Löffler geschossen!

Diskutiere Löffler geschossen! im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Vor den Augen zahlreicher Vogelbeobachter wurde im Schutzgebiet "Bislicher Insel" am Niederrhein bei der Gänsejagd ein streng geschützter Löffler...
Hallo!

Es ist einfach Fakt das da einer Mist gebaut hat, also warum sollte man darüber nicht sprechen/schreiben, vor allem informieren?
Warum sollten für Jäger andere Spielregeln in der modernen Medienlandschaft gelten, als für Hundehalter, Autofahrer, Radfahrer?
Entschuldige, aber deine Forderung klingt für mich eher nach Zensur.

Wenn ich sowas als mündiger Bürger mitbekommen hätte, hätte ich darüber hier genauso berichtet.

Grüße
 
Hi Pere,

kannst Du mir sagen, wie dieser Jäger wahrscheinlich bestraft wird? Wird es bei einer Abmahnung bleiben, ggf. eine Geldstrafe?

LG
papagilla
 
kannst Du mir sagen, wie dieser Jäger wahrscheinlich bestraft wird? Wird es bei einer Abmahnung bleiben, ggf. eine Geldstrafe?
Der Löffler unterliegt nicht dem Jagdrecht. Somit liegt eine Straftat gemäß § 71 Abs. 1 BNatSchG vor. Zusätzlich liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Das zuständige Gericht wird ein Strafmaß festsetzen. Davon hängt dann ab, ob der Jäger den Jagdschein behält oder ob dieser eingezogen wird. Ich gehe davon aus, daß letzteres eintreten wird, da zumindest grobe Fahrlässigkeit, u. U. sogar Vorsatz angenommen werden dürfte.

Bei einer Abmahnung wird es vermutlich nicht bleiben. Somit also Geldstrafe mit der Folge des Entzugs des Jagdscheins, was wiederum weitere Folgen haben kann (Einzug der Waffen und - falls vorhanden - Verlust der Jagdpacht).

VG
Pere ;)
 
Hallo Peregrinus!

Vielen Dank für diese interessante Information.

Grüße
 
Hallo Peregrinus, wie siehst du denn diesen Fall? Ist zwar bezügl. des Löffler-Themas off topic, aber wohl fragwürdig bezügl. "waidgerechten" Verhaltens - insofern auch passend in diesem Thread?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht passend in diesem Thread.

Hier gehts um einen Löffler. Nicht um Ringeltauben.


idS Daniel
 
Da hast du Recht, DanielG. Peregrinus kann es ja im entsprechenden Thread beantworten? Oder DU?
 
Der Löffler unterliegt nicht dem Jagdrecht. Somit liegt eine Straftat gemäß § 71 Abs. 1 BNatSchG vor. Zusätzlich liegt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Das zuständige Gericht wird ein Strafmaß festsetzen. Davon hängt dann ab, ob der Jäger den Jagdschein behält oder ob dieser eingezogen wird. Ich gehe davon aus, daß letzteres eintreten wird, da zumindest grobe Fahrlässigkeit, u. U. sogar Vorsatz angenommen werden dürfte.

Bei einer Abmahnung wird es vermutlich nicht bleiben. Somit also Geldstrafe mit der Folge des Entzugs des Jagdscheins, was wiederum weitere Folgen haben kann (Einzug der Waffen und - falls vorhanden - Verlust der Jagdpacht).

VG
Pere ;)

