Kleintierhaltung in üblicher Anzahl

Diskutiere Kleintierhaltung in üblicher Anzahl im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Diese Klausel kennen Wohl viele Tierhalter. Ich frage mich schon sehr lange was wohl "die übliche Anzahl" ist.... und vorapllem wo die grenze...
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Black_Wings

Guest
Diese Klausel kennen Wohl viele Tierhalter.
Ich frage mich schon sehr lange was wohl "die übliche Anzahl" ist.... und vorapllem wo die grenze liegt.

Meine Vermieterin hat verboten, das zu meinen jetztigen Tiern noch welche dazu kommen (Wenn sie wüsste, dass ich ein Paar Zebrafinken und ein Paar Wellis zur Weitervermittlung zusätzlich bei mir habe, würde sie mich warscheinlch rausschmeißen)....

Was meint ihr...wo liegt "die übliche Anzahl" und für wieviele Kleintierarten gilt diese? (angenommen angemessen sind 12 Meerschweinschen (beispiel) dürfen dann noch 4 Kanarienvögel dazu?).. oder gibts eine gesamt Anzahl von kleintieren und Arten die man max. halten darf?

Habe oft schon im Internet gesucht und finde immer nur diese angabe mit "der üblichen Anzahl" und ein Gerichtsurteil, dass 5 Chinchillas in einer 2 Raum Wohnung zulässig sind....
wer weis was????


zu mir ich habe ein Aquarium mit Fischen, 4 Chinchilla, 4 Wellis und 4 Agaproniden

Sprenge ich damit schon "die übliche anzahl" (3-Raum wohnung) und meine Vermieterin hat recht mit ihrem Verbot von weiteren tieren??
 
Hallo! Als Vermieter würde ich das so sehen bei der Anzahl an Tieren, die Du jetzt bereits beherbergst, das kann man mit gesundem Menschenverstand nicht mehr als üblich bezeichnen und Du kannst froh sein, dass Du bereits so viele Tiere halten darfst.

Ich sage mal "üblich" sind z.B. 2 Wellis oder 2 Agaporniden.

Wenn man das konsequent auslegen würde, dann müsste ich meinem Mieter sogar verbieten einen einzelnen Wellensittich zu halten....

Fische sind übrigens egal, da kannst Du soviele halten wie artgerecht im AQ untergebracht werden können.
 
für das gibt es ein Mitrechtverband!, dort sitzen die Spziallisten!

das wird dir wohl hier niemand genau beantworten können.
 
Ich würde gefühlsmäßig auch sagen, daß die übliche Anzahl von Tieren bei Dir bereits überschritten ist und denke mir, es könnte auch mit den Platzverhältnissen zusammen hängen, die ein Tier benötigt, also sagen wir mal Quadratmetermäßig, denn auch Aquarien wirst Du sicher nicht aufstellen dürfen so viel wie Du willst, von der Statik bei großen Becken mal ganz abgesehen.
Also der Mieterbund ist für Mitglieder kostenlos, wenn Du da Mitglied bist ruf einfach an, wenn nicht, dann stell die Frage doch mal Deiner Rechtschutzversicherung, viele haben so ein Kundentelefon, wo man solche sich anbahnenden Probleme kostenlos, schnell mal anfragen kann, setzt natürlich eine RV voraus, die so ein Telefon als Service anbietet. Als nächstes gibt es im Internet Anwälte, die online sehr fix solche Anfragen beantworten, das kostet aber, einfach mal antesten.

Ganz ehrlich, auf (zwar nett und gut gemeinte) Aussagen in einem Forum würde ich mich in solchen rechtlichen Sachen nicht verlassen. Geh zum Fachmann, nur diese Aussagen sind belastbar, kriegst Du vielleicht sogar schriftlich und kannst Du Deinem Vermieter entsprechend vorlegen und einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen.

Nur mal so interessehalber, wie groß ist denn Deine Wohnung (qm)?
 
In einem älteren Wellensittichbuch steht, dass laut eines Gerichtsurteils (bis zu) vier Wellensittiche unbedneklich sind.

Mehr als vier oder sechs Kleintiere sind dann vermutlich nicht mehr "üblich".

Wobei es sicher einen Unterschied gibt zwischen Tieren, die frei im Zimmer leben, mit Käfig im Zimmer leben (tagsüber Freiflug), in einer Innenvoliere (Großkäfig) leben und Tieren, die auf dem Balkon leben.

