Bestimmungshilfe und Papagei nach Deutschland einführen und andere Fragen

Diskutiere Bestimmungshilfe und Papagei nach Deutschland einführen und andere Fragen im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Hallo! Kann mir hier jemand helfen? Ich bin in Spanien und habe einen Papageien aufgenommen. Leider kann ich kein Foto machen. Er ist grün...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
nobody1 schrieb:
@Lemon: Auch wenn du "Moderatorin" unter deinem Nick stehen hast, ja vielmehr noch - gerade deswegen, würde ich mir einen freundlicheren Ton wünschen. Aber an den rauen Umgansgformen ist wahrscheinlich die Anonymität des www. schuld.
Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil, oder wie war das? Den Schuh kannst du dir also zuerst mal selbst anziehen. Und da ich hier keinen weiteren OT-Beitrag mehr tippen will, war das auch die letzte Warnung in deine Richtung. Zügel bitte deinen Ton.
 
Nobody hat recht, ohne Herkunftsnachweis ist keine offizielle Einfuhr möglich.
Man kann ihn illegal rüberbringen, aber man kann den Vogel nie an jemand weiter geben und man darf auch nicht auffallen, sonst wird er beschlagnahmt, auch wenn er bereits hier ist!
Ich habe Sittiche nach Finnland geschickt und kenne die Prozedur, Gesundheitszeugnis, Untersuchungsbericht, das kein Newcastle vorliegt...etc... Hat auch einiges gekostet, jedenfalls mehr als die Vögel wert waren.
Ivan
 
Ja, ich hatte es ernst gemeint, sich Rat suchend, an eine deutsche Tierschutzorga zu wenden. Denn Sandra hatte geschrieben "aufgenommen". Auch wenn das nun reine Interpretation ist, schaue ich mir den Käfig an, lese was sie über das frühere Futter geschildert hatte und, dass sie nur noch wenige Wochen dort ist, gehe ich davon aus, dass sie den Vogel eigentlich einfach nur in gute Hände vermitteln möchte/wollte/will. Ihre Motivation dürfte in Richtung Hilfe zu finden sein, was eine deutsche Tierschutzorga nachvollziehen kann.

Zugegeben, dass Ganze war vielleicht etwas unüberlegt. Aber deshalb überhaupt nicht verwerflich oder, dass man sie unfreundlich angehen sollte und nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Die im Ausland tätigen Orgas mit deutschem Hintergrund wissen, wie Tierhaltung in südlichen Ländern gehandhabt wird. Sandra ist nicht der erste Mensch, der versucht einem Tier aus dem Süden in Deutschland eine neue Perspektive zu geben. Außerdem kommt es auch immer darauf an, wie man in den Wald hinein ruft, auch wenn man sich an den Tierschutz wendet.

Persönlich glaube ich nicht, dass der Vogel einen Chip trägt, aber wenn, soweit sind meine Informationen, sind nicht alle Chips von allen Lesegeräten lesbar. Wenn dazu Jemand genaues weiß, wäre es sinnvoll einen Extra Thread zu eröffnen. Sind die Chips aber generell gleich lesbar, würde das nicht bedeuten, ich könnte mit den Daten auf dem Chip, meinen Vogel bei Tasso, unter meiner Adresse registrieren lassen? Könnten dann gechipte Vögel (über 200 Gramm darf ein Chip gesetzt werden) bei Entfliegen und hoffentlichem Auffinden durch Tierheime, Tierärzte Tasso gemeldet und schnell dem Besitzer zugeordnet werden? Das wäre toll.

Ich werde jetzt warten, was Sandra eruieren kann und darauf warten, dass sich meine Bekannte meldet. Dann kann man weiter sehen.

Wie ich jetzt sehe, hat sich hier einiges überschnitten. Sag mal Sandra, wie bist du denn überhaupt an den Vogel gekommen? Warten wir also was meine Bekannte weiß oder machen kann.