Die Diskussion ist leider hochtheoretisch! Was leider hier wie auch in der absoluten Vielzahl der Fälle passieren wird ist folgendes:
Die Jäger wurden von einer Vielzahl an Vogelschützern bei ihrem schändlichen Treiben (Schiessen auf jungeführende Altvögel und geschützte Arten) beobachtet, auch beim Aufscheuchen von Vögeln mit dem Geländewagen aus dem Schutzgebiet (!), um diese den Jagdgenossen vor die Flinte zu treiben, aber den bestimmten Schuss auf den geschützten Vogel kann man keinem einzelnen Jäger zuordnen, so dass das Verfahren nach hohem Ermittlungsaufwand und viel öffentlichem Tamtam eingestellt wird. Das ist nämlich die Regel und da ist noch irgend jemand verwundert über die Verurteilung der Jagd auf Vögel und damit über die Verurteilung der Jäger in der Gesamtheit? Die schwarzen Schafe verstecken sich grundsätzlich sehr erfolgreich in der Masse der vermeintlich weissen, jedes schwarze Schaf versucht sich so lange als weiss darzustellen, bis nicht der Bundesgerichtshof festgestellt hat: "Du bist schwarz!" Und die Jägerschaft steht bewundernd da und schaut welch gute juristische Winkelzüge das deutsche Recht ermöglicht!
So lange nicht die Jäger selbst diese Straftäter aussortieren, werden sie auch in der Gesamtheit zurecht am öffentlichen Pranger stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskussion ist leider hochtheoretisch! Was leider hier wie auch in der absoluten Vielzahl der Fälle passieren wird ist folgendes:
Die Jäger wurden von einer Vielzahl an Vogelschützern bei ihrem schändlichen Treiben (Schiessen auf jungeführende Altvögel und geschützte Arten) beobachtet, auch beim Aufscheuchen von Vögeln mit dem Geländewagen aus dem Schutzgebiet (!), um diese den Jagdgenossen vor die Flinte zu treiben, aber den bestimmten Schuss auf den geschützten Vogel kann man keinem einzelnen Jäger zuordnen, so dass das Verfahren nach hohem Ermittlungsaufwand und viel öffentlichem Tamtam eingestellt wird. Das ist nämlich die Regel und da ist noch irgend jemand verwundert über die Verurteilung der Jagd auf Vögel und damit über die Verurteilung der Jäger in der Gesamtheit? Die schwarzen Schafe verstecken sich grundsätzlich sehr erfolgreich in der Masse der vermeintlich weissen, jedes schwarze Schaf versucht sich so lange als weiss darzustellen, bis nicht der Bundesgerichtshof festgestellt hat: "Du bist schwarz!" Und die Jägerschaft steht bewundernd da und schaut welch gute juristische Winkelzüge das deutsche Recht ermöglicht!
So lange nicht die Jäger selbst diese Straftäter aussortieren, werden sie auch in der Gesamtheit zurecht am öffentlichen Pranger stehen.
Zum Glück ist das deutsche Recht exakt so gestrickt, wie Du es beschreibst!

Stell Dir vor, Du bist auf einer Party. Es kommt zu einem Streit, in dessen Folge jemand verletzt oder gar getötet wird. Du bist zum Tatzeitpunkt im Garten, erfährst erst durch die Schreie, daß was los ist. Wäre es angebracht, Dich als Unbeteiligten 10 Jahre hinter schwedische Gardinen zu stecken, nur weil nicht zweifelsfrei festzustellen ist, wer der Täter ist?

Wenn der Schütze feststeht, wird er bestraft. Ist das nicht möglich, wird das Verfahren eingestellt. Alles andere wäre Wahnsinn und verfassungswidrig.

Und zum Thema Schutzgebiet: In aller Regel ist in Natur- und sonstigen Schutzgebieten die Jagd erlaubt. Näheres regeln die einzelnen Schutzgebietsverordnungen. Im besagten Fall war die Jagd offenbar zulässig, ebenso das "Aufscheuchen". Wenn nicht, warum geht dann niemand dagegen vor?

Warum geht niemand gegen den Biobauer vor, der aus einer artenreichen Landschaft ein grünes totes Grasmeer gemacht hat? Weil es rechtlich zulässig ist! Er bezahlt Pacht und erwirbt das Nutzungsrecht. Und davon macht er Gebrauch, genau wie der Jäger. Aber: Der eine wird dafür angeprangert, der andere nicht - warum?

Ich bin hier nicht der "Anwalt der Jäger". Und ich verteidige keinen Jäger, der sich vorsätzlich etwas zu Schulden kommen läßt. Ich bin kein Freund der Wasservogeljagd wie überhaupt der Flintenjagd auf Vögel.

