Garten als Lebensraum für Vögel

Diskutiere Garten als Lebensraum für Vögel im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Mich würde sehr interessieren, wie Ihr Eure Gärten "vogelfreundlich" gestaltet! Gruß, Rudi
Auf deinem eigenen Grundstück brauchst Du nichts dergleichen. Selbst die Tierschutzvereine setzen solche Fallen (und die gleichen Köder...) zum Fang von herrenlosen Streunerkatzen ein.
In Baden-Württemberg geht das genausowenig. Die Meßlatte zum Aufstellen hängt sogar relativ hoch!

Welches Bundesland meinst Du denn?

VG
Pere ;)
 
Du implementierst eine "illegale Handlung", die das Aufgreifen und Abliefern eines offensichtlich herrenlosen Haustiers darstellen soll. Ich finde jetzt aber keinen passenden Paragraphen...
Bei mir sind es ja "nur" drei, aber ja, ich interpretiere das Aufgreifen dieser Katzen, die definitiv den Mietern/Nachbarn gehören, als illegal. Sie sind eben nicht herrenlos ... oder meinst Du das offensichtlich herrenlos in Anführungzeichen geschrieben?

Schleswig-Holstein

Der Schaden, den die Tiere anrichten, ist jedenfalls erheblich (s.o.), und ich bin eigentlich immer weniger bereit, tatenlos die Folgen zu tragen!

Gruß!
 
Also eine Möglichkeit gäbe es ja noch, ziemlich radikal aber sehr eindrucksvoll...
Vögel knipsen
Jungvögel knipsen
Vögel knipsen wenn sie die Jungen füttern
Tote Vögel knipsen
Katze knipsen
Ans schwarze Brett im Supermarkt hängen, als PDF oder so, mit dem Zusatz:
Ich mag Tiere, ALLE Tiere!
Bitte passt auf eure Katzen während der Brutzeiten besser auf
Danke
P.S.
Ich habe mir die Katzenfalle im Tierhein ausgeliehen, damit umgehe ich schon mal irgendwelche Genehmigungen :D
Da ich dort bekannt bin/war, hat man mir sie auch anvertraut, die Falle.
Diese mit viel Thunfisch gespickt, und am nächsten Tag schon einen fetten roten Kater/Katze drinne gehabt :zustimm: Ich glaub er/sie mag keinen Thunfisch mehr :idee:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also eine Möglichkeit gäbe es ja noch, ziemlich radikal aber sehr eindrucksvoll...
Vögel knipsen
Jungvögel knipsen
Vögel knipsen wenn sie die Jungen füttern
Tote Vögel knipsen
Katze knipsen
Ans schwarze Brett im Supermarkt hängen, als PDF oder so, mit dem Zusatz:
Ich mag Tiere, ALLE Tiere!
Bitte passt auf eure Katzen während der Brutzeiten besser auf
Danke
P.S.
Ich habe mir die Katzenfalle im Tierhein ausgeliehen, damit umgehe ich schon mal irgendwelche Genehmigungen :D
Da ich dort bekannt bin/war, hat man mir sie auch anvertraut, die Falle.
Diese mit viel Thunfisch gespickt, und am nächsten Tag schon einen fetten roten Kater/Katze drinne gehabt :zustimm: Ich glaub er/sie mag keinen Thunfisch mehr :idee:

Jetzt noch die gefangene Katze im Tierheim abgeliefert (muß ja nicht das nächstgelegene sein, vielleicht in Brandenburg oder so?), und Du hast alles richtig gemacht.

idS Daniel
 
Sie sind eben nicht herrenlos ...

Bist Du dir da ganz sicher?

Also ich wäre es nicht. Ich habe mal eine ganz bestimmte, leicht an der Fellfärbung zu identifizierende Katze gefangen (auf meinem Balkon) - vier Mal nacheinander! Nein, es war nicht vier Mal die gleiche Katze, sondern vier gleich aussehende Katzen nacheinander....eine davon mag vielleicht meiner Nachbarin gehört haben (btw.: wie beweist ein Katzenhalter seinen Eigentumsanspruch an einer Freigängerkatze?), aber die anderen drei?


idS Daniel
 
Ich habe mir die Katzenfalle im Tierhein ausgeliehen, damit umgehe ich schon mal irgendwelche Genehmigungen :D
Da ich dort bekannt bin/war, hat man mir sie auch anvertraut, die Falle.
Damit umgehst Du gar nichts. Es spielt keine Rolle, wo Du die Falle her hast. Wenn Du die entsprechende Legitimation nicht hast, dann hast Du ein Problem bzw. kannst eins bekommen.

