Psittacoseverordnung abgeschafft??

Diskutiere Psittacoseverordnung abgeschafft?? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Moinsen :) mir wurde heute von einem Langjährigen Züchter zugetragen das angeblich dieses jahr die Psittacoseverordnung * und damit eben auch...
Wenn man bedenkt, dass es außer Psittacose noch zig andere Krankheiten oder Parasiten gibt die sich ruckzuck von Vogel zu Vogel verbreiten, ist das schon ziemlich sinnvoll!
 
Huhu,

das sehe ich anders.

Die Käfiggröße bei der Quarantäne soll mindestens 50x50x50cm für 10!!!!!!!!!! Wellensittiche und 50x50x50cm für 5!!!!!!!!!! Nymphensittiche sein.

Wenn ich Parasiten habe (gerade leider bei mir aktuell) was bringt es mir alle Vögel auf so engen Raum zu sperren?

Ausweichkäfige gut und schön, Räume die von Menschen nicht genutzt werden auch gut und schön, aber warum soll ich kranke (ob Parasiten oder sonstige Krankheiten) Vögel in die Garage stellen, wo jeder Hans und Franz rein kann wenn er es nur wirklich will??

LG
Anja
 
Unser hiesiger Amtstierarzt akzeptiert nur einen Quarantäneraum außerhalb des Wohnraumes mit bereitstehenden Quarantänekäfigen.
 
Echt :? Da würde ich mir ausdrücklich zeigen lassen, wo "das steht" :~

hallo,

es ist doch immer eine frage wie der amtsarzt "wohnraum" definiert.

aber es steht, ohne jetzt nachsehen zu müssen, doch auch nirgends, wo er sich befinden muss.
wenn das auch nirgends steht, dann kann er natürlich entscheiden, wo er nach seiner ansicht nach sein müsste. also auch "nicht in wohnräumen" oder auch "außerhalb des hauses".

dann geht halt nur noch eine gerichtliche klärung herbeizuführen, aber wie das ausgeht ?.......:+keinplan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
.......

Da beinahe sämtliche Zuchtverbände auch bereits Ringe für 2012 in Planung haben bzw. Bestellungen entgegen nehmen, kann man getrost davon ausgehen, dass hier in diesem und nächstem Jahr nicht mit einer Abschaffung der Zuchtgenehmigung zu rechnen ist.

hallo,

was bitte haben denn verbandsringe mit der abschaffung oder nichtabschaffung einer zuchtgenehmigung zu tun?
 
Hatte ich mich auch grad gefragt?
Oder hat da jemand die Ringpflicht gemeint?
Dann werden die Vögel aber immer noch beringt....als Herkunftsnachweis.
Die Schlüsse die man zieht.......
Ivan
 
Huhu,

das sehe ich anders.

Die Käfiggröße bei der Quarantäne soll mindestens 50x50x50cm für 10!!!!!!!!!! Wellensittiche und 50x50x50cm für 5!!!!!!!!!! Nymphensittiche sein.

Wenn ich Parasiten habe (gerade leider bei mir aktuell) was bringt es mir alle Vögel auf so engen Raum zu sperren?

Ausweichkäfige gut und schön, Räume die von Menschen nicht genutzt werden auch gut und schön, aber warum soll ich kranke (ob Parasiten oder sonstige Krankheiten) Vögel in die Garage stellen, wo jeder Hans und Franz rein kann wenn er es nur wirklich will??

LG
Anja

Einer der wichtigen Punkte ist die einfache Reinigung des Quarantäneraumes (darauf wird bei uns sehr geachtet). Deshalb müsste man im Falle einer Erkrankung notfalls auch alle Tiere in diesem unterbringen. Ist ja auch nicht ganz blöd (gibt Ausnahmen) aber so kann man die Erreger ganz bekämpfen.
Zu viel Platz für die Kleinen kann im Krankheitsfall ggf. nicht gut sein und mal ehrlich wir können froh sein, dass es keine Bestimmung gibt, die einen großen Quarantäneraum mit großen Käfigen verlangt. Unter diesen Voraussetzungen wäre für viele gute Züchter eine Zucht sicher durch wenig Platz nicht möglich.

@DeichShaf:
Auch wenn die ZG irgendwann abgeschafft wird (würde ich nicht befürworten) wird es die Ringe trotzdem noch geben. ZG und die Ringe haben direkt nichts miteinander zu tun. Nur das in Deutschland keine Zucht ohne ZG möglich ist und die Ringe zur Zucht gebraucht werden.

ZG und die Verordnungen scheinen zwar für manche lästig aber ich finde diese sehr sinnvoll und hoffe, dass dies auch erhalten bleiben.
 
