Graupapagei ohne Ring/Cites

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chim1969

Neuling
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Hallo ! Ich könnte einen Graupapagei bekommen ohne Ring (scheinbar abgenagt), es ist auch keine Cites vorhanden (verschwunden). Es gibt lediglich eine Abgabebescheinigung vom Züchter. Kann ich den Vogel so bei der Behörde anmelden ? Er war bereits in einem anderen Landkreis gemeldet. Danke für Infos:)
 
Deine Frage kann Dir nur Deine zuständige Behörde beantworten.

Es werden hier jetzt wohl Aussagen kommen, wie: so was habe ich auch schon gehabt, keine Probleme usw.
Aber das hilft Dir nicht weiter wenn Deine zuständige Behörde es anders sieht.
 
Sehe ich auch so,da mußt Du mit Deinem zuständigen Amt sprechen.
Ein Graupapagei ohne Ring ist nicht so einfach anzumelden..selbst wenn Du die Cites hättest,ohne Ring kannst Du ja nicht nachweisen dass der Vogel zu der Cites gehört,könnte ja ein ganz anderer sein.
Könnte schwierig werden...aber wie schon geschrieben frag nach dann bist Du auf der sicheren Seite.
 
"Meine" Behörde hat mir gerade erzählt, dass ich Papageien nur anmelden muss, wenn ich züchten oder handeln will !?!
Zu meinen unberingten (auch ohne Papiere) wurde mir empfohlen, jeweils Chips einsetzen zu lassen.
War aber, wie gesagt, nur eine Empfehlung, damit ich für den Fall des "Wegfliegens" nachweisen kann, dass ich der Eigentümer bin.
Es ist unglaublich, wie unterschiedlich die Behörden je nach Region und Bundesland agieren.
 
Wie alt ist der Grauen den? Cites benötigst du nur für vor 2003(glaub ich ,Stichtag weis ich ned genau),heute braucht man nur nen Herkunftsnachweis und Artenschutzring.
Das Problem ist der fehlende Ring.Da du aber einen Herkunftsnachweis hast,würd ich mal prüfen ob es den Züchter noch gibt,und dann bekommst du anhand des Herkunftsnachweises sicherlich eine Ausnamegenemigung damit du den Vogel Chippen kannst.(Normal bruchst du auch den Ring dazu,deshalb Ausnamegenemigung!)

Falls der Herkunftsnachweis,nicht richtig ist,oder nicht Nachvollziebar ist,und du nicht züchten willst,würd ich mich stillverhalten,sonst ist der Vogel,leider seh schnell beschlagnamt,wenn sie sich bei dir aufm Amt ein Paragraphenreiter befinden sollte.


Nur als Tipp,mach einen Termin mit dem Verantwortlichen der unteren Naturschutzbehörde,für ein persönliches Gespräch,das ist viel besser als Schriftlich oder Telefonanfrage!Ich sprech hier aus eigenen Erfahrungen.
 
So jetzt gibt es etwas neues. Hab mich bei der Ringstelle erkundigt, ein Ersatzring bekommt man dort. Es muss lediglich bestätigt werden das man keinen Handel oder Nachzucht
mit dem Vogel betreibt. Na mal schauen ob sich der Graue mit der Nachzucht auch dran hält :-) Danke für die vielen Antworten !
 
So jetzt gibt es etwas neues. Hab mich bei der Ringstelle erkundigt, ein Ersatzring bekommt man dort. Es muss lediglich bestätigt werden das man keinen Handel oder Nachzucht
mit dem Vogel betreibt. Na mal schauen ob sich der Graue mit der Nachzucht auch dran hält :-) Danke für die vielen Antworten !

Welche Ringstelle stellt dir nen Ersatzring aus? Ein offener Ring ist bei nem Grauen erstens nicht erlaubt und zweitens gibts Artenschutzringe nur mit Jahreszahl!? Ansonsten könnte man ja jeden Wildfang mit nem legalen Ring versehen.
Sehr dubios wie du das schilderst.
 
Welche Ringstelle stellt dir nen Ersatzring aus? Ein offener Ring ist bei nem Grauen erstens nicht erlaubt und zweitens gibts Artenschutzringe nur mit Jahreszahl!? Ansonsten könnte man ja jeden Wildfang mit nem legalen Ring versehen.
Sehr dubios wie du das schilderst.


Natürlich sind offene Ringe erlaub,vorausgestzt man bekommt von der zuständiger Behörde eine Gehnemigung.
 
Also bei uns bekommt man diese Genemigung nicht so leicht,und oiffiziel wüßte ich nicht das man offene Artenschutzringe bekommt.Diese genemigung bekommt im besten fall der Züchter der beide Elterntiere daheim hat.
 
Also bei uns bekommt man diese Genemigung nicht so leicht,und oiffiziel wüßte ich nicht das man offene Artenschutzringe bekommt.Diese genemigung bekommt im besten fall der Züchter der beide Elterntiere daheim hat.

Hallo Lordnecro,

selbstverständlich bekommt man, jederzeit, offene Artenschutzringe. Sie stehen in den Größen 2 mm bis 30 mm auf dem offiziellen Bestellschein des ZZF für Artenschutzringe ohne Züchternummer, aber mit Jahreszahl. Als Materialausführung wird Aluminium bzw. Hartaluminium angegeben.

