Bundeskabinett beschließt Novelle des Tierschutzgesetzes

Diskutiere Bundeskabinett beschließt Novelle des Tierschutzgesetzes im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Jetzt ist es soweit! Das Bundesministerium kommt den Forderungen der Tierschützern voll und ganz nach. Wir Züchter können nun bangen und hoffen...
Gallus1996

Gallus1996

Stammmitglied
Beiträge
254
Jetzt ist es soweit!
Das Bundesministerium kommt den Forderungen der Tierschützern voll und ganz nach. Wir Züchter können nun bangen und hoffen, das unsere lieben Verbände etwas unternehmen und den Ernst der Lage erkennen. Es fängt jetzt zwar noch relativ harmlos an, aber wir wissen ja, wie schnell auch auch andere ins Visier kommen.

Hier noch der Link zur Pressemitteilung:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2012/145-AI-Novelle-Tierschutzgesetz.html
 
Hallo,

nur keine Panikmache jetzt veranstallten, denn zur Vogelzucht oder Haltung usw wurde überhaupt nichts beschlossen, also nicht immer gleich alles schlecht reden. Sondern auch mal die Links selber richtig durchlesen bevor sie hier eingestellt werden.

MEINE MEINUNG !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

mfg David
 
Du weßt schon, dass das etwas älter ist und sich im Besonderen mit Letalfaktoren beschäftigt?
 
In Bezug auf Kanarien steht da nichts unbekanntes. Sei es der Letalfaktor oder in Bezug auf langfedrige Rassen wie Yorkshire, Norwich oder Crest. Die dort beschriebenen "Empfehlungen" werden schon seit langem angewendet, weil man ansonsten seine Zucht über kurz oder lang an die Wand fährt.
Es gibt sicher einige, aus meiner Sicht, fragwürdige Entgleisungen, aber von Qualzuchten zu sprechen?

Und wie soll das letztlich kontrolliert werden...?
 
Jubilier !

"Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz
freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen

1.
an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und
2.
durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes
deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können. In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung
1.
der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt sowie
2.
eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die
unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben werden. Eine Regelung nach Satz 3 Nummer 1 ist nur zulässig, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen. Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.“"
 
Hallo,
bevor die einen in Hysterie und die anderen in Euphorie fallen der Hinweis: Das ist nur der Beschluss des Kabinetts, den Entwurf so weiter zu bearbeiten. Das ist definitiv noch nicht Rechtsgrundlage! Auch wenn es in manchen Veröffentlichungen so aussieht. Die Meldung lautet nämlich "Das Kabinett beschließt Novellierung" und nicht "Der Bundestag beschließt das neue TierschG". Ich hoffe, das ist verständlich genug ausgedrückt.
Definitiv geht die Vorlage noch in den Arbeitsausschuss des BT und dann erst in den Bundestag.
Und es gibt noch Chancen, den Gesetzestext abzumildern.
Schöne Grüße
Hans C
 
Ja. Das Problem ist nur, das jetzt schon sowas wie in dem text "empfohlen" wird. Wir kennen ja die Willkür mancher Möchtegern-Experten. Darum sind jetzt hier die unsere Fachverbände gefragt gegen diese Sachen zu wiedersprechen und somit eine Ausartung zu verhindern.
 
Hallo,
das
. . . Darum sind jetzt hier die unsere Fachverbände gefragt gegen diese Sachen zu wiedersprechen und somit eine Ausartung zu verhindern.
ist bereits geschehen und wird sicher auch für die kommenden Vorschläge immer wieder gemacht.
Eigentlich ist auch nur ein Passus kritisch, und das ist der, in dem die Entscheidungen auf untere Ebenen geschoben werden (ist das nicht sogar grundgesetz-widrig? Da heißt es doch "darf aufgrund seiner Herkunft nicht benachteiligt werden" )
Schöne Grüße
Hans C
 
Bevor im Bundesanzeiger nichts veröffentlicht wird, ist noch gar nichts entschieden...
Alles andere ist wie Hans sagt, ein Entwurf.
Wenn ihr den aktuellen Stand haben wollt, solltet ihr immer nach einer Drucksache googeln ;)
Das aktuellste in dieser Sache dürfte wahrscheinlich die Drucksache vom 23.05.2012 der Grünen sein:
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Renate Künast, Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Da-niela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Klick

Man muss nicht unbedingt alle 103 Seiten lesen, man kann auch im Vorfeld mal mit der Suchfunktion nach Qualzuchten und Heimtiere sowie Exoten suchen :+klugsche
So nun wünsche ich viel Spaß bei der Bildungslektüre, die für jeden fühlenden und logisch denkenden und handelnden Tierhalter eh nur ein Aufguss dessen sein dürfte, was er ja eh schon seit Jahr und Tag praktiziert :+keinplan
 
Thema: Bundeskabinett beschließt Novelle des Tierschutzgesetzes
Zurück
Oben