Soweit ich die Anhänge einer mail gestern richitg überflogen habe ist nu beschlossen, dass die Anzeigepflicht der Psittacose aus der Verordnung anzeigepflichtiger Tierseuchen entfällt und die Erkrankung demnächst nur noch als Chlamydiose betitelt meldepflichitg sein wird.
 
Darf ich fragen, ob diese Information zuverlässig ist?

Ich habe die Zuchtgenehmigung beantragt,und warte nur noch auf den Amtstierarzt.

LG
Anja
 
Soweit ich die Anhänge einer mail gestern richitg überflogen habe ist nu beschlossen, dass die Anzeigepflicht der Psittacose aus der Verordnung anzeigepflichtiger Tierseuchen entfällt und die Erkrankung demnächst nur noch als Chlamydiose betitelt meldepflichitg sein wird.

Genau so ist es. Es ändert sich nur der Name der Krankheit von Psittacose zu Chlamydiose und sie ist nicht mehr Anzeigepflichtig sonden nur noch Meldepflichtig!
Das änder aber nichts an der Bestehenden Psittacose Verordnung.

Des weitern ist zwischen Meldepflicht und Anzeigepflicht kein großer Unterschied.

Vergleich Psittacose und Ornithose wie es bisher war, es ist die gleiche Krankheit (Chlamydiose) erster war Anzeigepflichtig die Ornithose nur Meldepflichtig!
Bei einem Ausbruch ist die PV heranzuziehen und wer da genau nachliest steht dort extra

"§ 12

Wird bei Vögeln, insbesondere beim Geflügel einschließlich der Tauben, Ornithose festgestellt oder liegt der Verdacht auf Ornithose vor, kann die zuständige Behörde die sinngemäße Anwendung der in den §§ 6 bis 9 enthaltenen Maßregeln anordnen. Die §§ 10 und 11 gelten entsprechend"

Der Sinn und Zweck der PsittakoseV ist leider nicht mehr Zeitgemäß und leider sind von der ZG auch weiterhin nur die Papageien- und Sittichzüchter betroffen.Eine generelle ZG für alle Vogelarten wäre mir persönlich Lieber.
 
@Flatti: Zuverlässig ja. Habe zuvor ja auch immer nur geschrieben, wie weit die Anhörungen zum Thema waren Ein "ich hab gehört" und " Jemand meinte" überlasse ich hier anderen. Habe ja auch nur die vom Bundesrat abgesegneten Änderungen genannt. Mit dem Thema ZG hat da nichts gemein.

@teufelzdf: In der Praxis ist das Prozedere schon um einiges netter bei einer meldepflicht was die Verantwortlichkeit und Fülle der dann üblicherweise getroffenen Maßnahmen betrifft. Maßregeln können zwar getroffen werden, aber das ist definitv seltener der Fal..
 
@teufelzdf: In der Praxis ist das Prozedere schon um einiges netter bei einer meldepflicht was die Verantwortlichkeit und Fülle der dann üblicherweise getroffenen Maßnahmen betrifft. Maßregeln können zwar getroffen werden, aber das ist definitv seltener der Fal..

Wollte damit auch nur Deutlich machen das sich an der ZG nichts ändert und die PsittakoseVo nur anpasst.
Was die Maßnehmen angeht handhabt das sowieso jeder Amtstierarzt nach seinem ermessen!

Aber Grundsätzlich bleibt alles beim Alten, Wer Züchten will mit Papageien und Sittichen muß brav seine ZG machen!
 
Die Aufhebung der Anzeigepflicht von Psittacose ist nun seit gestern amtlich aufgehoben und in eine meldepflicht der "Chlamydiose" umgewandelt. Gestern veröffentlicht im Bundesgesetzblatt mit der "VO zur Anderung der VO über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten"

Dies macht vielen das Leben leichter....
 
Die waren Hintergründe....

die zu einer einheitlichen Namensgebung führten und zur Herrausnahme aus der Anzeigenpflicht...8)
Drucksache

Besonders Punkt C finde ich sehr erheiternd, in Anbetracht dessen das man die Psittakose eh nicht in den Griff bekommt ...
 
Die Anzeigepflicht und das dann automatisch eintretende Prozedere (nach Entscheid vorgeschriebene Behandlung oder Tötung) entfällt. Entsprechende Maßnahmen werden bei meldepflichtigen Erkrankungen in der Regel nicht getroffen. Das erspart einigen Leuten Arbeit und Leid. Ein blauer Sack voll chlamydien-positiver Sittiche, frisch getötet und mit abgeschnittenen Ringfuß, sind kein schöner Anblick und diese Errinnerung bleibt mir von der Psittacose. Dazu der Blick des Züchters... das muss ich nicht nochmal haben.
 
Thema: Psittacoseverordnung abgeschafft??

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