Aber ich habe ein Problem damit, wenn Leute nichts verbrochen haben (= Jagd an sich) und dennoch dafür durch den Kakao gezogen werden. Und genau das passiert hier.

VG
Pere ;)
 
Zum Posting von Peregrinus:
Die Vogelbeobachter haben, wie es auf der Seite beschrieben wird, den Vorgang selbst gesehen. Also ist dein Vergleich mit Leuten, sich im Garten befinden, schon mal unpassend. Außerdem sind Partygäste keine homogene Gruppe. Dass ein Jäger als Zeuge gegen einen anderen Jäger auftritt, außer, wenn der ihm seinen Hund erschossen hat, habe ich noch nie gehört. Im Gegenteil, außer bei Rivalitäten untereinander halten sie doch sehr zusammen, Fehlverhalten wird sie wohl nicht in Schwierigkeiten bringen. Es ist außerdem bekannt, dass es viele Richter gibt, die selbst Jäger, also befangen sind. Eigentlich dürften diese gar nicht richten. Das Prinzip mit den Krähen, die anderen Krähen nicht ... Ich las einmal von einem Fall, wo Grundstücksbesitzer vor Gericht erstreiten wollten, dass ihr Grundstück nicht mehr von Jägern heimgesucht wird. Dies wurde vom Richter abgelehnt. Der Richter wurde selbst als Jäger geoutet! Wer sich selbst nicht geoutet hat, war unser Ex-NRW-Umweltminister, auch Jäger. Unter ihm wurde die Kormoran-(Schieß-)Verordung erlassen, ebenso, dass Jungtier-führende, flugunfähige, mausernde Elterngänse mit ihren Jungen ab 16. Juli abgeschossen werden dürfen. Der Fall des Löfflers konnte also geschehen, weil unser ehemaliger Umweltminister, selbst Jäger, die Möglichkeit dieser tierquälerischen Gänsejagd per Verordnung ermöglicht hat. Da wundert man sich noch, wenn die Stimmung gegen Jäger an sich immer schlechter wird?

In diesem "Artenschutz"-UF wird auch nur eine "Art" geschützt: Die Jäger! Wie sonst ist es zu erklären, dass der User DanielG zum Beispiel mich ständig als Anhängerin des "Universellen Lebens" beschimpfen darf, ohne von der Mod. zurecht gewiesen zu werden? Dass eine Gänseschutzorganisation, die Gänsewacht, die genau diese Verfehlungen bei der Gänsejagd aufdeckt und anprangert von ihm hier als SEKTE beschimpft werden darf? Und wenn man darauf aufmerksam macht, wird man einfach ignoriert - und es wird nicht gelöscht? Also gegen die Forenregeln dürfen Jäger hier offensichtlich auch verstoßen. Aber von mir sind schon viele Beiträge unter VORWÄNDEN - wie angeblicher Verstoß gegen die Forenregeln - gelöscht worden. In einer PN wurde mir in einem Fall mitgeteilt, ich sei quasi "selber Schuld" - da hatte es plötzlich mit den Forenregeln gar nichts mehr zu tun. Ein echtes Armutszeugnis für den Umgang mit jägerkritischen Positionen hier im Forum. Ebenso deine Ignoranz gegenüber meiner Frage von gestern ... Auch in dem Fall geht es NICHT um einzelne "schwarze Schafe".

Und übrigens, es mag ja Biobauern geben, die Landschaft in Grasland umwandeln - aber ist dieser Frevel in erschreckenden Dimensionen nicht wohl eher bei den AGRARINDUSTIELLEN zu finden? Soll dies ein weiteres Faß werden - gegen Biolandwirtschaft?
Die Politik hat gerade den größten Schlachthof Europas in Wietze, Niedersachen, genehmigt. Dort werden dann pro Woche über 2,5 Millionen Hähnchen geschlachtet. Dies entspricht unvorstellbaren 27.000 Tiere pro Stunde. Hierfür sind 400 zusätzliche Mastställe geplant, die im Umkreis von 100 Kilometern entstehen werden. Aus einer Landschaft eine tierquälerische Industrielandschaft machen - ob das Biobauern sind? Wie viel Landschaft wird umgewandelt werden für das Futter für diese Massen an Tieren? Wieviel Regenwald wird unwiederbringlich verschwinden für den Futtersoja-Anbau?
Schon jetzt werden über 400 Millionen Masthühner jährlich allein in Deutschland erzeugt. Dies ist wieder off topic, ich habe es nicht angefangen, kann es aber so nicht stehen lassen.
 
