Meldepflicht und Zuchtgenehmigung

Diskutiere Meldepflicht und Zuchtgenehmigung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Guten Abend, ich habe da mal ein paar Fragen. 1. Wie ist das mit der meldepflicht? Also wie geht man da vor? Wo muss man Vögel melden, muss...
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Campari

Guest
Guten Abend,

ich habe da mal ein paar Fragen.

1. Wie ist das mit der meldepflicht? Also wie geht man da vor? Wo muss man Vögel melden, muss man etwas bezahlen etc.?

2. Wie erlangt man eine Zuchtgenehmigung? Was ist dafür zu tun?


Nein, ich gedenke nicht zu züchten. Es interessiert mich nur sehr. :-)

Meldepflicht könnte eine Bedeutung spielen, denn ich informiere mich zur Zeit über eine meldepflichtige Art, die ich gerne halten würde.

Vielen Dank im vorraus. :-)
 
Die beiden Fragen stellst Du am Besten der für Dich zuständigen Behörde, da das ganze Thema doch von den einzelnen Zuständigkeiten sehr unterschiedlich gehandhabt wird, so das hier keine sichere Aussage getroffen werden kann.
 
Guten Abend,

ich habe da mal ein paar Fragen.

1. Wie ist das mit der meldepflicht? Also wie geht man da vor? Wo muss man Vögel melden, muss man etwas bezahlen etc.?

2. Wie erlangt man eine Zuchtgenehmigung? Was ist dafür zu tun?


Nein, ich gedenke nicht zu züchten. Es interessiert mich nur sehr. :-)

Meldepflicht könnte eine Bedeutung spielen, denn ich informiere mich zur Zeit über eine meldepflichtige Art, die ich gerne halten würde.

Vielen Dank im vorraus. :-)

Die entsprechenden Angaben findest Du in der Bundesartenschutzverordnung und in der Anlage 6...Unter anderem, ansonsten siehe Kleini
Zuchtgenehmigung allg. Tierschutzgesetz nur wenn gewerblich, bei Krummschnäbeln nach der Psittacoseverordnung, sie auch Tierseuchengesetz.
Ansonsten wenn Du mal in diesem sp. Forum schaust, gibt's genug Info...
Ansonsten wenn Du nicht klar kommst...hier
 
Vielen Dank für eure Antworten.

An welche Behörde muss ich mich denn da wenden?

Wo kann ich die Artenschutzverordnung sehen?


Sorry, aber auf dem Sektor kenne ich mich überhaupt nicht aus...
 
An welche Behörde muss ich mich denn da wenden?
Je nach dem, meisten die Unterenaturschutzbehörde, kommt auf das Bundesland an. Rathaus anrufen und fragen...

Wo kann ich die Artenschutzverordnung sehen?
Sorry, aber auf dem Sektor kenne ich mich überhaupt nicht aus...

Ich hab dir doch den Link "hier" reingestellt.
Da gibst du bei der Suchoption Bundesartenschutzverordnung ein.
Oder Du klickst auf den Buchstaben B wie Berta und suchst es dir selber raus.
Ist doch nicht schwer...
 
Zur Meldepflicht.

Die Tier werden unterschiedlichen Anhängen des Washingtoner Artenschutzabkommens zugeordnet A bis D soweit mir bekannt.

Tiere des Anhangs A dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung ge- und verkauft werden sowie gehalten werden(die Ausnahmegenehmigung erfolgt hierbei je Tier durch ein vorgegebenes gelbes Formular hier dürfen nur Artenschutzringe verwendet werden.

Tiere des Anhangs B dürfen ohne Ausnahmegenehmigung ge- und verkauft werden sowie gehalten werden, hierbei ist teilweise ein Herkunftsbescheinigung erforderlich außerdem besteht bei manchen eine Meldepflicht nähere findest du im Web z.B. http://www.papageien.org/THOKI/MARCO/meldepflicht.html.

Soweit mir bekannt ist fallen vier Arten kommplett aus dem Washingtoner Artenschutzabkommen Rosenköpfchen, Wellensittich, Nymphensittich und Halsbandsittich da diese sehr oft gehalten werden und sie somit nicht mehr als bedroht gelten.

Unabhängig davon besteht sofern kein Artenschutzring vorgeschrieben ist eine generelle Ringpflicht bei allen Papageien und Sittichen.

Wo die Vögel gemeldet werden ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich die zuständigen Veterinärämter können hierzu eine Auskunft erteilen.

Ein Zuchtgenehmigung ist bei der oben zu erfragenden Behörde zu beantragen, die Erfordernisse incl. Fachwissen sind je Behörde abweichend.

Grundsätzlich sollte die Papageienkrankheit sowie ihre Symptome bei Vogel und Mensch bekannt sein, außerdem wird meist eine Quarantäneraum verlangt.
 
Hallo Stbi,
laut der von Dir genannten Quelle sind 43 Arten nicht meldepflichtig.
Ist diese Quelle von 2002 noch aktuell? Sie beruht wohl auf der Zahl der gehaltenen/nachgezüchteten Tiere. Aber das Fehlen einiger Arten unter den 43 erscheint mir mal wieder willkürlich ...
Na ja deutsche Verordnungen ...
\\// Cyano
 
Hallo Stbi,
laut der von Dir genannten Quelle sind 43 Arten nicht meldepflichtig.
Ist diese Quelle von 2002 noch aktuell? Sie beruht wohl auf der Zahl der gehaltenen/nachgezüchteten Tiere. Aber das Fehlen einiger Arten unter den 43 erscheint mir mal wieder willkürlich ...
Na ja deutsche Verordnungen ...
\\// Cyano

Mal hier gucken, in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung, ausgegeben am 28.04.2010
 
Wow, so aktuell!
Wenn ich richtig gezählt habe, sind das, incl. der 4 'Nicht-WA-Arten',
s.o., mit denen der 42 vom 28.04.10 jetzt 46 Arten.
Meine sind ,trotz hoher Nachzuchtstatistik, weiter meldepflichtig,
na gut, was soll's?
 
Thema: Meldepflicht und Zuchtgenehmigung

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