Unberingte Wellis vermitteln/verkaufen?

Diskutiere Unberingte Wellis vermitteln/verkaufen? im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Hi, mir wurden gestern zwei Wellis 'gebracht' welche ich nun unfreiwillig bei mir sitzen habe. Aber aufgrund selbst wenn ich wollte, ich kann...
@DeichSchaf Danke. :)

@Michael Ja so gehts leider nicht, mein Amt meint dazu müsste ich wissen woher die Tiere sind. Logisch, denn sonst macht es ja wenig Sinn falls sie erkranken, denn die Spur endet bei mir aber die beiden sind ja nicht meine Vögel. Ihre Begründung, ansonsten leuchtet mir deine Aussage schon ein.

@Lemon Entschuldige, aber wo genau sage ich das mir die Regeln nicht gefallen? Ich habe absolut nichts gegen die Regeln der ZG bzw Beringung, im Gegenteil. Das steht hier aber auch mehrfach. Oder ist man, nur weil man was hinterfragt bzw nicht weis automatisch dagegen?

Das Hauptproblem nach Michaels und DasSchafs Posting ist es also das ich eine ZG habe und demnach beringen muss. Nun, dann sind es jetzt eben die Tiere einer Bekannten bzw wurden vor ihrer Tür ausgesetzt. Diese ist Privatperson und somit sollte das ja alles kein Thema sein. Fehlt nur noch ein neues Heim für die beiden. :)

Damit ist das Thema erledigt, danke an die Antworten und die Infos. :)
 
@Lemon Entschuldige, aber wo genau sage ich das mir die Regeln nicht gefallen? Ich habe absolut nichts gegen die Regeln der ZG bzw Beringung, im Gegenteil. Das steht hier aber auch mehrfach. Oder ist man, nur weil man was hinterfragt bzw nicht weis automatisch dagegen?
Du hast eine PN. ;)
 
off topic
Zur Erörterung für die Mitleser:

Wie ich gerade sehe, hat sich etwas überschnitten, wo Jenny sich auf ein post bezieht, was ich gelöscht habe.

Tschuldige Jenny, da waren wir wohl fast zeitgleich zu gange. Du am posten und ich am löschen.
 
Mir gefallen "die Regeln" in D auch nicht.
Ich fürchte, dass durch die Angstmacherei vor hohen Geldstrafen viele "illegale Nachzuchten", egal ob absichtlich und erwünscht oder unabsichtlich und nicht erwünscht, dann jahrelang zusammen gefercht im Wohnzimmer ohne Ta Behandlung vor sich hin leben müssen, weil der Besitzer Angst hat, erwischt zu werden.

Ich halte schon das Lernen gewisser Handgriffe vor dem Züchten für sinnvoll (zum Zufüttern usw.).

Aber gerade bei Fragen nach unberingten Vögeln liegt doch die Vermutung nahe, dass jeder, der nun solche illegalen Nachzuchten hat, vielleicht sich auch der Rechtslage gar nicht so bewusst war, diese nun bis zu ihrem Tod vor der Öffentlichkeit verstecken zu müssen meint, was den Vögeln dann schaden könnte.

M. W. darf man doch ruhig auch den Unmut über bestimmte Gesetzte äußern oder zur Diskussion stellen; das muss ja nicht in allen Fällen auch die Nichtbefolgung dieser Gesetzte zur Folge haben.

Sinnvoller, als jede "einmal Hobbyzucht" unter Strafe zu stellen mit der Aussicht auf 5000€ Bußgeld fände ich, den Kauf von Nistkästen einfach nur noch mit Vorlage einer ZG zu erlauben; das würde sicher viele Hobbyhalter, die die Sachlage nicht genau kennen, schon mal davon abhalten "das Schlafhäuschen" in den Käfig zu hängen.
Unsere ZH bietet gerade wieder massenhaft Brutkästen aller Größen an; das könnte einen verleiten zu glauben, dass man diese mal so eben einhängen kann.
ein verpfluchtendes Schild in der ZH etc. wäre auch nicht schlecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also es gibt was positives, es wird wenn alles gut geht schon am Mittwoch einen neuen Besitzer geben. Da kommen sie in Aussenhaltung mit anderen Wellis. :)

Das ging doch schneller als ich dachte.
 
