Was man mit Kindern macht, die in den Brunnen gefallen sind....
Ermittel in beiden Fällen, oder eben da wo Du deine Vögel gekauft hast den Veranstaltungsort
In Mönchengladbach könnte es evtl.
hier gewesen sein?
In Eckenhagen evtl. gleich Nebenan von
hier?
Wenn ich richtig liege hast Du es einfacher, ansonsten mußt Du halt etwas googeln...
Im ersteren Fall wende dich an den Vereinsvorsitzenden unter Angabe der Ringnummern der Vögel, die hast Du dir doch als ordentlicher Vogelhalter mit 16 Jahren Erfahrung notiert, oder? Dem schilderst Du
zur freundlichen Kenntnisnahme den Fall.
Im zweiten Fall ermittelst Du den zuständigen AT, und teilst ihm das ebenfalls
zur freundlichen Kenntnisnahme mit.
Wozu?
Damit die Herrschaften in Zukunft ihren Job machen
Für dich persönlich habe ich hier mal den
Leitfaden für Tierbörsen rausgesucht, vom Bundesminersterium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz. Diese Leitlinie ist inzwischen so etwas wie ein roter Faden.
Für jede Börse gilt, die Börsenrichtlinien haben für alle einsehbar auzuhängen
Für jede Börse gilt, der Veranstalter und sein Hilfspersonal ist Weisungsbefugt und hat im Fall der Fälle einzuschreiten! Also kranke Tier, Mißachtung der Psittacoseverordnung. Im letzteren Fall heißt das:
Erfassen und eintragen der Ringnummer und den Namen des Käufers!
Das war also ein glatter Verstoß dagegen der geahndet wird! Wenn er angezeigt wird.
Weiterhin, tote Vögel werden umgehend in die Pathologie gegeben! Besonders bei Neukauf und
ungeklärter Ursache.Du wirst die doch nicht einfach in die Tonne geworfen haben, und so zu der Verbreitung einer evtl. Seuche beitragen
Da Du mit 16 Jahren Erfahrung wissentlich, "Ware" erworben hast, die in zu kleinen Behältnissen offeriert wurde, und ein beanstandenswertes Aussehen hatte, muß der Preis ja adäquat gewesen sein. Dann muß man sich nicht wundern wenn diese "Ware" tatsächliche Mängel aufweist.
Laut Tierschutzgesetz bist du übrigens verpflichtet kranke Tiere umgehend dem Tierarzt vorzustellen um eine unnötiges Leiden von ihnen abzuwenden. Bei Gefahr im Verzug kannst Du den Arzt frei wählen und mußt dich nicht an den Verkäufer/Züchter wenden, wenn dieser zu weit weg wohnt.
Nach dem Tod des ersten Vogel hast Du aber
billigend in Kauf genommen das der zweite auch verstirbt, ansonsten wärst Du ja mit deiner Erfahrung sofort zum nächstbesten TA gefahren, um zu retten was zu retten ist.
Der hätte zumindestens Kokzidien/Megas/Würmer erkennen können oder im anderen Fall ein AB geben können
Das heißt, Du mußt dir von
mir den Vorwurf gefallen lassen, das Du in den 16 Jahren nicht einmal die grundlegensten Dinge gelernt hast, bzw. Du bist nicht gewillt weitere Ausgaben zu tätigen, um ein evtl. krankes Tier behandeln zu lassen
.
Dann brauchst Du eigentlich hier auch nicht mehr um Hilfe fragen...
Und das Vögel innerhalb von zwei Tagen nacheinander versterben, ist gar nicht's.
Im Fall von Clamydien oder Kokzidien, die nicht erkannt werden/wurden geht das ratz fatz...
Das aber nur am Rande.