Noch eine Frage: Wie werden hier eigentlich solche Vögel legalisiert? Ich meine, es kommt doch bestimmt vor, dass irgendwo ein Vogel zufliegt, der keinen Ring mehr trägt. Und dann? Wie wird in Deutschland verfahren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das geht hier in Ausnahmefällen, kann aber auch eine Beschlagnahme nach sich ziehen, aber hier geht um eine Einfuhr in ein anderes Land und dabei ist unerheblich ob der Besitzer Deutscher ist. Die Regularien sind nun mal so, das ohne Herkunftsnachweis keine Einfuhr in die BRD gestattet wird! Ich habe einen Fall in der Nachbarschaft wo ein Papagei aus einer Erbsache, wo weder ein Ring noch eine Verkaufsbescheinigung vorlag, kurz vor einer Beschlagnahme stand.
Jemand hat sich dann bereit erklärt, zu bestätigen ,das er den Vogel schon 15 Jahre bei der Verstorbenen gesehen hatte. Der ATA hat sich damit zufrieden gegeben...war aber Ermessenssache.
Ivan
 
Danke für die Infos. Wie sehe es denn aus, wenn ich ihn beim Tierheim einfach als Fundtier melden würde? Was machen Tierheime mit solchen Vögeln?

@Hugo:
Ich bin in eine WG gezogen und irgendwann hatten sich hier wohl mal Leute den Vogel als WG-Haustier zugelegt. Irgendwann wechselten dann die Bewohner und am Ende war wohl niemand mehr da, der wirklich Interesse an ihm hatte, sodass er zwar notdürftig versorgt wurde, aber hier hat weder jemand Ahnung noch Lust sich wirklich mit ihm zu befassen. Und so habe ich ihn nun übernommen.
 
Keine Ahnung wie die spanischen Tierheime in solchen Sachen verfahren.....zart beseitet sind sie nicht.
Ihn hier in der BRD als Fundsache beim Tierheim abzugeben, setzt aber dann eine illegale Einfuhr voraus.
Dazu gebe ich keine Ratschläge...dazu ist mir die Sache zu heiß, denn ich kann keine Tips zum Schmuggeln geben, da ich die Verantwortung dafür nicht übernehmen will....wenn es denn in die "Hose" geht.
Ivan
 
Wo in Spanien bist Du denn, gerne per PN.
 
Ihn hier in der BRD als Fundsache beim Tierheim abzugeben, setzt aber dann eine illegale Einfuhr voraus.

Wieso? Und selbst wenn, das kann mir ja dann doch egal sein.

Ich bin Baskenland.
 
Das ist leider weit weg von meiner Freundin, sonst hätte ich sie gebeten Dir zu helfen. Wo würdest Du denn landen wenn Du wieder nach D fliegst? Ich hab ja die Möglichkeit Morgen mal beim Veterinäramt bzw. der Unteren Naturschutzbehörde hier anzurufen und zu fragen was Du machen kannst, damit alles gesetzlich geregelt über die Bühne geht.
 
Hallo, man kann hier in Spanien Tiere mit einer Firma namens MRW verschicken. Die haben sich auf Tiere spezialisiert. Wenn Du also keine Möglichkeit findest ihn irgendwo unterzubringen kann ich Dir anbieten ihn herzuschicken. Müsste dann ja weniger Probleme geben ihn "inner spanisch" zu verschicken....
Was besseres fällt mir gerade auch nicht ein....

Liebe Grüsse von der Insel
Anja
 
Hallo, bin per Zufall in dieses Forum hineingepurzelt. Ich lebe auch in Spanien, an der Costa Blanca. Hier gibt es eine Papageienfarm. Das einzig registrierte Zuchtzentrum an der Costa Blanca. Dort können alle Arten von Papageien gekauft und verkauft werden. Vielleicht können dir diese Leute weiterhelfen? Ich wünsche es dir wirklich sehr. Kontakt der Papageienfarm unter Tel. ***. Wie es aussieht eine Handy-Nr.. Aber einen Versuch ist es doch sicher wert, oder? Ich wünsche dir viel Glück und vor allem viel Erfolg. Valerie:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@charly18blue:
Ich werde nicht extra nach Deutschland fliegen. Ich nehme ihn dann im Auto mit. Das wäre nett, wenn du dich mal informieren könntest. Ich bin in Deutschland dann in Nordhessen, bzw. Südniedersachsen.

