vorgeschriebene Volierengröße

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futur1945

futur1945

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Hallo, liebe Vogelfreunde.
Wir sind im Begriff, unseren Zuchtpaaren (Graupapageien, Gelbschulteramazonen)
neue Volieren zu bauen. Leider wissen wir nicht genau, wie die Größenvorschriften jetzt aktuell sind.
Ich würde mich freuen, bald genauere Angaben durch Euch zu bekommen.
Vielen Dank schon mal im voraus.:+keinplan
 
Hallo

meines Wissen ist es in Deutschland so, für ein Paar Graue müssen es 2m2 Grundfläche sein, für jeden weiteren Vogel 0.5m2 mehr..

Gruss
 
Hallo, Graupapa!
Das ging ja schnell, vielen Dank. Unsere untere Naturschutzbehörde wollte 4 x 2 m, und das schien uns doch etwas reichlich in geschlossenen Räumen.
LG
 
Stimmt genau, gesetzliches Mindestmaß in Deutschland beträgt für ein Graupapageipaar 2 x 1m Grundfläche bei täglichen Freiflug.

Wenn kein Freiflug möglich ist (z.B. bei Außenvolierenhaltung), sollte die Voliere entsprechend noch größer geplant werden. Vielleicht ist man bei eurer Behörde von einer Außenvoliere ausgegangen und daher wurde dir das von dir genannte Maß genannt, wäre zumindest denkbar :zwinker:
 
Ich nochmal, habe sicherheitshalber gerade nochmal auf der Seite des Bundesministeriums nachgeschaut, wo die von Fabian und mir genanten Maße immer noch stehen. Somit kann man wohl davon ausgehen, dass sie noch aktuell sind.
Hier noch ein Link mit dem kompletten Gutachten inkl. der Maße :zwinker:.
 
Ich habe mich auch vor kurzem erkundigt bei unserer zuständigen Behörde,da wir deises Jahr eine große AV bauen,mir wurden für ein Paar Graupapageien
auch 4m mal 2m genannt also 8qm.
Für ein weiteres Pärchen plus 50% also noch mal 4qm dazu,sind wir bei 12qm
Unsere wir 7m mal 2m-14qm.Das müßte dann reichen.
Natürlich plus Schutzhaus.
 
wenn man im haus eine voli machen will, geht es vieleicht so, 4 mal 1 m, man könnte aber auch 2 mal 2 meter draus machen..

lg. kleiner-kongo
 

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Stimmt Sven, ich hätte besser schreiben sollen "vom Gesetzgeber gefordert" :D.

Vorsicht: die einzelnen Bundesländer können schärfere Bedingungen vorschreiben und Thüringen gehört zu solch einem Bundesland (wenn ich mich nicht irre).
Auf der HP von Thüringen finde ich leider gar keine Infos dazu, aber das muss ja nichts heißen ;).
Echt blöd, dass es anscheint auch noch je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. In den meisten gelten jedoch die 2m² Grundfläche.
Helga, ich würde einfach nochmal nachfragen und erwähnen, dass allgemein für Wohnungshaltung andere Maße gelten und dann hören, was sie wirklich in eurem Kreis genau fordern. Wenn sie mehr verlangen, sollte man sich auch besser dran halten.
 
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Hehe, im Gutachten selbst steht oben drin:

Es gibt verbindlich Auskunft über die unter § 2 des Tierschutzgesetzes geforderten tierschutzgerechten Haltungserfordernisse, dient Papageienhaltern zur Überprüfung ihrer Haltungsbedingungen und gibt den zuständigen Behörden eine Beurteilungsgrundlage an die Hand, auf die sie sich nach § 16a im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen berufen können.
Ich les das so, dass es laut Tierschutzgesetzt (vom Gesetzgeber) geforderte Maße sind, auf die sich die Behörden berufen können, wenn ein Halter diese Maße nicht einhält :zwinker:.
Ob sie das allerdings tun, ist wieder eine andere Sache, da hast du schon recht :D.

