Prachtfinken in Mietwohnung

Diskutiere Prachtfinken in Mietwohnung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich brauche dringend Hilfe: Wie viele Vögel (Prachtfinken, d.h. Papageiamadinen, Gouldsamadinen, Silberschnäbelchen, etc. und Kanarien)...
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dorothy

Neuling
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Hallo,
ich brauche dringend Hilfe:
Wie viele Vögel (Prachtfinken, d.h. Papageiamadinen, Gouldsamadinen, Silberschnäbelchen, etc. und Kanarien) dürfen eigentlich in einer 87 qm großen Drei-Zimmer-Mietwohnung gehalten werden? Gibt es bezüglich der Anzahl irgendwelche Auflagen, Paragraphen, Bestimmungen?
Der Mietvertrag erlaubt Kleintierhaltung ausdrücklich.
Seit 2002 halte ich in meiner Drei-Zimmer-Wohnung in einem eigens hierfür hergerichteten Raum (11 qm) Ziervögel.
Seit einem guten Jahr habe ich nunmehr große Probleme mit meinem Vermieter. Dieser will mir meine Vogelhaltung verbieten bzw. nur unter großen Auflagen erlauben. Letzter Stand ist, dass ich 8 Vögel halten darf. Bedingung dafür ist, jederzeit – auch ohne Anmeldung – in meine Wohnung kommen zu dürfen.
dorothy
 
Wenn sie in Käfigen sitzen, kann er garnichts machen. Einziger Grund wäre..Verdreckung (Wohnung, Haus, Hausflur), Ungeziefer und Geräuschkulisse.
Das wird wohl nicht gegeben sein.
Also ruhig und gelassen angehen. Nein, er darf nicht ohne Anmeldung oder in Abwesenheit die Wohnung betreten...außer im Notfall.
Bei Goggle unter Gerichtsurteile suchen...."Vogelhaltung in der Mietwohnung".
Da wird man sicher Beispiele finden, die auf die eigene Situation passen.
Ivan
 
Hallo,
ich brauche dringend Hilfe:
Wie viele Vögel (Prachtfinken, d.h. Papageiamadinen, Gouldsamadinen, Silberschnäbelchen, etc. und Kanarien) dürfen eigentlich in einer 87 qm großen Drei-Zimmer-Mietwohnung gehalten werden? Gibt es bezüglich der Anzahl irgendwelche Auflagen, Paragraphen, Bestimmungen?
Der Mietvertrag erlaubt Kleintierhaltung ausdrücklich.
Seit 2002 halte ich in meiner Drei-Zimmer-Wohnung in einem eigens hierfür hergerichteten Raum (11 qm) Ziervögel.
Seit einem guten Jahr habe ich nunmehr große Probleme mit meinem Vermieter. Dieser will mir meine Vogelhaltung verbieten bzw. nur unter großen Auflagen erlauben. Letzter Stand ist, dass ich 8 Vögel halten darf. Bedingung dafür ist, jederzeit – auch ohne Anmeldung – in meine Wohnung kommen zu dürfen.
dorothy