Paloma Negra schrieb:
Die Vogelbeobachter haben, wie es auf der Seite beschrieben wird, den Vorgang selbst gesehen.
Prima, dann haben sie ja auch gesehen, wer auf den Löffler geschossen hat und können diesen konkret anzeigen. Wo also ist das Problem?

Paloma Negra schrieb:
Es ist außerdem bekannt, dass es viele Richter gibt, die selbst Jäger, also befangen sind. Eigentlich dürften diese gar nicht richten.
Tun sie das denn? Mir sind zumindest Fälle bekannt, in denen jagende Richter in Sachen Jagd nicht urteilen.

Paloma Negra schrieb:
Der Fall des Löfflers konnte also geschehen, weil unser ehemaliger Umweltminister, selbst Jäger, die Möglichkeit dieser tierquälerischen Gänsejagd per Verordnung ermöglicht hat. Da wundert man sich noch, wenn die Stimmung gegen Jäger an sich immer schlechter wird?
Es ging doch um den Fehlabschuß eines Löfflers. Und nun kommt raus, dass Du ein Problem mit der Entscheidung des ehemaligen Umweltministers hast und deshalb alle Jäger anprangerst. Da hat das eine nichts mit dem anderen zu tun!

Paloma Negra schrieb:
Und übrigens, es mag ja Biobauern geben, die Landschaft in Grasland umwandeln - aber ist dieser Frevel in erschreckenden Dimensionen nicht wohl eher bei den AGRARINDUSTIELLEN zu finden? Soll dies ein weiteres Faß werden - gegen Biolandwirtschaft?
Pars pro toto lehnst Du für die Biolandwirtschaft ab, nimmst aber den Fehltritt eines Jägers zum Anlaß, die gesamte Jägerschaft in Verruf zu bringen. Wie passt das zusammen?

Ist zwar off topic, aber bei dem, was ich über die Biolandwirtschaft bei mir zu Hause vor der Tür erlebe, kann ich dieser neuen Form der Intensivlandwirtschaft leider nichts Positives abgewinnen …

VG
Pere ;)
 
Pere: "nimmst aber den Fehltritt eines Jägers zum Anlaß, die gesamte Jägerschaft in Verruf zu bringen. Wie passt das zusammen?"
Sorry, das erledigen die Jäger schon selber, Peu á peu.Es ist ja nicht so, dass Paloma negra diese Straftaten ausführt und sie den vermeintlich weissen Schafen in der jägerschaft, in die Schuhe schiebt. All die Taten werden von Jägern (schwarze Schafe?)selbst ausgeführt. Und darüber muss geredet werden, so wie über andere Straftaten man ja auch redet.
 
Die gesamte Jägerschaft greife ich hiermit nicht an-allerdings die beiden Gruppen von Jägern die am Natursachutzgebiet "Bislicher Insel" dieses "Treiben" veranstaltet haben, schon. Es war abzusehen, dass vor den Augen der anwesenden Naturbeobachtern, keine Werbung für die Jagd gemacht werden kann. Das Verhalten war in meinen Augen total daneben. Nun ist das Bild vom blutenden Löffler in den Medien. Die Stimmung ist schlecht und geladen.-allerdings auch zu recht. Das war nicht die Tat eines, einzelnen Jägers, sondern das Verhalten war von der gesamten, anwesenden, Gruppe getragen. Leider sehe und höre ich von den anderen, anwesenden Jägern, kein Kommentar oder eine Erklärung. Solch ein Verhalten macht mich doch sehr traurig. Wissen diese Leute nicht was sie machen??????
 
