*Crowbuster*..... oder schieß schwarz!

Diskutiere *Crowbuster*..... oder schieß schwarz! im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, dieses Thema sorgt ja generell für Emotionen, ich würde es aber begrüssen, wenn man versucht hier sachlich zu bleiben und sich über...
@ Raven....schau mal in den Eingangspost, der Admin hat Dich gestreichelt :zwinker:..... Du hast hier im Thread mal wieder ganz klar Deine Einstellung zu Vögeln....speziell den Rabenvögeln dokumentiert! Deshalb finde ich Deinen Nick sowas von unpassend..... gerade, wenn man sich mit diesen Vögeln beschäftigt und weiss, über wieviel Intelligenz sie verfügen....aus dem Stehgreif würde ich Dir eher eine barn owl zuordenen....ein kleiner Schwerz am Rande :)

Zumindest weiss ich jetzt, dass ich mich mit wichtigen Themen besser woanders hin wende.....und wenn ich Langeweile habe, mache ich es zukünftig wie Raven und kommentiere, ohne dass ich eigentlich Ahnung habe!
Wenn du so weiter machst mit deinen Beleidigungen und Unterstellungen, wird dir auch bald nichts anderes übrig bleiben, als dich woanders hinzuwenden.
 
Hallo, Elke-

doch man liest die Seiten- und macht sich seine Gedanken- keine Sorge-

das mit dem Urheberrecht ist tatsächlich klärungsbedürftig- ich will es aber nicht wieder "aufwärmen".

Mich würde eines brennend interessieren- nämlich, ob der Besitz eines Jagdscheines alleine schon eine Berechtigung darstellt, auf fremden Grund und Boden herumzuschießen- zumindest müsste ja die Erlaubnis des Besitzers vorliegen- auf öffentlichem Grund die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Immerhin geht von solchen Aktivitäten eine hohe Gefährdung auch für Menschen einher.

Lieber Gruß von barbara
 
0l0l0l oh menno, so kommt man keinen Zentimeter weiter. Ist es nicht möglich, mehr als 2 Posts sachlich zu bleiben ?????
Es ist ein komplexes Thema, das, wenn man eine Antwort gefunden hat, weitere Fragen aufwirft.Ich denke, jeder könnte seinen Teil dazu beitragen, auch wenn zum Schluss vielleicht nur heraus kommt, dass es zu komplex ist. :?
Dagmar hat, wenn auch auf eine polterige Art, auf die Rechtslage verwiesen, die eigentlich keiner wissen möchte, da es vieles erschwert.
Andere haben schon Ansätze gebracht, die näher betrachtet werden sollten.
Warum also hier Kindergarten spielen, wo wir Erwachsene sind ?

LG Pooper
 
Hallo,

das Thema Vogeljagd bewegt mich. Deshalb habe ich mich auch in diesem Forum angemeldet.

Diesen Beitrag habe ich von Anfang an gelesen und wundere mich, daß einige Zuschriften auf möglichen Urheberrechtsverletzungen, die schon auf der ersten Seite behoben wurden, immer wieder herumhackten.
Welche Zeitverschwendung.
Glücklicherweise haben einige Forenmitglieder mittlerweile klar darauf verwiesen, daß es hier um das Thema "Vogelschutz" geht.

Als Kind habe ich bereits gelernt: "Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie Du den Schmerz".

Auch im Rabenforum las ich Beiträge über die umstrittene Rabenvogel-Jagd und die an Rechtsradikalismus erinnernden Szenen von "Crowbusters". Egal welche Rabenart geschossen wurde, die einzelnen Rabenvögel sind qualvoll gestorben.
Die im Rabenforum vorhandene Petition auf Abschaffung der Bejagbarkeit von Rabenvögeln habe ich unterschrieben.

In den vorangegangenen Beiträgen waren auch einige positive Ansätze dargestellt, wie man das Bewußtsein von Jagdberechtigten ansprechen kann.

Alle an Tierschutz - hier speziell Vogelschutz - Interessierten, fragen sich, was kann man tun um unhaltbare Zustände zu ändern.

Meine Meinung dazu ist, die Frage lautet für jeden: "Was kann ich tun ?"

Aus dieser Überlegung heraus habe ich mich entschlossen, die Abgeordneten, die für die Abschußgesetze und die daraus resultierenden Folgen zuständig sind, anzuschreiben.
Den Brief werde ich in Kürze veröffentlichen.

Alle denen der Vogelschutz am Herzen liegt und die Unsinnigkeit der Rabenvogel-Bejagbarkeit erkennen, können dann diesen Brief als Vorlage nehmen und ihre Abgeordneten ebenfalls anschreiben.
In der Demokratie ist das der beste Weg um seinen Gedanken und seinen Willen auszudrücken.