Konkretes Beispiel:
6 Wellensittiche hört man; 6 Meerschweinchen, die in einem Zimmer leben mit geschützten Wänden (kein Schaden an der Wohnung möglich) stellen keine Belästigung dar. wenn man regelmäßig putzt.
Bei Vögeln dürften die Hauptgründe für Vermitersorgen Lautstärke und Nageverhalten sein, bei Nagern und Katzen Schaden an der Wohnung durch Nagen/ Kratzen und Urinschäden bei Innenhaltung etc.

Also könnte man evtl mit so etwas argumentieren:
Bestätigung der Nachbarn, dass kein Problem mit der Lautstärke der Wohnung besteht; Einladung des Vermieters zur Begutachtung der (nicht vorhandenen) Schäden bzw. des Zustands der Wohnung bei der Vogelhaltung.

Wenn Du es genau wissen willst, hilft nur die Anfrage bei einem Anwalt.
 
Was um die 100 qm² plus eine Glasterasse. Da sollten ursprunglich die Agaporniden ihre Voliere drin bekommen,
nur da man die im Sommer nicht Temperieren kann müssten wir die Idee vererfen.
Spielt denn nur die Anzahl der tiere eine Rolle, oder auch die größe???
Wenn ich jetz die große und lautstärke von 4 Wellis mit nem Paar Graupis vergleich würde... das macht doch n unterschied oder?

die Vermittlungsvögel (die ich im moment zusätzlich habe) sind wie gesagt auch nur gäste.
Und grundsetzlich ist Tierhaltung in diese wohnung erlaubt (die obermieterin hat u.A. nen Hund).

Mich interessiert nur eben, was eine übliche anzahl ist, da ich immer wieder von leuten lese die nen schwarm von 12 Wellis o.Ä beherbergen
Ich komm auf 8 vögel und 4 Nager
(wie gesagt bei den chinchillas ist es so, dass laut kleintiergesetz die haltung von 5 Chins in einer 2 raum wohnung ligitim ist ---> sprich 5 Chinchillas entsprechen in einer 2 Raum wohnung durchaus der "üblichen Anzahl")

Bin auf weitere Meinungen gespannt :)
 
Offiziell gilt alles was in Käfigen/Volieren/Terrarien gehalten wird als Kleintier.
also auch ne 3 m schlange gilt laut definition als kleintier (über die definition kann man streiten)

Bei den kleintieren gibt es nur eine sonderregelung, bei extremer Lärm/oder geruchsbelästigung (Chins riechen nich/ und Vögel auch nicht und die obermieterin sagt sie hört die Vögel nur wenns fenster offen ist)...

Nur Hunde und Katzen zählen als "normale" Haustiere, die vom vermieter erlaubt werden müssen
(eigentlich ne verrückte regelung, wenn ich son yorkshirterrier betrachte, der kaum größer ist, als ein hase)

....ich frag nochmal provokant...jemand der z.B Zebrafinken in der wohnung züchtet, bei wie vielen Zebrafinken überschreitet er eine "übliche anzahl"?

Ich find nur einfach diese wisch wasch formulierung im gesetz so blödsinnig.... wenn dann sollen sie es festlegen....sowas wie üblich ist ein-zwei paar sittiche/Papagein mit einen höhe über 50cm oder üblich ist eine anzahl bis zu zwölf kleinen Nagetieren (wie mäuse) und 6 größe (Hasen)
 
hallo,

die aufgeworfene frage wirst du nie konkret beantworten können.

urteile werden hier von amtsgerichten gefällt. diese haben für andere amtsgerichtsrichter überhaupt keine bindungswirkung. es kann sogar durchaus sein, daß bei jedem wechsel der richterzuständigkeit im eigenen amtsgericht sich die rechtsprechung dahingehend ändern kann.
 
Ich habe irgendwo mal gelesen, das z.B. 4 Wellensittiche eine "übliche Anzahl" wäre. Damit hätte ich mit 6 Wellis die "übliche Anzahl" schon überschritten.

Ab wann aber eine "übliche Anzahl" überschritten ist, wird sich wohl erst herausfinden lassen, wenn Nachbarn sich ständig über Lärm und Geruch beklagen und dich bei Vermieter oder Gericht anschwärzen.

Wie dann jeder einzelne Richter oder auch Schiedsgericht entscheidet, wird von Bundesland / Stadt oder Gemeinde wohl immer unterschiedlich ausfallen.
Von daher wird man wohl nie eine genaue Definition von "üblicher Anzahl" finden.
 
