zur Miete oder im Eigenheim?

Diskutiere zur Miete oder im Eigenheim? im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - mich würde wirklich interessieren wie Ihr mit Eure Papageien wohnt. Eher ländlich oder mitten in der City in einer Mietwohnung oder im Eigenheim...
dito, dito...

Ich wohne ländlich. Nach hinten raus Wiese und Wald.
Meine Nachbarn rechts und links sind alle über 85 und schwerhörig.
Nach vorne raus ein Autobastler, der nur tagsüber da ist.
Eigentlich könnte ich auch Aras halten....8)
dito die erste...wie gut! :zustimm:

Aber Achtung Haus und land heisst nicht automatisch narrenfreiheit!

..stimmt genau!..:zustimm:

zu unserer nachbarin haben wir ein gutes, fast familiäres verhältniss, ihre kidis (15 und 19) machen auf jeden fall mehr lärm als mr. lu - allerdings stört uns das nicht. wir haben schallschutzfenster und eigentlich dringt auch nicht viel nach drinnen bzw. nach draussen.

ich bin über glücklich das ich keine angst vor "verärgerten" nachbarn haben muss und finde es toll das du schon im vorfeld alles bedenkst.

liebe grüße tina


naja... unsere Nachbar "kids" sind ADHS (erkrankt?!) und 9 und 13 Jahre, aber es gab noch nie Gemecker wegen den Krummschnäblen und dem Geflügel...(das teilweise lauter ist, als die Krummschnäbel)

Hallo zusammen,

wir wohnen mitten im Wald.

..wir ebenso...:D
 
Zitat Emma2006: da kann doch kein Nachbar bestimmen ob Ich den halten darf oder nicht.
Leider irrst du dich da. In einer Eigentumswohnung hast du manchmal weniger Rechte als in einer Mietwohnung.

Wenn die Versammlung der Eigentümergemeinschaft mehrheitlich (2/3) beschließt, dass du deinen Vogel (z.B. wegen Ruhestörung) abschaffen musst, dann kann die Lage ggf. heikel werden.

Hier als Beispiel ein Gerichtsurteil zur Tierhaltung in Eigentumswohnungen

"Tierhaltungsverbot in der Eigentumswohnung
Eine in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft enthaltene Regelung, die besagt, dass das Sondereigentum im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Hausgemeinschaft so auszuüben ist, dass weder einem anderen Miteigentümer noch einem Hausbewohner über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst und dass dies insbesondere für die Tierhaltung und die Musikausübung gilt, hindert die Wohnungseigentümer nicht, durch Mehrheitsbeschluss im Rahmen des ordnungsgemäßen Gebrauchs über eine Einschränkung oder ein Verbot der Tierhaltung zu entscheiden.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-3 Wx 311/04 "
 
Hier als Beispiel ein Gerichtsurteil zur Tierhaltung in Eigentumswohnungen

"Tierhaltungsverbot in der Eigentumswohnung
Eine in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft enthaltene Regelung, die besagt, dass das Sondereigentum im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Hausgemeinschaft so auszuüben ist, dass weder einem anderen Miteigentümer noch einem Hausbewohner über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst und dass dies insbesondere für die Tierhaltung und die Musikausübung gilt, hindert die Wohnungseigentümer nicht, durch Mehrheitsbeschluss im Rahmen des ordnungsgemäßen Gebrauchs über eine Einschränkung oder ein Verbot der Tierhaltung zu entscheiden.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-3 Wx 311/04 "

Hey, danke für das Gerichtsurteil.
Da habe Ich mich wohl geirrt.... Aber unsere Nachbarn haben sich wie gesagt zum Glück noch nicht beschwert.
Und wenn es so wäre, dann würde Ich es auch auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen bevor Ich den Vogel abgeben würde.

Vielleicht ist der Richter ein Tierfreund.....

Gruß Dariusz
 
Ich habe das Glück im eigenen Haus mit großem Grundstück zu leben.Obwohl Großstadt ist es bei uns sehr ländlich.Sogar Pferdekoppeln haben wir in unserer Straße und Tierfreundliche Nachbarn.Meine Tiere sind glücklich.Nur mir wird alles ein wenig zu viel Arbeit.
 
Thema: zur Miete oder im Eigenheim?

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