Zuchtgenehmigung/ Kennzeichnung

Diskutiere Zuchtgenehmigung/ Kennzeichnung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Es ist ja hinreichend bekannt, dass eine Zuchtgenehmigung vorliegen muss, wenn Krummschnäbel Eier legen und bebrüten. Jetzt möchte ich bitte...
a.dau

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Es ist ja hinreichend bekannt, dass eine Zuchtgenehmigung vorliegen muss, wenn Krummschnäbel Eier legen und bebrüten.

Jetzt möchte ich bitte wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn man befruchtete Eier kauft.
Woher bekommt man dann den Ring/ Chip. Von den Ringstellen doch wohl nicht.
Wo kommt der Ring dann her, ist das dann rechtens?

Ich frage mich auch, ob Papageien, die als „nicht futterfest“, also sehr jung, abgegeben werden schon gekennzeichnet sind.
 
Und was willst du mit befr. Eiern? Bei ner Glucke unterlegen?
Oder die Pfanne hauen? Habe ich nämlich Sittiche, die ich als Ammen benutze, sind wir wieder bei Zucht angelangt.
Da das Psittakosegesetz eine Beringung vorschreibt, werden alle Vögel die gehandelt werden auch kennzeichnungspflichtig.
Also gibt es keine Ausnahmen
Daher ist mir die Fragestellung unverständlich!
Ivan
 
Habe ich nämlich Sittiche, die ich als Ammen benutze, sind wir wieder bei Zucht angelangt.

Und wenn man Vögel nimmt die nicht zu den Krummschnäbeln gehören und keine Ringpflicht haben. Nachdem Schlupf werden das dann halt HZ´s... <-- Ich glaube in diese Richtung ging die Frage...
 
Ivan. Ich übergehe die o.t. Scherzfragen.

Das Psittakosegesetz schreibt eine Kennzeichnung vor. Richtig.
Wie kommt ein "Eierkäufer" an Ring oder Chip?
Man muss doch einen Bestand haben, um die Zuchtgenehmigung und dann Ring oder Chip zu bekommen, oder etwa nicht?

Mir geht es jetzt nicht um die Zucht oder die Aufzucht.

Ich möchte wissen, warum überhaupt befruchtete Eier (oder Küken) verkauft werden können,
wie es dann rechtlich mit der Kennzeichnung aussieht!
 
Wieso denn nicht? Wenn er eine Zuchtgenehmigung hat? Wieso sollte er denn eigentlich keine haben?
 
Möglich ist alles, aber dann muß man tricksen. Ring-und Herkunftsnachweis vom Eierlieferer...alles andere findet sich dann. Wäre aber illegal!
Ein Eierverkäufer züchtet sicher auch, denn auch der Versuch der Zucht...Einbringen von Nistkästen zwecks Eiablage ist Zucht, also muß er eine ZG haben. Ist doch absolut logisch oder?
Wollte die Drachenfee in Post 3 die Sittiche/Papageien von Kanarien aufziehen lassen? Oder von Hühnern.
Oder schreibt man dem ATA das man die Eier zu Ostern im Garten gefunden hat? Wie kommt man sonst an eine ZG, wenn man Ringe und Nachweis braucht?
Ebenfalls meine ich, das Nestlinge, die ich anderen zur Aufzucht überlasse, auch eine ZG voraussetzen.
Da greift dann wieder das Psittakosegesetz.
Manchmal...
Ivan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wollte die Drachenfee in Post 3 die Sittiche/Papageien von Kanarien aufziehen lassen? Oder von Hühnern.
Und die HZ benötigt auch eine ZG.

Nja aufziehen nicht, aber ausbrüten*g*

Ich hab von Krumschnäbeln keine Ahnung und auch nicht von der ZG, aber das was ich bisher mitbekommen habe so gibt es doch nur eine ZG wenn man mit einem vorhandenen Päarchen züchten will, oder? Und in dem Fall wäre ja dann nur das Ei da was "meldepflichtig" ist. Kriegt man dafür dann ne ZG und Ringe?
 
Der Käufer muss die Art im Bestand haben, sonst wird es unglaubwürdig, dass es sich um eigene Nachzuchten handelt. Ansonsten könnte der Verkäufer gleich die passenden Ringe mitgeben.

Ich hab von Krumschnäbeln keine Ahnung und auch nicht von der ZG, aber das was ich bisher mitbekommen habe so gibt es doch nur eine ZG wenn man mit einem vorhandenen Päarchen züchten will, oder? Und in dem Fall wäre ja dann nur das Ei da was "meldepflichtig" ist. Kriegt man dafür dann ne ZG und Ringe?

Das letzterer Fall eintritt halte ich für unwahrscheinlich. Wer Eier kauft, muss logischerweise über entsprechendes Equipment verfügen. Das heißt für mich, dass sowohl ein Brutschrank als auch eine Aufzuchtbox vorhanden sein müssen. Dazu kommt noch der Aufwand der zu betreiben ist.
 
