Angabe der Vogelzucht bei Wohnungssuche

Diskutiere Angabe der Vogelzucht bei Wohnungssuche im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, weiß jemand ob man das Vorhandensein einer Vogelzuchtanlage (ca. 30 Tiere) bei der Wohnungssuche bzw beim Vermieter angeben muss...
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Drachen-Fee

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Hallo,

weiß jemand ob man das Vorhandensein einer Vogelzuchtanlage (ca. 30 Tiere) bei der Wohnungssuche bzw beim Vermieter angeben muss? Irgendwie scheiden sich da grade die Geister. Einer meint Nein da es unter die Kleintierhaltung fällt und der nächste sagt Ja da die Anzahl der Vögel den normalen Standart überschreitet und dies dann ein Kündigungsgrund sein kann.

Ich hab da nu echt keine Ahnung.....
 
30 Vögel fallen sicherlich nicht unter Kleintierhaltung, schon gar nicht wenn es eine Zuchtanlage ist, also noch mehr werden. Und sicher kommt es auch auf die Vogelart an, je nachdem kann es ja auch mal laut werden. Ich würde das keinem potentiellen Vermieter verschweigen, schon allein nicht um nicht hinterher evtl. Krieg zu haben.
 
Hinzuzufügen ist noch, dass man sich bestimmt keinen Gefallen tut, dieses 'Detail' unter den Tisch zu kehren.

Für mich würde es gar keine Rolle spielen, ob man dies angeben muss oder nicht. In jedem Fall würde ich den Vermieter davon unterrichten (ihm evtl. anbieten, es sich in meiner eigenen Wohnung einmal anzusehen/-hören, sofern es skeptisch sein sollte.... 30 Zebrafinken machen sicherlich weniger Krach als 30 Halsbandsittiche) und auf jeden Fall eine schriftliche Erlaubnis hierzu anstreben.

Problem ist nämlich: Selbst wenn man diese Anzahl nicht anzugeben hätte, kann man hinterher Streit mit dem VM nicht ausschließen. Und 'Recht haben' ist ein sehr theoretischer Begriff, der im Zweifel aber die Nerven und den Ärger aufgrund eines Kleinkriegs wohl kaum wettmachen dürfte. Man hat nichts davon im Recht zu sein und dann aber einen bei Mängeln (im Rahmen des Gesetzes) träge agierenden VM zu haben resp. hinterher wg. der Kaution hinterherrennen zu müssen.

Man sollte daher mit offenen Karten spielen. Als VM wäre ich auch nicht begeistert, wenn jemand mit seiner 30 Tiere umfassenden Kaninchenzuchtanlage einzieht... man erspart sich auf die ehrliche Art definitiv jede Menge Stress und muss sich hinterher auch nicht den Vorwurf gefallen lassen, man hätte ja nichts gesagt.
 
Ja das war halt auch mein Gedanke. Ich würde auch alleine zur Vermeidung von Ärger das Ganze angeben...

Die Frage war halt wie die rechtliche Seite aussieht.
Hatte halt die Diskussion grade woanders.
 
Schwer zu beantworten, wenn man die Rahmenbedingungen nicht kennt - hängt wie gesagt auch von der Art ab.

30 Stück dürften aber m.E. sicherlich nicht mehr als übliche Kleintierhaltung deklariert werden - selbst wenn es Kleintiere sind, so überschreitet die Anzahl sicherlich das gewöhnliche Haltungsvolumen.
Eine verbindliche Aussage wird man Dir in einem Forum aber ohnehin nicht geben können. Da hilft wohl v.a. nur die Rechtsberatung weiter.
 
Schwer zu beantworten, wenn man die Rahmenbedingungen nicht kennt - hängt wie gesagt auch von der Art ab.

Im Profil stehen folgende Tiere "Kanarien, Yarrellzeisig, Mex. Karmingimpel, Mischlingshündin, Zwerghamster"

Ehrlich gesagt habe ich mir noch nie im Leben darüber Gedanken gemacht, aber auch noch nie Probleme deswegen gehabt. Ich habe immer nur den Hund/die Hunde angegeben. Das war eher ein Problem.

Grüße
 
Im Profil stehen folgende Tiere "Kanarien, Yarrellzeisig, Mex. Karmingimpel, Mischlingshündin, Zwerghamster"

Ehrlich gesagt habe ich mir noch nie im Leben darüber Gedanken gemacht, aber auch noch nie Probleme deswegen gehabt. Ich habe immer nur den Hund/die Hunde angegeben. Das war eher ein Problem.