@Stephanie

Die gesetzliche Regelung hängt ja mit der Bekämpfung der Psittacose als Tierseuche zusammen. Da es auch heute immer wieder Erkrankungen gibt, sollte es diesen Sachkundenachweis auch weiterhin geben.

Das Unglückliche daran ist nur, daß dieser Nachweis seinerzeit "Zuchtgenehmigung" genannt wurde.

Diese Bezeichnung suggeriert jedermann, daß der Inhaber einer "Zuchtgenehmingung" seine Sachkunde in der Vogelzucht nachgewiesen hat.

Dies ist leider nicht im mindesten der Fall.

Der Sachkundenachweis prüft die Kenntnisse im Sinne der Psittakose-Verordnung zur Seuchenbekämpfung.
Die erforderlichen, speziellen Kentnisse zur Tierzucht werden weder vermittelt noch geprüft.

Deshalb wäre es sinnvoll den Sachkundenachweis entsprechend §17g Tierseuchengesetz anders zu benennen oder in einen speziellen Sachkundenachweis für Hobbyvogelzüchter einzubetten.

Man könnte denselben "Sachkundenachweis für Hobbyzüchter" nennen.

Ein besonderer Nachweis von Grundkenntnissen in der Tierzucht für Hobbyzüchter wäre für die Praxis sehr wünschenswert.

Dort sollten Kenntnisse in der Fütterung und zur Unterbringung der Vögel, zu den Lebensbedingungen der Tiere in der freien Natur, zu Krankheiten einschließlich deren Behandlung sowie die "handwerklichen" Grundkenntnisse an den Züchter vermittelt werden.
Natürlich einschließlich der Sachkunde zur Psittacoseverordnung etc.

Auf diesem Wege könnte man sicherstellen, daß gewisse Mindestvorgaben zur Größe und Ausstattung von Zuchtanlagen eingehalten werden, die erforderlichen Grundkenntnisse zur Tierhaltung vorhanden sind und die erforderlichen tierpflegerischen Handfertigkeiten beherrscht werden.

Das theoretische Wissen (z.B. Ernährung, Tierverhalten, Genetik u.a.m.) des zukünftigen Züchters wie auch seine praktischen Handfertigkeiten (z.B. Fangen, Beschneiden, Beringen, Krankenkäfig u.a.m.) sollten am Zuchtort geprüft werden.
 
@fantasygirl Privatpersonen ohne ZG dürfen keinen Nachwuchs haben bei ihren Vögeln. Folglich können/sollten sie gar keinen unberingten Welli haben. Es sei denn sie haben diesen erworben oder züchten schwarz.

Dass die Theorie das besagt, ist mir schon bewusst.
Dennoch kann es ja immer mal vorkommen, dass ein Tier nicht beringt ist, sei es, dass es ursprünglich wirklich mal schwarz gezüchtet wurde, dass der Ring aus gesundheitlichen Gründen abgenommen wurde, dass der Welli ihn selbst abgeknipst hat (ja, das kommt vor) usw. Und es kann ja immer mal vorkommen, dass man dieses Tier privat vermitteln möchte. Dann ist der Privathalter natürlich nicht verpflichtet, es nachzuberingen.

Wie es sich allerdings verhält, wenn der Vermittler eine ZG hat, das weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen :)

ich habe heute eine Bekannte besucht, deren Sohn einen Welli (bis vor einem halben Jahr waren sie zu zweit) hat, aber wie es halt in der Pubertät häufig ist, sich nicht mehr wirklich dafür interessiert; da sie sich um des Wellis Willen aber wünscht, ihn zu jemandem abzugeben, der sich einerseits mehr um ihn kümmert, andererseits ihm auch einen Wellipartner schenkt, würde sie ihn mir kostenlos mit Käfig und allem überlassen (ich würde ihr, es ist ein Mädchen, natürlich einen hübschen Hahn dazukaufen - neuen Käfig gäbe es dann auch, die Bekannte hat es gut gemeint und ihm einen sehr grossen hohen aber wenig breiten Käfig gekauft, sie wusste aber nicht, dass der eigentlich nicht wirklich geeignet ist);