Hallo,

soweit ich weiß gibt es für die Anzahl der Vögel tatsächlich rechtliche Beschränkungen, auf die sich Dein Vermieter wohl gerade beruft. Ich meine auch mal was von acht Vögeln gelesen zu haben. Wenn das wirklich stimmt, dann hätte er das Recht auf seiner Seite. Mehr Vögel müsste er dann nicht dulden. Normalerweise darf auch ein Vermieter nicht unangekündigt in die von Dir gemietete Wohnung spazieren! Er scheint mir so eine Art Deal anzustreben: Er erlaubt Dir ein Zimmer voller Vögel (was er vielleicht nicht muß) und Du gewährst ihm deine Wohnung zu betreten, ohne das er sich angekündigt hat. Warum tut er das? Ich vermute das er von den Fernsehberichten über "Tiermessis" aufgeschreckt wurde. Er will nur sichergehen das nicht irgendwann der Tierschutz in "Deiner" (seiner) Wohnung steht und da zweihundert Kleinvögel rausfängt, während er auf enormen Sanierungskosten sitzen bleibt. Ich denke es wäre für Dich wichtig das Du Dich erstmal schlau machst was Du wirklich an Vögeln halten DARFST, damit Du weißt worauf Du im Zweifelsfall wirklich pochen kannst. Und dann wäre ein Gespräch mit dem Vermieter sehr wichtig. Sprich in direkt auf seine Bedenken an, erkläre ihm was für Dich gute Vogelhaltung bedeutet und das seiner Wohnung keinerlei Schaden droht (immerhin hälst Du keinen Schwarm Sittiche oder gar Papageien). Vielleicht könnt ihr Euch da friedlich einigen, ohne irgendwelche Gerichte oder so. Biete ihm an das er regelmässig (angekündigt! und vielleicht alle zwei Monate oder so) die Wohnung betreten darf. So kann er sich vergewissern das alles sauber und heil ist. Und Du darfst dafür weiter Deinem Hobby frönen. Immerhin hälst Du die Vögel ja nun schon seit einigen Jahren, ohne das irgendjemand Grund zur Klage hatte, oder? Ich vermute er ist eher zufällig darauf gestossen das Du nicht nur zwei Kanarien hälst, richtig? Das allein zeigt ja eigentlich schon das Deine Vogelhaltung weder stört, noch Schäden verursacht.Viel Glück

Ach so, noch was: Wenn Du nur acht Vögel hälst, hat er kein Recht einfach so in Deinem Wohnung zu latschen, nur um zu sehen ob alles ok ist. Kleintiere sind, soweit sie eine gewisse Anzahl nicht überschreiten, erlaubt. Da hat er kein Recht aus purem Misstrauen ständig Kontrollen durch zu führen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo!

Von einer tatsächlichen Reglementierung der Anzahl von Kleinvögeln habe ich noch nichts gelesen oder gehört,
aber vielleicht hat hier jemand einen Link zu einem konkreten Urteil oder Gesetzestext.

Mir ist nur dieses bekannt: KLICK MICH AN

Grüße
 
Hallo,
danke für die Antworten!
Es geht mir tatsächliche um die Reglementierung der Anzahl von Vögeln. Gibt es eine Höchstzahl für Kleinvögel, die in einem 11 qm großen Zimmer einer Drei-Zimmer-Mietwohnung (87 qm) in einer Voliere gehalten werden dürfen? (Wie gesagt, der Mietvertrag erlaubt die Haltung von Kleinvögeln.)
Über entsprechende Gesetzestexte zur Anzahl der Kleinvögel würde ich mich riesig freuen.
Danke und Grüße
 
Es geht mir tatsächliche um die Reglementierung der Anzahl von Vögeln. Gibt es eine Höchstzahl für Kleinvögel, die in einem 11 qm großen Zimmer einer Drei-Zimmer-Mietwohnung (87 qm) in einer Voliere gehalten werden dürfen? (Wie gesagt, der Mietvertrag erlaubt die Haltung von Kleinvögeln.)
Über entsprechende Gesetzestexte zur Anzahl der Kleinvögel würde ich mich riesig freuen.
Danke und Grüße
Gesetze sind eine Frage der Auslegung, jeder Richter ist frei sie nach seinem Gutdünken anzuwenden.
Es gibt Teilweise Gerichtsurteile in denen eine Beschränkung stattgefunden hat. In erster Linie beziehen sich diese aber auf Papageien, Katzen, Hunde...
Im übrigen hatten wir diese Frage hier schon einmal im Forum vielleicht hilft dir meine Antwort von damals auch heute weiter?
Post #23 September 2008
Der dort von mir angegebene Link zu den Urteilen hat sich offensichtlich in den letzten Jahren geändert und führt nicht zum entsprechenden Ziel. Der Rest stimmt aber :zustimm:

Desweiteren kann man die Anzahl der zu haltenden Vögel "reglementieren" wenn man sich auf die Gutachten zur Mindestanforderung zur Haltung von Tieren beruft....Was Ämter und TA's auch gerne tun...
Hier das Gutachten für Kleinvögel
 
Hi,

über welche Anzahl von Vögeln reden wir denn hier?

