Infos zur Meldung von Vögeln

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Drachen-Fee

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Hallo zusammen,

nach reichlicher Informatiosnsuche bin ich jetzt am Ende :D

Ich suche eine Seite wo die meldepflichtigen Vögel aufgezählt sind.
Ich stosse hier im Forum immer mehr auf für mich persönliche Unklarheiten und möchte die doch gerne mal aus der Welt schaffen.

So war mir zB nicht bekannt das Wellensittche beringt/gemeldet werden müssen.

LG
 
Beringen deshalb, weil man die Ringe nur mit Zuchtgenehmigung erhält. Damit ist nachgewiesen, daß der Welli (oder jeder andere Krummschnabel) nicht "wild" ohne Kenntnis der Psittacoseverordnung und in Einklang mit den Vorgaben (z.B.Quarantäneraum)gezüchtet wurde.
Mit Melden hat das nix zu tun. Allerdings muß man als Züchter nachweisen, an wen man einen Vogel abgegeben hat damt im Falle einer Psittacose der Ursprung ermittelt werden kann.
Meldepflicht hat was mit Naturschutz zu tun.
 
Klick:

Ist die Artenschutzdatenbank des Bundesamt für Naturschutz in Bonn
 
...Wo der Kapuzenzeisig immer noch den Höchstschutz genießt...

Selbstverständlich!
Er steht nach wie vor im WA unter Anhang I
Und in der EU nach wie vor im Anhang A des Amtsblatt der Europäischen Union Stand Juli 2010
Die Ausnahme zur Haltung und/oder Zucht ergibt ich aus §45 BNatSchG
Er unterliegt nicht der Anzeigepflicht Anlage 5 der BArtSchV
Er unterliegt laut Anlage 6 BArtSchV nicht der Kenzeichnungspflicht
Welches nicht die Nachweispflicht berührt §46 BNatSchG
Und nach wie vor können sie eingezogen werden wenn der nötige Nachweis fehlt.
Bisher habe ich noch keinen Hinweis gefunden wie der Nachweis zu erbringen ist.
Eine Bescheinigung des Züchters dürfte ausreichen, so die Naturschutzbehörde.
Ist doch alles ganz einfach :D
 
Ne, vor ca 5-6 Jahren ist der Kapuzenzeisig komplett aus der Nachweis-, Anzeigenpflicht herausgenommen worden. Artenschutzringe sind auch seit dem Zeitpunkt nicht mehr notwendig.
Ich hatte nämlich damals Kapuzenzeisig gezüchtet und BNA-Ringe bestellen müssen - bis es eines Tages nicht mehr notwendig war.
Schau einmal hier
 
Ne, vor ca 5-6 Jahren ist der Kapuzenzeisig komplett aus der Nachweis-, Anzeigenpflicht herausgenommen worden. Artenschutzringe sind auch seit dem Zeitpunkt nicht mehr nötig
Hallo Ulrike, das ist richtig. Nur das hat mit Einordnung im WA nichts zu tun.
In der Anlage 5 der BArtSchV - nicht meldepflichtige Vögel - sind mehrere Arten aufgeführt die im WA unter Anhang I gelistet sind.

z.B. die Hawaiigans
 
Genau, und für streng geschützte Arten gilt §46 BNatSchG, also die Nachweispflicht, wenn sie verlangt wird. Man sollte also gaaaaanz vorsichtig sein und sich immer schön einen Zuchtnachweis des Züchters ausstellen lassen.
Nur für den Fall der Fälle, falls mal einer Langeweile hat.
Am besten ist es wenn man nur beringte Tiere kauft (Zuchtringe). Da hat man die wenigsten Probleme. Da der Nachweis, wenn er denn noch lesbar ist :hahaha:, womit wir wieder bei der Ringqualität der Züchterringe wären ;), also wenn er denn noch lesbar ist, ist er auch nachverfolgbar, und somit auch ausreichen als Nachweis, wenn man eine Ringmanipulation ausschließen kann (richtige Größe).
Ich mag Deutschland, da ist alles so einfach :)

Jetzt ist die arme Drachen-Fee ganz und gar verwirrrt... :trost:
 
Thema: Infos zur Meldung von Vögeln

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