Ich schreib einfach mal den anlass, warum ich frage ;)

Ich hab keinen direkten ärger mit meiner vermieterin.. sie wusste dass 12 kleintiere mit mir einziehen und war einverstanden.
Kurz nach dem einzug gabs dann aber zankerei, wegen der größe der Volieren (sie ist eine ältere dame und war der meinung, so ein kleiner Käfig aus dem zooladen würde doch auch reichen *hust* - ähm nein ^^
das ist aber auch geklärt und solange alles in ordnung und sauber ist, hat sie auch kein problem mit den tieren
(sie darf nur eben nix von den zu vermittelnden gästen wissen... aber ich bin ein mensch...ich hab ein Herz und Wellis, die kein normales futter kennen, gehören in ein anderes zu hause....(auch wenn mein mann sie behalten mag und immer von "den neuen spricht" - für mich sind sie gäste, die ich pflege und versorge, von denen ich aber weis, dass sie wieder gehen)).

So zum eigentlichen... der Haushalt aus dem ich die Zebrafinken geholt habe (mehrfamilienhaus) hatte mehrere (so um die 10 Stück) kleine Echsen, ein Chameleon, was zwischen 10-12 Zebrafinken, einen Hund, was Nagetierartiges im Flur (schätze Meerschweinchen) und vorraussichtlich auch noch ne Katze (es sei denn das katzenklo war für den Hund
In der situatin hab ich gedacht "hey so viele Tiere hast du nicht" wenn sowas in nem Mehrfamilenhaus als "normal gilt hast du evtl. nur ne kleinliche vermieterin (scheinbar ja nicht ^^)
Hab schonmal dran gedacht um zu ziehen, aber wies aussieht hab ich ja doch ne recht tierfreundliche vermieterin ;)
 
Hallo Black_Wings,

wieviel "haushaltsüblich" sind hängt sicherlich auch von der Wohnungsgrösse und im Falle eines Falles, auch vom zuständigen Richter ab.

Nach meinem Wissensstand sind 4 bis 6 Kleintiere üblich.

Also würde ich mich lieber an die Vorgaben Deiner Vermieterin halten, denn Du hast ja damit schon 12 Kleintiere. Wobei insbesondere die Aga's ja nicht als gerade leise gelten.

Falls Du etwas genaueres in Erfahrung bringst, halte uns doch bitte auf dem laufenden.
 
Das könnte auch von der Anzahl der menschlichen Bewohner abhängen.
Im obigen Beispiel könnte ich mir vorstellen, dass die Tiere verschiedenen Kindern gehören: Einer hat Echsen, Mama hat Zebrafinken, Tochter ein Meerschweinchen, Papa einen Hund, Sohn 1 vielleicht noch eine Katze.
Wenn ein Mensch all diese Tiere hätte, würde ich das schon anders betrachten.
Man muss auch, gerade wenn man mal aufgestockt hat, oder Abgabetiere aufgenommen hat oder Spontankäufe gemacht hat (andere Gruppe, also bspw. Meerschweinchen, wenn man schon Vögel hält etc.), dass man nicht zu viele Tiere anhäuft.

Als Faustregel würde für mich immer gelten, dass man den Tieren noch Aufmerksamkeit entgegen bringen kann.

Ich persönlich finde das im Einpersonenhaushalt (oder bei nur einer Tierbetreuungsperson im Mehrpersonenhaushalt) schwierig, wenn ich die Tiere in verschiedenen Zimmern oder draußen und drinnen halten muss.
Denn erfahrungsgemäß halte ich mich in einem Zimmer am meisten auf, also würde eine Art stets weniger Aufmerksamkeit bekommen.

Ich könnte mir vorstellen, dass Richter anders urteilen, wenn man viele Tiere hat, weil jedes Kind andere Arten hält, oder weil andere Mitbewohner andere Arten halten (im Haushalt lebende Großeltern etc.), als wenn eine Einzelperson auf gleichem Raum genauso viele Tiere hält, vor allem unterschiedliche Arten/ Gruppen.

PS
Bzgl. "Gruppen":
Wie unterscheidet man das?
"Ich halte verschiedene Arten" kann ja heißen, z.B. verschiedene Vogelarten.
Wie grenzt man noch ganz andere Arten, bspw, Säugetiere, davon ab, um zu sagen, "Ich halte verschiedene .... , eben ganz verschiedene Arten wie Meeries, Zebrafinken, Leguane."?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wir sind schon ein 2 Personen Haushalt ^^

Ich glaub für mich alleine wären es dann auch zu viele Tiere.
Seit ich die Vögel angeschleppt habe, is mein liebster aber völlig hin und weg und hätt halt gern noch ....
Er ist ganz traurig dass die Zebrafinken bald wieder ausziehen. Aber es war abgesprochen, das wir sie in Pflege nehmen und vermitteln.

