Diebstahl von Carlo und Kikki

Diskutiere Diebstahl von Carlo und Kikki im Forum Allgemeines Vogelforum im Bereich Allgemeine Foren - Bitte helft uns, In der Nacht vom 19. auf den 20.11.2011 wurden unsere zwei Aras aus dem Pflegeheim ( inklusive Voliere, auf dreiste Art und...
huhu,
also hier sind viel Heime mit Schiebetüren als Eingang/ Ausgang ausgestattet. Wie bei uns als Beispiel. Das ist ja auch der unterschied zwischen den offenen Heimen und den geschlossenen Einrichtungen, die Bewohner können kommen und auch raus gehen um ums haus zu gehen, zum Kiosk zu gehen, sich draußen hin zu setzen usw..... sie können aufgrund ihrer motorischen Einschränkungen oftmals keine Schlüssel mehr benutzen. Zu verschließen ist diese Tür logischer weise, aber dennoch ist sie tagsüber offen.

Wie gesagt... Planer und Firmen sind dazu da eure Wünsche umzusetzen. Und bei Schiebetüren bietet sich nun mal ein Chipsystem an.

Und wer verbietet es denn einem Menschen, nur weil er vielleicht etwas verwirrt oder eine beginnende Demenz hat raus zu gehn? Und einzelbetreuung ist nicht möglich..... zahlt niemand.

Niemand. Wie bereits mehrfach geschrieben: IHR habt festzulegen, wer wann wohin darf. Ich verstehe nicht, wie du immer wieder darauf verfällst, dass man eure Bewohner einsperren will.

Warum redest du von Schutzbedürftigen ? Nur weil sie in einem Pflegeheim wohnen und leben, weil sie zu hause nicht mehr leben können, möchten, wollten, sind sie nicht immer gleich schutzbefohlen und unter Aufsicht zu halten. Sie können hier trotz alledem ihr leben führen, und brauchen sich nicht abzumelden wenn se mal raus gehn, das machensie von sich aus oftmals, weil es eine große Gemeinschaft ist in der sie leben.

Da gilt das gleiche wie oben. IHR habt festzulegen, wer wann wohin darf.

Büros, Lager, Pers. Toiletten und Umkleiden diese sind durch Schlüssel verschlossen, das Schwesternzimmer, nur mit einer Tür inkl. schloss die dann verschlossen wird wenn der letzte ausm Dienstzimmer geht, da Bewohner auch mal fragen an uns haben und dann zu uns kommen wenn keiner im Wb unterwegs ist. Ein Pflegeheim ist kein Sicherheitstrakt...... es ist ein zu hause.

Da gilt das gleiche wie oben. IHR habt festzulegen, wer wann wohin darf.

-> Welcher Art von Hintergrundwissen? Ich wüsste jetzt nicht, wie sich das Thema Zutrittsberechtigungen in einer Pflegeeinrichtung / Seniorenresidenz von denen eines Gentechniklabors unterscheidet.
Öhm, also den vergleich find ich ein wenig krass, Altenheime, Pflegeheime haben niemanden zu verstecken, oder dafür zu sorgen das die menschen die dort leben vom Rest der Welt verborgen sind, sie wohnen da, leben aber trotzdem weiter, auch in Bezug zur Öffentlichkeit...... die Zugangsvoraussetzungen im Labor sind glaub ich ganz schlecht mit den betreten einer offenen Pflegeeinrichtung zu vergleichen.....

Ich habe geschrieben, dass das Thema Zutrittsberechtigungen gleich ist. Du verwechselst das Thema Zutrittskontrolle über technische Systeme mit dem Wärter in einer geschlossenen Einrichtung, der die Leute einsperrt. Eine Zutrittskontrolle ist nicht wegsperren, das ist die Möglichkeit, Zutritt in Bereiche oder Zimmer nach vorher festgelegten Regularien zu ermöglichen. Und IHR stellt diese Regularien auf. Und die DEFINITION von Zutrittskontrolle / Zutrittsberechtigung ist überall gleich. Egal ob das ein Krankenhaus, ein Wohnblock, dein Einfamilienhaus, ein Labor oder ein betreutes Wohnen ist.

Übrigens... Warum muss das, was in einem Labor passiert vor der Welt verborgen sein? :O

Hier mal die Intro von Wikipedia: "Zutrittskontrolle steuert den Zutritt über ein vom Betreiber festgelegtes Regelwerk „WER−WANN−WOHIN“, damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder geschützten Arealen auf einem Gelände erhalten. Die Zutrittsberechtigungen können zeitlich begrenzt werden (Ablauffrist, Uhrzeit). Die Zutrittsberechtigung kann von Menschen, z. B. Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes oder auch von technischen Zutrittskontrollsystemen anhand von Identitätsnachweisen überprüft werden."

