Amox

Diskutiere Amox im Forum Vogelkrankheiten im Bereich Allgemeine Foren - Wer kann mir kleine Menge "Amox" liefern. Ist für einen Vogel gedacht???
Rabenkrähe

Rabenkrähe

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Wer kann mir kleine Menge "Amox" liefern. Ist für einen Vogel gedacht???
 
Amox gehört zu den Verschreibungspflichtigen Antibiotika.Wer dir das also geben würde, würde sich strafbar machen.

Amox wurde bei uns verwendet um Boreliose vor zu wirken bei unserem Aufpass Hund. Auf dieser Seite wird aber die Dosis genannt und wird deshalb wohl auch bei Vögeln verwendet werden.
 
Ist in der letzen AZ-Nachrichten beschrieben worden. Die ""Brücke" über den Tierarzt ist mir bekannt. Das mit dem " Strafbar" kenne ich nicht......möchte aber auch keinen Zuchtfreund zu etwas verleiten. Danke für die Nachricht. Schönen Gruß
 
Ich glaube kaum, dass sich jemand damit strafbar macht, wenn er Dir etwas Amoxicillin gibt. Besser wäre es eben nur, Du würdest es direkt vom TA bekommen, der sollte den Vogel vorher untersuchen.
 
Hallo,

Bei der weitergabe von Betäubungsmitteln würde man sich strafbar machen.
Amox ist Verschreibungspflichtig und das nicht ohne Grund.
Man sollte nicht einfach ein Antibiotikum nehmen,ohne zu wissen ob es auch das richtige ist.Außerdem muß de Dosierung passen.
Ansonsten fordert man auch ganz schnell Resistenzen.
 
Wir sollten vorsichtig mit rechtlichen Einschätzungen umgehen.
Ist wirklich die Abgabe strafbar? Oder sind erst mögliche Folgen / Schäden zu verantworten?

Richtig ist, dass verschreibungspflichtige Medikamente einer definierten Person / Tier verordnet werden. Und nur für einen genau definierten Anwendungsbereich.

Selbstmedikation aufgrund eines Artikels scheint mir sehr gewagt. Welches Medikament bei Deiner Situation - von der hier nichts steht- das Mittel der Wahl ist, sollte nur der TA entscheiden.
 
Bei der weitergabe von Betäubungsmitteln würde man sich strafbar machen.
Amox ist Verschreibungspflichtig und das nicht ohne Grund.
Man sollte nicht einfach ein Antibiotikum nehmen,ohne zu wissen ob es auch das richtige ist.Außerdem muß de Dosierung passen.
Ansonsten fordert man auch ganz schnell Resistenzen.

Amox fällt nicht unters BTM Gesetz, das wäre mir neu. Also ist die Weitergabe auch nicht strafbar. Aber in allen anderen Punkten hast Du absolut recht, keine Medikation ohne vorherigen Tierarztbesuch.
 
Da hst Du Recht Susanne Amox fällt nicht unter Betäubungsmittel,da hast Du mich falsch verstanden gehabt.
Es ging mir um die Weitergabe.
Aber eben generell sollte man Verschreibungspflichtige Medikamente nicht einfach so weitergeben..der Apotheker darf es ja auch nicht ohne Rezept rausgeben.
Hat schon seinen Sinn das ganze.
 
Wir sollten vorsichtig mit rechtlichen Einschätzungen umgehen.
Ist wirklich die Abgabe strafbar? Oder sind erst mögliche Folgen / Schäden zu verantworten?
Ja.../ Ja....

Amox fällt nicht unters BTM Gesetz, das wäre mir neu. Also ist die Weitergabe auch nicht strafbar.
Falsch
....Es ging mir um die Weitergabe.
Aber eben generell sollte man Verschreibungspflichtige Medikamente nicht einfach so weitergeben..der Apotheker darf es ja auch nicht ohne Rezept rausgeben.
Gut aufgepasst :beifall:

Es greift § 95 Strafvorschriften des AMG
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft wer,
Schon in Satz 1 steht
entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet (Bedenklichkeit) Amox ist in meinen Augen bedenklich :D
Aber 100% kommt zum tragen:
4. entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt

Außerdem greift § 45 des AMG wobei nur unter bestimmten Ausnahmen Arzneimittel außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen. Davon ausgenommen sind:
1. soweit sie nicht nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen

Strafbare Handlung also nach §45 und §95 des AMG :D

Der Tatbestand einer Körperverletzung beleibt außen vor, ist ja noch nicht erwiesen :D

Aber, wo kein Kläger da kein Richter :+pfeif:


Sachkundeprüfung für Zoofachhändler nach §50 des AMG ;) * für Tam
 
Thema: Amox

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