Danke schonmal für die ganzen antworten.

Nur diese Haustierklausel is einfach seltsam.... Und ich weis jetzt wie schwierig es werden könnte, wenn mal ein umzug ins haus steht *seufts*
 
Nur mal zur Anmerkung, wenn man mit dem Vermieter spricht kann man die übliche anzahl individuell festsetzen!
Ich hab darf 5 Paare vögel bis zur Nymphengröße halten und bekam noch dazu die Erlaubnis ein Pärchen Penanntsittiche zu halten!
Aber das Vermieterabhängig nehm ich an!
Wohnungsgröße 110m2
4 1/2 Zimmer
 
Ich find nur einfach diese wisch wasch formulierung im gesetz so blödsinnig.... wenn dann sollen sie es festlegen....sowas wie üblich ist ein-zwei paar sittiche/Papagein mit einen höhe über 50cm oder üblich ist eine anzahl bis zu zwölf kleinen Nagetieren (wie mäuse) und 6 größe (Hasen)
Generell wird doch immer gejammert, daß in Deutschland alles überreglementiert wird. Hier hat man mal die Möglichkeit etwas individuell zu regeln und schon wieder ist es nicht gut.

Wenn Deine Vermieterin Dir 4 Wellensittiche, 4 Agaporniden und auch noch 4 Chinchillas genehmigt, dann ist das doch super. "Argere" sie mal mit noch ein paar Viechern und es könnte passieren, daß sie sich und ihre Gutmütigkeit ausgenutzt fühlt und verlangt, daß Du Deine Tiere auf "die übliche Anzahl" reduzierst.

Zu den Agaporniden: es gibt leise und lautere Arten. Ich habe Rußköpfchen, die sind sehr leise und ich habe Rosenköpfchen, die sind extrem laut und schrill.

Ich hab darf 5 Paare vögel bis zur Nymphengröße halten und bekam noch dazu die Erlaubnis ein Pärchen Penanntsittiche zu halten!
Penantsittiche oder auch Rosellas in der Wohnung sind schon kraß. Ich kenne beide Arten zwar nur von einem Kollegen in der Außenhaltung, aber die sind dort extrem laut.
 
Die "übliche Anzahl" ist ein so genannter unbestimmter Rechtsbegriff. (Zumindest angelehnt daran... ein Gesetz dazu gibt es schließlich nicht direkt) Diese Rechtsbegriffe werden von einer Behörde oder auch von einem Gericht auslegt. Bei der Auslegungen spielen dann eben die Faktoren, die hier auch schon genannt wurden, eine Rolle. Es bringt deshalb nichts, irgendwelche Gerichtsurteile heranzuziehen, weil sich diese mit Einzelfällen beschäftigen.
Generell gehts vor allem darum, gegen Fälle von extremen Belästigungen vorgehen zu können. Man muss sich aber nicht die Erlaubnis des Vermieters für jedes Kleintier einholen... denn diese sind generell nicht genehmigungspflichtig! Klauseln, die die vorherige Zustimmung des Vermierters für Kleintiere verlangen, sind unwirksam und auch kann der Vermieter nicht selbst die "übliche Anzahl" festlegen. Recht haben und Recht kriegen sind aber natuerlich auch hier zwei verschiedene Dinge. Ich wuerde es nicht unbedingt auf einen Streit mit dem Vermieter anlegen - auch wenn man vor Gericht normalerweise nichts zu befürchten haette, so ist ein schlechts Verhaeltnis zum Vermieter nie angenehm. Da sollte man sich dann aber vielleicht schon fragen, inwiefern es fuer einen selbst eine Reduktion der Lebensquaität darstellt, wenn einem (unerlauberweise) vorgeschrieben wird, wie viele Kleintiere man halten darf...
 
Man bin ich über meinen Mietvertrag froh. Da steht: Hunde und Katze nicht erlaubt(bis auf den jetzigen Hund) andere Kleintiere genehmigt. So in der Art. Unsere Vermieter wissen auch das wir Haufenweise Vögel haben. Aber ich denke echt, es kommt darauf an, wie die Nachbarn reagieren, ob großer Lärm entsteht. Wir haben ein 1-Fam-Haus und ein großes Grundstück dran. Die Nachbarn hören also nur die Graupies. Die anderen Vögel nur, wenn ich sie nach draußen schiebe und sie dann doch mal lauter werden. Und das ist nur 1 mal am Tag, außer es regnet. Ansonsten beschweren sich die Geier, wenn sie so lange in der Voliere sein müssen, sie fliegen doch lieber in ihrem Vogelraum rum.
 
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