Problem ist: der Welli hat keinen Ring; ich fragte sie, wo sie ihn gekauft habe, er wurde vor 3 Jahren in einem "ganz normalen" Zoogeschäft erworben, aber Ring hatte er damals schon nicht, schriftlichen Nachweis gibt es auch nicht, Kaufbeleg hat sie nicht mehr - davon, dass man sowas eigentlich benötigt, hatte sie überhaupt keine Ahnung (wie halt leider so häufig :/ ), bis ich sie danach gefragt habe.
Ich würde den einsamen Welli natürlich trotzdem bei mir aufnehmen, die kleine Dame hat es mir bei meinem ersten Besuch heute schon angetan - aber ich mache mir Sorgen, dass ich eventuell Ärger bekomme, spätestens beim TA. :(

Was kann ich tun, um den Vogel zu "legalisieren"?
Ihn nur deswegen nicht zu nehmen, weil ihm der Ring am Füsschen fehlt, fände ich doch sehr schade - aber Sorgen mache ich mir trotzdem :(

Ich hatte mir überlegt, ob ich einfach mal völlig unbedarft in dieses Geschäft gehe und mal kucke, ob die anderen Wellis dort auch keine Ringe haben und danach fragen... Aber helfen wird mir das auch nicht, nehme ich an;
Kann ich ihn irgendwo melden?
Dass ein neuer Ring wenig Sinn hat, da man nicht mehr weiss, von welchem Züchter der Welli stammt, ist mir schon klar, ich hätte ihn nur gerne "legalisiert" um mir Ärger zu ersparen...

Liebe Grüsse
Tinker_Bell
 
Da du kein Züchter bist, kann ich mir nicht vorstellen, dass du Probleme bekommen könntest.
Mein vk TA hat damals den Vogel zum Eingangscheck untersucht und keinen Ton dazu gesagt, dass er keinen Ring hatte. Erst ich habe ihn dann darauf angesprochen und er hat nur gegrinst, einen belanglosen Satz dazu gesagt und das war's.
Falls du dir aber Sorgen machst, kannst du den für dein Wohngebiet zuständigen Amtstierarzt mal fragen, was du da machen könntest, um den Vogel zu legalisieren :).
 
Dankeschön, das beruhigt mich :)
Dann darf die Kleine in 2 Monaten bei mir einziehen und ich bin gespannt, ob der TA was sagt... ;)
 
Du wirst damit keine Probleme bekommen. Es ist zwar verboten, als Zoohandlung oder Züchter, undberingte Wellis zu verkaufen.
Privatpersonen ist es aber nicht untersagt, unberingte Wellis zu halten. ;)
Meinem Eddi wurde der Ring aufgrund eines Kalkbeinmilbenbefalls abgenommen und Jack hat keinen, ist aber auch ein Vermittlungstier.
Das macht gar nichts.
 
Dankeschön, ihr zerstreut meine Bedenken und lasst meine Vorfreude auf die Piepmätze wachsen :)
 
Du wirst damit keine Probleme bekommen. Es ist zwar verboten, als Zoohandlung oder Züchter, undberingte Wellis zu verkaufen.
Privatpersonen ist es aber nicht untersagt, unberingte Wellis zu halten. ;)
Meinem Eddi wurde der Ring aufgrund eines Kalkbeinmilbenbefalls abgenommen und Jack hat keinen, ist aber auch ein Vermittlungstier.
Das macht gar nichts.
Hallo, ich bin auch eine Privatperson und habe einen Kakadu erworben, dem der Ring aufgrund einer Verletzung vom TA entfernt wurde. Ich habe mir dies beim Kauf extra bescheinigen lassen, habe den Ring, den Vogel, einen Kaufvertrag und die Tierarztbescheinigung. Trotz allem hat das Amt meinen Vogel beshlagnahmt und mir ein Bußgeld über 250 Euro aufs Auge gedrückt. Ich wäre somit vorsichtig zu behaupten, dass es bei so etwas keine Probleme gibt. Ein Kakadu ist zwar kein Welli, aber auch nur ein Vogel... Im Übrigen ist mein Vogel damals gechipt worden, aber zwischen Ringabnahme und Chip einsetzen lag eine Zeit und das Amt behauptet, man kann nicht mehr beweisen, dass mein Vogel derjenige ist, der jemals den Ring getragen hat. Das Ganze liegt jetzt über 1 1/2 Jahre zurück und noch immer läuft die Klage gegen das Amt. Der Vogel ist mir ürbigens zur Pflege zugesprochen worden, ich habe aber viele Auflagen und so gut wie keine Rechte...
 
Bei einem Kakadu ist das aber nochmal etwas anderes als bei einem Wellensittich, oder? Hat doch sicherlich artenschutzrechtliche Gründe.
 