Die gesamte Jägerschaft greife ich hiermit nicht an-allerdings die beiden Gruppen von Jägern die am Natursachutzgebiet "Bislicher Insel" dieses "Treiben" veranstaltet haben, schon. Es war abzusehen, dass vor den Augen der anwesenden Naturbeobachtern, keine Werbung für die Jagd gemacht werden kann. Das Verhalten war in meinen Augen total daneben. Nun ist das Bild vom blutenden Löffler in den Medien. Die Stimmung ist schlecht und geladen.-allerdings auch zu recht. Das war nicht die Tat eines, einzelnen Jägers, sondern das Verhalten war von der gesamten, anwesenden, Gruppe getragen. Leider sehe und höre ich von den anderen, anwesenden Jägern, kein Kommentar oder eine Erklärung. Solch ein Verhalten macht mich doch sehr traurig. Wissen diese Leute nicht was sie machen??????
Da stellt sich die Frage, ob es den Jägern überhaupt möglich ist, ohne Zuschauer zu jagen? Die Jagdzeiten sind halbwegs kurz. Insofern wird es schwierig sein, eine Jagd völlig unbemerkt durchzuführen.

Daß die Jagd an sich heutzutage vielen Leuten, die nicht damit aufgewachsen sind, fremd ist, versteht sich. Daß es den Jagdverbänden angesichts einer Übermacht an "Schützern und Gutmenschen" nicht gelingt, ihre Notwendigkeit zu vermitteln, wundert mich wenig. Immerhin ist die Jagd stehengeblieben und hat sich seit 50 Jahren nicht weiterentwickelt bzw. diese Weiterentwicklungen werden aus den eigenen Reihen torpediert.

Und mit der notorischen Wiederholung verstaubter Floskeln wie "Jagd ist angewandter Naturschutz" oder "Waidgerechtigkeit" und "Hege" wird man auch nicht ernster genommen.

Daß eine Gänsejagd im Naturschutzgebiet auf den unbedarften wenig erfreulich wirkt, ist auch logisch.

Aber ich sehe es eben kritisch, daß etwas kritisiert wird, das man nicht kennt und mit dem man sich zu wenig beschäftigt.

VG
Pere ;)
 
ob das Biobauern sind?
paloma, ich kann dir sagen, ich komme aus diesem gebiet, der landwirtschaft. biobauern sind auch nur unternehmer, auch sie wollen gewinn machen, und betreiben biobau meist aus profitgier, und nicht aus überzeugung.

Daß eine Gänsejagd im Naturschutzgebiet auf den unbedarften wenig erfreulich wirkt, ist auch logisch.

Aber ich sehe es eben kritisch, daß etwas kritisiert wird, das man nicht kennt und mit dem man sich zu wenig beschäftigt.
pere, meine vollste zustimmung:zustimm:

lg Plym
 
Daß eine Gänsejagd im Naturschutzgebiet auf den unbedarften wenig erfreulich wirkt, ist auch logisch.

Aber ich sehe es eben kritisch, daß etwas kritisiert wird, das man nicht kennt und mit dem man sich zu wenig beschäftigt.

VG
Pere ;)

Ich fühle mich in meinen mehr als 30-jährigen Schutzbemühungen für die heimische Vogelwelt durchaus nicht als "Unbedarfter", weder von der fachlichen Seite her, noch von meinem gesunden Rechtsempfinden, wenn ich mir die Situation vor Augen führe, die sich nachweislich dort abgespielt hat:

1. Es wurden soziale Paarbindungen zerschossen!
2. Es wurden Junge führende Altvögel geschossen!
3. Es wurde auf eine streng geschützte Art geschossen!
4. Treib- oder Drückjagd ist mir nur mit menschlichen Treibern bekannt, nicht mit dem PKW!

Wertet man dann für sich die bestehenden und wissenschaftlich belegten Informationen zum Beispiel zum "Bleigehalt durch Schrot" bei Wildgänsen und viele andere Fakten zur Vogeljagd aus, kann ich nur zu dem Schluss kommen, dass sich dort eine Riesensauerei abgespielt hat, die auch nicht durch einen einzelnen Jäger veruracht, sondern von der gesamten Jagdgesellschaft getragen wurde! Und gerade das ist es doch, was so sauer aufstößt, das war kein einzelner Ausreisser von einem schwarzen Schaf, sondern das war die Normalität, die nur per Zufall beobachtet und dabei öffentlich gemacht wurde!