Bei uns hier im Kreis nehmen sie das jedenfalls sehr ernst.
Sobald man die Haltung seiner Papageien ordnungsgemäß beim Amt meldet, möchte der Sachbearbeiter unsere unteren Naturschutzbehörde einen Termin vereinbaren und die Haltung auch vor Ort anschauen.
Wenn die Maße nicht eingehalten werden, wird eine Nachbesserungsfrist gesetzt, was ich von ihm selbst erzählt bekommen habe, als er bei uns war.
Ich konnte es mir nämlich nicht verkneifen, ihn zu fragen, was denn wäre, wenn die Maße nicht eingehalten würden. Unser Vogelzimmer ist ja zum Glück weit über den Maßen, sodass er hier nichts zu meckern hatte und ein dickes Lob aussprach.

Wie schon gesagt hast du schon recht, dass es vielerorts aber nicht so streng gesehen wird. Meist kommt auch überhaupt niemand zu einem nach hause wenn man seine Vögel meldet und überprüft die Haltung. Das ist in anderen Kreisen meist nur bei der Beantragung der Zuchtgenehmigung so ;).

Ich kann aber trotzdem nur jedem empfehlen, sich wirklich an den Maßen zu orientieren, ehe man nachher doch von Amts wegen Ärger bekommt.

Blöd ist einfach, dass es so unterschiedlich gehandhabt wird. Kein Wunder, dass es da zu Verwirrung kommt.
Das ist bei der Zuchtgenehmigung ja auch leider nicht anders, auch da wird so unterschiedlich gehandelt. In dem einen Bundesland wird ein Gästeklo als Quarantäneraum akzeptiert und in anderen käme man damit nicht durch und muss einen gefließten separaten Raum vorweisen können.
Deutsche Bürokratie sag ich nur :D.
 
Sven, ich denke euer Sachbearbeiter war einfach froh, dass ihr eure Vögel so gut haltet. Bestimmt hat er deshalb so reagiert und dich zurecht gelobt hat, da er sicher auch schon ganz anderes gesehen hat...ich mal so vermute :zwinker:.

Hängt sicher eh immer von der Sichtweise des einzelnen ATA´s oder Sachbearbeiters ab ;).
 
Hallo Manuela ;
der Sven hat Recht . In Thüringen haben sie andere Mindestmaße , diese wurden raufgesetzt . Deshalb haben da unten auch so viele " Zahnschmerzen " . Ich hatte diese Schreiben mal bei mir auf dem Tisch , habe es dann aber an Jörg ( Ararudi ) wieder zurück geschickt .
Ja , es stimmt . 4x2 für Pieper von Grauvogelgröße . Was meinst Du wie die Arahalter dort unten schwitzen :D

MFG Jens
 
Danke für die Info, Jens. Dann wissen wir es nun ja genau, was Thüringen anbelangt :zustimm:.

Der Neugier halber würde mich aber auch interessieren, welche Maße sie dort für Aras wünschen...neugierig zu Jens rüberschiel :~.
 
Hallo Manuela ,

ich weiß leider nicht mehr die genauen Abmaße für Großaras . Was ich aber weiß , das vielen ein Bußgeld drohte , wenn es nicht verändert wird . ( Natürlich auch ne kluge Möglichkeit von seiten des Amtes , die beschlagnahmten Vögel hätte man nicht unterbringen können ----------------und so wurde eben die Haushaltskasse aufgebessert :D ) .
Ich selber war mal bei einem da unten , der Aras hatte ( im großen Stiel gezüchtet ) , der mußte sich Teile eines Resthofes anmieten ( mit Hund und Alarmanlage und allem was dazugehört ) . Für die Tiere war es sicherlich eine Verbesserung .....................den Rest kannst Du dir denken wies da ausgesehen hat ( fast wie Räubermanshausen :D ) .
Schreib mal Ararudi an , der kann dir ganz exakt Auskunft geben über die Abmaße .

