen?
Selber essen macht fett :+klugsche
Lasst uns doch an Eurem Wissen teilhaben.
Ja vorkauen lassen und dann nur noch schlucken...
Nein Herr Wahl, wenn sie denken das der Antwort nicht genüge getan wurde, lassen Sie mal ein bischen von Ihrem Wissen rüberwachsen :+popcorn:
 
Wie gesagt, wer es besser als in #7 weiß, bitte melden,
bisher waren nur aktuellere Gesetzestexte da, aber keine
biologisch-medizinische Argumentation,falls ich nichts überlesen
habe. Gute Nacht.

Ich glaube ich habe was gefunden was dir bei der Recherche weiterhelfen kann, sozusagen als Ausgangspunkt...
Guck mal hier...
Für die Anlagen habe ich PowerPoint benutzt...
Die kleinen Verweise (z.B. e6 oder 11 oder e13...sind alle verlinkt) Du kommst dann zu den engl. sprachigen Berichtsverweisen, dort kannst Du dann dem Medlink folgen :prima:

Ich hab ein paar überflogen, ich denke das dein TA mit der Infektiosität in Wirklichkeit den Geno- oder Serumtyp meinte.
Der scheint entscheidend für die Pathogenität zu sein. Also ob der Stamm von einem Papgei oder "einfachen" Vogel stammt.
Die Holländer haben z.B. mal Stadttauben eingefangen und einen überwiegenden Genotyp B gefunden, als Beispiel mal. In die Richtung denke ich müßte man suchen, da wird man wohl fündig werden warum die Infektionen durch Papageien so heftig sind. Wobei diese speziellen Stämme aber auch bei anderen Vogelarten vorkommen können. Diesbezüglich gibt es auch einen Infektionsbericht aus einer Geflügelfarm, der das Personal betraf.
Grundsätzlich kann man wohl nur allgemein auf Antikörper gegen Clamydien untersuchen. Danach muß man erst einmal genauer differenzieren um welche es sich genau handelt und bei den dann gefundenen gibt es dann auch wieder Unterschiede. Viele machen das aber nicht sondern behandeln dann einfach mit AB's, hoffentlich auch den richtigen :D Von einer Mortalitätsrate bei Menschen wirst du auch verschiedenes finden...
Mir ist das jetzt aber Momentan zu aufwändig mich da durchzuwuseln :D, wenn Du was findest schicke eine PN :zustimm:
Gutes nächtle :zzz:
 
Hallo Herr Tiffí,

vielen Dank für die Richtigstellung.
Ich wollter ja nur klarstellen, dass man, entgegen Ihrer Feststellung, P-Ringe auch über zugelassene Verbände beziehen kann, z.B. die AZ.
Ich habe nicht gedacht, dass ich in diesem Zusammenhang erwähnen muss, dass man dazu Mitglied im entsprechenden Verband sein muss. Für mich war das logisch.

Aber bitte nicht schon wieder Verwirrung stiften:
Niemand hat behauptet, dass die TKS nichts mit den AZ-Ringen zu tun hat. Ich habe sogar ausdrücklich erwähnt, dass die AZ-Ringe von der TKS kommen.
Auch habe ich nie bezweifelt, dass es Verflechtungen zwischen BNA, AZ und TKS gibt.
Aber nur mal so: Die AZ hat ihre Mitgliedschaft im BNA inzwischen gekündigt. Trotzdem wird es weiter P-Ringe von der AZ geben.
Und TKS und BNA haben fast nur die Adresse gemeinsam.
Dass Axel Alt als GF der TKS Mitglied ist in der AZ, er ist sogar Landesgruppensprecher, hat mit dem Thema ja gar nichts zu tun.



Hallo Cyano,

vielen Dank für die konkrete Aussage.
Dann scheint es also wirklich so zu sein, dass die Erreger beim Übergang von Papageien zu Menschen gefährlicher sind, als wenn die Übertragung durch andere Vögel erfolgt.
Mit so einer Aussage kann man mehr anfangen, als mit Verweisen auf Gesetze und andere Quellen, in denen man diese Angabe dann wahrscheinlich doch nicht findet. Jedenfalls war noch keiner in der Lage, hier den zutreffenden Text zu posten.
Ich nehme gerne was Vorgekautes.
Und auch andere Mitleser, die sich die Ausgangsfrage schon gestellt haben, dürften sich über vorgekaute Antworten freuen.
Nochmals vielen Dank.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Tiffani,
die Informationen unter "guck mal hier" müßten eigentlich jedem
ausreichen und Stand 2009 dürfte auch für alle aktuell genug sein.
Bis zu 156 Psittacose-Diagnosen in einem der letzten 8 Jahre, da
sollte man schon wachsam sein und auf sich und seine Krumm-schnäbel achten. Und bei 0,5% Letalität trotz AB, da ist es klar,
daß es rein statistisch hin und wieder Todesfälle, meist wohl unter
schon etwas angeschlagenen Menschen gibt.
Auch wenn es lästig ist. Der Gesetzgeber kommt mit der Psitta-kose Verordnung nur seiner Fürsorgepflicht nach.
 
Auch wenn es lästig ist. Der Gesetzgeber kommt mit der Psitta-kose Verordnung nur seiner Fürsorgepflicht nach.

Ja, insofern bin ich froh dass ich damals die Prüfung machen mußte, ansonsten würde ich heute nur "Bahnhof" verstehen.
Zudem diese Erkenntnisse ja auch meinen nicht Krummschnäbeln zu Gute kommen :prima:
Freut mich das Du mit dem Link was anfangen konntest :zustimm:
Bis denne...
 
Thema: Zuchtgenehmigung

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