Wenn bei euch JEDER ein- und ausgehen darf (auch völlig Fremde), dann braucht ihr gar keine Schlösser an den Türen. Habt ihr irgendwo Schlösser, dann HABT ihr bereits eine Zutrittskonrolle. Und dann vielleicht weit unter dem, was technisch möglich und ggf. auch sinnvoll ist.

Wenn man des Nachts so einfach ne Voliere klauen kann, dann weiß der Verantwortliche nicht, was in seinem Verantwortungsbereich passiert. Und das halte ich für bedenklich. Und das hat nichts mit der jetzigen Diskussion über Wegsperren zu tun. Es hängen auch genügend Sachwerte daran, für die der Betreiber verantwortlich ist.

Die GROSSGESCHRIEBENEN Wörter sind Betonung, nicht schreien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @ all,

kurze Frage - sind wir hier in einem Vogelforum oder in einer Diskussion über die Sicherheit von und für Seniorenheime ???? Ich denke das Thema mit den Ara's ist durch. Sie sind wieder da - wie auch immer die Umstände des Verschwindens und wieder Auftauchens gewesen sein mögen.

Eine Diskussion, wie und ob solche Vögel in einem Seniorenheim untergebracht werden sollten, könnte ich noch verstehen aber die letzen Beiträge hier gehören eigentlich nicht in ein Vogelforum.

gruß
Rebell
 
Damit magst du sicher recht haben. Und die entsprechenden Beiträge können sicher auch in ein paar Tagen dann gelöscht werden :D
 
huhu, da siehst du aber was ganz falsch..... nicht WIR haben festzulegen wann, wohin und ob ein Bewohner in welchem rahmen das haus verlassen darf, kann oder auch tut....... denn...... nicht automatisch ist die aufenthaltsbestimmung gerichtlich geregelt, sprich.... die Bewohner können das SELBST entscheiden..... und die anderen die einen gesetzlichen oder privaten Betreuer gestellt bekommen haben, da entscheiden auch nicht WIR sondern dann im falle dessen der BETREUER oder das GERICHT......
dann frage ich mal...was wollen völlig fremde denn in einem Altenheim..... und davon ab, achten die Bewohner da auch drauf, wer da jetzt reingekommen ist, da sie sich sehr oft im eingangsbereich aufhalten......
Aber nochmal, wer soll sich denn täglich um das öffnen der Türen kümmern? Ein Pförtner / Wärter ist nicht bezahlbar, eine klingel die aufs Telefon geleitet wird, sorgt dafür das man noch weniger zu seiner Regel Arbeit kommt......
Aber ich kann anscheinend einfach nur froh sein das ich in einer ,,Kleinstadt" lebe und arbeite und wir demnach ein nicht so verbohrtes oder sicherheitsbedürfniss evtl. panische angst ohne eine verschlossene Tür haben...... hier ist nunmal ein offenes leben möglich

.....und wie ich immer wieder auf einsperren komme...... erklär mir doch bitte mal wie ein Mensch der kognitiv, optisch oder motorisch nicht mehr so in der Lage ist zahlencodes, schlüssel, kartenöffner etc. zu nutzen, aber dennoch sich frei bewegen kann und darf, sich frei bewegen soll wenn er/ sie nicht raus kommt, weil er/ sie mit dem Öffner system nicht klar kommt...... Wenn ich eine Tür versperre und sich ein freier mensch darauf hin bezogen eingesperrt fühlt und nicht raus kommt ( weil o.g. punkte zutreffen) ist es ein weg schließen, weil wir pflegenden nicht die zeit haben alle 5 Minuten die Tür auf oder zu zu machen.... das geht dann auf kosten anderer Bewohner die nicht mehr in der Lage sind ihren
Aufenthaltsort frei zu wählen, nicht kommunizieren können und kognitiv schon seeeeehr weit weg sind..........

hast du denn mal in der Altenpflege gearbeitet ??? oder wo hast du deine erkenntnisse her ?

grüssle
 
Hierzu bedarf es keiner Genehmigung. Jeder darf Bilder aus dem Netz auf seinem heimischen PC/Laptop speichern und bspw. als Hintergrundbild verwenden oder aber auch ausdrucken und an die Wand hängen. Lediglich eine Wiederveröffentlichung oder anderweitige Nutzung ausserhalb des Privatbereichs fällt unter das Urheberschutzgesetz.

Geierhirte
Totaler Blödsinn!
Du hast soviel Ahnung vom Urheberrecht wie die NPD von Nächstenliebe!. Nämlich gar keine!

Zitat
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Zitatende

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Und das die Fotos hier im Forum öffentlich sind kann man wohl kaum bestreiten. Somit ist jede vom Fotografen unerlaubte Kopie seines geschützten Werkes ein Verstoß gegen das Urheberrecht!