@Valeria:
Klar kann mir ein Züchter sicher weiterhelfen. Wenn sie den Papagei aufnehmen und für 300 Euro verramschen haben sie gutes Geld gemacht. Ein Züchter wäre so ziemlich das Letzte was ich unterstützen würde. Hier in Vitoria ist die Tötungsstation voll mit Vögeln. Da muss man wohl nicht noch extra neue züchten. Mal ganz davon abgesehen, dass die Costa Blanca gut 800km entfernt liegt. Ausserdem hatte ich was von einem artgerechten Zuhause geschrieben. Das wird man kaum auf einer Zuchtfarm finden und erst recht nicht in Spanien.
 
Seit wann gibt es denn in der EU noch Grenzkontrollen? Und selbst wenn, du glaubst doch nicht, dass so ein Beamter Ahnung von Papageien hat.
 
So hab eben mit dem Regierungspräsidium Darmstadt gesprochen, ohne Kaufnachweis wirst du den Vogel nicht nach D legal bekommen. Ich hab hier mal aus der EG-Artenschutzverordnung herauskopiert was für Dich wichtig ist bei Anhang B Vögeln:

Anhang B: „besonders geschützte Arten“

Für Exemplare des Anhangs B ist die Ausstellung einer Cites-Bescheinigung ab dem 1.06.1997 nicht mehr erforderlich. Diese Exemplare können mit diesem Stichtag innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ohne zusätzlichen behördliche Genehmigung gehandelt und transportiert werden, sofern die Tiere geklärter, legaler Herkunft im Sinne der Verordnung sind und der vorgesehene Empfänger über die Unterbringung, Ausrüstung und die erforderlichen Praktiken für eine sorgsame Behandlung des Exemplars ausreichend unterrichtet sind.

Die Anzeigepflicht (z.B. durch Vorlage des Zucht- und Nachweisbuches oder durch Ausfüllen des Formulars Bestandsanzeige) sowie die Nachweispflicht, dass das erworbene Tier der besonders geschützten Art legaler Herkunft ist, bleibt bestehen.

Künftig muss man daher zur Anmeldung von Neuzugängen aus Anhang B eine Kaufquittung mit der Nummer der Einfuhrgenehmigung oder eine formlose Bescheinigung der abgebenden Person bezüglich der legalen Herkunft des Tieres beilegen. Günstig ist es ferner, wenn man sich eine Kopie der behördlichen Anmeldebestätigung überreichen lässt.

Zum Anhang B gehören die meisten Papageien mit Ausnahme der unter Anhang A genannten Arten:

z.B. Blaustirnamazone, Graupapagei, Gelbscheitelamazone, Venezuelaamazone, Panamaamazone etc.

Du solltest also zusehen, dass Du Dir noch die Kaufquittung besorgst oder Dir ausstellen läßt, dass Dir der Vogel übereignet wurde.
 
Hallo Sternenbande,

Also die Sache sieht ziemlich schlecht aus für dich,leider.
Das Tier ist nicht beringt/gechippt,könnte also auch aus einer illegalen Zucht stammen,oder noch schlimmer es könnte sich um einen illegal eingeführten WF handeln!Daher wirst du den niemals in Deutschland offiziell machen können,somit fallen viele Möglichkeiten für dich weg!
Schon alleine das du nun diesen Vogel besitzt,ist ganz genau gesehen schon strafbar.
Wenn er dir beschlagnahmt wird hier in Deutschland,und darauf wird es wohl hinauslaufen,musst du die ganzen Kosten tragen die dann anfallen und das ist nicht wenig!
Denn nur durch diese "Beschlagnahmung" kann dieser Vogel "offiziell" gemacht werden,einen anderen Weg gibt es nicht!
Denn ich glaube kaum das es dir was bringt wenn du dir nun ein Kaufvertrag nachträglich ausstellen lässt,denn das Tier ist nicht gekennzeichnet!

Also was ist nun zu tun?
Ich würde an deiner Stelle das Tier in Spanien lassen und dort über deinen Schatten springen und mit der Zuchtfarm Kontakt aufnehmen.
 
