Cassidy87
Neuling
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Hallo!
Ich hab mal eine Frage zu den Zuständigkeiten der Behörden.
Ich habe vor zwei Wochen meinen Sakerfalken beim Landratsamt München (Sachgebiet 9.3) gemeldet. Zeitgleich habe ich beim Veterinäramt eine Erlaubnis zur Verfütterung von toten Eintagsküken beantragt.
Vom Sachgebiet 9.3 habe ich per Post eine Bestätigung für die Anmeldung des Vogels bekommen.
Vom Veterinäramt kam zurück, dass sie sich vom Transport und der Lagerung der toten Eintagsküken ein Bild machen müssen, bevor sie die Erlaubnis aussprechen können. Auch, wegen dem Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Dass der Saker die toten Eintagsküken komplett vernascht, und somit kein Nebenprodukt-Abfall anfällt, wissen die Oberräte scheinbar leider nicht.
Gut, die können ja gerne einen Blick in mein Gefrierfach werfen. Ich bin ja nicht so Wenn sie das glücklich macht.
ABER: Beim Schreiben stand dabei, dass sich das Veterinäramt bei der Gelegenheit gleich ein Bild von den Haltungsbedingungen des Tieres machen möchte.
Nicht, dass ihr mich falsch versteht. Das können die natürlich auch gerne. Hab ja nichts zu befürchten. Trotzdem würde mich interessieren, ob das Veterinäramt das überhaupt "darf". Fällt das in denen ihr Aufgabengebiet?
Die Meldung des Tieres ging ja in einem ganz anderen Sachgebiet ein!
Vielleicht weiß da ja jemand was dazu?!
Liebe Grüße, Katharina
Ich hab mal eine Frage zu den Zuständigkeiten der Behörden.
Ich habe vor zwei Wochen meinen Sakerfalken beim Landratsamt München (Sachgebiet 9.3) gemeldet. Zeitgleich habe ich beim Veterinäramt eine Erlaubnis zur Verfütterung von toten Eintagsküken beantragt.
Vom Sachgebiet 9.3 habe ich per Post eine Bestätigung für die Anmeldung des Vogels bekommen.
Vom Veterinäramt kam zurück, dass sie sich vom Transport und der Lagerung der toten Eintagsküken ein Bild machen müssen, bevor sie die Erlaubnis aussprechen können. Auch, wegen dem Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Dass der Saker die toten Eintagsküken komplett vernascht, und somit kein Nebenprodukt-Abfall anfällt, wissen die Oberräte scheinbar leider nicht.
Gut, die können ja gerne einen Blick in mein Gefrierfach werfen. Ich bin ja nicht so Wenn sie das glücklich macht.
ABER: Beim Schreiben stand dabei, dass sich das Veterinäramt bei der Gelegenheit gleich ein Bild von den Haltungsbedingungen des Tieres machen möchte.
Nicht, dass ihr mich falsch versteht. Das können die natürlich auch gerne. Hab ja nichts zu befürchten. Trotzdem würde mich interessieren, ob das Veterinäramt das überhaupt "darf". Fällt das in denen ihr Aufgabengebiet?
Die Meldung des Tieres ging ja in einem ganz anderen Sachgebiet ein!
Vielleicht weiß da ja jemand was dazu?!
Liebe Grüße, Katharina