Schlimm das dieser Blödsinn noch von einem ehemaligen Modi kommt der eigentlich mehr Wissen haben sollte - hat er ja auch mehr Rechte wie: Strafpunkte verteilen, Sperren von Threads, Sperren von Usern oder völlig willkürliche Löschung von Beitragsteilen.

Jm2c

PS.: Muß Ivan zustimmen, man hüte sich hier Fotos zu zeigen!
 
Ihr seid Hausherr und habt zu entscheiden, welche Räume von wem betreten werden dürfen. Also stellt ihr die Regeln auf. In so einer Einrichtung gibts ja nicht nur die Zimmer der Bewohner und die Allgemeinen Bereiche sondern auch viele Interne Räume.

Oder entscheidet euer Bewohner oder der Betreuer, dass ein Bewohner in eure Technikräume darf?

Du wirst es nicht glauben, man könnte beispielsweise Bewohnern, die nicht mehr mit dem Schlüssel umgehen können auch ein Armband mit Chip verpassen und damit sperren die Türen dann automatisch.

Und nochmal... Ihr (bzw. der Betreiber) entscheidet, welche Räume in eurer Einrichtung von wem betreten werden dürfen. Es macht für mich keinen Sinn hierrüber zu diskutieren, was wer wie darf.

Aber ich fürchte, dass hier auch eine weitere Diskussion einfach sinnlos ist, weil ich nur immer wiederhole, dass jeder Betreiber selber entscheiden muss. Die technische Umsetzung ist da problemloser.
 
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Zitatende

So wird doch eher ein Schuh daraus :D

Eine offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage...
 
elmo, wir belassen es einfach, da du nicht richtig liest, im post 40 stehen schon die antworten auf deine jetzigen wiederholten fragen...... und das es nicht nur dem Betreiber obliegt,
bzw. nicht immer im Einzelfall obliegt, wer den Haupteingang frei benutzen darf und wer nicht ( hängt nämlich davon ab ob eine geschlossene Einrichtung oder eine offene Einrichtung
betrieben wird).
Hat man eine geschlossene Einrichtung, kann man mit verschlossenen Haustüren arbeiten, hat man eine offene Einrichtung sind die Türen nicht verschlossen sondern
offen.

gruß
 
[...]
Hat man eine geschlossene Einrichtung, kann man mit verschlossenen Haustüren arbeiten, hat man eine offene Einrichtung sind die Türen nicht verschlossen sondern
offen.

gruß
Schon mal etwas von Sicherheitsbedürfnis gehört? Eure Bewohner haben ja wohl kaum wie sie noch zuhause gelebt haben alle mit offener Eingangstür geschlafen, oder?

Es wäre ideal wenn man die Pflegeheimdiskussion vom Originalthread abtrennen und in die Quasselecke verschieben könnte.
 
Wegen mir auch in die runde Ablage...
 
logisch hab ich da schon was von gehört, schon was überlegt bevor man schreibt ? wer sagt bzw schreibt denn das die Türen nachts offen sind ????
.......offene Einrichtung heißt nicht das die Türen 24 stunden offen stehen......
 
War nicht die Frage ursprünglich, wie es möglich war in besagte Einrichtung einzubrechen und zwei Papageien (die ja sicher auch Lärm dabei machen) samt Voliere mitgehen zu lassen?
 
wollt ihr jetzt wortspielchen machen ?
.....du fällst vor lachen auch von stuhl...und liegst am boden, oder ? meine tür ist auch zu jeder zeit für jeden offen...... dennoch heize ich im winter und demnach ist die tür geschlossen, aberauf...... und ne elektronische schiebetür mit sensor, geht automatisch auf wenn jemand, und sei es die katze, diesen sensor berührt ( durchbricht)
 
Totaler Blödsinn!
...ist das, was du hier wieder einmal zum Besten gibst, korrekt.


Du hast soviel Ahnung vom Urheberrecht wie die NPD von Nächstenliebe!. Nämlich gar keine!
Und dieser Vergleich zeigt einmal mehr deutlich, welch Geistes Kind du bist ;)

Zitat
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Zitatende

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Lies dir dieses Zitat noch einmal genau durch. Vielleicht kommst du sogar von selbst drauf. Dazu muss man Gesetzestexte allerdings verstehen :zwinker:

Und das die Fotos hier im Forum öffentlich sind kann man wohl kaum bestreiten. Somit ist jede vom Fotografen unerlaubte Kopie seines geschützten Werkes ein Verstoß gegen das Urheberrecht!
Ist das so ? Zeig´ mir mal ein Beispiel, in dem eine Privatperson wegen Speicherung eines Fotos aus dem Internet auf dem Privat-PC verklagt, abgemahnt etc. pp. wurde. Erst recht, wie das Ganze nachgewiesen wurde :D
Und selbst WENN, dann ist es nach wie vor hier in Deutschland immer noch nicht strafbar. Da kannst du noch so viele Gesetzestexte zitieren und versuchen, anderen diese als Wahrheit zu verkaufen.