Selbst bei den kleinen Vogelarten ist eine Voliere in einem 11 qm grossen Raum irgendwann überfüllt.
 
Zunächst nochmals herzlichen Dank für die Antworten! Ich denke, dass mich das Urteil unbedingt weiterbringt. Ich habe mich bereits mit dem entsprechenden Amtgericht in Verbindung gesetzt, um das gesamte Urteil samt Begründung zu bekommen.

Derzeit habe ich 55 Prachtfinken und 10 Kanarien, die in einem so genannten Vogelzimmer in insgesamt zwei Volieren untergebracht sein sollen (sobald ich die Tiere wieder habe). Eine Voliere hat die Grundfläche von 2,50 m x 2 m x 2 m, die andere ist "typisch" mit 1 m x 0,50 m x 2 m.

Wegen der Größe hatte ich mich mit dem hiesigen Veterinäramt in Verbindung gesetzt, damit die Tiere auch artgerecht leben können.
 
Ich glaube, ich hätte als Vermieter auch was dagegen. Das ist ja schon keine "normale" Haltung von Kleinvögeln mehr mit >60 Tieren.

Was meinst Du mit "wenn ich sie wieder habe"? Die Piepser wohnen z.Z. woanders?
 
65 Vögel in den 2 Volieren ist aber schon heftig, wobei ich für die "Typische" 1m x 0,50 Grundfläche maximal 8 Vögel rechne.
Dann blieben für 2 x 2,50m noch 57. Das wären selbst bei einer Voliere von 12m² schon viel zu viele.
20 Vögel ist bei der angegebenen Größe schon reichlich!
Ivan
 
Zunächst nochmals herzlichen Dank für die Antworten! Ich denke, dass mich das Urteil unbedingt weiterbringt. Ich habe mich bereits mit dem entsprechenden Amtgericht in Verbindung gesetzt, um das gesamte Urteil samt Begründung zu bekommen.

Derzeit habe ich 55 Prachtfinken und 10 Kanarien, die in einem so genannten Vogelzimmer in insgesamt zwei Volieren untergebracht sein sollen (sobald ich die Tiere wieder habe). Eine Voliere hat die Grundfläche von 2,50 m x 2 m x 2 m, die andere ist "typisch" mit 1 m x 0,50 m x 2 m.

Wegen der Größe hatte ich mich mit dem hiesigen Veterinäramt in Verbindung gesetzt, damit die Tiere auch artgerecht leben können.

10 Kanarien in einer Voliere? Dann sind es hoffentlich nur Hennen oder nur ein Hahn, sonst ist das keineswegs artgerecht, das nur mal nebenbei.
 
Sind wohl ein bisschen viel Vögel für so´ne kleine Unterkunft. :hammer: Jäger und Sammler!?
 
65 Vögel in den 2 Volieren ist aber schon heftig, wobei ich für die "Typische" 1m x 0,50 Grundfläche maximal 8 Vögel rechne.
Dann blieben für 2 x 2,50m noch 57. Das wären selbst bei einer Voliere von 12m² schon viel zu viele.
20 Vögel ist bei der angegebenen Größe schon reichlich!
Ivan
Also 8 Vögel auf einem halben Quadratmeter geht? Aber 55 Vögel auf 5 ganzen Quadratmeter nicht :?
Bei deiner Rechnung könnte man da noch aufstocken :D Um......:+screams:......:idee: Pro halben Quadratmeter 8 Vögel, mal 10 halbe Quadratmeter....macht bei mir 80 Vögel :D
Also aufstocken um 15 Stück. Und dann wäre die zweite Volie mit dem Meter noch frei :+klugsche
Mal abgesehen davon das Prachtfinken keine Kanarien sind, aber hier ging es ja erst mal nur um die Stückzahl ;)
Oder habe ich in der Schule nicht aufgepaßt?
 