Post 8
Ist alles in Post 7 erklärt. Bitte auch lesen, dann erübrigen sich oft alle Fragen.
Ivan
 
Richard, letztendlich ist es egal, wie Eier erbrütet werden.
Ob von den "Zuchtvögeln" oder Ammen, oder sogenannte "Kunstbrut".
Die Aufzucht setzt doch eine ZG voraus, da nur der Besitzer der ZG Kenntnisse über das Psittakosegesetz vorweisen kann. Die offizielle Lesart. Also würde jemand der keine ZG hat, auch nicht lt. Gesetz über diese Kenntnisse verfügen.
Also darf er auch keine Vögel mit der Hand aufziehen.
Ergo handeln alle die hier in den Babyhandel einsteigen und zum Teil Nestlinge erwerben, die sie dann aufziehen, illegal, wenn sie keine ZG besitzen.
Das wäre die Konsquenz des gesunden Menschenverstandes.
Ivan
 
Hallo Anette,

Angenommen ich kaufe ein befruchtetes Ei von einer Papageienart die nicht in meinem Bestand ist, dann habe ich ein Problem.
Wenn das Junge schlüpft muß ich es kennzeichnen und bei der Behörde anmelden mit Angabe der Elterntiere die ich dann nicht habe.
Heißt..ich kann nur anmelden wenn ich selber die selbe Art gemeldet habe...und trotzdem ist es nicht in Ordnung und Schwindel.

Habe ich keine Altvögel von der Art kann ich den Kleinen normal nicht melden...und da kommt dann der Schwindel ...indem der Eierverkäufer angeblich erst später den Jungvogel verkauft hat und den Ring dem Käufer mitgegeben hat.

Ein verkaufter Jungvogel der schon beringt ist,ist legal verkauft...ohne Ring ist es wieder Betrug ....
 
Genau richtig. Ich darf als Züchter nur beringte Vögel abgeben. Ich darf keine Ringe abgeben und darf keine unberingten Vögel abgeben. Nachzuchten müssen beringt werden. Somit ist die Abgabe von bebrüteten Eiern rechtlich nicht möglich, da ich keine Ringe "mitgeben" darf. Zumal ich ja auch keine Kontrolle habe, wer die Ringe nachher tatsächlich anhat.

Auch der Kauf von Bruteiern von jemandem, der keine ZG hat, ist rechtlich nicht möglich, da man auch für diese Vögel nachher keine Ringe zur Verfügung hat und die Ringpflicht gilt nun mal.

Zudem würde ich ein solches Vorgehen auch aus der Sicht des Tierschutzes äußerst bedenklich finden! Ein seriöser Züchter wird da schon deshalb nicht mitmachen. Und auch der Erfolg ist fraglich. Handaufzuchten von Anfang an setzt Erfahrung voraus, sonst geht das leicht schief.
 
Ich verschenke nur unbefruchtete Eier (an Eierschlangenzüchter), aber ich käme nie auf die Idee, befruchtete Eier abzugeben.

Was ich vermute und was mir schon zu Ohren gekommen ist: Ein Züchter verkauft Papageien, hier als teure und sehr seltene Art, so, dass er befruchtete Eier anbietet. Diese werden aber bei ihm selbst ausgebrütet und aufgezogen. Das ist rechtlich im Sinne des Seuchenschutzes korrekt, denn die Tiere werden ja bei Abgabe beringt oder gechipt. Vor dem BGB ist das aber überaus fragwürdig: Der Züchter wälzt damit das Risiko komplett auf den Käufer ab.

Wenn ein Züchter befruchtete Eier weggeben will, und ich als Käufer will die bebrüten, schlüpfen und großziehen lassen, dann handle ich wie ein Züchter. Als Amme muss ich sowieso die selbe Art halten und dann gibt es rechtlich keinerlei Unterscheid zwischen mir als Käufer und dem Züchter als Verkäufer: Beide werden als Züchter vor dem Gesetz behandelt und unterliegen damit der Kennzeichnungspflicht. Bedeutet: Als Käufer muss ich eine ZG haben und kann mich dann bei den gängigen Stellen (ZZF, AZ, DSV usw.) um Ringe kümmern.

Anmerkung am Rande: Geschützte Arten (und nur bei denen ist der Verkauf von Eiern überhaupt vorstellbar) bedürfen neben der Beringung mit "Psittacoseringen" auch der Beringung mit Artenschutzringen.
 
Anmerkung am Rande: Geschützte Arten (und nur bei denen ist der Verkauf von Eiern überhaupt vorstellbar) bedürfen neben der Beringung mit "Psittacoseringen" auch der Beringung mit Artenschutzringen.

D.h deiner Meinung nach tragen diese Vögel zwei Ringe? :D
 
Müßte der Handel mit Papageieneiern (egal, ob befruchtet oder unbefruchtet) nicht auch nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen genehmigungspflichtig sein ?
 
Wenn der Käufer doch die gleiche Art in seinem Bestand hält, gibt es doch keine Probleme.
Man muß ja nicht schlafende Hunde wecken.
Zudem unterliegen ja nicht alle Krummschnäbel dem Artenschutzabkommen. Ergo ist das von Fall zu Fall verschieden.
Ivan
 
Danke Euch für die Antworten.

Ich fand diesen Austausch sehr interessant.

Also kann munter weiter mit befr. Eiern gehandelt werden.
Man braucht nur den "passenden" Bestand+ eine Zg.

Wohl was wo man nix dran ändern kann.
 
Thema: Zuchtgenehmigung/ Kennzeichnung

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