Tauben am Dachboden

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Klaus01

Klaus01

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Hallo erstmal unser neuer Hausverwalter sagte zu mir das ich keine Tauben am Dachboden halten darf und das es Strafbar wehre stimmt das ?
Dann habe ich mich ein wenig schlau gemacht im Internet und habe im Gesetzbuch ein Gesetzt gesehen zitat:
In einem allgemeinen Wohngebiet ist das Halten von mehr als 35 Tauben nach der Rechtsprechung hingegen nicht mehr ortsüblich.Das Beschmutzen von nachbargebäuden durch Tauben muss keinesfalls hingenommen werden.

Das Haus gehört mir muss keine Miete bezahlen Ich habe aber nur 24 Rassetauben. Keine 35 Tauben

Meine frage jetzt Darf ich Tauben halten oder muss ich mich von sie trennen ??

LG
Klaus
 
Du darfst! Wer will Dir das verbieten wenn es dein Haus ist?
Ich würde aber vermeiden dass deine Tauben stundenlang auf
anderen Dächern rumsitzen (wenn Du sie überhaupt im Freiflug halten willst)
und mal mit den direkten Nachbarn freundlich darüber reden.
24 Tauben ist ja jetzt auch keine Riesenanzahl.
 
Du darfst! Wer will Dir das verbieten wenn es dein Haus ist?
Ich würde aber vermeiden dass deine Tauben stundenlang auf
anderen Dächern rumsitzen (wenn Du sie überhaupt im Freiflug halten willst)
und mal mit den direkten Nachbarn freundlich darüber reden.
24 Tauben ist ja jetzt auch keine Riesenanzahl.

Das denke ich auch so.
Außer vielleicht die Zahl 24. Für uns Züchter ist das keine Bestandszahl (mancher möchte meinen lächerlich), aber für Taubengegner8o
Mit Zahlen sollte man da eher vorsichtig sein. Manchmal reicht auch eine blumige Umschreibung:zwinker:
Mir könnte niemand Probleme machen, aber trotzdem weiß nicht mal meine Frau, dass ich 124 Tauben sitzen habe:~

Grüße Ralf
 
Hallo zusammen

Selbstverständlich darf man Tauben auf/in seinem Eigentum halten!!
Die Bestandsgrösse ist dabei nur abhängig von der Grösse/Beschaffenheit der Unterbringungsmöglichkeiten!!
Es dürfen nur bestimmte Mengen an Tauben über die Häuser/Grundstücke der Nachbarschaft fliegen!(lt.Richtlinien der einzelnen Bundesländer//Unterschieden wird haupts.nach Innerstädtisch und Ländlich!)
Bei Lärm,-Ungeziefer,-oder Geruchsbelästigungen kann es auch zu Schwierigkeiten mit den Nachbarn/Behörden kommen!
Ansonsten muss die Nachbarschaft jedermans Freizeitausübung(hier Taubensport)dulden!

Also:Wenn ich auf meinem eigenen Haus(selbst Reihenhaus!) meine Tauben auf dem eigenen Dachboden halte und auf dieses Dach eine angemessene Voliere(ohne Ausflug!) baue.......hat der Nachbar das zu dulden!
Vorausgesetzt:Bauliche Richtlinien werden eingehalten und eine Lärm,-Ungeziefer,-und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft findet nicht statt!!

Wir wohnen auch seit Mai 2009 in einem Wohngebiet in unserem Eigentum und haben ein altes Stallgebäude am Haus zu Taubenschlägen ausgebaut!(Der Stall ist 5mtr.X3mtr. + Dachboden mit Firsthöhe von 2mtr.)
Eine direkte Nachbarin hat sich bei der Stadt darüber beschwert und bekam promt die obige Antwort!!!!!

Es ist aber immer günstiger im Vorfeld mit den direkten Nachbarn über sein Vorhaben zu sprechen und somit im Vorraus evtl.Unklarheiten und Nachbarschaftsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen!!!!!!

Grüsse und viel Erfolg
 
Thema: Tauben am Dachboden

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