Hatte doch maximal geschrieben, zumal bei der Dichte eine Zucht eh unmöglich ist.
Also eher zur Aufbewahrung. Sicher ist die Höhe nicht so wichtig, aber gänzlich kann ich sie auch nicht ignorieren.
Bei mir sitzen in Boxen auf einen halben Quadratmeter auch 6-8 Vögel während der Ruhephase, in einer Voliere mit 10facher Fläche aber auch nicht viel mehr, höchstens 10. Bevor jetzt die Tränen bei dir kommen, weil du in der Schule so gut aufgepaßt hast, so hätten wir dann bei 10m² 40 Vögel und so weiter. Trotzdem rechnet kein Züchter so, nur du weil du in der Schule aufgepaßt hast. Die Rechnung ist für die Zoohandlungen.
Die haben auch in der Schule aufgepaßt.
Ivan
 
Ivan, ich bitte auch um deine verbalen Ohrfeigen, denn auch ich habe überschlagen und mich gewundert.

Scheinbar bin ich leider auch zu blöd um so was zu erahnen.... Ich bitte um harte und gerechte Bestrafung...
 
Ich wollte damit nur mal zum Ausdruck bringen, wie bei anderen deine Posts (nicht nur aus diesem Fred) rüberkommen.

Und: Nicht weinen deswegen :baetsch:
 
Welcher Fred?
Man kennt doch eigentlich den Spruch...kein Feuer ohne Rauch!
Sicher kennen den nicht alle....speziell hier!
Und damit belassen wir es mal!
Ivan
 
Hallo,

ich hatte mich mit dem Veterinäramt bei uns in Verbindung gesetzt. Die haben mich auf das Tierschutzgutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Haltung von Kleinvögeln verwiesen. Dort heißt es unter "2. Prachtfinken - Estrildidae" für die Unterbringung:
bis 13 cm (also bis Diamantamadine) gelten Mindestmaße des Käfigs bis 4 Vögel von 0,80 x 0,40 x 0,40 Meter,
über 13 cm (wie Rotkopfamadine) gelten Mindestmaße des Käfigs bis 4 Vögel von 1,20 x 0,50 x 0,50 Meter.
Bei der Unterbringung von weiteren 2 bis 3 Vögeln ist die Grundfläche um 25 % zu erweitern.
Da ich einige der größeren Vögel habe, nehme ich als Grundlage auch diese Berechnung: 1,20 x 0,50 Meter = 0,6 qm für 4 Vögel + 25 % (= 0,15 qm) für jeweils 2-3 weitere Vögel. Damit komme ich auf eine Besatzdichte von maximal 90 Vögeln (62 - 90 Vögel). Das halte ich jedoch für zu dicht besetzt.
Zugleich heißt es, dass in einem Schutzraum auf 1 qm maximal 15 Vögel (dieser Größe) untergebracht werden dürfen. Das entspricht bei 5 qm 75 Vögeln.
Diesen Zahlen folgend sollten die 55 Prachtfinken auf 5 qm doch verhältnismäßig gut untergebracht sein.

Ach so, ja, die Tiere habe ich vor einem guten Jahr aufgrund der Androhung einer fristlosen Kündigung an Verwandte gegeben, die sich seitdem um die Tiere kümmern. Dort kann ich die Tiere auch jederzeit besuchen - aber ich möchte meine Lieblinge natürlich bei mir haben.
Damals hatte ich die Tiere zwar auch in diesen "typischen" Volieren, hauptsächlich aber in vielen Käfigen untergebracht mit täglichem Freiflug.
Die Käfige wurden mir von der Verwaltung als "Zucht" ausgelegt, was in einer Mietwohnung nicht erlaubt sei. Daher jetzt auch die Idee, die Vögel in einer Voliere unterzubringen.
Eine Zucht im eigentlichen Sinne habe ich sowieso nie gewollt, wenngleich ich mich natürlich über Nachwuchs freue.

Eigentlich hatte ich mich dann mündlich schon mit der Verwaltung auf 40 Vögel geeinigt. Dann kam aber die nierschmetternde schriftliche Nachricht, dass ich nur acht Vögel halten dürfe mit der Auflage, jederzeit bei mir - auch unangemeldet - hereinkommen zu dürfen. Daher dieser Hilferuf.

dorothy
 
Thema: Prachtfinken in Mietwohnung
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