Woher weißt Du eigentlich, lieber Pere, was ich kenne und womit ich mich (zu) wenig beschäftige?

VG Falco
 
kannst du mir die stelle mit dem auto mal raussuchen? ich finde das gerade nicht...

woher weißt du denn, dass man nicht mit stahlschrot geschossen hat? blei ist eine variante, aber oftmals wird mitlerweile auch auf andere alternativen zurückgegriffen.

lg Plym
 
kannst du mir die stelle mit dem auto mal raussuchen? ich finde das gerade nicht...

woher weißt du denn, dass man nicht mit stahlschrot geschossen hat? blei ist eine variante, aber oftmals wird mitlerweile auch auf andere alternativen zurückgegriffen.

lg Plym

Guck mal bei Vogelmeldung.de unter dem 22.07.2010 die Löfflermeldung, da ist ein Foto vom Geländewagen im Gelände!

Bezüglich des Bleigehaltes der Wildgänse meine ich die "Kollateralschäden" angeschossener Gänse, die in vielen Untersuchungen u.a. auch meines Wissens durch das IZW nachgewiesen wurden. Insofern korrigiere ich meinen Beitrag entsprechend auf: "Schrotgehalt" der Gänse.

VG
Falco
 
Woher weißt Du eigentlich, lieber Pere, was ich kenne und womit ich mich (zu) wenig beschäftige?
Das ist Deinen Aussagen glasklar zu entnehmen: Du beschäftigst Dich offensichtlich zu wenig mit der Juristerei.

Den Richter interessiert nicht, ob eine soziale Paarbindung "zerschossen" wurde und auch nicht, ob eine Gruppe die besagte Jagd als "Riesensauerei" bezeichnet. Er prüft und urteilt vielmehr, ob geltendes Recht verletzt wurde.

Die Jagd im Naturschutzgebiet war offensichtlich zulässig. Das Befahren desselben zum Zwecke der Jagdausübung möglicherweise auch. Das Erlegen von "führenden" Altvögeln ebenso, da es Jagdzeiten gibt, um dieses zu unterbinden. Das "Treiben" mit dem PKW wirst Du nach allen Regeln der Kunst kaum als gegeben nachweisen können.

Bezüglich Definition einer Treib- oder Drückjagd hilft Dir Wikipedia sicherlich weiter.

Ich bin kein Freund solcher Jagden, das habe ich bereits gesagt. Aber ich bin auch kein Freund von Stammtischparolen und voreiligen Verurteilungen.

Den Schuß auf den Löffler mal ausgenommen - was könnte Deiner Meinung nach ein Staatswanwalt in die Anklageschrift aufnehmen?

VG
Pere ;)
 
Den Schuß auf den Löffler mal ausgenommen - was könnte Deiner Meinung nach ein Staatswanwalt in die Anklageschrift aufnehmen?

VG
Pere ;)

Deshalb schrieb ich auch von meinem "gesunden Rechtsempfinden"!
Von strafrechtlicher Relevanz ist sicherlich nur der Schuss auf den Löffler, das ist glasklar.
Allerdings haben sich in unserer Gesellschaft auch gewisse Moral- und Ethikvorstellungen entwickelt, die nicht alles als legitim durchgehen lassen, was eigentlich legal ist. Sogar Jäger haben solche Vorstellungen entwickelt, die letztendlich sogar im Jagdrecht als sogenannte Waidgerechtigkeit auftauchen. Nur wird dieser "unbestimmte Rechtsbegriff" immer genau in die Richtung ausgelegt, wo er gerade nicht störend auf die Jagdausübung wirkt.
Daher bleibe ich dabei, dass ein solches Verhalten völlig inakzeptabel und eines anerkannten Naturschutzverbandes absolut unwürdig ist.

VG
Falco
 
Thema: Löffler geschossen!

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