Haubenzebrafinken

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Grec

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Hallo, da ich vorhabe, Haubenzebrafinken zu züchten, wollte ich fragen, wie man die Verpaart. Also wegen Letalfaktor oder so.
Darf man Haube*Haube oder nur Haube*Normal?
 
ich kenn mich da nicht aus, aber warum eigentlich ?
Weil Haube x Haube zu behinderten bzw. toten Küken führt. Hauben vererben dominant.

Und sowas wird man doch wohl nie kontrolieren können oder ?
Natürlich lässt sich das kontrollieren, man züchtet bekanntlich in Paaren und diese bringt man dann einzeln (die Paare) in Boxen oder Volieren unter. Es ist absolut kein Problem keinen Kuddelmuddel zu produzieren!
 
Ich glaube das "wird man doch wohl nie kontrolieren können oder" bezog sich auf das "Haube x Haube ist laut Gesetz verboten"....
 
Ich glaube das "wird man doch wohl nie kontrolieren können oder" bezog sich auf das "Haube x Haube ist laut Gesetz verboten"....
Man beachte den Smile!
Wer glaubt das es da ein verbindliches staatliches Gesetz gibt, sollte sich über die Sinnhaftigkeit solcher Gesetze fragen.
Kurz gesagt, welchen Sinn würde es machen so ein Gestz festzulegen.

Vom saatlichen Gesetz her gibt es das Verbot nämlich nicht, vom Mendelschen Gesetz her aber wohl!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Sirius123:
Der Staat regelt vorsätzliche Verpaarungen mit Letalfaktoren durchaus! Eine vorsätzliche Zucht von Haube x Haube ist ein Verstoß gegen §11b des Tierschutzgesetzes.
@1860Madrd:
Da Nachkommen von Haube x Haube in ihrer Vitalität stark vermindert sind (falls es überhaupt zum Schlupf kommt) ist eine vorsätzliche Zucht nicht lebensfähiger Tiere in Deutschland durch §11b des TierschG verboten.

Kontrollen der Einhaltung findet sicherlich zum einen durch verantwortungsvolle Eigenkontrolle statt. Alles was sich im privaten Kämmerlein abspielt wie die private Tierhaltung ist oftmals nicht vom Staat kontrollierbar. Daher finden sich hier sicherlich die größten tierschutzrechtlichen Probleme der Tierhaltung wie sie in Versuchstier- und Nutztierhaltungen sicherlich schnell geahndet werden würden, in Privathaltung jedoch nicht kontrolliert werden.
Euch ein schönes we!
 
Vaccin hat vollkommen recht, es ist laut gesetzt verboten und lebensunfähige Tiere zu züchten, ich denke das wird jeder ablehnen.

Außerdem nützt es dem Züchter nichts wenn von 6 Eier nur 1 Schlüpft und vielleicht nach 2 Tagen Stirbt.
 
wie kommt es dann eigentlich zu Haubenzebrafinken ?
ich mein halt den ursprung wie das überhaupt entstanden ist, weil die gibts doch nicht in der natur oder ?
 
wie kommt es dann eigentlich zu Haubenzebrafinken ?
ich mein halt den ursprung wie das überhaupt entstanden ist, weil die gibts doch nicht in der natur oder ?

Zebrafinken mit mehr oder weniger "strubbeligem" Kopf sind irgendwann einmal bei einem Züchter/Liebhaber geschlüpft und weitervermehrt worden. Nicht anders als bei fast allen anderen Haustieren auch.
Kann sein, dass in der Natur hin und wieder auch solche "Strubbelköpfe" schlüpfen - bekommt nur keiner mit.
 
Wie immer durch Selektion. Genauso wie die Farbschläge, die Größe, etc. kann man auch Hauben aus den Vögel herauszüchten.
 
@Sirius123:
Der Staat regelt vorsätzliche Verpaarungen mit Letalfaktoren durchaus!
Wiki lässt grüßen.
Ist mir ganz neu, das §11 den Letalfaktor benennt (das war gemeint)! Zudem liegt es auch im Interesse des Züchters gesunde und lebensfähige Nachkommen seiner Tiere zu züchten.

Es gibt z.B. unzählige Geflügelarten mit Letalfaktor z.B. Masthähnchen, die in Züchtereien also öffentlich gezüchtet werden. (Qualzuchtgutachten, betrifft Empfehlungen zur Änderung der TierSchG).

Der §11 des Tieschutzgesetzes (Tierschutzverordnung) besagt in seinen Absätzen a und b, das man einem Tier nicht wissentlich Leid, Schmerzen oder Schäden zufügen darf.
Insofern, dürfte man auch keine Formenzucht betreiben. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Der Letalfaktor= Er tritt auf, wenn bestimmte Faktoren doppelt vorhanden sind (die Doppelung der Allele), die wenn sie einfach vorhanden sind, also nicht letal wirken.

Dominant weiße Vögel sind eigentlich nur einfaktorig weiß, verpaart man nun zwei dominant weiße miteinander (Doppelung der Gene), dann haben die Nachkommen beider Eltern den Faktor "weiß" dominant geererbt.

Diese Nachkommen haben dann den Letalfehler (Letalfaktor) also die Doppelung der Allele. Sind also nicht Lebensfähig oder weisen andere Schäden wie z.B. Kleinwüchsigkeit (Zwergrassen, Kuzschnäbeligkeit, Hauben etc.), verlust der Bildung von lebensnotwendigen Stoffen.

Ohne den Letalfaktor gäbe es viele Zwergrassen nicht, wobei auch hier die Generationenzucht eine große Rolle spielt.
Tierschutzverordnung[/URL schrieb:
]
§ 11b (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
(3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Züchtung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen,
2.das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen kann.

Quelle

Der Letalfaktor führt aber nicht bei allen Letalfaktorigen Zuchten zwangsläufig zu toten Nachkommen, wobei es auch keinen Sinn macht, tote Tiere züchten zu wollen. In sofern wär ein Verbot absolut überflüssig.
 
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