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nobody1
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Finde ich total falsch.[...]
Ich bejage Krähen ja auch. Aber wenn ich einen gemischten Trupp von Krähen und Dohlen habe, heisst es schlicht : Hahn in Ruh![...]
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Finde ich total falsch.[...]
Ich bejage Krähen ja auch. Aber wenn ich einen gemischten Trupp von Krähen und Dohlen habe, heisst es schlicht : Hahn in Ruh![...]
Also ich würde daraus lesen, daß nobody die Krähenbejagung falsch findet. Es spricht ja auch einiges dagegen, aber das hatten wir schon.Erklärung bitte.
Keine Sorge, hier in Berlin gibt es andere Kaliber. Da ich ja recht häufig in Schulen und auch Kindergärten unterwegs bin, lassen sich einige Argumentationen und "Störfeuer" ganz gut einordnen. Einige Kinder stellen übrigens schlauere Fragen als viele Erwachsene.ich bewundere Vogelklappe dafür, dass sie es trotzdem immer wieder versucht!
barbara schrieb:Ich weiß natürlich nicht, ob dies heute noch verpflichtend ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwelche schwadronierenden "Cow-busters" auch nur einen gültigen Wisch in der Tasche haben, der ihr Handeln und Auftreten rechtfertigt- ob sie nun Einzeln oder in Gruppen ihr Unwesen treiben.
Nein Eric, das ganz und gar nicht. Aber niemand schreibt dir vor die Flinte zu verwenden. Nimm eine Büchse in .17hmr, die hat auch auf 100 m genügend Power. Außerdem gibt´s dadurch keine Kolateralschäden.@ Nobody
Erklärung bitte.
Du findest also bei einem gemischten Trupp sollte man fröhlich draufhalten?
Daran gibt´s nichts zu rütteln.Leider ist hier die .17 jagdlich nicht zugelassen. Da muss ich mich auch an die Bestimmungen halten.
[...]
Quelle: http://www.jagd-tg.ch/index.php?text=63&subm_zusatz=&subm=46&main_id=2&sitename=GesetzeundVerordungSelbsthilfemassnahmen (Jagdgesetz des Kanton Thurgau § 31)
Grundbesitzer dürfen Füchse oder Marder, die sie bedrohen oder schädigen, in Gebäuden, Räumen und in deren allernächster Umgebung erlegen, soweit nicht die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet werden. Stare, Wacholderdrosseln oder Amseln, welche zur Zeit der Frucht- und Beerenreife in die Weinberge und Obstanlagen einfallen, sowie Sperlinge, Ringeltauben, Türkentauben, verwilderte Haustauben, Raben- oder Nebelkrähen, welche das Saatgut oder Getreide schädigen, dürfen von den Grundbesitzern an Ort und Stelle abgeschossen werden.
eric schrieb:Als Jäger muss ich jederzeit damit rechnen, dass ich von der staatlichen Wildhut kontrolliert werde
Es ist seitens der Revierinhaber immer zu bedenken, daß der Jagdaufseher, der Berufsjäger oder forstlich ausgebildet ist, dem Strafverfolgungszwang unterliegt und keine Wahl hat. Er muß pflichtgemäß festgestellte Gesetzesverstöße der Staatsanwaltschaft melden, weil er Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft ist. Hier ist Konfliktpotenzial vorhanden, das man auch dem bestätigten Jagdaufseher, der nicht Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft ist, nicht durch jägerisches Fehlverhalten im Revier zumuten sollte, wo es zu seinen Aufgaben gehört, für die Einhaltung der zum Schutze des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften zu sorgen
Lieber Mountaineer, ich bin gespannt auf Deine Briefvorlage, glaube aber kaum Dir viel Hoffnung machen zu können, daß sich hier engagierte Leute einfinden, die sich an Deiner Aktion beteiligen würden. Lieber ein bißchen schwafeln und das war´s.
LG Rudy der Gärtner