VG
Pere ;)
 
da hat er absolut recht. Die Fallenlehrgänge sind in vielen Bundesländern zwingend vorgeschrieben.

Dann macht sich ja das Tierheim strafbar, wenn es mir "einfach so" eine Falle aushändigt...:+screams:
Na dolles Ding, hoffentlich wußten die das, hoffentlich weiß das auch der Rest der Republik, der Katzen zum kastrieren einfängt...
Während die Intellektuellen noch diskutieren, stürmen die doofen die Festung :beifall:

Muss ich dann für eine Mausefalle auch eine Prüfung ablegen? *Huschundwech....*:D
Man soll ja in befriedeten Bezirken keine Totschlagfallen aufstellen, hab ich gehört...:+pfeif:

Im übrigen sind Katzen kein jagdbares Wild und fallen somit nicht unter das Jagdgesetz.
Man könnte ein Bußgeldverfahren einleiten, wegen dem TierSchG...könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mäuse sind auch kein jagdbares Wild und darum sind Mausefallen erlaubt...da sich ja auch keine anderen Tiere darin verfangen können.
Bei Fallen die für eine Katze groß genug sind ist das etwas anderes, weil sich durchaus auch jagdbares Wild hineinverirren kann.
Das mit uns jetzt ironisch zu diskutieren macht aber keinen Sinn, ich habe die Gesetze nicht aufgestellt, Pere auch nicht ;)
 
Ich weiß schon was Du meinst :bier:
Deswegen achte ich ja auch die Gewohnheiten der Tiere, ihre Wechsel, kontrolliere öfters als einmal am Tag :+klugsche
Und stelle auch für Mäuse keine Totschlagfallen auf :nonono: Man kann nie wissen...
Es ist aber schwierig, wenn Du so renitente Nachbarn hast, den die Jungvogelbrut am A...vorbei geht, nur weil sie das gemaunze ihrer Katze nicht ertragen wollen, oder die Terasse bzw. Balkon mit eine Netz sichern wollen.
Geschweige denn ihre gesamt Wohnung ausbruchssicher machen wollen.
Dabei ist das doch nur für ein paar Monate :heul:
 
Also eine Möglichkeit gäbe es ja noch, ziemlich radikal aber sehr eindrucksvoll... Vögel knipsen, Jungvögel knipsen, Vögel knipsen wenn sie die Jungen füttern, tote Vögel knipsen, Katze knipsen, ans schwarze Brett im Supermarkt hängen ...
In Sachen Sensibilität: Die Mieterin verteilt im Frühjahr auf ihrer Dachterrasse ausgekämmte Haare der Katze, um sie den Vögeln in die rankende Clematis zu hängen. So weit so gut!
Aber Kohlmeise & Co sind so wild hinter diesen Haaren her, dass allein in der Nestbauphase des vergangenen Frühjahrs zwei oder drei von ihnen durch die unter dem Tisch lauernde Katze gefangen wurden. DAS wird dann mit einem Augenzwinkern auch bedauert ...

Da helfen dann auch irgendwelche Aushänge nichts!

Gruß!
 
ABER an diejenigen, die Fallen vorschlagen: Benötige ich in SH denn nun eine entsprechende
Genehmigung zum Aufstellen einer geeigneten Katzenfalle ...?
 
ABER an diejenigen, die Fallen vorschlagen: Benötige ich in SH denn nun eine entsprechende
Genehmigung zum Aufstellen einer geeigneten Katzenfalle ...?
Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landesjagdgesetz - LJagdG -) vom 13. Oktober 1999
§ 28:
(1) Die Jagd mit Fanggeräten (Fangjagd) ist im Rahmen der Zielsetzungen dieses Gesetzes zulässig. Die Fangjagd ist so auszuüben, daß dem zu fangenden Wild keine vermeidbaren Leiden oder Schmerzen zugefügt werden und Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere so weit wie möglich verhindert werden. Es dürfen nur Fanggeräte verwendet werden, deren Bauart zugelassen ist und die regelmäßig auf ihre zuverlässige Funktion überprüft werden. Die Fangjagd darf nur ausüben, wer an einem anerkannten Ausbildungslehrgang teilgenommen hat.
(2) Näheres über die Bauartzulassung, die Funktionsprüfung, die Anwendung und Registrierung von Fanggeräten sowie die Voraussetzungen für die Anerkennung von Ausbildungslehrgängen regelt die oberste Jagdbehörde durch Verordnung.

Die in Abs. 2 erwähnte Verordnung ist die Landesverordnung über die Fangjagd (Fangjagdverordnung) vom 10. November 2008.