Bis bald

Mountaineer
 
Für die neu angemeldeten: dieses Thema wurde schon oftmals bis zum ... diskutiert, ohne Ergebnis. Woran das liegt, darüber kann sich jeder selbst ein Bild machen. Zur Rechtslage die keiner wissen möchte, wenn Ihr zu viel Geld habt, bitte...
 
barbara schrieb:
Mich würde eines brennend interessieren- nämlich, ob der Besitz eines Jagdscheines alleine schon eine Berechtigung darstellt, auf fremden Grund und Boden herumzuschießen- zumindest müsste ja die Erlaubnis des Besitzers vorliegen- auf öffentlichem Grund die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Der Besitz eines Jagdscheins alleine berechtigt nicht zu jagen. Dazu muß man Jagdpächter oder Jagdeigentümer sein, also Jagdausübungsberechtigter.
Der fremde Grund und Boden fällt automatisch in eine Jagdgenossenschaft ob der Eigentümer es will oder nicht...
Öffentlicher Grund ist auch Jagdrevier allerdings darf innerhalb Befriedeter Bezirke (Hofräume und Hausgärten usw. ) nicht gejagd werden, ausser die öffentliche Sicherheit ist gefährdet (Wildschwein usw.). Dann kann die Jagdbehörde eine beschränkte Ausübung der Jagd genehmigen. Logischerweise darf auch nicht innerhalb Ortschaften gejagd werden.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Zum Thema "Crow Busters":
Hier ist nicht die breite Jägerschaft zu suchen. Es handelt sich eher um eine Minderheit von ca. 150 bis 200 Crow Busters Deutschland weit. Tendenz steigend, dank Alexander Busch, dem Importeur dieser Jagdart. Crowbusting wird seit Jahren in Amerika als "Volkssport" betrieben....
Und Alexander Busch betreibt seit einigen Jahren einen luktativen Internet-Shop mit Krähenjagd Zubehör, so das er neben "Wild und Hund" den zweitgrößten Stand auf den Jagdmessen betreiben kann. Also wer glaubt, hier keine Kohle gemacht..., der irrt.
 
Hallo,

ich freue mich riesig, dass sich jetzt doch noch einige mehr....und wie es scheint auch Jäger mit einbringen!

@ Moni..... ich muss Dich korrigieren, dieses Thema gab es *so* noch nicht!.....ich hoffe deshalb immer noch, dass es zu einem vernünftigen Austausch kommt.

Ich habe nämlich durchaus viele Verständnisfragen :)

Liebe Grüße
Elke
 
@nobody Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
Da du es genau haben möchtest: ..... insbesondere der bejagdbaren Wildvögel oder Federwild.
 
Hallo,

@pooper
Ich habe schon verstanden, dass du mit Lufttieren Vögel meintest.
Ist ja auch nicht so schwer zu verstehen :zwinker:
Ich gehe davon aus, dass verstanden wurde, dass Katzen, die man in die Luft wirft,
nicht automatisch zu den Lufttieren zählen :+klugsche :D:D

Mich persönlich würde sehr interessieren,
wie man schon im Vorfeld verhindern kann,
dass z.B. speziell während der Schonzeit, gejagt werden darf.
Wie kommt es zu solchen Sonderregelungen?

Liebe Grüße
Jennifer
 
Fragt doch mal bei der zuständigen Jagdbehörde nach.
Aber man kann es auch sicher im I-Net finden.
Schonzeit ist nicht gleich Brutzeit.
Ivan
 
Hallo,

bevor ich mit einem Wust an Fragen losdonnere, schliesse ich mich Jennifer an und hänge noch dran, wie es zu einer Sondergenehmigung ( wie ja auch hier im Fall evtl. vorhanden) für den Abschuß von Dohlen kommen kann?

@ Ivan.... ich glaube solche Sondergenehmigungen müssen schon speziell und nur Fall- oder Situationsbezogen sein, oder?

Liebe Grüße
Elke
 
Hallo Elke,
[...] Der Fall ist mit Deinem Anliegen vergleichbar.
Du wirst schnell feststellen : Ohne Beweise hast Du keine Chance !
Vermutungen und Unterstellungen werden nie zu Verurteilungen führen.
Was auffällt
Zitat
Die Gänsejagd ”bei Dämmerung und Nebel” ist für den 63-jährigen Voß inakzeptabel. Er ist davon überzeugt, dass die Jäger nicht nur die in diesem Gebiet zur Jagd freigegebenen Graugänse schießen, sondern auch geschützte Arten wie zum Beispiel Blässgänse. Voß glaubt: Bei diesen Sichtverhältnissen seien geschützte und nicht geschützte Arten nicht voneinander zu unterscheiden. Er glaubt, dass die Jäger folglich gegen geltendes Jagdrecht verstoßen.
Zitatende