Schlimm das dieser Blödsinn noch von einem ehemaligen Modi kommt der eigentlich mehr Wissen haben sollte - hat er ja auch mehr Rechte wie: Strafpunkte verteilen, Sperren von Threads, Sperren von Usern oder völlig willkürliche Löschung von Beitragsteilen.
Haste heute deine warme Milch von Mutti nicht bekommen, oder warum kommst du immer wieder mit diesem Unsinn ? Kann man nur müde drüber lächeln. Und nu geh doch wieder spielen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@katis Ok, es sei mal dahin gestellt ob es 'normal' ist Aras ine inem Pflegeheim stehen zu haben...^^ Das kannst du dir noch so schön reden und völlig entgleiste Vergleiche bringen, Aras dort zu halten hat absolut nichts mit Artgerecht zu tun. Und man mags kaum glauben, ältere Menschen kann man auch aufmuntern, beschäftigen oder motivieren, ohne das ein anderes Lebewesen dafür leiden muss. Da ändert sich auch nix dran wenn du dieser Art der Haltung noch ins lächerliche ziehst...ich habe dafür kein Verständiss. Und wenn ich alt bin und absolut niemanden mehr habe, dann wird sich daran auch nichts ändern nur weil da zwei arme Aras im Gang/Zimmer ihr Leben in ner Voliere frissten müssen... p.s. mal so am Rande, Hund und Katze sind mit einem Vogel in Haltung und Lebensweise nicht zu vergleichen oO

Der Vorgang diese zu entwenden und dann auch noch (völlig sinnlos??) irgendwo mal abzustellen, dass geht gar nicht. Es ist natürlich Diebstahl und durch das abstellen im Freien kann man ja auch kaum davon reden, dass man hier den Tieren helfen wollte. Aber ich frage mich auch, wie man in nem Pflegeheim mal eben so ne ganze Voliere raus rollen kann, ohne das es IRGENDWEM auffällt. Bzw würde ich mich schon sorgen, wenn da jeder rein und raus kann in der Nacht.
 
Ach Leute...
Die, die sich über Urheberrecht oder Seniorenheime unterhalten wollen, ziehen bitte damit in die Quasselecke. Was hier eher angebracht wäre, sind ein paar Tipps, um die Haltung der Vögel zu verbessern - aber bitte nicht mit der Brechstange. Ihr solltet langsam wissen, dass man damit nichts erreicht.
 
@katis [...] Aber ich frage mich auch, wie man in nem Pflegeheim mal eben so ne ganze Voliere raus rollen kann, ohne das es IRGENDWEM auffällt. [...]
Das genau habe ich schon in Post # 22 gefragt, leider bleiben die Antworten darauf aus.

Wenn man dann in den Mindestanforderungen zur Papageienhaltung in Deutschland liest:
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden: für Aras über 60cm Körperlänge: 4 x 2 x 2 (Länge x Breite x Höhe in m)
Quelle: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downl...ublicationFile

fragt man sich
1. wer so große fahrbaren Volieren anfertigt? Die Antwort ist wahrscheinlich niemand.
2. wie es geschehen kann das man damit unbemerkt euer Heim verläßt und munter damit durch die Straßen spaziert?

Die größten (fahrbaren!) Volieren verkauft Paradiso - Volieren ( http://paradiso-volieren.de/pap.htm) mit den Maßen 150 x 100 x 210 cm (L x B x H) bis 200 x 100 x 190 cm (L x B x H). Trotzdem weit unter dem Mindestmaß für die beiden Aras!

In nichts anderes werden die Aras untergebracht sein. Die Anschaffung einer extra angefertigten, und auch artgerechten (+ rollbaren) Voliere verursacht Kosten die das Pflegeheim sicher nicht zu zahlen bereit ist.
Fazit: Das Pflegeheim möchte sich durch die Arahaltung profilieren.

Jm2c
 
Da scheint Jemand was gegen Papageien in Pflegeheimen zu haben,
Im September 2011 wurde auch Graupapagei Rudi aus einem Pflegeheim in Berlin gestohlen.

Es gibt ja mittlerweile einige Pflegeheime in Deutschland, die Tierhaltung erlauben.
Eine Einrichtung erhielt 2009 sogar einen Tierschutzpreis.
Mein Rat an die Pflegeheime wäre, daß sie sich über die artgemäße Haltung von Papageien informieren.
Sonst bietet das an sich löbliche Konzept "Tiere in Altenheimen" unnütze Ansätze zur Kritik.
 
Thema: Diebstahl von Carlo und Kikki

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