MFG jens
 
Hallo,

es ist doch schön, wenn ein Bundesland vorausgeht und solche Mindestmaße verlangt. Wenn dann noch die Paarhaltung gesetzlich vorgeschrieben wird, haben die gewonnen, denen unser Hauptaugenmerk gilt; DIE VÖGEL
 
Hallo Manuela ;
habe gerade noch mal in der Papageienhilfe nachgeschaut .
Für Großaras siehts so aus :
Für ein paar Ara`s ist eine Grundfläche von 3x6 zu verfügung zu stellen, sollten mehre Tiere in dieser Voliere gehalten werden vergrößert sich die Grundfläche um die Hälfte pro Tier ( 9qm pro Vogel ).

So Loids ; hab grad mitdem zuständigen Menschen dazu gesprochen.

Faziet : wer eine Aussenvoliere besitzt muß diese anmelden bzw. überprüfen lassen ( auf die Größe ) , Kontrollen diesbezüglich werden vorgenommen.

Eine solche Kontrolle kommt zustande durch : die Meldung der Pieper bei der Behörde, die wissen dann wo was sitzt. Hier wird dann eine Frist zur Nachbesserung o.ä. eingeräumt.

Hat solch ein Halter so eine AV nicht, sondern hat dann einen Großara im Wohnzimmer sitzen hat er von dieser Behörde nicht zu befürchten ( Gewaltenteilung ). Hier kann dann nur der ATA einschreiten und evtl. Mängel aufdecken . Heist im Klartext : wenn ich denen erkläre das mein Hya den ganzen Tag in der Wohnung Freiflug hat ist alles palletie .



Und für solche Beschlüße muß ich Geld zahlen ( als Steuerzahler ), nun ja---------------muß ich vieleicht nicht verstehen.

Eigentlich hat solch ein Papier nur einen guten Heizwert. Bleibt alles wie beim alten. Also vergangenheizform ( Präteritum)-------------------der Kamin brannte.



Jens

Das heist , es gilt dann nur für Aussenvolierenhalter .

MFG Jens
 
Hallo Jens, danke für die Maße wegen der Aras :zwinker:.

Das solche Unterschiede zwischen Außenvolierenhaltung und Wohnungshaltung bei den Aras gemacht werden, finde ich allerdings nicht so gut. Kann eigentlich nicht Sinn und Zweck des Erfindes sein :nene:.

Viele Außenvolieren(AV) sind eh schon ein wenig größer, wie vergleichsweise die meisten Wohnungsvolieren und rund um die Uhr genießen wohl die wenigsten Aras Freiflug in der Wohnung, wenn man ehrlich ist.
Die schönen Tierchen können ja auch so einigen Schaden in der Wohnung anrichten, wenn man sie rund um die Uhr im Freiflug ließe :D.
Dann die Leute noch zu betrafen, welche AV´s besitzen, indem man ihnen andere, noch viel viel größere Maße aufs Auge drückt, finde ich etwas bedenklich.
Ein wenig größere Maße wäre ja ok, da AV-Vögel auch normal keinen zusätzlichen Freiflug bekommen und ihren Bewegungsdrang nur in ihrer Außenvoliere ausleben können, aber derart extreme Unterschiede zu machen, ist aus meiner Sicht kontraproduktiv.
Auf diese Weise überlegt sich jeder normale Arahalter sicher 2 x ob er überhaupt eine AV aufstellen soll oder es nicht doch nur bei der Wohnungshaltung belassen soll.
Dabei bietet die Haltung in einer AV für die Vögel viele Vorteile. Aras sind nunmal große Vögel, weshalb diese Maße sicher auf jeden Fall wünschenswert wären, aber dann sollten auch in Wohnungshaltung ähnliche gefordert werden. Dann würden viele Aras vielleicht garnicht erst für in die Wohnung angeschafft werden, wo Vögel dieser Größenordnung meiner Meinung nach auch nicht unbedingt hingehören.

Nur mal meine Gedanken dazu :zwinker:..
 
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Thema: vorgeschriebene Volierengröße

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