Fazit: Der Fallensteller benötigt einen entsprechenden Fallenstellerlehrgang und jede Falle ist einer amtlichen Prüfung, Kennzeichnung und Registrierung zu unterziehen. Die Fangjagd ist auf Wild im Sinne des Jagdrechts beschränkt, somit dürfen Katzen nicht gefangen werden.

Daß die Falle nur der Jagdrechtsinhaber stellen darf, versteht sich von selbst.


Davon unberührt könnte aber möglicherweise eine naturschutzrechtliche Genehmigung zum gezielten Fang von Katzen oder sonstigen Tieren sein, die nicht dem Jagdrecht unterliegen. Wohlgemerkt „könnte“. Das weiß ich aber nicht.

VG
Pere ;)
 
Davon unberührt könnte aber möglicherweise eine naturschutzrechtliche Genehmigung zum gezielten Fang von Katzen oder sonstigen Tieren sein, die nicht dem Jagdrecht unterliegen.
... und wäre damit ggf. das Egebnis einer Darstellung der Umstände und einer entsprechenden Verhandlung. DANK für die Info!

Bleibt die Tatsache, dass es Nachbar´s Katzen sind, da hilft kein Tollwutverdacht etc. ... Und selbst wenn ich sie genehmigt (!) wegfange - zwangsläufig ohne anzugeben, dass es Nachbars Katzen sind - dann werde ich mich vermutlich eines Eigentumsdeliktes schuldig machen ... !

So wie ich das sehe, gibt es für mich keinen legalen Weg, die Katzen der Nachbarn von meinem Grundtück zu verbannen!
Außer Elektrozaun oder Hund ... Aber das sind natürlich keine Lösungen.

Ich werde mir doch keinen Hund anschaffen, um die Katzen loszuwerden oder mich hier rundum elektrifizieren ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es scheint vielmehr so, als wenn der Gesetzgeber die entsprechenden (und für mich höchst legimtimen) Wünsche von Eigentümern in Hinsicht einer Förderung einheimischer Kleintiere (Amphibien, Reptilien) und Singvögel für nicht relevant erachtet.

Liege ich damit gänzlich falsch?

Gruß!
 
Nein, nein...
Ich bin mir ganz sicher, das man hier einen entsprechenden Tip hat.
Soweit ich weiß, sind Hamburg und Berlin die letzten die wohl noch eine Begrenzung haben...
Frage nach :idee:
 
Bleibt die Tatsache, dass es Nachbar´s Katzen sind, da hilft kein Tollwutverdacht etc. ... Und selbst wenn ich sie genehmigt (!) wegfange - zwangsläufig ohne anzugeben, dass es Nachbars Katzen sind - dann werde ich mich vermutlich eines Eigentumsdeliktes schuldig machen ...
Exakt! :zustimm:

Es scheint vielmehr so, als wenn der Gesetzgeber die entsprechenden (und für mich höchst legimtimen) Wünsche von Eigentümern in Hinsicht einer Förderung einheimischer Kleintiere (Amphibien, Reptilien) und Singvögel für nicht relevant erachtet.

Liege ich damit gänzlich falsch?
Ja, ziemlich.

Das Eigentum als Grundrecht ist sehr hoch eingehängt. Und das ist ein Stück weit auch gut so! Ihr würdet in anderen Bereichen Sturm laufen, wenn das anders wäre.

An der Vogelwelt und den heimischen Kleintieren hast Du als Grundstückseigentümer wiederum keine Eigentumsansprüche, da diese Tiere allesamt herrenlos sind. Sehr wohl hat aber der Katzenbesitzer Eigentumsrechte an seiner Katze. Und diese Katze hat wiederum das Recht, durch andere Gärten zu tigern.

Zum Thema Singvogelschutz läßt sich nur eins sagen: Soviel die Katzen auch fressen, es sind häufige Arten. Und diese Arten sind nicht im Rückgang begriffen. Es ist ein Scheinargument, daß Katzen den Singvögeln schaden könnten. Ihre Prädation liegt im Bereich der kompensatorischen Sterblichkeit und ist somit für die Arten irrelevant.

Aber das hatten wir hier schonmal. Hat jemand den link auf den entsprechenden Beitrag greifbar?

VG
Pere ;)
 
Thema: Garten als Lebensraum für Vögel

Ähnliche Themen

K
Antworten
7
Aufrufe
489
Wildvogel
Wildvogel
U
Antworten
8
Aufrufe
582
Uwe Osterode
U
Gimpel2022
Antworten
8
Aufrufe
479
holyhead
H
R
Antworten
7
Aufrufe
501
Max78
Max78
Zurück
Oben