Genehmigung für Zucht- oder Haltung notwendig?

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kohlkoenig

kohlkoenig

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Hallo,

wenn ich die ganzen Informationen richtig interpretiere, ist für die Haltung von Sperlis keine Genehmigung erforderlich, sondern nur für deren Züchtung, oder?

Für eine kurze Bestätigung wäre ich dankbar!

Viele Grüße,
kohlkönig
 
Jup... ist so.

Du brauchst nur für die Zucht eine Zuchtgenehmigung.

Die Haltung ist - da die Sperlinge im Anhang A (bitte korrigieren, falls es der falsche Anhang ist) stehen, müssen sie auch nicht gemeldet werden.
 
Das ist aber bei allen Papageienvögeln (also auch Sittichen) so, wegen der Papageienkrankheit.
 
Nein, es ist nicht bei allen Papageien gleich, ob die Haltung gemeldet werden muss...
 
Ich meinte natürlich die Zuchtgenehmigung. Gibtt es überhaupt Haltungsanmeldungen /genehmigungen?
 
huhu Malik,
Papageien müssen bei zuständigen Amt angemeldet werden, für besonders seltene Arten brauchst du eine ,, Haltegehnemigung" das sind dann meist die Anhang A Arten. Ansonsten reicht eine Ordnungsgemäße Anmeldung der Papageien und auch einiger Sittiche aus.

Lg rett
 
Papageien müssen bei zuständigen Amt angemeldet werden, für besonders seltene Arten brauchst du eine ,, Haltegehnemigung" das sind dann meist die Anhang A Arten. Ansonsten reicht eine Ordnungsgemäße Anmeldung der Papageien und auch einiger Sittiche aus.

Eigentlich ist in der BRD gesetzlich festgelegt, dass alle im "Washingzoner Artenschutzabkommen" gelisteten Papageien gemeldet werden müssten.
Da dies jedoch zu einem extremen bürokratischen Aufwand führen würde, wurden einige der häufiger in Deutschland gehaltenen Arten -wie Elmo oben bereits erwähnte- im Anhang 5 des BArtSchV ausgenommen. Dies trifft auch auf die Sperlingspapageien zu.

Das generelle Verbot des Züchtens ohne Zuchtgenehmigung bleibt jedoch unberührt.
 
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