Grüße

Ich habe ja nicht von mir gesprochen *g*
Es handelt sich hauptsächlich wohl um Kanarien....
 
Endlich habe ich mal etwas halbwegs Brauchbares/Konkretes gefunden -> Link

Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann.

Ferner heißt es jedoch

Beispielsweise würde auch bei der Haltung von 28 Wellensittichen in mehreren Käfigen sicher der bestimmungsmäßige Gebrauch einer Wohnung überschritten (...) Der Vermieter kann in einem solchen Fall zumindest vom Mieter Unterlassung verlangen. Beachtet der Mieter eine entsprechende Abmahnung des Vermieters nicht, kann dies Anlaß für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Mietvertrages sein. LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 13. Juli 1998, Az: 62 S 91/98).

Dennoch bezweifle ich, dass dies eine gute Auskunft ist. Es hängt wohl auch von der Wohnungsgröße ab. Darüberhinaus weiß ich nicht inwiefern da evtl. noch mitmischen würde, dass es sich um Gewerbsmäßige Nutzung handelt.
Könnte in jedem Fall problematisch werden. Aber das ist nur mein persönliches Gefühl.
Ich würde die Anzahl von Vögeln nicht von vornherein verschweigen. Jedoch ist dies jedermanns eigene Sache.
 
Danke Blubb werde das mal weiterleiten...
 
Hi Nittfrauen und Männer,

ca. 30 Kleinvögel (Kanarien) sind weitaus mehr, als das übliche Maß (2,3 o.4). Dabei kommt es auch noch auf die größe des/der Vögel an.
Wenn das verschwiegen wird, ist der Ärger vorprogramiert. Schlimmstenfalls vorsätzliche Täuschung.



Ich habe ja nicht von mir gesprochen *g*


Ich dachte schon!:D
 
Ich habe seit 1980 bis 1996 meine Zucht- und Haltungsanlage in einem so genannten Kinderzimmer betrieben. Es gab keinen Ärger mit den Nachbarn, Vermieter etc. Meine meldepflichtigen Vögel wurden bei der Unteren Naturschutz gemeldet und auch von dem Amt besichtigt. Kapuzen- yarrel- und andere Neuweltzeisige. Anzahl der Vögel etwa 40!

PS: Sittiche und dergleichen sind eh nicht in Wohnungen zu züchten, Psittacoseverordnung!!


*Noch eine Anmerkung: Wenn es verboten wäre, dann sähe es aber schlecht aus in deutschen Vogelstuben. Der Name kommt ja schon von "Stube"
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gab keinen Ärger mit den Nachbarn, Vermieter etc.
Das kann aber kaum stellvertretend für alle gelten. Manche Nachbarn und/oder Vermieter mögen toleranter sein als andere - daher ist es auf jeden Fall hilfreich eine Zustimmung vom VM schriftlich vorliegen zu haben - nur für den Fall der Fälle. Denn wie gesagt: Selbst wenn man im Recht ist, kann sich der VM in seiner allgemeinen Kooperationsbereitschaft schnell mal einschränken.
Solche Tatsachen zu verschweigen kann schlicht einen falschen Eindruck machen und beim VM die Frage aufwerfen, worüber er denn sonst noch nicht unterrichtet worden ist. Nicht zwangsläufig die beste Grundlage für ein ausgeglichenes Mietverhältnis.

Denn wenn ich hier eine Vogelzucht aufmache und nicht abgeklärt habe, ob mein VM das gut heißt, würde der ganz schnell mal den § 573a geltend machen.
Zur Verschwiegenheit könnte ich daher niemandem guten Gewissens raten.
 
Na ich denke man kann 1980-1996 nicht mit heute vergeleichen. Damals war es auch nicht so schwer mit Hund und/oder Kind was zu finden.
Das ist heute ja auch mehr als schwierig....

Wobei ich mich grade frage ob die Leute die Vögel halten dann Eigentum haben oder die einfach schon so lange welche haben das der Vermieter dazu nix sagt....
 
Dass man Kleintiere halten darf ist nicht neu.
Ich bin mir dennoch über die Anzahl im Unklaren und bzgl. dieser habe ich nur die von mir bereits angezeigte Quelle gefunden. Hast Du konkrete Quellen bzgl. einer größeren Anzahl von Kleintieren und nicht von 'Kleintieren im Allgemeinen'.

