Hallöchen,
mit Ausnahme von Katharina- und Mönchsittichen sind derzeit ALLE südamerikanischen Sittiche meldepflichtig.
Zuständig ist i.d.R. die
Untere Naturschutzbehörde, in NRW allerdings das Umweltamt. Anmeldeformulare kann man meist auf den Homepages der Städt und Gemeinden runterladen.
Für die
(kostenlose) Anmeldung wird bei fast allen Arten eine Herkunftsbescheinigung vom Züchter benötigt, aus der hervorgehen muß, daß der Vogel aus legaler (europäischer) Nachzucht stammt. Dazu ist natürlich auch die
Angabe der Ringnummer und des Geschlechts erforderlich. Stammt der Vogel nicht aus der EU, benötigt man eine CITES.
Die einzige mir bekannte Art, für die derzeit eine Herkunftsbescheinung nicht ausreicht, obwohl der Vogel aus einer Nachzucht innerhalb der EU stammt, und wo für die Anmeldung somit eine CITES benötigt wird, ist der Goldsittich. Da sich aber die Meldepflicht der Arten immer wieder mal ändert, macht es Sinn, vorsichtshalber immer mal bei
WISIA selbst nachzuschauen ... bei der Recherche sollte man den lateinischen Namen verwenden. Arten, die im Anhang A des Washingtoner Artenschutzabkommens gelistet sind, benötigen eine CITES, bei Arten des Anhang B reicht die Herkunftsbescheinigung.
Detaillierte Erklärungen zur Meldepflicht finden sich übrigens
HIER, ebenso ein
Vordruck für eine Herkunftsbescheinigung.
Bei einem Umzug in eine andere Stadt ist natürlich der Bestand am alten Ort ab- und am neuen anzumelden. Beim Umzug innerhalb der gleichen Stadt, gibt man der Behörde lediglich den Standortwechsel bekannt.
Hinsichtlich der Zuchtgenehmigung macht es Sinn, sich am neuen Wohnort mit dem zuständigen Amtsveterinär in Verbindung zu setzen, da z.B. das Thema Quaratäneraum im Ermessen des Amtsvets liegt und dieser sich sicherlich auch die Zuchtbedingungen ansehen möchte. Beim Umzug innerhalb derselben Stadt, wird sich der Amtsvet aber sicherlich auch die neuen Verhältnisse anschauen wollen. Also sollte man ihn auch hier informieren. Die Sachkundeprüfung müßte aber eigentlich ihre Gültigkeit behalten. Aber der (neue) Amtsvet sollte alle Fragen dazu beantworten können.
Übrigens ... wenn man keinen Quarantäneraum hat, ist das meist kein Problem, wenn man einen vogelkundigen Tierarzt hat, der einem bestätigt, daß er im Falle eines Ausbruch von Psittakose alle Vögel bei sich aufnehmen und behandeln würde. Aber wie gesagt, das ist alles Ermessensache des Amtsvets.
PS: Ich habe das Thema mal umbenannt und als fixierten Thread eingerichtet, da die Fragen zur Anmeldung ja doch öfter mal aufkommen.
PPS: Falls man eine Zuchtgenehmigung bislang für Australier hatte und nun auf Südamerikaner umsteigt, muß man damit rechnen, daß einem der Amtsvet ein paar neue artspezifische Fachfragen stellen wird. Ob hierfür eine erneute Prüfungsgebühr fällig wird, weiß ich nicht.