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LukasJ
Meerschweinchen Freund
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Okay das kann ich versuchen.
Danke
Lg Lukas
Danke
Lg Lukas
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Oha, dass die Zoofachhändler einem Vogel, der nach 3 Monaten nicht verkauft wurde, in Käfigen mit Mindestgrößen halten müssen, ist mir neu! Super, danke für die Info
Da wird demnächst alle paar Monate jemand Besuch mit Fotoapparat bekommen... muahahaha
@morrygan - hier die entsprechende Textpassage aus den Mindestanforderungen :
2. Zoofachhandel
In Zoofachgeschäften können Käfige oder Volieren vorübergehend mit der doppelten Anzahl Papageien besetzt werden. Dies ist nur in Zoofachgeschäften zu tolerieren, in denen eindeutig nachgewiesen werden kann, daß die Papageien nicht bereits in anderen Zoofachgeschäften bzw. Filialen eingeschränkt gehalten wurden und dadurch die Verweildauer, einschließlich Quarantäne, von 3 Monaten überschritten wird. An den Käfigen muß durch Hinweise deutlich erkennbar sein, daß die höhere Besetzung der Käfige oder Volieren nur für die vorübergehende Haltung im Zoofachhandel toleriert wird.
Kein Zoohändler wird nach drei Monaten größere Käfige bauen müssen, damit wäre ja das Gesetz sonst Totengräber des Zoofachhandels.Was geschieht bei Zuwiderhandlung? Erstmal bekommt der Händler die Gelegenheit, die Haltungsbedingungen in einer vorgeschriebenen Zeitspanne zu verbessern. Und wenn er es nicht macht? Kann er u.U. die Konzession verlieren und darf keine Tiere mehr anbieten? Dann bestünde ja noch Hoffnung
Ja in Disneyland.Gibt es auch irgendwo eine Verordnung/ein Gesetz, welche/s den Verkäufer zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen des Kunden verpflichtet?
Gibts denn zu dem Graupapagei im Blumengeschäft was Neues? Hat jemand schon die Besitzerin über die Aspergillose-Gefahr hinsichtlich der Erdnüsse hingewiesen?
Das behauptest Du so einfach.Kein Zoohändler wird nach drei Monaten größere Käfige bauen müssen, damit wäre ja das Gesetz sonst Totengräber des Zoofachhandels.
Darum geht es doch gar nicht:Das behauptest Du so einfach.
Es hat solche Fälle aber schon gegeben.
Frage mal User lanzelot, der hat (glaube ich) sowas in einem Zoogeschäft schon erlebt.
Ich könnte Dir per PN ebenfalls zwei Zoogeschäfte nennen, die auf Anordnung des ATAs ihre Käfige vergrößern mußten.
Warum willst Du den ATAs ihren undankbaren Job denn erschweren ?Und bitte komm mir nicht mit Veterinären, dass diese oft willkürlich entscheiden ist ja wohl bekannt und es ist nur anzuraten, denen immer mit einem Anwalt zu antworten.
Warum willst Du den ATAs ihren undankbaren Job denn erschweren ?
Eine ordentliche Haltung muß den ATA nicht fürchten !