Die Problematik ist aber eine andere.

1. Ist es erlaubt einen Vogel unbekannten Alters mit einem mal so eben nachgekauftem Ring zu kennzeichnen und damit quasi auch zu verjüngen?

2. Macht es überhaupt Sinn, einem Grauen einen offenen Aluminiumring anzulegen? Der wird sich bestimmt freuen, hat er doch schön wieder was aufzubiegen. Und schon beginnt der Kreislauf - "Huch, habe plötzlich Vogel ohne Ring - wie kann das sein?" - von Neuem.

Ich denke, in so einem Fall käme als echte Alternative nur die Kennzeichnung mit Transponder in Frage.
 
Also ich hab devinitiv andere Erfahrungen damit machen müssen.Unser Amt erlaubt keine offenen Ringe an zb Graupapageien nach 2002.Und ohne einrn Gültigen Herkunftsnachweis währe mir damals eine Graupapagei Henne beschlagnahmt worden.Und auch die hab ich dann nur mit der Auflage behalten dürfen,das sie bis zum Ableben in meinem Besitz bleiben muß oder nur übers Amt vermittelt werden darf.
Da sie keinen geschlossenen Ring,und auch nur einen Zzf Ring ohne Jahreszahl hatte,durfte ich sie auch nicht zur Zucht verwenden.

Ich versteh ja nicht warum das in jedem Lankreis irgendwie anders gehandhabt wird.Aber der Typ vom Amt hat rein Rechtlich gesehen,zmindest bei uns sich nur an gültiges Recht gehalten.
 
Richtig - der "Typ vom Amt" hat sich rein rechtlich, scheinbar, korrekt verhalten. Und hätte dies der Züchter des Vogels auch gemacht, gäbe es keinerlei Gründe zu lamentieren oder behördliche Einschränkungen in die Kritik zu stellen. Ein offener ZZF Ring - ohne Jahreszahl - ist nunmal ein sogenannter "Psittakosering", und ein solcher hat an einem besonders geschützten Vogel nichts zu suchen!

Man sollte sich als Käufer von melde- und beringungspflichtigen Vögeln eben vorher mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen, aber bitte als Grundlage dabei offizielle Unterlagen heranziehen. Dann wird sich auch der "Spielraum" von Behördenmitarbeitern ziemlich verkleinern. Gewisse Kleinigkeiten werden immer im Ermessensbereich liegen - aber eben nicht die wichtigen Eckpunkte.

Auch darf man sich beim Kauf nicht von emmotionalen Kriterien (der Vogel ist ja soo zutraulich, soo bunt, soo preiswert usw., oder noch schlimmer - ich hab' ja soooo Mitleid mit dem ...) leiten lassen, wenn seitens des Züchters / Vorbesitzers die gesetzlich geforderten Grundlagen fehlen. Lasst die Vögel dort bei diesen Leuten sitzen - es ist die einzige Methode eine Verhaltensänderung, z. B. hin zur richtigen Beringung zu erreichen.
 
Auch darf man sich beim Kauf nicht von emmotionalen Kriterien (der Vogel ist ja soo zutraulich, soo bunt, soo preiswert usw., oder noch schlimmer - ich hab' ja soooo Mitleid mit dem ...) leiten lassen, wenn seitens des Züchters / Vorbesitzers die gesetzlich geforderten Grundlagen fehlen. Lasst die Vögel dort bei diesen Leuten sitzen - es ist die einzige Methode eine Verhaltensänderung, z. B. hin zur richtigen Beringung zu erreichen.
:zustimm: Das finde ich einen ganz wichtigen Punkt. Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Wenn ein Züchter (oder Vermehrer) auf seinen nachgezogenen Papageien sitzen bleibt, weil keiner seine unberingten (oder falsch beringten) Vögel kaufen möchte, wird er sie wohl kaum weiter vermehren.
 
Ein offener Ring vom ZZF ist eben NICHT pauschal ein Psittakosering. Und wenn Du einmal (so wie ich) versehentlich Artenschutzringe für deine Vögel bestellt hast, anstatt die Psittakoseringe zu ordern, weißt Du auch, was für ein Theater es ist, diese Ringe zu entsorgen. Und das sind einfache, offene Aluringe.

Die Bestellung beim ZZF erfordert aber - genau wie für Psittakoseringe - einen Nachweis über die amtliche Zuchtgenehmigung.

Hier der Bestellschein, den man bequem mit zwei Mausklicks auf der Webseite des ZZF herunterladen kann: http://zzf.de/dateiarchiv/Bestellschein_Ringstelle_Artenschutz_Januar_2010.pdf
 
Eine Nachberingung ist Grundsätzlich möglich, sofern der Abgebende einen Herkunftsnachweis besitzt.
Die Ringe (Offene vom ZZF) bekommt jede Privatperson gegen Unterschrift und Bestätigung das er damit nicht züchtet!
Das entscheidende ist der Herkunftsnachweis.
Die Ringstelle des ZZf´s ist auch verpflichtet die Ringnummer der Nachberingung dem zuständigen Amt Mittzuteilen!
Was eine andere Frage ist ob ein Offener Ring Sinnvoll ist, eher dann ein Transponder!
 
Thema: Graupapagei ohne Ring/Cites

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