Ein Bekannter von mir hat einen Sittich. Dem wurde verletzungsbedingt der Fuß amputiert und somit ist der Ring ab. Der gute Mann durfte so um die 500 Euro Bußgeld bezahlen und auch er hatte den Ring noch, nur war der nicht mehr am Bein vom Vogel.
Ich kenne aber auch andere Fälle, aus anderen Behörden, die das ganz locker sehen. Es kommt immer ein wenig auf den Sachbearbeiter an. Alles kann, nichts muß.
In meinem Fall geht es darum, dass ich nicht mehr beweisen kann, dass mein Ring am Bein meines Vogels war. Die Behörde kann mir zwar das Gegenteil auch nicht beweisen und alle Fakten sprechen für mich, den Rest wird aber (hoffentlich bald) das Gericht klären.
Die Behörde begründet das, dass sie mir glauben, dass ich fahrlässig gehandelt habe, es aber dennoch eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn man einen unberingten Papagei hält, erwirbt oder veräußert...Ein Wellensittich ist doch auch ein Papagei, oder?
 
"Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichne [...]" Psittakkoseverordnung §2 Abs 1
Mit keinem Wort ist allerdings erwähnt, dass eine Privatperson dazu verpflichtet ist, zu sorgen, dass seine Tiere beringt sind.
So kann man das z.B. auch auf der Website des VWFD nachlesen.

Dass es bei einem Kakadu anders ist, könnte ich mir auch dadurch erklären, dass er artengeschützt ist, die sind ja auch meldepflichtig und man benötigt je nach Art einen Herkunftsnachweis und was weiß ich.
Ich gebe zu, dass ich da allerdings nicht im Thema bin.
Wellen- und Nymphensittiche sind meines Wissen die einzigen Papageienarten, die nicht im Washingtoner Artenschutzabkommen gelistet sind und die entsprechend nicht so "kompliziert" sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichne [...]" Psittakkoseverordnung §2 Abs 1
Mit keinem Wort ist allerdings erwähnt, dass eine Privatperson dazu verpflichtet ist, zu sorgen, dass seine Tiere beringt sind.
So kann man das z.B. auch auf der Website des VWFD nachlesen.

Suchbegriff "Psittakoseverordnung" bei google und man findet über 13.000 Einträge.

Im allg. mal:
Ein WS Halter muss NICHT dafür sorgen das seine Ws beringt sind. Er darf sogar die Ringe u.a. beim Ws entfernen.
 
Hallo, habe mal ein wenig geblättert...

Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung
und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften
Vom 16. Februar 2005
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 65 Abs. 2 Nr. 1
Buchstabe c des Bundesnaturschutzgesetzes handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig ...
10. entgegen § 12 Satz 1 und 2 Nr. 1 ein Tier nicht, nicht
richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder
nicht rechtzeitig kennzeichnet, oder Kennzeichen
ohne Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen
Behörde verändert oder entfernt...

Aber wie schon gesagt, jede Behörde ist da anders, einige tolearnt, einige weniger... Ich denke auch nicht, dass wegen einem Welli ein riesen Wirbel veranstaltet wird, aber theoretisch möglich ist das schon...
 
Verordnung zur Neufassung der Bundesartenschutzverordnung
Greift im Fall Wellensittich aber nicht zu, da dieser keine geschützte Art ist. Bei denen bezieht sich die Ringpflicht rein auf die Psittacose-Verordnung. Es wird also kein Welli beschlagnahmt werden, nur weil er keinen Ring trägt.

Wer mag, kann ja mal nachlesen:
 

Anhänge

  • Psittakose-Verordnung_-_Neufassung_20_12_2005.pdf
    73,6 KB · Aufrufe: 71
Also, ich wollte nur sagen, dass sich das in meinem Fall eh erledigt hat, weil ich rausgefunden habe, dass es in Österreich keine Ringpflicht gibt - find ich zwar nicht gerade prima, aber so kann ich gaaanz sicher sein, dass ich keinen Ärger bekomme :+keinplan

Ich hätte schon eher draufkommen müssen, aber ich wohn halt noch nicht so lange hier und bin immer wieder überrascht, wie sehr sich Dt und Öreich manchmal unterscheiden :D
 
Thema: Unberingte Wellis vermitteln/verkaufen?

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