Quelle: http://www.emderzeitung.de/?id=20&nid=228833

Der gute Voß scheint mit dem "Naturschutz" den er betreibt mordsmäßig überfordert zu sein. Anders kann man sich seine Meinung nicht erklären. Hauptsächlich scheint er darum bemüht zu sein die regionale Jägerschaft zu bekämpfen. Mehr darüber auf der Website: http://www.wattenrat.de/tag/eilert-vos/
Das die einzelnen Gänsearten auch Flugrufe von sich geben an denen sie zu unterscheiden sind hat er scheinbar nie gehört. Welch Inkompetenz!
Graugans: http://www.xeno-canto.org/species/Anser-anser
Blässgans: http://www.xeno-canto.org/species/Anser-albifrons


Man bemühe sich diesem Mann nicht nachzueifern sondern wirklich stichhaltige Beweise zu sammeln die sich auch verwerten lassen .
 
Hallo Ivantheterrible,

doch, leider wurden tatsächlich schon während der Brutzeit solche "Veranstaltungen" genehmigt.
Ich denke, dass dies eine absolute Ausnahme darstellt oder ich hoffe es viel mehr.
Und nun werden ja nicht nur Rabenkrähen abgeschossen, sondern auch Dohlen.
Ich frage mich so oder so, wie man diese Tiere verwechseln kann.
Das darf nicht passieren.
Auch kann man davon ausgehen, dass Saatkrähen unter den Opfern zu finden sind.
Tote Elstern und Eichelhäher werden auch immer wieder präsentiert.
Und all das in einer Zeit, in der Jungvögel vorhanden sind.

Zumal man vielleicht auch bedenken sollte, ob nicht vielleicht noch andere Singvögel abgeschossen werden,
die dann selbst die Crowbuster von den meist dunkleren Rabenvögeln unterscheiden können
und die Bilder hierzu natürlich nicht veröffentlichen....

Liebe Grüße
Jennifer
 
@ descheni,

Verhindern kann man da erst mal gar nichts..
Wähend der Schonzeit darf nicht gejagd werden, Aber....., diese Jagdpächter bekommen von den Jagdbehörden Sondergenehmigungen worin die Schonzeit "verkürzt" wird.
Die Schonzeit von Rabenkrähen ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Niedersachsen sind die Krähen vom 21.2.-31.07. geschützt.
Schonzeit Verkürzungen vom 01.03- 30.06 sind die Regel und werden genehmigt wenn "landwirtschaftliche Schäden" (zerpickte Silageplanen, oder die Hege des Rebhuhns) angegeben wird. Dazu noch 4 DIN A 4 Seiten aus den Fingern gesogenen Gründen... und schon ist die Jagdzeit auf Rabenkrähen verlängert.
Es gibt auch Berichte, worin die Schonzeit während der Brutzeit aufgehoben wurde, um einen sogenannten "Krähenmagnet" zu testen.., das auch in Niedersachsen.

Hier wird das EU-Recht gebeugt bis es bricht, denn Sondergenehmigungen sollten sich auf "Vergrämungsmaßnahmen" oder zu Abwehr "erheblicher landwirtschaftlicher Schäden"
begrenzen.
Wenn man bedenkt wie viele Abgeordnete und Minister den Jagdschein haben.....?
Niedersachsen wurde mit 23 Mio. Euro aus Brüssel gefördert, um die Artenvielfalt der "Bodenbrüter" zu realisieren.
Umweltminister Sander bittet desshalb Jäger um Hilfe, die Rabenkrähen zu erledigen.

Die "Regel Schonzeit" der Rabenkrähen liegt bei 5 Monaten, wurde aber jetzt schon in einigen Gebieten bis 2015 auf 3 Monate "verkürzt"....
denn junge unerfahrene Rabenkrähen sind noch langsam und neugierig, und desshalb ein leichtes Ziel für die Pumpguns der Crow Busters.

Neben bei bemerkt: Der NABU hält nur die Hand für Spenden auf...., dieses Thema wir von ganz OBEN ignoriert...

mfg huberto
 
Glaube ich nicht, denn die Brutzeit der Krähen ist Anfang Juli abgeschlossen.
Kann einer eine verbindliche Aussage mit Beleg geben, das im Juni Krähen bejagd wurden?
Also werden keine AV geschossen, die JV in den Nestern haben.
Also noch einmal, Schonzeit ist nicht gleich Brutzeit, warum wird also immer auf der Schonzeit herumgehackt?
Ivan
 
Werden sie nicht.
Mal schlau machen über die Brutzeiten, dann werden solche Fehleinschätzungen vermieden.
Die Jungen sind dann lange selbstständig und haben sich schon von ihren Eltern getrennt.
Ivan
 
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Thema: *Crowbuster*..... oder schieß schwarz!

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