So hab eben mit dem Regierungspräsidium Darmstadt gesprochen, ohne Kaufnachweis wirst du den Vogel nicht nach D legal bekommen. Ich hab hier mal aus der EG-Artenschutzverordnung herauskopiet was für Dich wichtig ist bei Anhang B Vögeln:

Anhang B: „besonders geschützte Arten“

Für Exemplare des Anhangs B ist die Ausstellung einer Cites-Bescheinigung ab dem 1.06.1997 nicht mehr erforderlich. Diese Exemplare können mit diesem Stichtag innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ohne zusätzlichen behördliche Genehmigung gehandelt und transportiert werden, sofern die Tiere geklärter, legaler Herkunft im Sinne der Verordnung sind und der vorgesehene Empfänger über die Unterbringung, Ausrüstung und die erforderlichen Praktiken für eine sorgsame Behandlung des Exemplars ausreichend unterrichtet sind.

Die Anzeigepflicht (z.B. durch Vorlage des Zucht- und Nachweisbuches oder durch Ausfüllen des Formulars Bestandsanzeige) sowie die Nachweispflicht, dass das erworbene Tier der besonders geschützten Art legaler Herkunft ist, bleibt bestehen.

Künftig muss man daher zur Anmeldung von Neuzugängen aus Anhang B eine Kaufquittung mit der Nummer der Einfuhrgenehmigung oder eine formlose Bescheinigung der abgebenden Person bezüglich der legalen Herkunft des Tieres beilegen. Günstig ist es ferner, wenn man sich eine Kopie der behördlichen Anmeldebestätigung überreichen lässt.

Zum Anhang B gehören die meisten Papageien mit Ausnahme der unter Anhang A genannten Arten:

z.B. Blaustirnamazone, Graupapagei, Gelbscheitelamazone, Venezuelaamazone, Panamaamazone etc.

Du solltst also zusehen, dass Du Dir noch die Kaufquittung besorgst ode Dir ausstellen läßt, dass Dir der Vogel übereignet wurde.

Ja aber das Tier ist nicht gekennzeichnet(zumindest habe ich das so verstanden),also kein Ring und kein Chip!Da bringt dann auch ein Kaufvertrag nichts,weil der wäre in dem Fall universell einsetzbar!
 
Seit wann gibt es denn in der EU noch Grenzkontrollen? Und selbst wenn, du glaubst doch nicht, dass so ein Beamter Ahnung von Papageien hat.

@ Sternenbande.

für wie blöde hälst du die Zölnner eigentlich, die haben vermutlich alle mehr Ahnung vom Import von Papageien als du überhaupt von Papageien. Wer so einen Vogel übernimmt sollte sich erstmal erkundigen.
Du bekommst hier Ratschläge von Leuten die eine Ahnung haben aber ignorierst die erstmal und meinst du könntest das besser - warum fragst du dann erstmal hier.

Vielleicht bringst du den Vogel in eine spanisches Tierheim da wäre er selbst unter nicht so guten Bedienungen besser aufgehoben als bei dir.

rebell
 
Ja aber das Tier ist nicht gekennzeichnet(zumindest habe ich das so verstanden),also kein Ring und kein Chip!Da bringt dann auch ein Kaufvertrag nichts,weil der wäre in dem Fall universell einsetzbar!

Ob eine Ringpflicht in Spanien besteht weiß ich nicht, aber zumindest hast Du da recht, der Vogel sollte irgendwie (Ring , Chip) gekennzeichnet sein und es sollte ein Dokument existieren auf dem diese Nr. steht, damit man das Tier einwandfrei dem Zuordnen kann.

Ich glaube es wär fast besser und einfacher für Dich den Vogel in Spanien gut unterzubringen. Setz Dich doch mal mit Anja in Verbindung.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Bestimmungshilfe und Papagei nach Deutschland einführen und andere Fragen

Ähnliche Themen

Kleeblattpeter
Antworten
2
Aufrufe
364
Kleeblattpeter
Kleeblattpeter
N
Antworten
1
Aufrufe
341
micarusa
micarusa
HeidiHH
Antworten
2
Aufrufe
268
HeidiHH
HeidiHH
V
Antworten
1
Aufrufe
371
harpyja
harpyja
Zurück
Oben