Zuchtgenehmigung

Diskutiere Zuchtgenehmigung im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Kann mir bitte einer alles über die Zuchtgenehmigung erklären. Was kostet es ? Braucht man das nur einmal zu beantragen ?? danke im voraus
V

Vogelfreund63

Neuling
Beiträge
13
Kann mir bitte einer alles über die Zuchtgenehmigung erklären.

Was kostet es ?
Braucht man das nur einmal zu beantragen ??

danke im voraus
 
Hallo,
wenn Du in dem Suchfunktion-Kästchen "Zuchtgenehmigung" eingibst,
findest Du jede Menge Antworten auf Deine Fragen.

Viele Grüße von der Schwäbischen Alb
little-regina
 
Hallo,

noch bisschen warten, dann brauchst du sie wahrscheinlich nicht mehr.

Ringpflicht und ZG sind doch eigentlich 2 Paar Schuhe oder nicht?

Naja .. lassen wir es ;)

wie little-regina schrieb: bitte suchfunktion nutzen mit dem begriff "Zuchtgenehmigung"
da findest du so ziemlich alles, was bis jetzt noch aktuell ist

vom quarantäneraum, bis ...
 
Ringpflicht und ZG sind doch eigentlich 2 Paar Schuhe oder nicht?

Naja .. lassen wir es ;)

wie little-regina schrieb: bitte suchfunktion nutzen mit dem begriff "Zuchtgenehmigung"
da findest du so ziemlich alles, was bis jetzt noch aktuell ist

vom quarantäneraum, bis ...

Hallo,

so wie es aussieht wird 2012 die Psittacoseverordnung im Ganzen abgeschafft und der § 17 g Tierseuchengesetz aufgehoben. Somit entfällt auch eine Zuchtgenehmigung sowie die Ringpflicht und alles andere was sonst noch in dieser Verordnung bisher gefordert wurde. Dazu kann man stehen wie man will.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß jetzt ein Amtsveterinär allen Ernstes diese Verfahren noch durchführt ohne den Antragsteller auf den Wegfall hinzuweisen. Das wäre reine Abzocke.
 
Einfach nicht auf die Großzügigkeit des ATA vertrauen, sonder vor Ort nachfragen, wie man es händeln soll.
Gutgläubigkeit schützt nämlich nicht vor Bestrafung!
Ivan
 
Hallo,

so wie es aussieht wird 2012 die Psittacoseverordnung im Ganzen abgeschafft und der § 17 g Tierseuchengesetz aufgehoben. Somit entfällt auch eine Zuchtgenehmigung sowie die Ringpflicht und alles andere was sonst noch in dieser Verordnung bisher gefordert wurde. Dazu kann man stehen wie man will.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß jetzt ein Amtsveterinär allen Ernstes diese Verfahren noch durchführt ohne den Antragsteller auf den Wegfall hinzuweisen. Das wäre reine Abzocke.

Hallo,
viele Atä wissen selber noch nicht was Sache ist, da ja noch nichts endgültig beschlossen wurde sondern vorerst nur einen Entwurf gibt.

In wie weit dann eine Zuchtgenehmigung komplett weg fällt oder die Ringpflicht aufgehoben wird oder beides zusammen, darüber kann man ja verschiedenes in div. Foren (hier, AZ, F. Stengleins Forum, ect) lesen, aber was letztendlich entschieden wird, werden wir ja alle direkt mitbekommen früher oder später :-)

Mein post bitte nicht jetzt zu einer Grundsatzdiskussion nutzen. Dafür haben wir an anderer Stelle des VF die Möglichkeit.
Danke :)
 
Thema: Zuchtgenehmigung

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