Ich habe Google schon mit verschiedensten Kombinationen aus Vogelzucht/Kanarienzucht und Mietwohnung/Mietrecht/Vermieter drangsaliert und bin bis auf den einen Link nicht fündiger geworden.

Wie gesagt:
Beispielsweise würde auch bei der Haltung von 28 Wellensittichen in mehreren Käfigen sicher der bestimmungsmäßige Gebrauch einer Wohnung überschritten (...) Der Vermieter kann in einem solchen Fall zumindest vom Mieter Unterlassung verlangen. Beachtet der Mieter eine entsprechende Abmahnung des Vermieters nicht, kann dies Anlaß für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Mietvertrages sein.LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 13. Juli 1998, Az: 62 S 91/98).

Die von Dir gezeigten Urteile lassen auch verlauten "solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten" - ich kenne die Geräuschkulisse von 30 Kanarien nicht und niemand hier weiß wie hellhörig eine ins Auge gefasste Wohnung sein mag.

PS: Es gibt auch kein Gesetz, das verbietet. mit 20 Personen in einem Wohnzimmer zu sitzen!
Die Frage ist aber nicht, ob 30 Vögel für einen gemütlichen Abend im Wohnzimmer eingeladen werden dürfen, sondern ob diese dauerhaft dort wohnen dürfen. Denn eine Überbelegung durch Menschen ist ebenso problematisch (Link), wobei hier noch der Aspekt hinzkommt, dass die Bausubstanz beeinträchtigt sein muss, damit eine Kündigung rechtens ist.


Ich würde mit offenen Karten spielen. Evtl. erfreut sich der VM sogar an der Kanarienzucht. Aber darauf zu spekulieren halte ich für unklug.
Hope for the best. Prepare for the worst.


Wobei ich mich grade frage ob die Leute die Vögel halten dann Eigentum haben oder die einfach schon so lange welche haben das der Vermieter dazu nix sagt....
Es gibt sicher Vermieter, die sich daran nicht stören bzw. denen das sogar gefällt. Vermieter hassen ja nicht grundsätzlich Tiere. Je nach Bauart der Wohnung bekommt evtl. auch einfach niemand was davon mit. Und wo kein Kläger...

Es ist nur schwer von vornherein abzuschätzen, ob eben 'niemand was mitbekommt'. Denn im Zweifelsfall reichen schon ein paar Nachbarn, die sich durch das ständige Gezwitscher belästigt fühlen, um sich das Leben schwerer zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wollte noch editieren, aber die Zeit ist futsch.
Sogar in dem von Dir angebrachten Link steht vermerkt
Wenn im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung steht, sollte man auf jeden Fall den Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn man ein Tier in der Wohnung halten will.
Was alleine schon der gesunde Menschenverstand gebieten sollte...
 
Das artet doch nur wieder in Gelaber aus! Bei mir geht es um Gesang der Vögel. Der ist bei geschlossener Türe im Treppenhaus nicht zu hören. Unsere Singvögel in der Natur kann ich durch geschlossene Fenster und Türen hören und das ist gut so. Das kommen auch nur Depressive auf die Idee, alle vergiften, Ruhe, ich kann nicht mehr.


PS: Man geht zu seinem Vermieter, fragt ihn ob er was bla,bal bla. Dann sagt der ja oder nein! Bei Nein andere Wohnung, gibt es zur Zeit genug.
 
Der ist bei geschlossener Türe im Treppenhaus nicht zu hören.
Gilt aber eben nicht für jede Wohnung. Querulanten-Nachbarn, die nichts Anderes zu tun haben, als das Haar in der Suppe zu suchen gibt es genügend. Darauf zu spekulieren, dass das kommentarlos alles schon so in Ordnung sein wird, halte ich für leichtsinnig.

Man geht zu seinem Vermieter, fragt ihn (...) Bei Nein andere Wohnung
Nichts Anderes sage ich, auch wenn ich "Wohnung[en] gibt es zur Zeit genug." nicht unterschreiben würde.
 
Ich würde dem Vermieter direkt sagen , dass ich Vögel habe, dann ist man auf der sicheren Seite.Ich bin selber Vermieter und soll ich Euch mal was sagen !!! Menschen die Tiere haben sind bei uns immer herzlich willkommen.

LG.
Martina
 
Thema: Angabe der Vogelzucht bei Wohnungssuche

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